Zweiten Flug nicht erreicht, dritter gecancelt.

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Cnecky

Erfahrenes Mitglied
23.09.2014
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24
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Hallo zusammen,

am 13.05.18 ging es zurück nach Hause, gebucht war AA64 MIA-JFK, AA100 JFK-LHR, BA976 LHR-HAJ, gebucht bei AA.
Start in Miami war ca. eine Stunde später, in New York wurde vor unseren Augen das Gate für den Flug nach London geschlossen.

Im Flieger nach New York hatte ich beim Aussteigen noch gefragt, no problem, you´ll reach your plane to London.
Am Gate warteten wir ca. 15 Minuten, bis wir an einen Schalter geführt worden sind.

Ich sagte, egal ob über Amsterdam, Paris etc., wir möchten nach Hannover. In Europa Feiertagswochenende, alles ausgebucht.
Die nette Dame fand dann doch einen LH-Flug (405) nach Frankfurt, Weiterflug nach HAJ allerdings knapp 6 Stunden später (LH54, 17:15Uhr).

Danach mit großer Mühe AA einen Verzehrgutschein über $ 25,- aus den Ärmeln geleiert, reichte für 2 Sandwiches und 2 Getränke.
Sehr pünktlich um 11:10 Uhr in FRA gelandet, wegen Gepäck war Umbuchung auf einen früheren Flug nicht möglich.

Fast 6 Stunden wollten wir nicht auf den Flug warten, die Bahn oder einen Mietwagen nehmen. Unsere Koffer mussten wir dann an einem
verlassenem Band abholen, klingeln an einer Tür, es war fast unheimlich.

Danach stellte ich fest, Bahnfahrt für 2 Personen € 198,-, wow! Mietwagen ist billiger. Tja alles ausgebucht. Mittlerweile war es 14:30.
Also doch um 17:15 fliegen, Koffer wieder eingecheckt, das war problemlos.

Wir waren bei Mäccess, 15:12 Uhr, bekam ich eine SMS, LH54 is cancelled. Ich dachte, ich bin im falschem Film.
Wieder zum Lufthansa-Schalter, dieses Mal gab es eine kostenlose Bahnfahrkahrte.
Und nochmals die Koffer vom Band abgeholt.... Die Bahn war dann ausnahmsweise pünktlich!:)

Da über AA gebucht, greifen Fluggastrechte wohl nicht. Erkenntnis daraus, lieber eine EU-Airline buchen.

Offtopic: Letztes Leg verfallen lassen: zumindestens ist es bei Lufthansa in Frankfurt kein Problem, die Koffer zu bekommen.
Ein "schlagfestes" Argument sollte aber schon vorhanden sein.
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.141
4.917
DUS
Wir waren bei Mäccess, 15:12 Uhr, bekam ich eine SMS, LH54 is cancelled. Ich dachte, ich bin im falschem Film.
Wieder zum Lufthansa-Schalter, dieses Mal gab es eine kostenlose Bahnfahrkahrte.
Und nochmals die Koffer vom Band abgeholt.... Die Bahn war dann ausnahmsweise pünktlich!:)

Da über AA gebucht, greifen Fluggastrechte wohl nicht. Erkenntnis daraus, lieber eine EU-Airline buchen.

Aber zumindest der LH Flug sollte ja in EU261/04 fallen. Wetter etc. natürlich mal ausgenommen.
ggf dann halt nicht den vollen Anspruch, da der (Bahn) Ersatz ja eventuell nicht sehr viel später, als der ursprüngliche LH Flug ankam.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Da über AA gebucht, greifen Fluggastrechte wohl nicht. Erkenntnis daraus, lieber eine EU-Airline buchen.

Ausschlaggebend für Ansprüche gem. EC 261/2004 ist nur die Unterscheidung, ob der Operating Carrier seinen Sitz in der EU hat. Wo gebucht wurde, ist dafür egal. Das ist sowohl für Codeshares wie auch in deinem Fall Umbuchungen relevant.

Da du auf LH umgebucht wurdest, hast du u.U. schon Anspruch. Da es ein Verbindungsflug war, wäre es die >3500km-Regelung, also 300€ bei verspäteter Ankunft in HAJ > 3h; 600€ bei > 4h. Aber natürlich nur gemessen an LH's Flugplan. Für die Abweichung von AA/BA's Flugplan bestünden die Ansprüche gegen den verursachenden Operating Carrier, was in dem Fall wohl AA war, wo es aber aufgr. Sitz außerhalb EU, wie du bereits erkannt hast, nichts geben wird.

Offtopic: Letztes Leg verfallen lassen: zumindestens ist es bei Lufthansa in Frankfurt kein Problem, die Koffer zu bekommen.
Ein "schlagfestes" Argument sollte aber schon vorhanden sein.

Die Aussage ist aber mit großer Vorsicht zu genießen ;)
Technisch kann LH das sicherlich und in deinem Fall auch nachvollziehbar, dass sie sich darauf einließen, aber sobald der Verdacht besteht, jemand habe am Ticket was sparen wollen, sollen die schon sehr bockig sein. Planen würde ich mit diesem Wissen jedenfalls nichts, wenn man nicht bereit ist, es im Zweifelsfall bis zum Zwangsausladen durchzuziehen. Mir ist zwar noch kein Fall bekannt, wo LH dann Schadenersatz geltend gemacht hat, aber ist wohl Fasttrack auf Blacklists.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Wetter etc. natürlich mal ausgenommen.

Genau:
https://www.zeit.de/news/2018-05/14...ankfurter-airport-annulliert-180514-99-304162

"Wegen eines starken Gewitters, das sich über Frankfurt ausgetobt hat, sind an Deutschlands größtem Flughafen bis zum frühen Abend 94 An- und Abflüge abgesagt worden. Weitere elf Flüge wurden umgeleitet, wie der Flughafenbetreiber Fraport mitteilte. Außerdem gab es zahlreiche Verspätungen. Geplant waren heute insgesamt rund 1550 Starts und Landungen. Schon gestern war der Frankfurter Flughafen von einem Unwetter betroffen. Es kam ebenfalls zu erheblichen Verzögerungen in den Abläufen."
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
am 13.05.18 ging es zurück nach Hause, gebucht war AA64 MIA-JFK, AA100 JFK-LHR, BA976 LHR-HAJ, gebucht bei AA.
Start in Miami war ca. eine Stunde später, in New York wurde vor unseren Augen das Gate für den Flug nach London geschlossen..

Irgendwas ist hier komisch; laut flightaware ist AA64 am 13.05.18 im MIA sogar 6 Minuten zu früh losgeflogen und sogar 10 Minuten zu früh in JFK angekommen....
aa64.jpg

Edit:
Der TO ist wohl schon am 12.05. in MIA gestartet; da stimmen die Daten bzgl. der genannten Verspätung. Ändert aber nichts an meinen Aussagen bzgl. Wetter, da gibt es gleichlautende Wettermeldungen für jeweils 1 Tag früher.
 
Zuletzt bearbeitet:

sacredsin

Aktives Mitglied
22.05.2018
100
0
Aber zumindest der LH Flug sollte ja in EU261/04 fallen. Wetter etc. natürlich mal ausgenommen.
ggf dann halt nicht den vollen Anspruch, da der (Bahn) Ersatz ja eventuell nicht sehr viel später, als der ursprüngliche LH Flug ankam.

Da gab es doch vor kurzem erst ein Urteil vom EUGH, gegen TuiFly !!


EuGH-Urteil
Bei Flugverspätung zahlt die anbietende Airline


Der Europäische Gerichtshof hat ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Bei stundenlanger Verspätung bekommen Passagiere eine Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben - auch wenn das Flugzeug samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört.
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
585
25
Da gab es doch vor kurzem erst ein Urteil vom EUGH, gegen TuiFly !!


EuGH-Urteil
Bei Flugverspätung zahlt die anbietende Airline


Der Europäische Gerichtshof hat ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Bei stundenlanger Verspätung bekommen Passagiere eine Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben - auch wenn das Flugzeug samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört.
Das Urteil bezieht sich doch auf Wetlease und nicht Codeshare.