Alten Reisepass als verloren gemeldet, trotz neuem RP noch gültig?

ANZEIGE

Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
ANZEIGE
Hallo zusammen,

vor kurzem hatte ich mir einen neuen Reisepass bestellen müssen, da ich dachte, dass mein alter RP verloren gegangen sei. Ich fliege nun am Montag FRA-IAH und habe noch ein ESTA auf den alten Pass. Kann ich diesen trotzdem nutzen, oder sollte ich neues ESTA für den neuen Pass beantragen und diesen nutzen?
Wird die Verlustmeldung bei den Behörden (Bundespolizei z.B.) hinterlegt?

Besten Dank für eure Hilfe
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Wird die Verlustmeldung bei den Behörden (Bundespolizei z.B.) hinterlegt?

Eindeutiges JA.

Ich hatte in 2012 oder 2013 meinen Personalausweis verloren gemeldet und einen neuen bekommen - und wurde noch bis 2015 oder 2016 immer mal wieder "en Passant" an Passkontrollstellen in Deutschland, der Schengen-EU und der Schweiz gefragt, ob der wieder aufgetaucht sei.
 
  • Like
Reaktionen: on_tour

Sandman78

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
598
6
man kann auch einfach mal ganz schnell beim Bürgerservice anrufen, dann hat man die Antwort

Glaub mir, hier bekomme ich die Antworten schneller! Schon mal versucht beim Bürgerservice durchzukommen?

@kingair9: besten Dank! Dann werde ich noch fix ein neues ESTA auf den neuen Pass ausstellen lassen! Somit muss ich mein Jahresvisum für China auch neu beantragen :-(
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
6.513
4.384
SNA
Eindeutiges JA.

Ich hatte in 2012 oder 2013 meinen Personalausweis verloren gemeldet und einen neuen bekommen - und wurde noch bis 2015 oder 2016 immer mal wieder "en Passant" an Passkontrollstellen in Deutschland, der Schengen-EU und der Schweiz gefragt, ob der wieder aufgetaucht sei.
Geht mir genauso. Interessanterweise werde ich immer nur in FRA mit dem Thema konfrontiert - an allen anderen Flughäfen interessiert das anscheinend niemanden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Wenn der alte Pass Weg ist stellt sich wenn man logisch denkt doch gar nicht, denn wie soll der Pass überhaupt im ESTA erkannt werden? Die Passnummer und andere Daten sind ja unterschiedlich.

Aber jede Verlustmeldung wird wegen der Missbrauchsgefahr in bestimmte nationale und internationale Register eingetragen und der Datenaustausch ermöglicht.
Daher ist es in einigen Ländern auch problematisch mit Dokumenten zu fliegen welche ursprünglich als verloren gemeldet aber dann wieder aufgefunden werden konnten, da die Löschung der Verlustmeldung nicht genauso zuverlässig erfolgt.

In Fällen von Visa gibt es aber teilweise beschleunigte und vereinfachte Verfahren wenn der Pass mit dem enthaltenen Dokument abhanden gekommen ist, ob das auch für China zurifft müsste eben geprüft werden.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.600
503
Vor ca. 8 Jahren den Hauptausweis verloren (10 jahre)- dann immer mit dem Zweitausweis geflogen (6 jahre gültig) - erst als der Ersetzt werden musste habe ich den als verloren gemeldet.

Seitdem werde ich fast immer wenn ich durch die manuelle Kontrolle in FRA gehe nach dem alten Ausweis gefragt, obwohl der inzwischen auch so ungültig wäre.


Flyglobal
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Klar wird der Verlust gemeldet. Der ist längst auf allen Sperrlisten im SIS, bei INTERPOL etc.
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
181
MUC
Habe im März ebenfalls einen Reisepass als verloren gemeldet.

Seitdem werde ich ständig an der Einreise darauf angesprochen. Sei es in Deutschland oder im Ausland. In DXB wurde ich kürzlich sogar zuerst abgewiesen und durfte das Büro der Einwanderungsbehörde aufsuchen....
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.190
195
STR
Strafbar? Sperrlisten?
Junge junge junge... was für ein dämlicher Quatsch.

Das Dokument wird zur Fahndung in INPOL (National), SIS (Schengenweit) sowie ggf. in Interpol (Interpol-Mitgliedstaaten) zur Fahndung ausgeschrieben.
Z.B. als „abhandengekommenes Dokument“ zum Zweck der „Einziehung/Identitätsprüfung“.
Einziehung erfolgt natürlich nur wenn du nicht der rechtmäßige Inhaber bist.
Im schlimmsten Fall zieht sich der Bundespolizist bei der Austeise Kopien deiner Dokumente um der ausschreibenden Behörde zu melden dass der rechtmäßige Eigentümer wieder die tatsächliche Gewalt über sein Dokument hat und die Fahndung gelöscht werden kann.

Willst du das umgehen, gehst du mit deinem Dokument (wichtig!) zur ausschreibenden Behörde (im Regelfall die nächste Polizeidienststelle) und bittest um Löschung der Fahndung. Dauert 5 Minuten.

Nicht alles glauben was hier geschrieben wird. Hört sich teilweise eher nach „ich kenn einen, der einen kennt“-Gelaber an. Sorry.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.371
5.334
LEJ
Und bei der Einreise nach z.B. Japan gibts dann die ersten großen Probleme?

Anmerkungen:
Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, führt der Versuch der Einreise in der Regel zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung. Reisenden wird empfohlen, möglichst einen neuen Reisepass zu beantragen.
 
  • Like
Reaktionen: H.Bothur

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
878
282
HAM - PRM
Anmerkungen:
Von der Einreise mit einem Reisedokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, führt der Versuch der Einreise in der Regel zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise nach Japan bis hin zur Zurückweisung. Reisenden wird empfohlen, möglichst einen neuen Reisepass zu beantragen.

Lt. Aussage unseres Ortsamtes gilt ähnliches auch für GB sowie einige osteuropäische Länder !!

Gruss
Hans
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.190
195
STR
Richtig - so lange die Fahndung besteht kann (!) es Probleme geben.
Wenn sie gelöscht wird, wissen die von gar nichts.
Außerdem muss da unterschieden werden zwischen SIS (GB) und Interpol (Japan).

Aber macht wie ihr denkt.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.573
1.194
Richtig - so lange die Fahndung besteht kann (!) es Probleme geben.
Wenn sie gelöscht wird, wissen die von gar nichts.
Außerdem muss da unterschieden werden zwischen SIS (GB) und Interpol (Japan).

Aber macht wie ihr denkt.

Polizei in Belgien hat dringend davor gewarnt, den gestohlenen und nach einem halben Tag aufgefundenen Pass weiter zu nutzen. Da aber keine Zeit für ein neues Dokument verfügbar war, ein Papier mit zig Stempeln erstellt, in dem die Sachlage nochmals erläutert wurde um dies notfalls vorlegen zu können. Das war dann wirklich hilfreich, da der Pass noch als gestohlen im System stand.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Das Kernproblem besteht darin dass die Meldung dass ein Pass abhanden gekommen ist sich sehr schnell in diversen System und Registern ausbreitet, (Davon gibt es noch weit mehr als schon genannt wurden) aber die Löschmeldungen nicht genauso zuverlässig und zeitgleich erfolgen.

So besteht grundsätzlich die Gefahr dass die Meldung bereits in den euopäischen System gelöscht ist aber die Grenzbeamten eben noch nicht über diese Information verfügen und daher nur die Fahnung entnehmen können.

Je nach Land kann dies zunächst problematische Folgen haben.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.414
1.116
Nähe LSME
Stimmt, das Auswärtige Amt wird sicher keine Ahnung haben. Denn in den Reisehinweisen zu nahezu _jedem_ Land ist der Passus enthalten, dass man ein einmalig verlorengegangenes Reisedokument bloß nicht zur Einreise nutzen sollte.
Möglichweise gilt in DE ein anderes Gesetz als in der CH... Wer in der CH sich mit einem ungültigen Ausweis ausweist macht sich der Urkundenfälschung und der Betruges strafbar. Als ungültig gilt auch abgelaufen. Wenn ein RP oder eine ID als gestohlen gemeldet wird ist er automatisch ungültig und darf nie mehr verwendet werden. Bei einer Auffindung muss dies umgehen gemeldet werden und das Ausweisdokument muss vernichtet oder gelocht werden.