Frage zu Ryanair-Umbuchung

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flyend

Neues Mitglied
29.05.2018
8
0
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin über google auf dieses Forum gestoßen und dachte, dass ich hier bestimmt guten Rat für mein Problem finde.

Ich habe über Ryanair einen Flug nach Agadir, Marokko gebucht. Der Hinflug wäre Ende August und der Rückflug Mitte September.

Dazu habe ich auch bei der ERV eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Alle slief über check24.

Nun hat es sich so ergeben, dass ich und meine Frau erfuhren, dass ihre Schwester ihr Kind schon Anfang September erwartet.

Da sie die Unterstützung ihrer Familie bislang immer hatte und nicht wirklich Verwandte da sind, wollten wir unseren Flug umbuchen.

Alles soll gleich bleiben, lediglich der Reisezeitpunkt solle um zwei Monate nach hinten verschoben werden.

Bei Ryanair kostet eine Umbuchung für uns beide 180 €.

Nun weiß ich nicht, ob die Versicherung da etwas machen kann. Durch die AGBs bin ich für den Fall Umbuchung nicht schlau geworden.

Eine Antwort auf meine Anfrage steht noch aus.

Habt ihr vlt. Erfahrungen, Tipps oder Ideen für unsere Situation?

Darüber wären wir euch sehr dankbar! :)

Liebe Grüße
flyend
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Du musst in die Versicherungsbedingungen nach den versicherten Fällen schauen - das wird Dir hier (zumal noch ohne konkrete Nennung der Versicherung und des Tarifs) keiner sagen können.

Ich halte die Wahrscheinlichkeit, daß eine solche "Unterstützung in der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt" in den versicherten Leistungen drin ist für sehr, sehr gering. 2% Wahrscheinlichkeit...?
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
987
1.180
HAM
www.hdz.hamburg
Ohne die AGB‘S genau zu kennen, denke ich nicht das die Versicherung für eine Umbuchung wegen Schwangerschaft der Schwester aufkommt.
 

flyend

Neues Mitglied
29.05.2018
8
0
Verzeiht, es war die Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung der ERV über check24.
Ok, bleibt anscheinend nichts Anderes übrig als die 180 € zu zahlen?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Habs bei C24 gefunden und es bestätigt sich, daß nur unvorhergesehene Ereignisse bei den REISENDEN versichert sind.

Wenn also Deine Frau schwanger wäre, dann würde eine Verschiebung oder Stornierung greifen.

Ereignisse, die Dritten (also nicht reisenden Personen) geschehen sind nicht versichert. Wenn ich das auf die Schnelle richtig gesehen habe, ist noch nicht mal der Tod eines Verwandten ersten Grades bei dieser Versicherung eingeschlossen....

Es gibt nur eine Ausnahme bei den Dritten: Wenn Eure Kinder für die Zeit der Reise bei diesen Dritten zur Betreuung eingeplant waren und dies nun nicht geht´. Aber das ist ja nach Deinem Text oben hier nicht so.

https://www.reiseversicherung.de/de...ichtigeInfo-VB2014-Kurzfrist-4005470-0514.pdf
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.678
7.187
irdisch
Oder verfallen lassen und passend neu buchen? Ryanair hat doch immer so ne Sonderaktionen? Könnte billiger sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.028
1.528
Als Ergänzung wenn eine Neubuchung wirtschaftlicher erscheint oder die Umbuchungsgebühren fix sind kann es sich auch lohnen erst einmal das vorhandene Ticket bestehen zu lassen um die Möglichkeit bei Änderungen der Flugzeiten die Möglichkeit zum kostenfreien Storno bzw. Umbuchung zu erhalten.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
130
Kölle
Gab doch vor kurzem die Checkin-Änderung auf nur noch 48 Stunden mit dem Recht zur kostenlosen Stornierung. Vielleicht seid ihr ja davon betroffen?
 

flyend

Neues Mitglied
29.05.2018
8
0
Gab doch vor kurzem die Checkin-Änderung auf nur noch 48 Stunden mit dem Recht zur kostenlosen Stornierung. Vielleicht seid ihr ja davon betroffen?


Könntest du mir sagen, wie ich das rausfinden kann oder wo du das gesehen hast?

Hatte nun schon vor 3 Wochen gebucht.
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
413
170
FRA
Könntest du mir sagen, wie ich das rausfinden kann oder wo du das gesehen hast?

Hatte nun schon vor 3 Wochen gebucht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bitte beachten Sie, dass alle betroffenen Kunden, die am oder ab dem 13. Juni fliegen und diese Änderung der Check-In Bestimmungen nicht akzeptieren möchten, das Recht haben den Flug zu stornieren und eine volle Rückerstattung, innerhalb von 5 Tagen nach dieser Benachrichtigung zu verlangen (23/05/18), anderseits gilt diese Änderung als akzeptiert.

Kam so per E-Mail, vielleicht lässt sich im Chat noch kostenlos stornieren, auch wenn dies relativ unwahrscheinlich ist.
Falls diese E-Mail nicht kam, dann eventuell an Check24 wenden.