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Hallo zusammen!
Mein Reiseverlauf war wie folgt
Ich habe direkt nach meiner Rückkehr Lufthansa kontaktiert und eine Entschädigung in Höhe von 250€ gefordert für die 8h Verspätung auf dem Ersatzflug. Für die Annulierung des eigentlich gebuchten Fluges können sie ja nichts da es sich um Streik handelte. Allerdings verweigert mir die Lufthansa jegliche Zahlung mit der Begründung es würde nur auf den original gebuchten Flug und den Grund für dessen Annulierung ankommen. Für einen wegen technischer Probleme annulierten Ersatzflug hätte ich keinerlei Ansprüche. Für mich hört sich das seltsam an. Leider konnte ich dazu bisher nirgends genauere Informationen über die Rechtslage finden. Wer weiß bescheid wie die Rechtslage in einem solchen Fall ist? Sind Entschädigungen bei verpsäteten/annulierten Ersatzflügen generell ausgeschlossen?
Grüße,
Michael
Mein Reiseverlauf war wie folgt
- gebucht (als eine Strecke):
- 08.05.2018, LH2157, NUE - MUC
- 08.05.2018, LH1950, MUC - PSA
- 07.05.2018
- LH1950 wird annuliert wegen Streik von Fluglotsen & Bodenpersonal in Italien (10.00 bis 18.00 Uhr)
- Umbuchung auf selben Flug einen Tag später, d.h.
- 09.05.2018, LH2157, NUE - MUC
- 09.05.2018, LH1950, MUC - PSA
- 09.05.2018
- Anritt Reise, Flug NUE - MUC pünktlich
- Flug LH1950 MUC - PSA am Gate annuliert wegen technischer Probleme
- nach langem hin und her am Lufthansa Service Schaltre in München Umbuchung auf
- LH2146, MUC - STR
- EW2896, STR - PSA
- Ankunft PSA am 09.05.2018 mit >8h Verspätung
Ich habe direkt nach meiner Rückkehr Lufthansa kontaktiert und eine Entschädigung in Höhe von 250€ gefordert für die 8h Verspätung auf dem Ersatzflug. Für die Annulierung des eigentlich gebuchten Fluges können sie ja nichts da es sich um Streik handelte. Allerdings verweigert mir die Lufthansa jegliche Zahlung mit der Begründung es würde nur auf den original gebuchten Flug und den Grund für dessen Annulierung ankommen. Für einen wegen technischer Probleme annulierten Ersatzflug hätte ich keinerlei Ansprüche. Für mich hört sich das seltsam an. Leider konnte ich dazu bisher nirgends genauere Informationen über die Rechtslage finden. Wer weiß bescheid wie die Rechtslage in einem solchen Fall ist? Sind Entschädigungen bei verpsäteten/annulierten Ersatzflügen generell ausgeschlossen?
Grüße,
Michael