Fluggastrechte: Unterschied eingeckeckt nicht eingecheckt.

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vision2

Neues Mitglied
22.08.2018
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Hallo zusammen,
wenn ein Flug ausfällt, gibt es dann einen Unterschied zwischen den Passagieren, die bereits eingecheckt haben, und denen die dies noch nicht getan haben?

Insbesondere im Hinblick auf etwaige Kompensationsansrpüche?
 

vision2

Neues Mitglied
22.08.2018
2
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Es geht eher darum, dass meine Frau möglichst spät einchecken möchte (online Check-In), da sie der Meinung ist, dass man bei einem Ausfall (z.B. durch Streik) benachteiligt ist sollte man dies bereits getan haben.

Alternativ könnte man über den Online Check-In ja auch schon mehrere Tage bzw. Wochen vorher einchecken.
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
960
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Kölle
Es geht eher darum, dass meine Frau möglichst spät einchecken möchte (online Check-In), da sie der Meinung ist, dass man bei einem Ausfall (z.B. durch Streik) benachteiligt ist sollte man dies bereits getan haben.

Alternativ könnte man über den Online Check-In ja auch schon mehrere Tage bzw. Wochen vorher einchecken.

Inwiefern sollte man da benachteiligt sein?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
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Inwiefern sollte man da benachteiligt sein?

Eine wirkliche Benachteiligung gibt es nicht, aber ich hatte schon häufiger Fälle dass bei Änderungen, die allerdings oft proaktiv waren, es den Ablauf ein wenig erzögert hatte weil man zuvor wieder "ausgecheckt" werden musste.
Funktioniert hat es immer vielleicht manchmal mit etwas mehr Zeitverbrauch als sonst.

Im übrigen kenne ich keine Airline die den CI mehre Tage oder sogar Wochen ermöglicht.
Das maximale bei eigenen Flügen waren 72 Stunden und häufiger trifft man 30 bzw. 24 Stunden an.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.091
635
Im übrigen kenne ich keine Airline die den CI mehre Tage oder sogar Wochen ermöglicht.

Du fliegst also nie mit Billigairlines. Das freut mich für Dich. Diese ermöglichen teilweise einen Monat vorher den Check-In. Sicherlich nicht ganz ohne Eigennutz und oft um Ihre "Priority" Pakete ansprechender zu machen.

Einen rechtlichen Unterschied hinsichtlich der Fluggastrechte gibt es nicht, wie ja schon angemerkt wurde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Du fliegst also nie mit Billigairlines. Das freut mich für Dich. Diese ermöglichen teilweise einen Monat vorher den Check-In. Sicherlich nicht ganz ohne Eigennutz und oft um Ihre "Priority" Pakete ansprechender zu machen.

Einen rechtlichen Unterschied hinsichtlich der Fluggastrechte gibt es nicht, wie ja schon angemerkt wurde.

Es sind immer Skyteam oder Oneworld Airlines die ich nutze, Pegasus war einmal die Ausnahme allerdings als Teil einer Pauschalreise. Billigairlines sind schnell nicht mehr so billig wenn ich die Kosten für das ganze Gepäck einrechne und wenn Airasia umgerecht 107Euro kostet und MH das Ticket für 113Euro verkauft dann ist die Wahl ganz einfach.

Aber ist das dann wirklich ein verbindlicher Checkin oder nur eine Art bessere Sitzplatzreservierung?

Aber es ist korrekt es macht keinen wirklichen Unterschied die Fälle bei denen die Annullierung nach der Meldeschlusszeit erfolgen dürften kaum relevant sein.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Oneworld und Skyteam ist ab TXL nicht so einfach... meine Rennstrecke ist zwar TXL-LHR-xxx, aber europäisch ist easyjet nun vorne mit dabei. Ich sehe die nicht als Billigairline auf der Kurzsstrecke, sondern einfach nur transparent in ihrer Preisgestaltung. Und da ist der Checkin dann auch Wochen vorher "verbindlich", sprich man geht ohne weitere Maßnahmen mit der damit erhaltenen Bordkarte einfach durch die Kontrolle.

Dabei sollte man anmerken, dass in der App auch die Möglichkeit besteht, sich selbst wieder auszuchecken. Bisher nie genutzt, sah die Funktion nur irgendwann mal.