Gepäck beschädigt bei Pauschalreise

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Chris8181

Neues Mitglied
17.01.2012
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Hallo,

bei meinem letzten EW-Flug am 31.07. wurde mein Koffer beschädigt. Gebucht wurde der Flug im Rahmen einer TUI-Pauschalreise :eek:

Habe beide Parteien schriftlich aufgefordert, den Mangel zu beheben. TUI antwortet, EW ist zuständig. EW antwortet gar nicht. :-(

Schadensanzeige habe ich direkt in DUS erstellen lassen

Gibt es Erfahrungen, wie ich hier zumindest eine anständige Entschädigung herausholen kann. NP des Koffers ca 200EUR

Besten Dank
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Danke, dann werde ich mir mal einen Anwalt in Hannover suchen

Punkt 1: Der Anwalt braucht nicht in Hannover zu sein. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es in so einem Fall eh nicht.

Punkt 2: Der Neupreis des Koffers ist 200 EUR und er ist beschädigt. Entschädigt wird i.d.R. auf den Zeitwert, nicht auf den Neuwert. Eine Beschädigung müsste da schon ein Totalschaden eines nahezu neuen Koffers sein, damit sich ein Anwalt überhaupt mit der Sache befasst - der wird nämlich auf Basis des Streitwertes bezahlt.

Willst Du wirklich wegen womöglich nur 50 EUR gleich einen Anwalt anheuern...

:sick:

Desweiteren überrascht mich die Aussage von Flying Lawyer sehr, daß die TUI dafür zuständig ist. Gut, ich bin kein Anwalt - aber zB bei einer Flugverspätung auch im Rahmen einer Pauschalreise ist ganz klar die Fluggesellschaft der direkte Ansprechpartner für eine Kompensationsforderung. Dies kann ich aus eigener Erfahrung (mit Anwalt durchgefochten) mit 101% Sicherheit sagen. Desweiteren bin ich auch schon im Rahmen einer Pauschalreise mit Emirates geflogen und habe von denen einen (zugegebenermaßen nicht beschädigten sondern komplett verlorenen Koffer) erstattet bekommen, ohne daß dafür der Reiseveranstalter zuständig war.

Bei allem Respekt, den ich sonst für den Mitinsassen FL habe...Ich bin bei dieser Aussage mehr als skeptisch.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.129
3.099
Bei allem Respekt, den ich sonst für den Mitinsassen FL habe...Ich bin bei dieser Aussage mehr als skeptisch.

Ich nicht. Bei den Ansprüchen wegen Verspätung im Rahmen einer Pauschalreise ergibt sich der Anspruch gegen die Airline aus dem gesetzlichen Anspruch der EU Verordnung und der vertraglichen Anspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden aus dem Reisevertrag. Ein klassicher Fall von Anspruchskonkurrenz.

Bei beschädigem Gepäck kannst Du einen Anspruch gegen die Airline haben (so wohl wenn der Veranstalter einen Linienflug nutzt), wenn Du Dir sicher bist, dass es auf dem Flug passierte und das auch gegen alle möglichen Einwändungen beweisen kannst. Bei Vollcharter hätte ich meinen Zweifel daran.

Ich hätte aber gar keinen Bock, mich mit der Eurowings oder noch schlimmer (Türkisch, Polnisch oder was auch immer) rumzuärgern und mir dann auch noch Vorhaltungen machen zu lassen, dass ich z.B. den Schaden zu spät gemeldet hätte. Der Veranstalter haftet für alles und ist für den Koffer im Zweifel ab Transfer im Heimatland bis hin zur Rückgabe durch den Kofferträger im Hotel verantwortlich. Für mich ein wesentlich komfortablerer Anspruchsgegner. Und die TUI ist mir hier zudem wesentlich lieber als die Eurowings oder Easyjet oder SunExpress oder wer da sonst noch so rumfliegt. Und wenn es Zicken und Diskussion gibt, dann mache ich auch noch Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuen geltend.

Merke: Es ist nicht die Frage, gegen wen es theoretisch einen Anspruch gibt, sondern gegen wen ich ihn am einfachsten durchgesetzt bekomme.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.981
2.421
Wie alt ist denn der Koffer und wurde der Fluggesellschaft eine Kopie der Rechnung geschickt? Erfahrungsgemäß geht es recht schnell, wenn man einen Kaufnachweis schickt und der Koffer nicht älter als 3-5 Jahre ist. Wenn ein 200-Euro-Koffer jedoch noch älter ist, sind es wirklich bestenfalls 50 Euro. Dann hilft es, wenn man die konkret geltend macht und icht einfach nur "Schadensersatz" schreibt.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Bei beschädigem Gepäck kannst Du einen Anspruch gegen die Airline haben (so wohl wenn der Veranstalter einen Linienflug nutzt), bei Vollcharter hätte ich meinen Zweifel daran.

Nun würde ich allerdings bei einem EW-Flug ab DUS erst einmal davon ausgehen, daß es kein Vollcharter ist sondern ein Linienflug, auf dem der Veranstalter ein Kontingent gekauft hat.

Ich habe Deine Argumentation jetzt so verstanden, daß man aus Anwaltssicht bei einem Linienflug im Rahmen einer Pauschalreise in diesem Fall also quasi auswählen kann, gegen wen ich "lieber" vorgehe? Das interessiert mich jetzt vor allem selbst, denn bei den beiden einzigen Pauschalreisen in den letzten 5 Jahren hatte ich beide Male Terz. Einmal Verspätung (hat dann ein Anwalt mit X3 geklärt) und eben einmal Koffer mit EK (konnte ich selbst klären).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.129
3.099
Nun würde ich allerdings bei einem EW-Flug ab DUS erst einmal davon ausgehen, daß es kein Vollcharter ist sondern ein Linienflug, auf dem der Veranstalter ein Kontingent gekauft hat.

Ich habe Deine Argumentation jetzt so verstanden, daß man aus Anwaltssicht bei einem Linienflug im Rahmen einer Pauschalreise in diesem Fall also quasi auswählen kann, gegen wen ich "lieber" vorgehe? Das interessiert mich jetzt vor allem selbst, denn bei den beiden einzigen Pauschalreisen in den letzten 5 Jahren hatte ich beide Male Terz. Einmal Verspätung (hat dann ein Anwalt mit X3 geklärt) und eben einmal Koffer mit EK (konnte ich selbst klären).

Bei der Pauschalreise haftet der Veranstalter für alle seine Erfüllungsgehilfen, insofern hast Du einen Anspruchsgegner. Das kann sehr viel Sinn machen, wenn Du z.B. erst im Hotel merkst, dass der Koffer (der vorher ganz war) kaput ist. Die Airline würde sich sehr schnell darauf berufen, dass Du es nicht gemeldet hast und des zig andere gewesen sein können. Der Veranstalter ist für die Airline, seinen Kofferträger, seinen Reiseleiter, die Hotels und alles verantwortlich.
 
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