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Die Überschrift habe ich ganz dreist von tagesschau.de geklaut.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-flugstreichung-101.htmlBei Flugstreichungen müssen Airlines ihren Kunden den komplett bezahlten Preis samt Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten, wenn sie von dieser Provision wussten.
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Eine Familie aus Hamburg hatte vor dem dortigen Amtsgericht geklagt. Sie hatte Ende November 2015 über das Online-Portal Opodo für 1108,88 Euro Flüge gebucht. Nachdem ihre Verbindung von der Hansestadt nach Faro (Portugal) gestrichen wurde, wollte die spanische Airline Vueling nur jenen Betrag zurückzuzahlen, den sie tatsächlich erhalten hatte - nicht aber die Gebühr in Höhe von 77 Euro, die Opodo als Vermittler kassiert hatte.