Ablauf Nutzung M&M CC Reiserücktrittsversicherung

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das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
652
23
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Hi,

kennt sich jemand mit dem Ablauf der Nutzung der Reiserücktrittsversicherung der LH MM CC aus?

- Muss man den Flug abtreten?
- Wird dieser durch die Versicherung storniert oder bleibt die Buchung stehen?
 

AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
Hi,

kennt sich jemand mit dem Ablauf der Nutzung der Reiserücktrittsversicherung der LH MM CC aus?

- Muss man den Flug abtreten?
- Wird dieser durch die Versicherung storniert oder bleibt die Buchung stehen?
Ich verstehe die Frage zwar nicht ganz, versuche es aber trotzdem: Stornierungsgrund tritt ein, man informiert die Versicherung umgehend und bekommt dann entsprechende Formulare zugemailt. Die Versicherung wird dir nichts stornieren, das musst du selbst machen. Du reichst deine entstandenen (Storno-)Kosten mit Belegen ein und bekommst diese abzgl. 100 EUR SB erstattet. So kenne ich den Ablauf.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
652
23
Stimmt die Fragen macht keinen Sinn weil ich mich nicht auskannte. Der entscheidende Teil ist, dass man selbst stornieren muss. Nur was tun, wenn das Ticket nicht storniert werden kann, weil es ausgeschlossen ist?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Nur was tun, wenn das Ticket nicht storniert werden kann, weil es ausgeschlossen ist?

Pflicht zur Schadensminimierung => Steuern und Gebühren zurück verlangen und Differenz aus gezahltem Preis und erhaltener Rückerstattung einreichen.

Ganz allgemein: Die Reiserücktritt der LH MC erfordert (wie eigentlich alle anderen Versicherungen dieser Art) einen recht hohen Arbeitsaufwand. Formulare, Arztbestätigungen in ganz bestimmter Form usw. Das ist nicht mit „mal eben ein Attest schicken“ getan.

Da muss man dann schon den tatsächlich erlittenen Schäden nach evt. Erhaltener Teil-Rückerstattung (siehe oben) mit dem zu erwartenden Aufwand abgleichen und dann entscheiden, ob das Sinn macht. Ich kenne ja Deine Situation nicht (Wert des Tickets, Grund der Absage) aber für unter 150 EUR Differenzwert würde ich gar nicht erst anfangen (das werden andere sicher anders sehen, just My 2 Cents).
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Nur was tun, wenn das Ticket nicht storniert werden kann, weil es ausgeschlossen ist?

JEDES Ticket kann storniert werden. Die spannende Frage ist nur, wieviel und ob überhaupt du Geld wieder siehst.
Aber das wurde ja bereits ausführlich von den Vorrednern korrekt erläutert.

Manche Airlines ermöglichen dir auch eine vollständige Erstattung bei "höherer Gewalt".

Zum Beispiel Lufthansa:
"Wenn Sie ... am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist."
 
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AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
JEDES Ticket kann storniert werden.
AirAsia lässt erstaunlichereise keine Stornierungen zu, man kann dort wirklich nicht im Vorfeld seine Teilnahme am Flug absagen. Man kann nur nachträglich eine Erstattung von ungenutzten Steuern und Gebühren beantragen, was bei mir auch einwandfrei geklappt hat. Aber ich verstehe nicht, warum es AirAsia nicht interessiert, dass ich nicht komme und ein ggf. ein Platz im Flieger noch mal verkauft werden kann.
 
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tnmlyger

Erfahrenes Mitglied
14.03.2010
521
7
Landshut
Air Asia ist auf der Verwaltungsseite eher schmal aufgestellt. Deswegen haben sie den Prozess seinerzeit so definiert. Habe das schon mal bei einem SVP von Air Asia angesprochen und diese Antwort bekommen.
 

AHS

Erfahrenes Mitglied
07.10.2010
657
4
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass sich sowas genauso automatisiert darstellen lässt, wie der Kauf eines Tickets.
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.974
863
TXL
JEDES Ticket kann storniert werden. Die spannende Frage ist nur, wieviel und ob überhaupt du Geld wieder siehst.
Aber das wurde ja bereits ausführlich von den Vorrednern korrekt erläutert.

Manche Airlines ermöglichen dir auch eine vollständige Erstattung bei "höherer Gewalt".

Zum Beispiel Lufthansa:
"Wenn Sie ... am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist."

interessant. Gibt es Beispiele für höhere Gewalt ? z.Bsp. wegen Unwetter Anreise unmöglich ? Streik bei Verkehrsbetrieben zur Anreise ?