LH Flug gecancelled: Keine Entschädigung, da "Restriktionen der Flugsicherung"

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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.462
STR
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Hallo zusammen,

ich wollte am 28.07. von FRA nach BRE mit LH.
Um 4:46 Uhr in der Früh am 28.7. bekomme ich eine SMS von LH mit dem folgenden Wortlaut:
Ihr Flug LH352 FRA-BRE 28Jul 09:25 wurde leider annuliert!In Kürze finden Sie Alternativen unter: [...]

Der Link lief ins Leere und laut App war der Flug noch planmäßig drin. Um 7 Uhr habe ich direkt bei der LH-Hotline angerufen (vorher war die nicht erreichbar) und die haben mir dann bestätigt, dass der Flug annulliert wurde.

Man hat mich dann auf LH354 um 12:50 Uhr umgebucht.
Der hatte dann auch noch Verspätung, so dass wir anstatt um 13:45 Uhr erst um ca. 15 Uhr (genaue Ankunftszeit habe ich nicht mehr, aber Takeoff war nicht vor 13:30 Uhr) gelandet sind.
FlightAware lässt mich das nicht so weit im Nachgang einsehen.

Anstatt also planmäßig um 10:20 Uhr in BRE zu sein war ich erst um ca. 15 Uhr (+/- 30 Minuten) in BRE.
Für mich war das ein klarer Fall von Entschädigungsanspruch nach EU/VO, da der ja bei Annullierung unabhängig von der eigentlichen Verspätungsdauer greifen sollte (250€).
Selbst wenn es eine Verspätung wäre, sollte es ja was geben, da die Ankunft ja > 2h später war.

Am 29. Juli habe ich die Feedback-Mail abgesendet und kaum fast 2 Monate später kam heute folgendes:

Sehr geehrter Herr [...],

entschuldigen Sie bitte, dass sich unsere Antwort an Sie so verzögert hat. Wir sind uns bewusst, dass dies nicht dem Service entspricht, den Sie zu Recht von uns erwarten.

Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit waren Restriktionen der Flugsicherung. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Auf Vorgaben und Weisungen der Flugsicherung sowie des Flughafens haben wir jedoch leider keinerlei Einfluss. Als Fluggesellschaft haben wir den Anweisungen der Flugsicherheit strikt Folge zu leisten. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen.

Wir entschuldigen uns an dieser Stelle noch einmal für die lange Bearbeitungsdauer und die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
i.V. [...]

Das klingt für mich nicht nachvollziehbar. Seit wann entscheidet die Flugsicherung um 4:46 Uhr nachts (bzw. ggf. ein wenig vorher), dass der Flug (bei relativ gutem Wetter) nicht stattfindet?
Ist die Entschädigungsverweigerung der LH hier rechtens?
Mag sein, dass die Verspätung der LH354 was mit Restriktionen zu tun hatte (das kann ich nicht beurteilen, da LH in der Antwort ja auch sehr wage bleibt), aber ursächlich war ja die Annullierung der LH352.

Das ist gottseidank erst mein zweiter Entschädigungsfall, daher meine Frage: Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Wer ist hier im Recht?
Muss man hier mit dem Anwalt&Frist drohen (das habe ich allerdings bereits getan, um überhaupt mal eine (diese) Antwort zu bekommen)?

Viele Grüße
mf_2
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
M.E. genügt das noch nicht. Grundsätzlich trägt die Airline das Betriebsrisiko, auch für ggf. erfolgende Restriktionen durch die Flugsicherung in einem gewissen Umfang, solange sie sich noch als Realisierung des Betriebsrisikos darstellen. LH ist aber in der Darlegungs- und Beweislast, dass die Streichung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Wenn das eingeklagt wird, dann wird zu einem substantiierten Vortrag schon noch etwas mehr gehören als "Restriktionen der Flugsicherung". Also da würde ich nochmal um Präzisierung bitten.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.119
8.330
BRU
Ich halte es auch für eher unwahrscheinlich, dass eine bereits mehrere Stunden im Voraus erfolgte Streichung an Restriktionen der Flugsicherung liegen soll (und wenn ja, müsste LH das beweisen). Ich würde in einem ersten Schritt zurückschreiben, dass das für Dich nicht nachvollziehbar ist und um erneute Prüfung bitten.

Ist ja eine bekannte Taktik, Forderungen in der ersten Antwort mit irgendwelchen "Standardschreiben" abzulehnen. So in der Hoffnung, dass ein Großteil der Paxe das akzeptieren.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
LH schickt gerne solche Textbausteine, um möglichst viele Ansprüche abzuwimmeln. Der genannte Grund (Flugsicherung) muss nicht unbedingt stimmen...

Kannst dir überlegen, ob du noch eine oder zwei Runden email-Pingpong spielst (du schreibst LH dass ihre Erklärung nicht einleuchtet, mit 2 Wochen Frist und erneuter Zahlungsaufforderung. Dann kommt nach 5 Wochen nochmal eine ähnlich formulierte email wie die erste) oder es gleich an einen Anwalt gibst.
Der schreibt dann LH mit anwaltlicher klingenden Sätzen an und fordert LH zur Zahlung auf. Normal bekommt man dann früher oder später sein Geld (entweder vor oder nach Klageerhebung).
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.116
3.013
Z´Sdugärd
Mal ne Frage vom Rechts Laien...

Wen ich nun einen Rechtsbeistand einschalte kostet der ja Geld. Wer bezahlt den ganzen Spass den wen es NICHT zur Klageerhebung kommt? LH oder Ich?
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Setz Lufthansa in einem Brief oder einer E-Mail eine angemessene Zahlungsfrist (zwei bis drei Wochen).

Wenn sie dann darauf antworten und es wieder verweigern, muss der daraufhin eingeschaltete Anwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich von LH bezahlt werden, soweit dein Anspruch voll umfänglich begründet ist. Wenn sie nicht antworten, setz die Frist nochmal in nachweisbarer Weise (z.B. Brief mit Einschreiben unter Zeugen oder Zustellung über den Gerichtsvollzieher).

Wenn Du nicht sicher bist, gib es an Flightrights oder Konkurrenz ab. Die behalten zwar 25 % zzgl. USt ein, ziehen es dafür aber kostenfrei durch.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.201
1.731
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
ATC-Restriktionen scheinen mir im Jahr 2018 die Generalausrede im Konzern zu sein. Klingt natürlich toll, wird aber in einer Vielzahl von Fällen nicht halten.

Nachhaken, die (CR-Abteilungen aller Konzernairlines) sind völlig am Sand. OS hat es schon geschafft, mir und einem Mitreisenden für ein und denselben gestrichenen Flug völlig unterschiedliche Begründungen zu liefern. Du kannst also annehmen dass viele - nicht alle - Ausreden pure Märchen sind.
 
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rampant

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ATC Restriktionen können durchaus "vorher" gesehen werden. Allerdings erschliesst sich mir nicht, weshalb ein Flug deshalb gestrichen werden sollte. Würde mich mal interessieren, ob es schon Mal einen Linienflug gegeben hat, der gestrichen wurde auf Grund von einfachen ATC Restriktionen im Flow Management (ausser Vulkanasche, Unfälle, AD geschlossen etc).
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.119
8.330
BRU
ATC-Restriktionen scheinen mir im Jahr 2018 die Generalausrede im Konzern zu sein. Klingt natürlich toll, wird aber in einer Vielzahl von Fällen nicht halten.

Andererseits: Ich weiß nicht, wie oft ich gerade dieses Jahr im Flugzeug saß, Boarding, Beladung, Abfertigung etc. pünktlich abgeschlossen, und dann kam die Durchsage des Piloten, wegen ATC Restrictions (Slots) müssten wir noch 45 Minuten oder so mit dem Abflug warten. Insofern scheint es da dieses Jahr schon Probleme gegeben zu haben.

Ändert natürlich nichts daran, dass es in so manchem Fall nur eine Ausrede sein wird. Und dass alleine deswegen der Flug gestrichen wurde, halte ich auch für unwahrscheinlich. Eher hatte man einen schlechten Slot und den Flug dann lieber ganz gestrichen, als schon auf der ersten Morgen-Rotation Verspätung aufzubauen, die man dann den ganzen Tag nicht mehr aufholen hätte können. Und ob derartige operative Überlegungen dann noch unter ATC-Restrictions fallen, sei mal dahingestellt….
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.472
3.967
Paralleluniversum
Andererseits: Ich weiß nicht, wie oft ich gerade dieses Jahr im Flugzeug saß, Boarding, Beladung, Abfertigung etc. pünktlich abgeschlossen, und dann kam die Durchsage des Piloten, wegen ATC Restrictions (Slots) müssten wir noch 45 Minuten oder so mit dem Abflug warten. Insofern scheint es da dieses Jahr schon Probleme gegeben zu haben.

Wobei ja die Aussage des Piloten bzgl. Slot nicht immer stimmen muss..... ist halt auch für ihn die einfachste Begründung, um ggfs. Rückfragen/Ärger durch Passagiere zu vermeiden.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Meine Erfahrung mit LH: immer erst eine faule Ausrede. Penetrant bleiben, notfalls einklagen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.119
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BRU
Wobei ja die Aussage des Piloten bzgl. Slot nicht immer stimmen muss..... ist halt auch für ihn die einfachste Begründung, um ggfs. Rückfragen/Ärger durch Passagiere zu vermeiden.

Nein, natürlich nicht. Aber wenn Du wirklich im Flugzeug sitzt, Türen zu, Gepäck verladen usw. und 45 Minuten auf Position warten musst, scheint mir das schon glaubhaft. Zum Spaß verspäten die den Flug wohl nicht, und am Wetter lag es in etlichen Fällen auch nicht.

Und auch die Eurocontrol-Website ist ja ein Anhaltspunkt (wo diesen Sommer etliche Lufträume gehäuft orange und rot waren).

Ändert natürlich nichts daran, dass die Airlines das sicher in dem einen oder anderen Fall nur als Begründung vorschieben. Oder wegen Bummelei bei Boarding oder Verladung der ursprüngliche Slot verpasst wurde….
 
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rampant

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
738
7
Abwimmeln zuerst und bei kritischer Nachfrage Tod stellen scheint die Taktik seitens LH.
 
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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
659
517
Leoben, AUT
Klingt für mich nach einem klassischen Fall von: Wir zahlen nicht, aber warum genau wir nicht zahlen sagen wir erst wenn ihr Anwalt uns schreibt, aber sie wollen doch nicht wegen 250€ zum Anwalt rennen, denken sie mal an die Zeit und ihr Kostenrisiko. Also an ihrer Stelle würde ich das nicht machen. Lassen sie uns lieber mal davonkommen
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Klingt für mich nach einem klassischen Fall von: Wir zahlen nicht, aber warum genau wir nicht zahlen sagen wir erst wenn ihr Anwalt uns schreibt, aber sie wollen doch nicht wegen 250€ zum Anwalt rennen, denken sie mal an die Zeit und ihr Kostenrisiko. Also an ihrer Stelle würde ich das nicht machen. Lassen sie uns lieber mal davonkommen

Das Kostenrisiko lässt sich senken, wenn man nicht zum Anwalt rennt sondern die Schlichtungsstelle SÖP einschaltet. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass bei der von denen angebotenen Schlichtung auch die Argumente der Fluggesellschaft erkennbar waren. Wenn man die Schlichtung nicht annehmen sollte, so hat man doch eine bessere Informationsbasis, auch wenn bis dahin doch reichlich Zeit vergeht.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.119
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Klingt für mich nach einem klassischen Fall von: Wir zahlen nicht, aber warum genau wir nicht zahlen sagen wir erst wenn ihr Anwalt uns schreibt, aber sie wollen doch nicht wegen 250€ zum Anwalt rennen, denken sie mal an die Zeit und ihr Kostenrisiko. Also an ihrer Stelle würde ich das nicht machen. Lassen sie uns lieber mal davonkommen

Wobei sie in aber in Fällen, wo völlig klar ist, dass sie zahlen müssen, gerne irgendeinen Gutschein, Meilengutschrift o.ä. mitschicken. So in der Hoffnung, damit den Kunden versöhnt (bzw. die volle Forderung abgewimmelt) zu haben.

Und klar, die wenigsten werden zum Anwalt gehen oder einen Mahnbescheid schicken. Bleiben aber noch all diejenigen, die mal schnell bei flightright und Co. das Formular ausfüllen (so nach dem Motto: lieber nur einen Teil der Entschädigung als gar nichts, oder sich selber drum kümmern zu müssen)

Schlichtungsstelle halte ich für einen guten Vorschlag. Gerade, wenn nicht 100% klar, inwiefern an den Behauptungen der Airline was dran ist.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.462
STR
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Krass finde ich, dass zwei Leute auf demselben Flug zwei unterschiedliche Gründe präsentiert bekamen (n)

LH schickt gerne solche Textbausteine, um möglichst viele Ansprüche abzuwimmeln. Der genannte Grund (Flugsicherung) muss nicht unbedingt stimmen...

Kannst dir überlegen, ob du noch eine oder zwei Runden email-Pingpong spielst (du schreibst LH dass ihre Erklärung nicht einleuchtet, mit 2 Wochen Frist und erneuter Zahlungsaufforderung. Dann kommt nach 5 Wochen nochmal eine ähnlich formulierte email wie die erste) oder es gleich an einen Anwalt gibst.
Der schreibt dann LH mit anwaltlicher klingenden Sätzen an und fordert LH zur Zahlung auf. Normal bekommt man dann früher oder später sein Geld (entweder vor oder nach Klageerhebung).


Den fett markierten Teil würde ich nun erstmal verfolgen.
Ich habe dazu soeben einen der hier im Forum angemeldeten Anwälte angeschrieben, da er mir nun schon von mehreren Usern empfohlen wurde.
Ich bin gespannt, wie das weitergeht.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.800
3.319
War heute auch von angeblichen Restriktionen im Luftraum betroffen. LH1346 kam ca. eine Stunde zu spät aus FRA nach WAW, und in WAW gab es für uns auf der LH1347 auch wieder einen Slot, so dass die Landung in FRA auch eine Stunde zu spät erfolgte. Da war der Anschluss weg.
Kann jemand den Grund bestätigen oder widerlegen?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.119
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Also Eurocontrol zeigt u.a. für FRA seit in der Früh Verspätungen wegen starker Winde.... Sowie einen allgemeinen Hinweis, dass es in einigen Regionen wegen starker Winde / Turbulenzen zu Restriktionen kommen kann.

Ob das der alleinige Grund war, sei mal dahingestellt. Wahrscheinlich kam schon das Flugzeug verspätet in FRA an, wegen knapper Rotationen kommt noch Verspätung dazu, und so summiert es sich.

Also das übliche: Gewisse Einschränkungen plus knappe Planung und schon löst jede Kleinigkeit, wie etwas stärkere Winde, einen Domino-Effekt aus.
 
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