Informationpflicht / Beweispflicht bei Flugausfall

ANZEIGE
A

Anonym69255

Guest
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich lese schon eine ganz Weile hier mit aber dies ist mein erster Post. Ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum gelandet. Falls nicht möge man mir das verzeihen und bitte verschieben :)

Ich habe folgendes Problem. Ich hatte einen Flugausfall einer Eurowings Maschine von Reykjavic nach Frankfurt. Ich erfuhr jedoch leider erst am Flughafen davon was natürlich ärgerlich war.
Ich hatte den Flug nicht direkt bei Eurowings gebucht, sondern über ein Flugbuchungsportal.

Den Betrag für den ausgefallenen Flug habe ich von dem Flugbuchungsportal auch schon bekommen. Nun wollte ich die Entschädigung nach EU261 bei Eurowings geltend machen. Eurowings hat erstmal (wie erwartet) gar nicht reagiert und dann nach Monaten abgelehnt mit der Begründung, man habe das Flugbuchungsportal rechtzeitig über den Ausfall informiert. Das Flugbuchungsportal behauptet aber keine Info bekommen zu haben.

Nun meine Frage: Wen muss die Airline informieren? Oder andersrum, wer ist in der Beweispflicht mir gegenüber? Richte ich jetzt meinen Anspruch an Eurowings oder ans Flugbuchungsportal?

Danke euch vorab und viele Grüße
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ich kann dir das nicht beantworten, aber die Grundvoraussetzung wäre ja logischerweise, dass EW deine E-Mail und/oder Telefonnummer, bzw. Postadresse kennt?

Typischerweise ist allerdings wohl eher das Reisebüro hier in der Pflicht. Ich spekuliere mal, dass es EW sehr leicht fallen wird zu beweisen, dass es das Reisebüro informiert hat, weil das automatisierte Prozesse sind.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ok, danke.

Dann wird sich aber wohl EW im Innenverhältnis zum Reisebüro den Schaden dort zurückholen dürfen, falls (!) das Reisebüro die Info nicht weitergegeben hat?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.628
968
MUC, BSL
Dürfte wohl so sein, der EuGH hat diese Möglichkeit im Urteil, so wie ich das verstehe, explizit aufgezeigt.

Gleichwohl ist festzustellen, dass die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 durch das ausführende Luftfahrtunternehmen dessen Recht unbeschadet lässt, nach geltendem Recht bei anderen Personen, von denen der Verstoß des Luftfahrtunternehmens gegen seine Verpflichtungen ausgeht, auch Dritten, Regress zu nehmen, wie es Art. 13 dieser Verordnung vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2015, van der Lans, C‑257/14, EU:C:2015:618, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Ok, danke.

Dann wird sich aber wohl EW im Innenverhältnis zum Reisebüro den Schaden dort zurückholen dürfen, falls (!) das Reisebüro die Info nicht weitergegeben hat?

Kann sehr gut sein, aber das soll nicht dein Problem sein. Relevanz ist nur, dass du jetzt ja vom Reisebüro (hoffentlich schriftlich) die Info hast, dass sie dich nicht informiert haben. Und da EW dich auch nicht informiert hat wünsche ich dir noch viel Erfolg beim gewinnen.

Wir hier auch den EU261 Thread, da hätte das Thema auch reingepasst.
 
A

Anonym69255

Guest
Danke für eure super schnellen Antworten.(y)
Aus Verbrauchersicht macht das natürlich Sinn, aber ich war mir nicht sicher.
Ja ich habe schriftlich dass das Portal keine Info von EW hat.

Dann kann ich meine Forderung also wie bisher weiterhin an EW richten. Bin gespannt wie man dort reagiert.
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
651
208
Wann hat eigentlich jemals Eurowings Flüge von Reykjavik nach Frankfurt angeboten? Mir sind aktuell bei EW ab FRA nur Flüge nach Palma (PMI) bekannt. Letztes Jahr waren mal in Zusammenhang mit der AB-Pleite Flüge FRA-TXL geplant, die dann aber nie aufgenommen wurden. Wäre das evtl. ein Flug über Berlin gewesen? Wie erfolgte die Ersatzbeförderung bzw. was hast Du dann am Flughafen gemacht als Du von dem gestrichenen Flug erfahren hast?
 
  • Like
Reaktionen: haenfli und Wuff

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Wobei es für die eigentliche Frage irrelevant ist, ob das ein EW-Direktflug oder irgendeine Umsteigeverbindung war...
 

haenfli

Aktives Mitglied
31.07.2013
148
30
Breaking News:

Eurowings hat Flüge von Reykjavík nach Frankfurt im Angebot :no:

Edit: Sorry, Fensterplatz war schneller

Ist das nur mein Gefühl, guck ich zu oft die letzen news oder gehts Euch auch so? In den letzten Tagen gibt es vermehrt solche 1-2 Poster, die erstmal gut formuliert, interssante Fragen stellen? Und dann ist da immer irgendwo ein grundlegender Fehler und Wuff zur Stelle :) Blase?

Viele Grüße,
haenfli
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Wobei es für die eigentliche Frage irrelevant ist, ob das ein EW-Direktflug oder irgendeine Umsteigeverbindung war...

Ja, richtig, er schreibt aber: "Flugausfall einer Eurowings Maschine von Reykjavic nach Frankfurt."

Frage an JSBroker: Welches Reisebüro war das? Was für eine Form der Bestätigung (Flugticket) hast Du? Um bei Eurowings für einen gar nicht vorhandenen Flug eine Entschädigung zu bekommen, brauchst du als Grundvoraussetzung sicher einen dementsprechenden Flugschein oder E-Ticket. Hast du sowas? Oder "nur" eine Buchungsbestätigung vom Reisebüro? Welche Flugnummer steht auf dem Flugschein/E-Ticket?

Oder war das ggf. (spekulativ) ein Flug im Rahmen einer Pauschalreise?
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Anonym69255

Guest
Das Buchungsportal war Kiwi.com - es handelte sich um einen längeren Flug in mehreren Etappen und mehreren Fluggesellschaften. Von Cabo San Lucas, über Los Angeles nach Reykjavic und dann Frankfurt. Nur den letzte Teil war mit Eurowings. Das der Flug mal existiert haben muss, da bin ich mir sicher, denn ich konnte mich sogar bei Eurowings einloggen und sehe dort den Flug mit Status "Bestätigt" in meinem persönlichen Bereich.
Bei meiner Rechereche habe ich auch festgestellt, das Eurowings derzeit diese Strecke gar nicht fliegt. Ob der Fehler dabei aber bei Kiwi oder bei EW lag, weiß ich natürlich nicht. Ist für meine Schadensersatzforderung aber eigentlich auch zweitrangig.

Das EW den Flugausfall anerkennt hat man mir ja indirekt schon bestätigt, da man mir ja geantwortet hat, dass der Ausfall frühzeitig an Kiwi.com gemeldet wurde.
Das E-Ticket habe ich auch noch und einen Screenshot vom EW Login Bereich in dem der Flug auch jetzt noch immer auf "Bestätigt" steht.

Auf die Frage was ich an dem besagten Abend in Reykjavic gemacht habe: Ich habe versucht bei Kiwi anzurufen, was natürlich nicht mehr funktioniert hat, da ausserhalb der Geschäftszeiten. Dann hab ich eine Mail geschickt mit der Bitte um schnelle Hilfe. Natürlich bekam ich so schnell keine Antwort. Da an diesem Abend nur noch eine Maschine nach Deutschland ging, habe ich diese Maschine dann genommen und bin auf eigene Kosten mit Lufthansa geflogen. Hat mich, wenn ich mich recht erinnere 360,- Euro gekostet.
Die Antwort von Kiwi kam dann etwa 5 Stunden später als ich gerade in Deutschland gelandet bin :p Vorschlag war, man wollte mich auf eine andere Maschine nach Düsseldorf oder Bonn (bin mir nicht mehr sicher) umbuchen.
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
651
208
Danke für die Rückmeldung. Einfach aus Interesse, wann gab es denn diesen Flug? In dem Fall war es ja doppelt ungeschickt von EW, man hätte einfach nur konzernintern umbuchen müssen um sowohl die Verärgerung als auch die Entschädigung zu vermeiden.

Bei Kiwi ist es natürlich so dass die beliebige Flüge zusammenstellen, da kann ich mir schon vorstellen dass da auch Informationen zu einzelnen Teilflügen nicht weitergeleitet werden. Aber das ist dann in dem Fall zwischen Anbieter (EW) und Vermittler (Kiwi) zu klären und nicht von Dir. Viel Glück!
 
A

Anonym69255

Guest
Der Flug wäre am 21. Mai um 0:40 Uhr gewesen.

Ja so denke ich auch, dass hier EW und Kiwi das regeln müssen. Mir ging es in meiner Frage oben ja primär darum an wen ich meine Forderung richte.
Sollte also EW zahlen, dann müssten die das im Nachgang mit Kiwi regeln. Aber das ist für mich als Kunde ja nicht mehr von Belang.
 
  • Like
Reaktionen: Wuff und Fensterplatz

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
651
208
Mir sind diese Flüge von KEF nach FRA auch nicht bekannt, aber wenn JSBroker sagt er kann sie mit Screenshots bzw. im Login-Bereich von EW nachweisen, dann will ich das nicht anzweifeln. Vielleicht war es ja ein IT-Bug, buchen lassen sich die LH-Flüge auch aktuell über die EW-Seite.
 
A

Anonym69255

Guest
Genau davon gehe ich auch aus. Denn ich habe lange gesucht und auch keine Flüge von EW gefunden aber ich habe wie gesagt ein E-Tickert (von Kiwi) auf dem der Flug steht und das EW Login Bereich. Da es den Flug aber dann ja leider doch nicht gab, gehe ich auch von einer IT-Panne aus.
Und derzeit schiebt es halt Kiwi auf EW und EW wieder auf Kiwi. Daher war ja meine Frage wer für den Kunden in so einem Falle der Ansprechpartner ist. Daher auch nochmals danke für dieses Aktenzeichen mit einem ähnlich gelagerten Fall.
 
A

Anonym69255

Guest
Die Flugnummer muss ich heute Abend nachliefern. Da ich auf der Arbeit bin und sie nicht mehr auswendig weiß. Bzgl. E-Mail Adresse habe ich noch nicht geschaut aber das mach ich auch gleich mal bei der Gelegenheit, danke für den Hinweis.
 
  • Like
Reaktionen: Wuff
A

Anonym69255

Guest
So jetzt habe ich die Daten.

Zuerst mal muss ich meinen ersten Post korrigieren. Durch das viele Hin und Her bin ich selbst schon ganz verwirrt. Der gebucht Flug war von Reykjavic nach Stuttgart. Der von mir dann am Flughafen manuell gebuchte war dann nach Frankfurt. Nicht umgekehrt. Sorry für die Verwirrung.
Die Flugnummer ist: EW2797

Interessant ist die Suche nach der EMail Adresse. Als ich mich mit dem Buchungscode einloggen wollte kam die Fehlermeldung dass der Login fehlgeschlagen sei, da zu diesem Buchungscode keine Daten vorliegen. Offenbar versucht man nun auf diese Weise Spuren zu verwischen :)
Zum Glück habe ich damals einen Screenshot gemacht.
 
A

Anonym69255

Guest
Also nochmal gesammelt:
Flugnummer EW2797
Datum 21. Mail
Uhrzeit 0:40 Uhr
Frankfurt-Stuttgart