Fluggastrechte: Verspätung bis Türöffnung? Annulierung und Ersatzflug?

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iYassin

Neues Mitglied
13.08.2018
12
0
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Hallo Forum,

meine Freundin hatte vor kurzem eine etwas kompliziertere Reise mit Ryanair nach London und zurück. Es sind allerdings doch etwas kompliziertere Fälle, weshalb ich hier nochmal um Rat fragen wollte.

Auf dem Hinflug am 04.08. war ihr Flug FR9773 von Baden-Baden nach London-Stansted viel zu spät: Planmäßig war 13:45-13:45, der Abflug war über 3h zu spät und die Maschine ist dann wohl um 16:41, also 2:56h verspätet in London gelandet. So steht es auch in der Bescheinigung für Versicherungen (oder ähnlich), die sie von Ryanair bekommen hat. Ich habe aber gelesen, dass die Verspätung bis zum Öffnen der Tür am Gate bemessen wird, und das war um 16:56 Uhr, also 3:11h zu spät.
Besteht hier ein Anspruch auf die 250€ Entschädigung nach EU261/2004? Oder ist Ryanair mit ihrer Verspätungsbescheinigung fein raus?

Auf dem Rückflug am 07.08. wurde ihr Flug FR1547 von London-Stansted nach Frankfurt/Main am Morgen gestrichen. Eine E-Mail hat sie knapp 4h vor Abflug erhalten, schon auf dem Weg zum Flughafen. Sie hat dann die deutsche Hotline von Ryanair angerufen und hat erfahren, dass es keinen anderen Flug aus STN mehr gibt, sie kann entweder das Ticket stornieren oder ein Hotel + Flug am nächsten Tag bekommen. Nächster Tag war allerdings aufgrund eines Meetings, wo sie hinmusste, zu spät. Sie hat danach noch versucht, nochmal mit der englischen Hotline und dem Livechat Kontakt aufzunehmen, das war aber fast 45 min erfolglos. Weil es dann zeitlich langsam eng wurde, habe ich ihr dann ein Lufthansa-Ticket von LCY nach FRA für 258€ gebucht, das hat dann alles geklappt.
Wir haben jetzt noch keinerlei Stornierung oder so angeklickt, um alle Optionen offen zu halten. Was kann man hier denn von Ryanair einfordern?
Die 250€ Entschädigung nach EU261/2004 sind auf jeden Fall drin, oder?
Kann man das LH-Ticket zurückfordern? Oder hätte das mit Ryanair abgesprochen sein müssen, bzw. hätte sie sich sogar mit dem Flug am nächsten Tag zufrieden geben müssen?
Und wenn man das LH-Ticket nicht einfordern kann, besteht wenigstens ein Anspruch, stattdessen die Kosten für das Ryanair-Ticket zurückzubekommen, ohne dass die 250€ verfallen?

Wie würdet Ihr diese Ansprüche denn einfordern? Per Brief an Ryanair, oder über das Formular auf deren Website?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Für den Rückflug 250 € Entschädigung + Kosten LH-Ticket sind drin. Lies einfach die 261/2004.

Für den Hinflug bekommt man die Entschädigung, wenn die Sachbearbeiter bei FR nicht aufpassen. Ich habe einen ähnlichen Fall am laufen, mal schaun.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.030
1.533
Entscheidend für die Bestimmung der Ankunftszeit ist der Zeitpunkt an dem das Aussteigen gestattet wird.

Wenn also wirklich der bescheinigte Zeitpunkt der Zeitpunkt der Landung war sollte man die Rollzeit zum Gate anfragen, es gibt nur sehr wenige Airports die eine Rollzeit von weniger als 4Minuten haben (mir würden im Moment nur zwei einfallen).
Allerdings wäre es natürlich noch von Bedeutung warum der Flug verspätet war bei außergewöhnlichen Umständen gibt es keinen Anspruch.

Im Fall des Rückflugs muss man differenzieren:

Der Anspruch auf Ersatzbeförderung ist völlig unproblematisch denn dieser besteht auch in Fällen wenn die Anullierung auf außergewöhnliche Umstände zurück zu führen ist.

Daher zunächst getrennt die Kosten für LH Ticket und je nach Dauer der Verzögerung auch Ausgaben für Verpflegung usw. schriftlich mit Fristsetzung einreichen.
Im übrigen können auch Kosten für den Transfer von FRA nach FKB verlangt werden wenn diese nachgewiesen werden können.
Auf keinen Fall die Erstattung des FR Tickets verlangen bzw. dieser zustimmen dies führt zum Verlust des Anspruchs auf Ersatzbeförderung.

Der Anspruch auf Ausgleichszahlung im Rückflug besteht sofern die Ankunft mindestens 2Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft erfolgte, auch hier sollte man die Forderung schriftlich unter Fristsetzung einreichen.

Grundsätzlich sollte man die Forderungen schriftlich einreichen allerdings schadet es nicht entsprechende Möglichkeiten auf der Website zusätzlich zu nutzen.

Je nachdem welche Gründe für die Verspätung des Hinflugs und Annullierung des Rückflugs nennt kann man über das weitere Vorgehen entscheiden, je nachdem ob außergewöhnliche Umstände plausibel sind oder nicht.
 

seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
58
0
Im übrigen können auch Kosten für den Transfer von FRA nach FKB verlangt werden wenn diese nachgewiesen werden können.

Du hast das super erläutert, nur in diesem Punkt würde ich dir nicht zustimmen bzw. hast du dich wahrscheinlich einfach verlesen. Da der ursprüglich gebuchte Rückflug der Freundin des TO STN-FRA war, sie nun aber LCY-FRA geflogen ist sollten die Transferkosten nicht erstattungsfähig sein, da ja auch ursprünglich eine Beförderung nach Frankfurt/Main gebucht wurde.

In diesem Kontext noch eine grundsätzliche Frage: Ist der Abflug von einem anderen Londoner Flughafen, wie in diesem Fall, unproblematisch? Oder könnte Ryanair sich auf den Standpunkt stellen, es besteht nur Anspruch auf die nächstmögliche Ersatzbeförderung ab STN?

Ich denke bei TXL/SFX oder CDG/ORY ist die Sache dann ähnlich. Wie ist es aber bei "unklareren" Konstellationen, also nicht verschiedene Flughäfen einer Großstadt, aber in der selben Region, bspw. CGN, DUS, NRN, EIN ?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.030
1.533
Du hast das super erläutert, nur in diesem Punkt würde ich dir nicht zustimmen bzw. hast du dich wahrscheinlich einfach verlesen. Da der ursprüglich gebuchte Rückflug der Freundin des TO STN-FRA war, sie nun aber LCY-FRA geflogen ist sollten die Transferkosten nicht erstattungsfähig sein, da ja auch ursprünglich eine Beförderung nach Frankfurt/Main gebucht wurde.

In diesem Kontext noch eine grundsätzliche Frage: Ist der Abflug von einem anderen Londoner Flughafen, wie in diesem Fall, unproblematisch? Oder könnte Ryanair sich auf den Standpunkt stellen, es besteht nur Anspruch auf die nächstmögliche Ersatzbeförderung ab STN?

Ich denke bei TXL/SFX oder CDG/ORY ist die Sache dann ähnlich. Wie ist es aber bei "unklareren" Konstellationen, also nicht verschiedene Flughäfen einer Großstadt, aber in der selben Region, bspw. CGN, DUS, NRN, EIN ?

Das stimmt natürlich aber oben im Text steht ja "nach London und zurück." und später wurden ja FKB als Start genannt aber stimmt natürlich wenn das FR Ticket nach FRA ging dann gibt es natürlich keinen Anspruch auf Transfer.

Meiner Meinung nach ist es kein Problem, denn zum einen sieht ja die EU-Verordnung selbst die Möglichkeit eines Transfers zum Flughafen in der Nähe vor. (Art. 8 Abs.3 der EU-VO)
wenn von STN nach FKB bzw FRA nichts zeitnah machbar war aber eben von LCY dann sehe ich da gar keine Probleme bezüglich der Erstattungspflicht für die Transfers.

Aber vielleicht stellt ja der TE noch die Soll und Ist-Zeiten dar dann lässt sich das ganze sehr schnell und einfach beurteilen.

Grundsätzlich halte ich daher einen Flughafenwechsel in der selben Region für unproblematisch bei größeren Entfernungen müsste man eben die Verhältnismäßigkeit im Auge haben.
Nachdem AF mal einen Zubringer von STR nach CDG annulliert hatte bin ich dann in NUE aufgeschlagen es hat zwar ein wenig gedauert und "Überzeugungsarbeit" gekostet dass ich dann doch mit genommen wurde um die Langstrecke doch noch zu erreichen.
AF wollte zunächst auch nicht das Bahnticket erstatten, nach dem Hinweis dass man so eine Umbuchung für die Langstrecke und zusätzliche Kosten gespart hätte kam dann ganz schnell das Angebot für einen 50Euro Gutschein, die DB hatte von mir um die 43-44Euro bekommen.

Das solche Sachen bei FR funktionieren ist eher fraglich aber es gab ja schon Meldungen von anderen hier dass FR ja anscheinend manchmal doch kleine Wunder vollbringt und doch einfach bezahlt.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.427
1.424
Das stimmt natürlich aber oben im Text steht ja "nach London und zurück." und später wurden ja FKB als Start genannt aber stimmt natürlich wenn das FR Ticket nach FRA ging dann gibt es natürlich keinen Anspruch auf Transfer.

So auch nicht ganz richtig, Kosten für den Transfer nach LCY können gelten gemacht werden.
 

iYassin

Neues Mitglied
13.08.2018
12
0
Vielen Dank für Eure Antworten!

Für den Rückflug 250 € Entschädigung + Kosten LH-Ticket sind drin. Lies einfach die 261/2004.

Für den Hinflug bekommt man die Entschädigung, wenn die Sachbearbeiter bei FR nicht aufpassen. Ich habe einen ähnlichen Fall am laufen, mal schaun.
Das klingt schonmal sehr gut :) wie hast du das eingereicht, über das Formular auf ihrer Website? Oder per Brief an die irische Customer Service-Adresse?

Entscheidend für die Bestimmung der Ankunftszeit ist der Zeitpunkt an dem das Aussteigen gestattet wird.

Wenn also wirklich der bescheinigte Zeitpunkt der Zeitpunkt der Landung war sollte man die Rollzeit zum Gate anfragen, es gibt nur sehr wenige Airports die eine Rollzeit von weniger als 4Minuten haben (mir würden im Moment nur zwei einfallen).
Allerdings wäre es natürlich noch von Bedeutung warum der Flug verspätet war bei außergewöhnlichen Umständen gibt es keinen Anspruch.
Okay! Rollzeit anfragen beim Flughafen, also STN? Oder bei FR?
Die Infos von FR zum Grund der Verspätung waren sehr spärlich, beim Hinflug war es "Verspätung eines vorausgehenden Fluges" (um 13:15, planmäßiger Abflug in FKB, hatte die Maschine noch nicht mal zum vorherigen Flug abgehoben), für die Annulierung des Rückflugs wurde kein Grund angegeben.

Aber vielleicht stellt ja der TE noch die Soll und Ist-Zeiten dar dann lässt sich das ganze sehr schnell und einfach beurteilen.
Sorry, das hätte ich gleich reinschreiben sollen. Also, die Zeiten waren wie folgt:
- Hinflug FKB-STN am 04.08.: Soll 13:15-13:45 - Ist 16:15-16:41 (Landung) bzw. 16:56 (Ausstieg)
- Rückflug STN-FRA am 07.08.: Soll 19:35-22:10 - gestrichen - Alternative LH937 LCY-FRA Soll 19:20-21:40, Ist 20:17-22:53

Im Fall des Rückflugs muss man differenzieren:

Der Anspruch auf Ersatzbeförderung ist völlig unproblematisch denn dieser besteht auch in Fällen wenn die Anullierung auf außergewöhnliche Umstände zurück zu führen ist.
Okay! Meine Freundin hätte sich also nicht mit dem Angebot "Hotel + Rückflug STN-FRA am nächsten Tag" abgeben müssen?

Daher zunächst getrennt die Kosten für LH Ticket und je nach Dauer der Verzögerung auch Ausgaben für Verpflegung usw. schriftlich mit Fristsetzung einreichen.
Im übrigen können auch Kosten für den Transfer von FRA nach FKB verlangt werden wenn diese nachgewiesen werden können.
Auf keinen Fall die Erstattung des FR Tickets verlangen bzw. dieser zustimmen dies führt zum Verlust des Anspruchs auf Ersatzbeförderung.
Das mit dem Transfer hat sich ja schon geklärt, Ziel war FRA, aber in London musste meine Freundin dann nach LCY statt STN. In dem Fall war dann also ein schon gebuchtes Ticket London Innenstadt -> STN hinfällig und sie musste noch ein weiteres Ticket London Innenstadt -> LCY buchen.

Der Anspruch auf Ausgleichszahlung im Rückflug besteht sofern die Ankunft mindestens 2Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft erfolgte, auch hier sollte man die Forderung schriftlich unter Fristsetzung einreichen.
Ah, das heißt, die 250€ gibt es nicht ohnehin, weil der FR-Flug gestrichen wurde? Sondern da der LH-Ersatzflug nur 40 min später als der FR-Flug angekommen ist, war das hinfällig?

Grundsätzlich sollte man die Forderungen schriftlich einreichen allerdings schadet es nicht entsprechende Möglichkeiten auf der Website zusätzlich zu nutzen.
Alles klar (y)

Je nachdem welche Gründe für die Verspätung des Hinflugs und Annullierung des Rückflugs nennt kann man über das weitere Vorgehen entscheiden, je nachdem ob außergewöhnliche Umstände plausibel sind oder nicht.
Für den Hinflug war es die vorausgehende Verspätung, für den Rückflug wurde leider nichts genannt.

Meiner Meinung nach ist es kein Problem, denn zum einen sieht ja die EU-Verordnung selbst die Möglichkeit eines Transfers zum Flughafen in der Nähe vor. (Art. 8 Abs.3 der EU-VO)
wenn von STN nach FKB bzw FRA nichts zeitnah machbar war aber eben von LCY dann sehe ich da gar keine Probleme bezüglich der Erstattungspflicht für die Transfers.
Okay, klingt gut (y)

So auch nicht ganz richtig, Kosten für den Transfer nach LCY können gelten gemacht werden.
Super, die entsprechenden Tickets haben wir auch aufgehoben, dann wird das mit eingereicht!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.030
1.533
Mit Rollzeit ist die Zeit gemeint die zwischen der Landung bis zum Erreichen der Parkposition benötigt wird.
Die Rollzeit wird auch in anderen Datenbanken erfasst wenn also diese schon mehrere Minuten benötigt hat muss man nicht mehr diskutieren wann jetzt genau der Ausstieg gestattet wurde.

Aber wenn der Zeit mit 16:56Uhr belegt werden kann ist das ganze kein Problem.
Anspruch auf die Ausgleichzahlung beim Hinflug besteht falls nicht doch außergewöhnliche Umstände vorliegen. (Hier einfach mal abwarten was FR als Grund angibt und dann weiter sehen)

Zur Frage Flug am nächsten Tag:
Nein diese Art der Ersatzbeförderung muss nicht akzeptiert werden wenn es Alternativen gibt.
Die Alternative war in diesem Fall zu einem anderen Londoner Airport zu fahren und dort ab zu fliegen und mit geringer Verspätung an zu kommen.
Im ergebnis muss daher FR den Transfer von STN-LCY und das LH Ticket auf jeden Fall bezahlen.
Ein Problem könnte entstehen wenn FR sich quer stellt weil die Freundin am Ende nicht von STN-LCY gefahren ist sondern von Punkt X aus der Stadt heraus, das dürfte insgesamt aber wenig Bedeutung haben.

Anders verhält sich jetzt das Thema Ausgleichszahlung beim Rückflug
Da nun die Ankunftszeiten bekannt sind wurden die nötigen zwei Stunden Verzögerung nicht erreicht, die für den Anspruch auf Ausgleichszahlung erforderlich sind.
Allerdings gibt es hier von Anwälten die Ansicht dass dieser Punkt nicht relevant ist da gerade nicht FR diese Ersatzbeförderung bereit gestellt hat sondern nur eine "rechtswidrige" am nächsten Tag.

Aber auch hier gilt einfach die Forderung auf Ausgleichzahlung auch für den Rückflug einreichen und die Antwort von FR abwarten.
Je nachdem wie die Antwort ausfällt gibt es verschiedene Optionen.

Fazit:
- Ausgleichzahlung von 250Euro beim Hinflug ja, wenn keine Ausgewöhnliche Umstände die Ursache waren
- Erstattung des LH-Ticketes auf jeden Fall berechtig, aber Vorsicht FR veruscht gerne die Erstattung des eigenen TIckets an zu bieten dieses Angebot auf keinen Fall annehmen.
- Transferkosten müssten rein formal nur von STN nach LCY übernommen werden, aber auch hier einfach den Beleg Ort X nach LCY einreichen und sehen was FR dazu antwortet.
- Ausgleichszahlung auf dem Rückflug fraglich da zunächst nicht der Tatbestand der EU-Verordnung selbst erfüllt aber der Anspruch könnte durch praktische Rechtsauslegung doch gegeben sein, auch hier sehen wie die FR Antwort ausfällt.
 

iYassin

Neues Mitglied
13.08.2018
12
0
Fazit:
- Ausgleichzahlung von 250Euro beim Hinflug ja, wenn keine Ausgewöhnliche Umstände die Ursache waren
- Erstattung des LH-Ticketes auf jeden Fall berechtig, aber Vorsicht FR veruscht gerne die Erstattung des eigenen TIckets an zu bieten dieses Angebot auf keinen Fall annehmen.
- Transferkosten müssten rein formal nur von STN nach LCY übernommen werden, aber auch hier einfach den Beleg Ort X nach LCY einreichen und sehen was FR dazu antwortet.
- Ausgleichszahlung auf dem Rückflug fraglich da zunächst nicht der Tatbestand der EU-Verordnung selbst erfüllt aber der Anspruch könnte durch praktische Rechtsauslegung doch gegeben sein, auch hier sehen wie die FR Antwort ausfällt.

Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Dann werden wir mal probieren, das so bei FR einzureichen. Ich melde mich dann zurück, wie es gelaufen ist!

Letzte Frage: In was für Datenbanken kann man denn die Rollzeit nachschauen? Flightradar etc. zeichnen das ja nicht mit auf, oder?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Dann werden wir mal probieren, das so bei FR einzureichen. Ich melde mich dann zurück, wie es gelaufen ist!

Letzte Frage: In was für Datenbanken kann man denn die Rollzeit nachschauen? Flightradar etc. zeichnen das ja nicht mit auf, oder?
Bei Flightradar24 kannst du Glück haben und die weise Spur sehen. Wenn die sichtbar ist kannst du im Playback-Modus die Zeit einigermaßen genau erfassen.

Wenn man Pech hat, ist der Flug erst nach Start oder vor dem Ziel nicht sichtbar.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.030
1.533
alsi flightaware sagt Landung 16:41 Rollzeit 10Min. Ankunft am gate 16:51, Verspätung 3h 6Minuten

würde passen denn dann noch 5Minuten bis die Treppe kommt und man austeigen darf ist es 16:56Uhr

Unbenannt.jpg
 
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iYassin

Neues Mitglied
13.08.2018
12
0
So, heute (sonntags?) kam eine Antwort von Ryanair per Email zum Flug FR1547, also dem Rückflug. Hier mal ein paar interessante Auszüge...

We refer to your online claim application dated 19/09/2018.
Die Unterlagen gingen per Post raus... aber naja.

We sincerely regret the cancellation of your flight FR1547 from London Stansted to Frankfurt International Airport on the 19/09/2018, which was due to insert relevant weather conditions (thunderstorms).
Datum falsch, und kein Kommentar zu dem Textbaustein... :D
Über die angeblichen "relevanten Wetterbedingungen" wurde vorher auch niemals informiert. Außerdem, wieso kann LH (und andere Airlines wie BA) zu fast identischen Zeiten fliegen, aber Ryanair nicht?

However, as this cancellation was for safety reasons and therefore outside Ryanair’s control we regret to advise that no monetary compensation is due under EU Regulation 261/2004.

We will always make best efforts initially to accommodate you on an alternative Ryanair flight. However, if you choose to purchase a flight with another airline, without prior agreement with Ryanair, this may result in you being unable to recover the cost of that ticket from us.
Dementsprechend verweigern sie also sowohl die Erstattung des Ersatzfluges als auch die 250€ nach EU 261/2004. Hätte man über die Wetterbedingungen nicht informiert werden müssen? Es war ja nicht möglich, FR an dem Tag zu erreichen. Bzw. darf FR den Flug überhaupt wegen Wetterbedingungen mehr sechs Stunden vor Abflug streichen?

We note you will now receive a refund of your unused flight, to the value of 45.46 GBP.
Ryanair hat den Betrag auch schon per PayPal zurücküberwiesen. Ich nehme mal an, dass wir das ablehnen müssen, um keine Ansprücke zu verlieren - wie ginge das denn?

Wie würdet Ihr da nun reagieren?
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Erstmal zur Schlichtungsstelle, das kostet Ryanair ordentlich was und dich nichts.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.030
1.533
Das ist übliche FR Taktik wenn überhaupt kommen sie mit der Wetter-Begrüdnung nur aus der Ausgleichszahlung raus die anderen Kosten sind in jedem Fall zu erstatten.
Einfach auf den nächsten FR Flug umbuchen zu wollen reicht eben nicht aus.

Einfach eine Kurze Antwort schicken dass man dieses Vorgehen nicht akzeptiert und die Sache bei der Schlichtungsstelle einreichen, dürfte der beste Weg sein.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.418
5.419
LEJ
Mal eine grundsätzliche Frage: FR verkauft seine Tickets in Deutschland auf einer in die deutsche Sprache übersetzen Homepage. Kann man jetzt von jedem Passagier verlangen, dass dieser des Englischen mächtig ist und a) entsprechende Forderungen formulieren und b) die Antwortschreiben von FR (auf Englisch) überhaupt verstehen kann?

Sorry falls die Frage schon einmal gestellt wurde.
 
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iYassin

Neues Mitglied
13.08.2018
12
0
Alles klar, dann gebe ich das jetzt an die Schlichtungsstelle. Muss/kann ich die Paypal-Rückerstattung des Tickets irgendwie "ablehnen"? Oder ist das kein Problem und wird dann später einfach verrechnet?
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
882
284
HAM - PRM
Mal eine grundsätzliche Frage: FR verkauft seine Tickets in Deutschland auf einer in die deutsche Sprache übersetzen Homepage. Kann man jetzt von jedem Passagier verlangen, dass dieser des Englischen mächtig.

Das frage ich mich auch .... und damit dann die logische rechtliche Frage: hat mich rechtlich gesehen so eine Antwort überhaupt erreicht und muss ich diese gegen mich gelten lassen ??

Gruss
Hans
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.030
1.533
Alles klar, dann gebe ich das jetzt an die Schlichtungsstelle. Muss/kann ich die Paypal-Rückerstattung des Tickets irgendwie "ablehnen"? Oder ist das kein Problem und wird dann später einfach verrechnet?

Es reicht vollkommen aus, wenn die Ablehung der Erstattung der Ticketkosten im Sinne des Art. 8 Abs. 1 a der EU-VO ablehnt, und das man gerne die bereits geleistete Anzahlung mit der restlichen Forderung verrechnet.

Eine Rückerstattung der Rückerstattung dürfte bei Paypal etwas komplizierter werden.

Wichtig ist nur bei zukünftigen Forderungsschreiben die entsprechende Zahlung zum Abzug zu bringen der Rest ist unproblematisch.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.418
5.419
LEJ
Mal eine grundsätzliche Frage: FR verkauft seine Tickets in Deutschland auf einer in die deutsche Sprache übersetzen Homepage. Kann man jetzt von jedem Passagier verlangen, dass dieser des Englischen mächtig ist und a) entsprechende Forderungen formulieren und b) die Antwortschreiben von FR (auf Englisch) überhaupt verstehen kann?

Sorry falls die Frage schon einmal gestellt wurde.

Scheint wohl noch nicht gestellt worden zu sein. Mag sich einer der Juristen zu dem Thema äußern? :)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Mal eine grundsätzliche Frage: FR verkauft seine Tickets in Deutschland auf einer in die deutsche Sprache übersetzen Homepage. Kann man jetzt von jedem Passagier verlangen, dass dieser des Englischen mächtig ist und a) entsprechende Forderungen formulieren und b) die Antwortschreiben von FR (auf Englisch) überhaupt verstehen kann?

Sorry falls die Frage schon einmal gestellt wurde.

Andere Branche aber gleiche Gesetzeslage - siehe Seite 30:
https://verband-handel.org/wp-content/uploads/2018/09/Leitfaden_Geoblocking_05_2018.pdf#page30
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.418
5.419
LEJ
D.h. Sie müssen keinen Kundenservice anbieten, in der Sprache eines Landes, auf die Sie als Händler Ihre Tätigkeit nicht ausrichten.
:confused:

Wenn FR jetzt aber die Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet, und das tun sie ja, dann muss FR also auch Schreiben auf Deutsch akzeptieren?
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
882
284
HAM - PRM
Das frage ich mich auch .... und damit dann die logische rechtliche Frage: hat mich rechtlich gesehen so eine Antwort in einer Fremdsprache überhaupt erreicht und muss ich diese gegen mich gelten lassen ??

Gruss
Hans

nochmal .... vielleicht ließt ja einer der anwesenden Anwälte und weiß eine Antwort.

Gruss
Hans