September BA Flug nach SFO via Flugladen - Stornierung möglich?

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funkfux

Neues Mitglied
05.06.2018
7
0
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Hallo zusammen,

wie im Titel erwähnt haben wir für September einen Flug mit BA via flugladen.de nach San Francisco gebucht, welchen wir gerne stornieren würden.

Flugladen selbst gab folgende Auskunft:
Preis :710 €
davon Ticket: 260 €
und Steuern: 450 €
Ein Großteil der Steuern (340€) sei jedoch "nicht erstattungsfähig". Zusätzlich fallen 55€ Bearbeitungsgebühr an. Eine Umbuchung auf einen anderen Passagier sei nicht möglich.

BAs online Funktion zur Stornierung sagte mir, dass ich mich direkt an meinen Drittanbieter wenden solle.

Wir hatten eigentlich Hoffnung, aufgrund des frühen Zeitpunkts doch noch etwas mehr Geld zurückzubekommen. Ich habe nun viel davon gelesen, dass Steuern komplett zurückerstattet werden müssten (und womöglich sogar mehr, wenn die Airline den Platz - wovon wir ausgehen - noch mal neu belegen kann). Wie argumentiert man dies jedoch gegenüber BA, wenn die direkt abblocken und vom Drittanbieter sprechen? Kommt man um einen Anwalt nicht drumrum? "Eintreiber" wie Flightrefund nehmen aktuell keine Aufträge entgegen.


Viele Grüße und vielen Dank schon einmal für die Rückmeldung!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Tja so sieht es aus wenn man bei OTAs bucht, da kann die Airline nichts für dich tun. Und ob die Regeln des OTAs rechtlich OK sind musst du überprüfen.
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
585
25
Geld für Flug nimmt doch noch an. Haben mir für einen 190€ Flug (160€ Gebühren) 130€ geboten.
 

Terminal90

Erfahrenes Mitglied
24.02.2018
318
0
Ein Großteil der Steuern (340€) sei jedoch "nicht erstattungsfähig".
Das könnte man erst mit einer genaueren Aufschlüsselung der Steuern genauer beantworten. Der YQ-Zuschlag beispielsweise ist in der Regel nicht erstattungsfähig. Insofern kann das OTA schon Recht haben, ja.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Warum nicht einfach warten und auch eine Zeitänderung der Flüge hoffen?

Bei dieser Auflistung ob rechtlich zulässig oder nicht kommt am Ende sowieso so gut wie kein Geld zurück, also auch kein Betrag den man dringend für etwas anderes verwenden müsste.
Denn das neueste BGH Urteil ist ja nicht günstig für den Fluggast ausgefallen Az. X ZR 25/17
 
Zuletzt bearbeitet:

funkfux

Neues Mitglied
05.06.2018
7
0
Der Hinflug hat sich bereits geändert! Statt über Philadelphia fliegen wir nun über London, Abflug ist 20 Minuten später und Ankunft 1,5 stunden früher - die Flugzeit des langen Fluges hat sich jedoch um 2 Stunden verlängert. Ist dies bereits ein Stornierungsgrund?
Wenn die Stornierung schwierig wird, wäre uns womöglich sogar mit einer Umbuchung (= anderes Flugziel) geholfen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Der Hinflug hat sich bereits geändert! Statt über Philadelphia fliegen wir nun über London, Abflug ist 20 Minuten früher und Ankunft 1,5 stunden früher - die Flugzeit des langen Fluges hat sich jedoch um 2 Stunden verlängert. Ist dies bereits ein Stornierungsgrund?
Wenn die Stornierung schwierig wird, wäre uns womöglich sogar mit einer Umbuchung (= anderes Flugziel) geholfen.

Ja das ist ein Stornierungsgrund, nicht das Rerouting aber die frühere Abflugszeit. Ich würde keine Umbuchung erwähnen sondern um Stornierung bitten da du auf Grund von Arbeitszeit und Zugverbindungen usw. es nicht schaffst vorzeitig am Flughafen zu sein.
 

funkfux

Neues Mitglied
05.06.2018
7
0
Verwirrung, sorry. Wir fliegen 20 Minuten später und kommen 1,5 Stunden früher an. Habe es oben geändert. Somit haben wir keinen Grund für Stornierung/Umbuchung, trotz Rerouting?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Verwirrung, sorry. Wir fliegen 20 Minuten später und kommen 1,5 Stunden früher an. Habe es oben geändert. Somit haben wir keinen Grund für Stornierung/Umbuchung, trotz Rerouting?

Sorry, das kann ich nicht beurteilen. Rerouting ist auf jeden Fall kein Grund für eine kostenlose Stornierung. Ob Zeitenänderung zu deinem Vorteil ein Grund ist weiss ich nicht.
 

funkfux

Neues Mitglied
05.06.2018
7
0
Vielen Dank schon mal.

In der Mail von flugladen stand noch folgendes:

Der neue Flugplan ist nachstehend aufgeführt. Da es sich um eine wesentliche Änderung handelt, benötigt die Fluglinie Ihre Bestätigung.


Dies habe ich bis heute nicht getan.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Vielen Dank schon mal.

In der Mail von flugladen stand noch folgendes:

Der neue Flugplan ist nachstehend aufgeführt. Da es sich um eine wesentliche Änderung handelt, benötigt die Fluglinie Ihre Bestätigung.


Dies habe ich bis heute nicht getan.

Dann ruf doch ma bei Flugladen an und sag das du das nicht bestätigen kannst, ob man evtl. stornieren könnte.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Verwirrung, sorry. Wir fliegen 20 Minuten später und kommen 1,5 Stunden früher an. Habe es oben geändert. Somit haben wir keinen Grund für Stornierung/Umbuchung, trotz Rerouting?

Theoretisch eine Annullierung - hier scheiden sich allerdings die Geister. Praktisch,in der Kombination mit OTA, wirst du keine Stornierung deswegen durchsetzen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Sorry, das kann ich nicht beurteilen. Rerouting ist auf jeden Fall kein Grund für eine kostenlose Stornierung. Ob Zeitenänderung zu deinem Vorteil ein Grund ist weiss ich nicht.

Wo kommt denn diese Ansicht her?

Tatsache ist doch dass die Strecke mit Absicht so gebucht wurde um am Zwischenlandeort etwas zu erledigen (machen wir dauernd)

Die Frage ist aber wann ist diese Änderung erfolgt und wann wurde darüber informiert?
Grundsätzlich sehe ich hier ganz klar eine Anullierung des Fluges und das Angebot der Ersatzbeförderung die aber eben nicht angenommen werden sondern vom Wahlrecht der kostenfreien Vertragsauflösung besteht.

Hier der Fluggesellschaft mitteilen dass man gemäß Artikel 5 Abs. 1 a in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 1 a der EU-VO 261/2004 geltend macht und den entsprechend bezahlten Preis auf die Kontoverbindung XX fordert.

Wenn jetzt nicht gerade eine Ewigkeit zwischen der Mitteilung der Änderung (die im übrigen durch BA auch bewiesen werden müsste) dann kommt man doch sauber aus der Sache raus
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wo kommt denn diese Ansicht her?

Das habe ich hier als gängige Meinung der Juristen wahrgenommen, du buchst eine Transportleistung von A nach B und nicht eine Leistung A - B - C. Ich lasse mich gerne eines anderen belehren.

Grundsätzlich sehe ich hier ganz klar eine Anullierung des Fluges und das Angebot der Ersatzbeförderung die aber eben nicht angenommen werden sondern vom Wahlrecht der kostenfreien Vertragsauflösung besteht.

Die Frage ist ob das hier gilt das dem Passagier kein Nachteil entsteht, daher habe ich weiter oben geschrieben - das kann ich nicht beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Das habe ich hier als gängige Meinung der Juristen wahrgenommen, du buchst eine Transportleistung von A nach B und nicht eine Leistung A - B - C. Ich lasse mich gerne eines anderen belehren.

Die Frage ist ob das hier gilt das dem Passagier kein Nachteil entsteht, daher habe ich weiter oben geschrieben - das kann ich nicht beurteilen.

Nun genau genommen bucht macht man mehrere zusammenhängende Leistungen eben Flug XX1234 von A nach B und Flug XX5678 von B nach C, ich kann als Kunde zB einen Tarif wählen der teuerer ist um in 5Stunden in Ruhe in AMS um zu steigen als in 70Minuten in CDG wenn dann am Ende das einfach geändert wird muss man das so nicht hinnehmen.

Im übrigen stellt die EU VO nicht auf einen Nachteil ab wenn es um die Ersatzbeförderung bzw. Wahlrecht zur Stornierung geht eine solche Tendenz kann man, berechtigter Weise, nur bei der Ausgleichszahlung erkennen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nun genau genommen bucht macht man mehrere zusammenhängende Leistungen eben Flug XX1234 von A nach B und Flug XX5678 von B nach C, ich kann als Kunde zB einen Tarif wählen der teuerer ist um in 5Stunden in Ruhe in AMS um zu steigen als in 70Minuten in CDG wenn dann am Ende das einfach geändert wird muss man das so nicht hinnehmen.

Im übrigen stellt die EU VO nicht auf einen Nachteil ab wenn es um die Ersatzbeförderung bzw. Wahlrecht zur Stornierung geht eine solche Tendenz kann man, berechtigter Weise, nur bei der Ausgleichszahlung erkennen.

Dann können wir dem TE ja gratulieren er bekommt seinen Flugpreis vollständig erstattet.

Wenn du meinen Post weiter oben gelesen hättest wüsstest du ja das ich gesagt habe ich kann dies nicht beurteilen. Ein reines Rerouting bei gleichen Zeiten bringt dir nichts, da musst du schon genauer argumentieren.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Dann können wir dem TE ja gratulieren er bekommt seinen Flugpreis vollständig erstattet.

Wenn du meinen Post weiter oben gelesen hättest wüsstest du ja das ich gesagt habe ich kann dies nicht beurteilen. Ein reines Rerouting bei gleichen Zeiten bringt dir nichts, da musst du schon genauer argumentieren.

Die Argumentation leutet einfach das der urprünglich bestätigte Flug XX1234 nicht mehr statt findet das reicht doch.

Der Artikel 5 der EU-VO bestimmt zumindest in meiner Version keine Bedigungen eine Zulässigkeit/Unzulässigkeit des Verweises auf Artikel 8 vorsehen.

Das Problem könnte aber sein wenn zB der TE die Buchung 10/2017 getätigt und die Information über die Änderung 12/2017 zugegangen ist dann könnte man druchaus durch die ausbleibende Handlung eine konkludente Zustimmung sehen, wobei das auch schon wieder so eine Sache ist.
 

funkfux

Neues Mitglied
05.06.2018
7
0
Danke noch mal an die vielen Antworten.

geld-fuer-flug.de. bietet mit für die flüge 240 euro - zumindest mehr als die "normale" stornierung über flugladen.

flugladen selbst würde mir gestatten umzubuchen - jedoch immer noch von deutschland - USA. ein anderes ziel, auch wenn wir weiterhin mit BA fliegen würden, wäre angeblich nicht rechtens. gibt es hierzu erfahrungen?

BA nun hat argumentiert, dass sie eben durchaus nur einen beförderungsvertrag von a nach c haben - ganz gleich wo transitstop b liegt (zumal meine reisezeit insgesamt sogar abgenommen hat). wenn dem, wie hier beschrieben, nicht so ist wüsste ich gerne wie denn diese stornierung geltend gemacht werden kann. hat man hier mehr chancen, wenn man auf die jeweiligen gesetzestexte verweist und schriftlich storniert? die dame am telefon hat stur gesagt "nein, ist nicht so".

die information über die flugzeitänderung ist übrigens etwa einen monat alt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
nun Man sollte an BA schriftlich und eben nicht am Telefon, mitteilen dass man die Anullierung und angebotene Ersatzbeförderung nicht akzeptiert, und man gemäß Artikel 5 Abs. 1 a i.V.m. Artikel 8 Abs 1 a der EU-VO 261/2004 die Erstattung des Ticketpreises innerhalb der vorgesehenen Frist fordert.

Da die Änderung erst einen Monat her ist sehe ich gute Chance ganz ohne Kosten aus der Sache raus zu kommen
 

funkfux

Neues Mitglied
05.06.2018
7
0
Wollte hier noch mal ein Update posten:
flugladen hat für mich nach eigener aussage die stornierung bei BA durchgesetzt. laut flugladen mitarbeiter war er selbst überrascht, dass BA dies so akzeptiert hat. mir wurde telefonisch zweimal versichert, dass ich die volle rückerstattung bekomme sobald flugladen das geld von BA bekommt. diese versicherung hätte ich gerne noch schriftlich gehabt, per mail kam jedoch nur die bestätigung der stornierung aufgrund der flugzeitverschiebung - keine erwähnung von irgendwelchen euro-beträgen (diese bekomme ich erst, wenn flugladen selbst das geld hat). das geld selbst soll mir im laufe der nächsten 2 - 4 wochen überwiesen werden (hängt wie gesagt an BA), könnte mit pech jedoch sogar bis zu 10 wochen dauern.

ich hoffe sehr, dass ich mich auf das wort der flugladen-mitarbeiter verlassen kann und nicht doch plötzlich eine böse überraschung kommt.

bin tatsächlich jedoch (positiv) überrascht gewesen, als ich vor ein paar tagen den anruf von flugladen bekommen habe mit der ansage, dass sie meine stornierung zu meinem gunsten klären konnten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Lies Dir mal folgenden Artikel durch.

Airline muss Flugpreis bei Stornierung zurückzahlen - SPIEGEL ONLINE

Es gibt ein offizielles Urteil das die Airline das Geld zurückerstatten muss, das wissen nur leider wenig Kunden. Es hier darum das die Airline nachweisen muss , den Flug nicht weiterverkauft zu bekommen. Also, einfach mal als Grund den Urteilspruch angeben.

Man sollte die Leute nicht mit veraltetem Schrott in die Irre führen! Gerade vor kurzem hat der BGH im Verfahren X ZR 25/17 entschieden dass eben unter bestimmten Voraussetzungen Stornierungen eben doch ausgeschlossen werden können.

Tatsache ist aber dass in diesem Fall BA zu einer Rückerstattung aufgrund der Anullierung verpflichtet war das haben die nun eingesehen und der TE kann zufrieden sein.
 

funkfux

Neues Mitglied
05.06.2018
7
0
Finales Update: weitere 11 Tage später habe ich nun den vollen Betrag wieder auf meinem Konto, hat also auch alles geklappt und das deutlich schneller als erwartet.