Fluggastrechte: Flug gestrichen

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Sombrero

Neues Mitglied
22.08.2018
2
0
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Hallo zusammen,
meine Mutter wollte am 17.08.2018 mit Emirates von Manila nach Dubai und dann von Dubai nach Hamburg fliegen (Ankunft Freitagabend). Den Flug hat sie über ein Reisebüro gebucht. Der Flughafen in Manila war gesperrt (Flugzeug ist über die Piste gerutscht) https://www.vielfliegertreff.de/air...ila-xiamen-b738-runway-excursion-landing.html. Hotelübernachtung und Essensgutscheine wurden ihr gewährt. Die Rückreise konnte erst am Samstag (Manila - Dubai) fortgesetzt werden und am Sonntag (Dubai-Hamburg) abgeschlossen werden. Anspruch auf Schadnesersatz hat sie nicht aufgrund EU-Verordnung 261/2004 (Emirates hat seinen Sitz nicht in der EU) .

Mir ist nicht ganz klar ob sie in diesem Fall Pech hat oder durch andere Rechtsnormen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.059
1.549
Hallo zusammen,
meine Mutter wollte am 17.08.2018 mit Emirates von Manila nach Dubai und dann von Dubai nach Hamburg fliegen (Ankunft Freitagabend). Den Flug hat sie über ein Reisebüro gebucht. Der Flughafen in Manila war gesperrt (Flugzeug ist über die Piste gerutscht) https://www.vielfliegertreff.de/air...ila-xiamen-b738-runway-excursion-landing.html. Hotelübernachtung und Essensgutscheine wurden ihr gewährt. Die Rückreise konnte erst am Samstag (Manila - Dubai) fortgesetzt werden und am Sonntag (Dubai-Hamburg) abgeschlossen werden. Anspruch auf Schadnesersatz hat sie nicht aufgrund EU-Verordnung 261/2004 (Emirates hat seinen Sitz nicht in der EU) .

Mir ist nicht ganz klar ob sie in diesem Fall Pech hat oder durch andere Rechtsnormen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann?

Welcher Schaden ist denn genau entstanden?

Denn Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen wurden gestellt, welcher konkret bezifferbarer Schaden soll denn entstanden sein?
Grundsätzlich kann man auch Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen geltend machen dies ist aber deutlich komplexer als übliche Verfahren.

Grundsätzlich kann bei Emirates auch das Schlichtungsverfahren genutzt werden,, grundsätzlich kann auch eine freundliche Anfrage an EK zu einem Kulanzangebot führen und Erfolg haben.
 

popo

Erfahrenes Mitglied
04.03.2013
677
0
Hallo zusammen,
meine Mutter wollte am 17.08.2018 mit Emirates von Manila nach Dubai und dann von Dubai nach Hamburg fliegen (Ankunft Freitagabend). Den Flug hat sie über ein Reisebüro gebucht. Der Flughafen in Manila war gesperrt (Flugzeug ist über die Piste gerutscht) https://www.vielfliegertreff.de/air...ila-xiamen-b738-runway-excursion-landing.html. Hotelübernachtung und Essensgutscheine wurden ihr gewährt. Die Rückreise konnte erst am Samstag (Manila - Dubai) fortgesetzt werden und am Sonntag (Dubai-Hamburg) abgeschlossen werden. Anspruch auf Schadnesersatz hat sie nicht aufgrund EU-Verordnung 261/2004 (Emirates hat seinen Sitz nicht in der EU) .

Mir ist nicht ganz klar ob sie in diesem Fall Pech hat oder durch andere Rechtsnormen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann?

Stell Dir doch mal selbst die Frage was EK für die Flughafen/Landebahn Sperrung kann...……..
Wenn du beim Nachdenken schon leichtes Fieber bekommst, Denktätigkeit einstellen und Arzt aufsuchen.

Frag doch mal bei
Xiamen Air nach ob Sie euch entschädigen.
 

Sombrero

Neues Mitglied
22.08.2018
2
0
Hallo alinakl, Hall Popo,
als Schaden seh ich die verspätete Ankunft (Sonntag anstatt Freitag) und entgangene Erholung. Ich hab tatsächlich zuerst selber nachgedacht und danach die Entscheidung getroffen hier im Forum zu fragen. Vielen Dank für die Rückmeldungen und den freundlichen Empfang im Forum.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Dir ist kein Vermögensschaden entstanden. Das dürfte der springende Punkt sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.059
1.549
Die Vorgehensweise ist ja die, dass man zunächst prüft ob man einen Anspruch in welcher Höhe hat, fehlt es daran braucht man erst gar nicht zu prüfen ob der Gegenpartei ein Verschulden trifft.

Daher die Frage welcher bezifferbarer Schaden konkret entstanden ist, fehlt es daran hat sich der Fall sofort erledigt.
Eine reine Verspätung als solche und entgangene Erholung wird man unter "allgemeines Lebensrisiko" einstufen müssen.

Daher wenn überhaupt ein freundliches Schreiben an EK schicken und sehen was als Antwort zurück kommt.