eTA Kanada: Einreise trotz Strafverfahren / Straffälligkeit

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anofan

Neues Mitglied
17.08.2018
3
0
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Hallo,

gegen mich läuft momentan ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ich bin in der Vergangenheit sechs Mal nach Kanada geflogen (Aufenthalt zwischen einer Woche und sechs Monaten) und möchte dies auch zukünftig gern.

In Kürze möchte ich mit meiner Familie erneut für zwei Wochen nach Kanada reisen.

In der eTA (Reisegenehmigung) wird gefragt, ob gegen mich momentan ein Strafverfahren geführt ist und ob ich momentan einem Arbeitsverhältnis nachgehe.


Leider läuft gegen mich momentan ein Strafverfahren und seit einem Monat bin ich arbeitslos und arbeitssuchend.


Nun habe ich die Befürchtung, dass bei den aktuell herrschenden Umständen die (Reisegenehmigung) für dieses Reisevorhaben (2018) abgelehnt wird.

In einem Jahr (Ende 2019) wird meine Einreiseprognose besser ausfallen, jedoch wird in der ETA auch gefragt, ob schon einmal in der Vergangenheit die eTA abgelehnt wurde.


Kann ich die eTA zum aktuellen Zeitpunkt sorglos beantragen?
Oder soll ich abwarten bis (in voraussichtlich einem Jahr) sich meine Umstände verbessert haben?
 

Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
Nun habe ich die Befürchtung, dass bei den aktuell herrschenden Umständen die (Reisegenehmigung) für dieses Reisevorhaben (2018) abgelehnt wird.

Davon kannst du ausgehen. Das eTA wird mit Sicherheit abgelehnt. Wenn du unbedingt dieses Jahr nach Kanada musst, folge dem Vorschlag des Vorposters und versuch ein Visum zu bekommen.
 

Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
Mal eine andere Frage: Falls der TO die Unwahrheit angäbe und so das eTA bekäme, welche Konsequenzen hätte das? Ist es überhaupt realistisch, dass Kanada etwas von dem Strafverfahren (was ja auch eingestellt werden kann) erfährt?
 

Takeoff53

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
808
8
Great Circle
Falls sie herausfinden, dass der Antragsteller gelogen hat, wird er wahrscheinlich gleich ins nächste Flugzeug nach Hause gesetzt. Und ebenso wird er über eine gewisse Zeit keine Ausflüge mehr nach Kanada unternehmen können. Ein Visum ist wohl die beste Lösung. Aber da steht die gleiche Frage auf dem Antrag….?
 
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M

Mcflyham

Guest
Kann mir nicht vorstellen das die das erfahren, zumindest nicht wenn das Verfahren noch läuft. Es gilt ja die Unschuldsvermutung...

Ich kenne die Prozesse im Hintergrund auch nicht aber ich würde mich nicht auf Vermutungen aus Foren verlassen.
Die Frage ist ja auch nicht, ob er schuldig ist sondern nur, ob ein Verfahren läuft.
Und wenn Sie es erfahren, geht es garantiert postwendend zurück.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.416
1.116
Nähe LSME
Würde ich auch nicht risikieren, denn CA und US haben einen intensiven Datenausstausch daher wirds auch in der USA Probleme geben.
 

Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.606
799
Mich würde es sogar nicht wundern, wenn sie Anfragen an deutsche Polizeibehörden stellen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.122
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Lust auf Touristen nur mit BTMG Verdacht haben. Irre ich mich oder wird nicht auch die Frage nach Konsum gestellt?
 
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cityshuttle

Erfahrenes Mitglied
01.11.2014
527
3
BER
Wird im dem eTA Antrag tatsächlich nach „Verfahren“ gefragt, oder doch etwa nach „Verurteilung“ (so wie z.B. Australien) ???
 
M

Mcflyham

Guest
Ja, Verfahren:
"Frage 2: Haben Sie jemals eine Straftat begangen oder sind Sie wegen einer Straftat festgenommen, angeklagt oder verurteilt worden? Dies bezieht sich auf alle Länder/Territorien"
Hier auf Seite 19
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
Ja, Verfahren:
"Frage 2: Haben Sie jemals eine Straftat begangen oder sind Sie wegen einer Straftat festgenommen, angeklagt oder verurteilt worden? Dies bezieht sich auf alle Länder/Territorien"
Hier auf Seite 19
"Haben Sie jemals eine Straftat begangen", das ist doch ein Fangfrage. Wer da 'nein' ankreuzt, lügt doch.

Da fällt ja auch Schwarzfahren, oder den Kugelschreiber aus dem Büro/Hotelzimmer/etc. mitnehmen, darunter.

Dass jemand noch nie eine Straftat begangen hat, wenn damit auch jede Bagatelle gemeint ist, ist wohl wenig glaubwürdig.
 

spocky83

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21.12.2014
3.630
970
MUC, BSL
Ja, Verfahren:
"Frage 2: Haben Sie jemals eine Straftat begangen oder sind Sie wegen einer Straftat festgenommen, angeklagt oder verurteilt worden? Dies bezieht sich auf alle Länder/Territorien"
Hier auf Seite 19

Hm, solange das nur ein Ermittlungsverfahren ist und OP nicht festgenommen wurde (wäre ja bei kleineren BtmG-Delikten nicht unüblich - sind ja nicht in den USA wo man wegen jedem Brunz gleich einkassiert wird), könnte er ja eigentlich auch Nein ankreuzen.

Die Frage ist nur ob mit "Straftat begangen" nur solche gemeint sind, die auch verfolgt wurden bzw. werden. Zumindest suggereriert der zweite Satz das schon, da sie "nur" weitere Informationen über Verhaftungen, Anklagen und Verurteilungen wollen... macht ja auch irgendwo Sinn. Ich hab mit 3 auch mal einen Schokoriegel an der Tankstelle geklaut. Ist auch eine Straftat, kann zwar nicht geahndet werden, aber rein formell...
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
"Haben Sie jemals eine Straftat begangen", das ist doch ein Fangfrage. Wer da 'nein' ankreuzt, lügt doch.

Da fällt ja auch Schwarzfahren, oder den Kugelschreiber aus dem Büro/Hotelzimmer/etc. mitnehmen, darunter.

Dass jemand noch nie eine Straftat begangen hat, wenn damit auch jede Bagatelle gemeint ist, ist wohl wenig glaubwürdig.

Ich bin jetzt bezüglich Definition kein Jurist, aber ich finde es bedenklich wenn Menschen davon ausgehen, dass jeder „Straftaten“ begeht.

Ich habe mein ganzes Leben keine Straftat in Sinnes des STGB begangen und ich gehe davon aus, dass das hoffentlich die Norm, als die Ausnahme ist.

Verwaltungsübertretungen, ja, zu schnell gefahren bin ich auch schon. Aber das ist bei einer eTA abfrage auch kein Thema.
 
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zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
Ich habe mein ganzes Leben keine Straftat in Sinnes des STGB begangen und ich gehe davon aus, dass das hoffentlich die Norm, als die Ausnahme ist.
noch nie am Bahnhof/Flughafen an einer Steckdose, die nicht explizit dafür vorgesehen war, das Telefon aufgeladen?

und dann gibts ja noch die Straftaten, die fahrlässig begangen werden. Muss ja nicht gleich ein Verkehrsunfall sein, bei dem man Schuld hat und einer verletzt wird (wenn auch nur leicht). Reicht ja auch, wenn man jemandem auf dem Fuß getreten ist (fahrlässige Körperverletzung).


Kurzum: ich glaube dir nicht
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
970
MUC, BSL
Ich will dir hier nichts unterstellen oder dir zu nahe treten, aber da ist man dennoch schnell dabei. Im Kindergarten in einer Rauferei verwickelt? Körperverletzung. Der blöden Kuh in der Schule in der Reihe vor dir mal gesagt was Sache ist? Beleidigung. Im Fußballstadion die fehlende Distanz des Schiedsrichtergespanns zum FC Bayern mit den entsprechenden Fachausdrücken völlig objektiv kritisiert? Üble Nachrede.

Klar, das sind Antragsdelikte und selbst wenn sich einer die Blöße gibt, deswegen Strafantrag zu stellen, wird das i.d.R. auch sang- und klanglos eingestellt, aber es ändert ja nichts daran, dass man rein vom Wortlaut des Gesetzes eine Straftat begangen hat. Unter dem Strich dürften das die krasse Mehrheit der Bevölkerung betreffen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.855
11.004
Falls sie herausfinden, dass der Antragsteller gelogen hat

Nur, wie sollen sie es herausfinden? Klar, wenn sich der Antragsteller im Interview verplappert, aber sonst haben nur die in § 6 ZStVBetrV genannten Stellen Zugriff. (Zu denen die kanadische Einwanderungsbehoerde nicht gehoert.)
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
noch nie am Bahnhof/Flughafen an einer Steckdose, die nicht explizit dafür vorgesehen war, das Telefon aufgeladen?

und dann gibts ja noch die Straftaten, die fahrlässig begangen werden. Muss ja nicht gleich ein Verkehrsunfall sein, bei dem man Schuld hat und einer verletzt wird (wenn auch nur leicht). Reicht ja auch, wenn man jemandem auf dem Fuß getreten ist (fahrlässige Körperverletzung).

Kurzum: ich glaube dir nicht

Was du glaubst ist irrelevant. Es sind nicht alle Menschen Kleinkriminelle die mal etwas mitgehen lassen, oder so primitiv bzw gedankenlos jemand anderen fahrlässig zu verletzen.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Ich will dir hier nichts unterstellen oder dir zu nahe treten, aber da ist man dennoch schnell dabei. Im Kindergarten in einer Rauferei verwickelt? Körperverletzung. Der blöden Kuh in der Schule in der Reihe vor dir mal gesagt was Sache ist? Beleidigung. Im Fußballstadion die fehlende Distanz des Schiedsrichtergespanns zum FC Bayern mit den entsprechenden Fachausdrücken völlig objektiv kritisiert? Üble Nachrede.

Möchte ich gar nicht kommentieren, diese Satire muss man für die Nachwelt erhalten. Vom Feinsten :D
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ich will dir hier nichts unterstellen oder dir zu nahe treten, aber da ist man dennoch schnell dabei. Im Kindergarten in einer Rauferei verwickelt? Körperverletzung. Der blöden Kuh in der Schule in der Reihe vor dir mal gesagt was Sache ist? Beleidigung. Im Fußballstadion die fehlende Distanz des Schiedsrichtergespanns zum FC Bayern mit den entsprechenden Fachausdrücken völlig objektiv kritisiert? Üble Nachrede.

Klar, das sind Antragsdelikte und selbst wenn sich einer die Blöße gibt, deswegen Strafantrag zu stellen, wird das i.d.R. auch sang- und klanglos eingestellt, aber es ändert ja nichts daran, dass man rein vom Wortlaut des Gesetzes eine Straftat begangen hat. Unter dem Strich dürften das die krasse Mehrheit der Bevölkerung betreffen.
Ich schätze die kanadischen Einwanderungsbeamten (und diese Frage im Formular) so ein, dass dort hierbei der gesunde Menschenverstand als Maßstab angelegt wird, und nicht irgendwelche philosophischen Doktorarbeiten über Straftaten im Kindergarten oder Stromklau am Bahnhof.
 

tnmlyger

Erfahrenes Mitglied
14.03.2010
521
7
Landshut
Vergangene Drogendelikte sind für Kanada definitiv ein Grund, an der Grenze abgewiesen zu werden. Somit sehe ich bei einer Verurteilung erst recht schwarz für Dich... von wegen "2019 schaut's besser aus". Für meine Begriffe ist das jetzt auf absehbare Zeit Deine letzte Chance, überhaupt noch ins Land zu kommen. Und wie die vielen Vorposter würde ich Deine Chance, auf regulärem Wege zum gegenwärtigen Zeitpunkt einreisen zu dürfen, auch eher gering einschätzen - die Arbeitslosigkeit ist ein weiterer Punkt, der zumindest zu Diskussionen mit dem Immigration Officer führen wird.

Wem es vor der Einreise in die USA graut, stand noch nicht an der kanadischen Grenze.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.122
Ich bin jetzt bezüglich Definition kein Jurist, aber ich finde es bedenklich wenn Menschen davon ausgehen, dass jeder „Straftaten“ begeht.

Ich habe mein ganzes Leben keine Straftat in Sinnes des STGB begangen und ich gehe davon aus, dass das hoffentlich die Norm, als die Ausnahme ist.

Verwaltungsübertretungen, ja, zu schnell gefahren bin ich auch schon. Aber das ist bei einer eTA abfrage auch kein Thema.


Das nehme ich Dir nicht ab:

Nötigung (z.B. auf der Autobahn mittels Lichthupe)?
Beleidigung?
(ggfls. fahrlässige) Körperverletzung?
Straßenverkehrsgefährdung durch schnelles Fahren, Drängeln?
Schummelei bei der Steuer?
Diebstahl (sei es im Hotel, der Lounge oder sonstwo)?

Und noch vieles mehr. Und ansonsten gilt für Dich. Johannes 8, 44
 
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