Anullierung oder Verspätung was gilt?

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aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
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Gits eigentlich Bestimmungen oder Regeln die klar sagen was eine Anullierung ist und was eine Verspätung?

Ich hab zur Zeit ein Problem ich bin Ende Juni mit Latam von Frankfurt mach Madrid geflogen und dann sollte es mit Air Europa nicht ganz drei Stunden weiter gehen.
Ich hatte das ganze bei einem OTA gebucht aber nicht gesehen das es zwar eine Buchung ist aber zwei Tickets.
Jetzt kamen mir mit Latam erst nach Mitternacht an mit etwa über zweieinhalb Stunden Verspätung an der Anschluss war weg.

Ich habe dann in der Nähe ein Hotel gefunden und habe gegen eine relativ geringe Gebühr umbuchen können, am Ende hab ich jetzt knapp 110Euro drauf legen müssen.
Also habe ich dem OTA geschrieben um die Erstattung des Gelds zu bekommen jetzt haben die geantwortet sie werden nichts zahlen weil ich gegen Latam ja Anspruch auf die Ausgleichszahlung hätte weil man bei einem anullierten Flug ja 250Euro bekommt wenn man mindestens zwei Stunden später ankommt.

Der Latam Flug war so:
Wir sind normal zur üblichen Zeit zum Start gefahren sind aber kurz vor dem Start stehen geblieben weil die Feuerwehr kam.
Dann ging es zurück ans Gaze Leute stiegen aus Techniker kamen und irgendwann sind wir dann abgeflogen.
Ich dachte das wäre eine Verspätung und da es weniger als drei Stunden sind gibt es nicht jetzt hat mir aber das OTA geschrieben weil wir ja zum Gate zurück sind und der neue Abflug im Plan auf 21:20Uhr gelegt worden sei wäre es jetzt eine Anullierung.

Wer hat jetzt Recht?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.488
2.869
FRA
Wenn der Flug in den Verzeichnissen weiter als LA705 geführt wird, ist eher keine Annullierung.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Das mit der Annullierung gilt für Flugplanänderungen im Voraus. Also wenn LH Dir heute bekannt geben würde, dass sich die planmäßige Abflugzeit Deines Flugs um 5 Minuten geändert hat.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Leider nicht abschließend zu beantworten. Die Rechtsfrage, die dahinter steht, hat der EuGH längst geklärt. Demnach ist die Änderung d. Flugplans eine Annullierung. Andere Dinge wie die Flugnummer etc. spielen eine untergeordnete oder gar keine Rolle.

Frage ist, ob hier der Flugplan im maßgeblichen Sinne geändert wurde. Solange eine Fluggesellschaft an ihrem ursprünglichen Flug festhält, wird man das nicht annehmen können. Wenn die neue Flugzeit also lediglich der Koordination (Slot etc.) dient, wird man nicht von einem neuen Flugplan ausgehen können. Mir scheint, dass die Fluggesellschaft den Flug nie aufgeben, sondern sobald wie möglich starte wollte. Das wäre dann in der Tat eine Verspätung.

Allerdings ist das dennoch nicht aussichtslos.

Denn bei einer Verspätung greift ja das MÜ. Sofern der Defekt nicht gerade unvermeidbar war, wäre dir also der Schaden schon mal zu ersetzen.

Und auch die Ausgleichszahlung muss bei zwei Tickets nicht ausgeschlossen sein. Hier ist die Rechtsprechung noch in Entwicklung. Es kommt wie so häufig auf den Einzelfall an.
 

aschumann

Aktives Mitglied
30.09.2017
143
0
danke erstmal

Einen Defekt gab es ja wohl nicht man hat Rauch gesehen oder jemand glaubte das und dann ging der Spass los.
Also vermeintlicher Defekt der nicht da war.

Mir gehts ja weniger um die Ausgleichszahlung sondern einfach um die Kosten die entstanden sind, ok die waren jetzt nicht soo hoch und ich hab bei der Ticketkombi immer noch rund 420€ zum üblichen Preis des ganzen Tickets gespart aber trotzdem ärgert mich das halt.

Das wir aber zum Gate zurück gefahren und aussteigen konnte macht keinen Unterschied?

Und mal rein aus Neugier wie ist es eigentlich wenn man bei so einem Fall dann vom Angebot von Latam gebrauch macht und aussteigt ist dann alles den Bach runter?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Auf Grundlage der ersten EuGH-Rechtsprechung könnte man das fast meinen. Aber inzwischen hat der Gerichtshof das relativiert. So ist z.B. eine außerplanmäßige Zwischenlandung auch keine Änderung d. Flugplans.

Man wird das jetzt eher pragmatisch als dogmatisch sehen müssen. Wenn der Flieger zum Gate zurückfährt und die Paxe aussteigen sollen, bis der Fehler behoben ist, würde ja aus dem Bauch heraus niemand auf die Idee kommen, dass der zweite Versuch jetzt ein neuer Flug sei. Und mit diesem Bauchgefühl liegt man dann ebne auch rechtlich richtig.

Es gibt aber Grenzen: Ändert sich der Start- oder Zielflughafen etwa, ist das ein "anderer Flug". Aber aus meiner Sicht auch dann, wenn gar nicht mehr versucht wird, am alten Flugplan festzuhalten, also immer dann, wenn die zeitliche Abweichung willkürlich ist.