Fluggastrechte: Außergewöhnlicher Umstand?

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stee

Neues Mitglied
25.08.2018
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Hallo zusammen,

uns hat es kürzlich auf einem Flug in die Staaten erwischt: der Flug von TXL nach AMS konnte zwar pünktlich landen, allerdings wurden wir in der Pampa geparkt. Busse kamen nach ca. 30 min - Treppen gab es aber nicht. Nach weiteren 30 min wurde die Maschine dann zum Gate gezogen, den Anschluss konnten wir nicht mehr erwischen.

Grund war (?) ein Problem mit der Flugsicherung. Am 15.08 gab es am AMS wohl größere Schwierigkeiten und scheinbar wurden sehr viele Flüge umgeleitet oder konnten nicht starten. Auch unser Anschluss wurde um eine Stunde nach hinten verschoben - ging dann aber doch pünktlich (die Updates per Email von Delta dazu mit Abstand von 9min :rolleyes:).

Gebucht wurde ursprünglich mit Delta, der Flug nach AMS wurde von KLM durchgeführt. KLM hat uns dann auch umgebucht. Ziel war MCI, statt über BOS sind wir dann über DTW geflogen. Der Flug konnte noch am selben Abend angetreten werden, nach Übernachtung in DTW ging es am nächsten Morgen weiter. Insgesamt waren wir ca. 13h später am Ziel. Nach DTW konnten wir auch nur fliegen, da diese Maschine von 15:35 auf 21:00 geschoben wurde - anscheinend wegen Personalproblemen.

Unklar ist, ob KLM sich wg. den Problemen der Flugsicherung auf außergewönliche Umstände berufen kann?
In wessen Verantwortung liegt die Tatsache, dass wir weitab vom Gate parken mussten und nicht von dort abgeholt wurden?
Wird ein Antrag bei KLM oder bei Delta gestellt?
In jedem Falle sollten die Hotelkosten erstattet werden. Würde der Antrag dafür gleichzeitig oder getrennt gestellt?

Vielen Dank für euren Input!
 
Zuletzt bearbeitet:

stee

Neues Mitglied
25.08.2018
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Da hier gefühlt die Antworten recht schnell hereinflattern, frage ich mich, ob die Situation zu komplex ist, um ein Statement abzugeben - oder ob meine Beschreibung vielleicht nicht ganz durchschaubar ist für die Leser?