Flug wurde vorverlegt; Wer zahlt die Stornokosten im Hotel?

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martinknolle

Neues Mitglied
12.05.2018
2
0
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Hallo alle miteinander,

mein Ryanair Flug von Valencia zurück nach Frankfurt wurde um ein Tag nach vorne verlegt. Aus diesem Grund mussten wir auch eine Nacht in unserem bereits gebuchten Hotel stornieren. Nach kurzer Recherche habe ich bereits erfahren, dass mir keine Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlung zusteht. Aber wer kommt für die Stornokosten im Hotel auf? Kann ich die bei der Airline einklagen?
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Du kommst dafür auf.
Du hättest den früheren Flug nicht annehmen müssen, denn Ryanair hätte dich auf einen vergleichbaren Flug am selben Tag umbuchen müssen.
Entsprechende Infos im EU261 Thread.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Mit Hilfe welcher AGL?

IMHO existiert keine - zu mindest keine erfolgversprechende. Das war aber eben auch nicht die Frage. Nur, ob die Stornokosten eingeklagt werden können. Und "können" ist schon möglich, denn der Klageweg steht jedem frei. Was jedoch passiert, wenn dem Gericht (schon) in der Klageschrift die AGL nicht hinreichend dargetan wird, ist ein ganz andere Sache... :D
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Hallo alle miteinander,

mein Ryanair Flug von Valencia zurück nach Frankfurt wurde um ein Tag nach vorne verlegt. Aus diesem Grund mussten wir auch eine Nacht in unserem bereits gebuchten Hotel stornieren. Nach kurzer Recherche habe ich bereits erfahren, dass mir keine Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlung zusteht. Aber wer kommt für die Stornokosten im Hotel auf? Kann ich die bei der Airline einklagen?

auschlaggebend ist, ob Ryanair dir eine Alternative angeboten hat (auch auf einem Fremdcarrier) zu vergleichbaren Bedingungen (gleicher Tag, ähnliche Uhrzeit) oder nicht. Wenn sie das nicht haben und dich nur kommentarlos umgebucht haben verstossen sie gegen die EU-Verodnung 261/04 und du kannst das einklagen. Wenn sie dir mehrere Möglichkeiten angeboten haben und du dich für diese entschieden hast, kannst du es nicht.
Dann bleibt noch die Frage wann ist der Flug? Erfolgte das Storno länger oder kürzer als 14 Tage vor dem Flug? Wenn weniger als 14 Tage, hast du Anspruch auf eine Kompensationszahlung in Höhe von EUR 250,--.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Hallo alle miteinander,

mein Ryanair Flug von Valencia zurück nach Frankfurt wurde um ein Tag nach vorne verlegt...

Heißt vermutlich: FR hat Deinen Flug gestrichen, und Dich ohne zu fragen einfach mal auf den eigenen Flug einen Tag früher umgebucht. Was - wie schon von anderen geschrieben wurde - klar und deutlich gegen die EU-VO zu den Fluggastrechten verstößt und Du so nicht akzeptieren musst.

Ich würde hier eher auf Ersatzbeförderung an Deinem gebuchten Datum bestehen. Oder - wenn FR sich weigert - selber buchen und Erstattung verlangen.
 
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abundzu

Erfahrenes Mitglied
24.10.2016
399
124
FRA
Hallo alle miteinander,

mein Ryanair Flug von Valencia zurück nach Frankfurt wurde um ein Tag nach vorne verlegt. Aus diesem Grund mussten wir auch eine Nacht in unserem bereits gebuchten Hotel stornieren. Nach kurzer Recherche habe ich bereits erfahren, dass mir keine Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlung zusteht. Aber wer kommt für die Stornokosten im Hotel auf? Kann ich die bei der Airline einklagen?

Den Flug einfach um einen Tag nach vorne verlegen: Bin ich froh, dass ich nicht Ryanair fliege, auch sind die Flüge mit Gepäck und Sitzplatz nicht mehr (viel) billiger als LH oder LX. Diese beiden Airlines haben sich bei Problemen immer um ihre Passagiere (mich) gekümmert, was wie ich schon öfters gelesen habe bei Ryanair nicht der Fall ist.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Hallo alle miteinander,

mein Ryanair Flug von Valencia zurück nach Frankfurt wurde um ein Tag nach vorne verlegt. Aus diesem Grund mussten wir auch eine Nacht in unserem bereits gebuchten Hotel stornieren. Nach kurzer Recherche habe ich bereits erfahren, dass mir keine Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlung zusteht. Aber wer kommt für die Stornokosten im Hotel auf? Kann ich die bei der Airline einklagen?

Ich habe vor kurzem eine ähnliche Frage im Hauptthread gestellt, aber keine Antwort bekommen. 261/2004 beschreibt Fälle, wenn der Flug nach hinten verlegt wird. Vorverlegungen, ob freiwillige oder nicht, hat man wohl einfach vergessen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Update zu diesem Fall. EW hat die Übernachtungskosten erstattet. War aber auch nicht viel, 62 €.

Bearbeitungszeit derzeit: 10 Wochen (nicht nur bei diesem Antrag - ich habe noch ein paar weitere bei EW laufen).

Upd: Die Konstellation war folgende: Originalflug nonstop langfristig annulliert -> Umbuchung auf 1-stop-Verbindung zur unsäglich frühen Abflugzeit -> Einigung mit EW auf Umbuchung auf den Vorabend. Dadurch eine zusätzliche Übernachtung am Zielort.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ich habe vor kurzem eine ähnliche Frage im Hauptthread gestellt, aber keine Antwort bekommen. 261/2004 beschreibt Fälle, wenn der Flug nach hinten verlegt wird. Vorverlegungen, ob freiwillige oder nicht, hat man wohl einfach vergessen.
Nicht freiwillige Vorverlegungen gibt es nach EU261/2004 nicht, soweit ich das erkenne. Wenn man aber nicht richtig aufgeklärt wird, könnte man ggf. auf anderem Wege rechtlich vorgehen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Nicht freiwillige Vorverlegungen gibt es nach EU261/2004 nicht, soweit ich das erkenne. Wenn man aber nicht richtig aufgeklärt wird, könnte man ggf. auf anderem Wege rechtlich vorgehen.

Das läuft dann in der Kategorie Schadenersatz (nach BGB), ist aber nicht so eine eindeutige Sache.