Flug gecancelt (Streik) - Ersatzflug gecanclet (technischer Defekt) - Entschädigung?

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doppelhertz

Neues Mitglied
18.06.2018
1
0
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Hallo zusammen!

Mein Reiseverlauf war wie folgt

  • gebucht (als eine Strecke):
    • 08.05.2018, LH2157, NUE - MUC
    • 08.05.2018, LH1950, MUC - PSA
  • 07.05.2018
    • LH1950 wird annuliert wegen Streik von Fluglotsen & Bodenpersonal in Italien (10.00 bis 18.00 Uhr)
    • Umbuchung auf selben Flug einen Tag später, d.h.
      • 09.05.2018, LH2157, NUE - MUC
      • 09.05.2018, LH1950, MUC - PSA
  • 09.05.2018
    • Anritt Reise, Flug NUE - MUC pünktlich
    • Flug LH1950 MUC - PSA am Gate annuliert wegen technischer Probleme
    • nach langem hin und her am Lufthansa Service Schaltre in München Umbuchung auf
      • LH2146, MUC - STR
      • EW2896, STR - PSA
    • Ankunft PSA am 09.05.2018 mit >8h Verspätung


Ich habe direkt nach meiner Rückkehr Lufthansa kontaktiert und eine Entschädigung in Höhe von 250€ gefordert für die 8h Verspätung auf dem Ersatzflug. Für die Annulierung des eigentlich gebuchten Fluges können sie ja nichts da es sich um Streik handelte. Allerdings verweigert mir die Lufthansa jegliche Zahlung mit der Begründung es würde nur auf den original gebuchten Flug und den Grund für dessen Annulierung ankommen. Für einen wegen technischer Probleme annulierten Ersatzflug hätte ich keinerlei Ansprüche. Für mich hört sich das seltsam an. Leider konnte ich dazu bisher nirgends genauere Informationen über die Rechtslage finden. Wer weiß bescheid wie die Rechtslage in einem solchen Fall ist? Sind Entschädigungen bei verpsäteten/annulierten Ersatzflügen generell ausgeschlossen?

Grüße,
Michael
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.580
4.233
MUC/INN
Nein sind sie natürlich nicht, lass dich doch nicht für dumm verkaufen.Letztmalige zahlungsfrist setzen und dann ab zum Anwalt.

Ein Ersatzflug ist genauso ein Flug iSd VO 261/2004 wie ein regulär gebuchter Flug.
Wäre der Erstflug nicht wegen Streiks sondern auch wg technischen Problemen gestrchen, hättest du sogar 2x Anspruch auf Entschädigung.
 
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