Zoll-Frage zu anmeldepflichtigen Waren

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ABEKLH

Erfahrenes Mitglied
07.04.2010
507
0
DUS/FRA
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Kurz:

Weiß hier jemand, ob Kaffirblätter und Chili aus einem Drittland zu anmeldepflichtigen Waren gehören?

Ein paar aufklärende Details:

Habe letztens in den sozialen Medien gesehen, dass jemand zu einem Verwarnungsgeld verdonnert wurde, weil diese Person eben diese Blätter (und Chillis) unangemeldet eingeführt hat.

Es handelte sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld in Höhe von 25EUR.

Verwiesen wird auf $ 7a Satz 1 der Pflanzenbeschauverordnung (PBVO).

Dieser Paragraf verweist auf Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG.

Ich habe mir beide Artikel durchgelesen, jedoch nicht wirklich etwas passendes dazu gefunden, dass diese Ordnungswidrigkeit erklärt.

Im Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG in I. Satz 1 wird von Capsicum spp. gesprochen. Jedoch geht es in diesem Satz um Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind. (Nun ja, ich gehe davon aus, dass diese Person die Chilis zum Verzehr eingeführt hat. Oder fallen Pflanzen automatisch in diesen Satz, wenn man diese zum Anpflanzen nutzen kann?)

Kaffirblätter (Citrus hystrix DC.) konnte ich in diesem Anhang jetzt nicht finden. Jedoch ist in diesem Anhang im Satz 3 von Früchten der Gattung Citrus L. (Zitruspflanzen) und deren Hybriden die Rede. Ich weiß jetzt nicht, ob Kaffirblätter Hybride von Zitruspflanzen sind. Aber in dem Fall wurden sowieso Blätter eingeführt.

Ich hoffe, dass hier jemand diesen Sachverhalt aufklären kann. :)

Denn auch ich gehöre zu diesen Leuten, die diese Produkte bisher unangemeldet eingeführt haben, jedoch nicht erwischt wurden ... :censored: ;)
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.617
961
MUC, BSL
Ich würde es im Zweifelsfall einfach anmelden, sollen die sich mit dem Thema auseinandersetzen. Wenns nicht notwendig ist, schicken sie dich auch nur weiter. Wenn doch, dann gibts zumindest mal kein Verwarngeld.
 
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jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Sehr wahrscheinlich wirst Du ja auch in dieses 'Drittland' ab DE hinfliegen. Wieso nicht schnell beim Zoll am Abflugstag nachfragen, wie es mit dem Import dieser Waren aussieht?

Verboten können Chillies und Kaffirlimettenblätter nicht sein. Sonst wären sie ja auch in den Thaishops in Europa auch nicht erhältlich (meist Produkte aus Asien). Beim Zoll wird es wohl auch darauf ankommen, in welchen Mengen Du die Sachen imporieren willst... Normale Menge für persönlichen Gebrauch oder Taschen voll, was als Gewerblicher Import betrachtet werden kann. Es mag evtl. auch noch einen Einfluss haben, in welchem Staus Du die Waren einführen willst; frisch oder getrocknet... Nach meiner persönlichen Beurteilung sollte zweiteres unproblematischer sein, als frische Produkte... Aber ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet!
 
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ABEKLH

Erfahrenes Mitglied
07.04.2010
507
0
DUS/FRA
Dann müsste ich ja eine riesige Liste anfertigen. Und wenn ich beim Zoll stehe, fragen die mich dann, ob ich ein Restaurant aufmachen will. :D

Getrocknete Chilis lassen sich gut aufbewahren. Frische Chillis können auch in die Gefriertruhe. Kaffirblätter auch. Da werden dann im Ausland "Hamsterkäufe" betrieben, weil es die Produkte hier dann gar nicht, nicht in der entsprechenden Qualität zu kaufen gibt oder hier schlicht überteuert verkauft werden. Was für den Zoll dann als "gewerblicher" Einkauf betrachtet wird ist für die Privatperson aber tatächlich Eigengebrauch. :eek:
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Einfach hier mal eine Kaffirlimette kaufen und aus den Samen kleine Pflanzen ziehen. Geht super einfach und man hat Blätter jederzeit frisch zur Hand. Für 12 Euro bekommt man auch kleinere Pflanzen im Handel.
 
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ABEKLH

Erfahrenes Mitglied
07.04.2010
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DUS/FRA
Kaffir-Pflanzen gibt es in unserem Haushalt auch schon. Der Ertrag deckt aber nicht unbedingt den Bedarf. :no:

zoll.de meinte:
Die in Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände dürfen aus einem Drittland nur eingeführt werden, wenn sie von einem Pflanzengesundheitszeugnis oder einem Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr begleitet werden (§ 6 Abs. 1 Pflanzenbeschauverordnung). Diese Zeugnisse werden von der zuständigen Behörde des Versandstaates ausgestellt. Zudem unterliegen diese Waren einer Untersuchungspflicht (§ 8 Pflanzenbeschauverordnung).

Die Dinge anzumelden reicht nicht. Es bedarf auch entsprechender Zeugnisse. =;
Weder im Freundes- und Bekanntenkreis noch vor Ort (Start und Ziel) jemals jemanden mit solchen Unterlagen rumhantieren sehen, gewschweige denn darüber gesprochen zu haben; bis jetzt ...

Mir kommt es so vor, als wäre dieser Paragraph nur als Vorwand genommen worden. Tatsächlich hat dem Zoll etwas anderes nicht gepasst (Menge zu groß, wie jetblue erwähnt hat). Die betroffene Person ist vorm Zoll eingeknickt, weil diese einerseits den Sachverhalt nicht verstanden hat und andereseits keine Lust auf weitere Diskussionen hatte etc. pp., Bußgeld bezahlt und am Ende über Social-Media Dampf abgelassen.

Hier wäre interessant zu wissen, wie der Zoll die Menge für den Eigenbedarf definiert. Welche Menge ist noch legitim, um als Eigenbedarf -und nicht für gewerbliche Zwecke- durchzugehen? Haushaltübliche Menge ist ja ein so dehnbarer Begriff. :D