ANZEIGE
Kurz:
Weiß hier jemand, ob Kaffirblätter und Chili aus einem Drittland zu anmeldepflichtigen Waren gehören?
Ein paar aufklärende Details:
Habe letztens in den sozialen Medien gesehen, dass jemand zu einem Verwarnungsgeld verdonnert wurde, weil diese Person eben diese Blätter (und Chillis) unangemeldet eingeführt hat.
Es handelte sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld in Höhe von 25EUR.
Verwiesen wird auf $ 7a Satz 1 der Pflanzenbeschauverordnung (PBVO).
Dieser Paragraf verweist auf Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG.
Ich habe mir beide Artikel durchgelesen, jedoch nicht wirklich etwas passendes dazu gefunden, dass diese Ordnungswidrigkeit erklärt.
Im Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG in I. Satz 1 wird von Capsicum spp. gesprochen. Jedoch geht es in diesem Satz um Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind. (Nun ja, ich gehe davon aus, dass diese Person die Chilis zum Verzehr eingeführt hat. Oder fallen Pflanzen automatisch in diesen Satz, wenn man diese zum Anpflanzen nutzen kann?)
Kaffirblätter (Citrus hystrix DC.) konnte ich in diesem Anhang jetzt nicht finden. Jedoch ist in diesem Anhang im Satz 3 von Früchten der Gattung Citrus L. (Zitruspflanzen) und deren Hybriden die Rede. Ich weiß jetzt nicht, ob Kaffirblätter Hybride von Zitruspflanzen sind. Aber in dem Fall wurden sowieso Blätter eingeführt.
Ich hoffe, dass hier jemand diesen Sachverhalt aufklären kann.
Denn auch ich gehöre zu diesen Leuten, die diese Produkte bisher unangemeldet eingeführt haben, jedoch nicht erwischt wurden ...
Weiß hier jemand, ob Kaffirblätter und Chili aus einem Drittland zu anmeldepflichtigen Waren gehören?
Ein paar aufklärende Details:
Habe letztens in den sozialen Medien gesehen, dass jemand zu einem Verwarnungsgeld verdonnert wurde, weil diese Person eben diese Blätter (und Chillis) unangemeldet eingeführt hat.
Es handelte sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld in Höhe von 25EUR.
Verwiesen wird auf $ 7a Satz 1 der Pflanzenbeschauverordnung (PBVO).
Dieser Paragraf verweist auf Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG.
Ich habe mir beide Artikel durchgelesen, jedoch nicht wirklich etwas passendes dazu gefunden, dass diese Ordnungswidrigkeit erklärt.
Im Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG in I. Satz 1 wird von Capsicum spp. gesprochen. Jedoch geht es in diesem Satz um Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind. (Nun ja, ich gehe davon aus, dass diese Person die Chilis zum Verzehr eingeführt hat. Oder fallen Pflanzen automatisch in diesen Satz, wenn man diese zum Anpflanzen nutzen kann?)
Kaffirblätter (Citrus hystrix DC.) konnte ich in diesem Anhang jetzt nicht finden. Jedoch ist in diesem Anhang im Satz 3 von Früchten der Gattung Citrus L. (Zitruspflanzen) und deren Hybriden die Rede. Ich weiß jetzt nicht, ob Kaffirblätter Hybride von Zitruspflanzen sind. Aber in dem Fall wurden sowieso Blätter eingeführt.
Ich hoffe, dass hier jemand diesen Sachverhalt aufklären kann.
Denn auch ich gehöre zu diesen Leuten, die diese Produkte bisher unangemeldet eingeführt haben, jedoch nicht erwischt wurden ...