Steuern und Gebühren bei einem nicht stornierbarem Flug

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Kiramor

Neues Mitglied
28.09.2018
10
0
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Hallo zusammen,
leider müssen wir einen nicht stornierbaren Flug ( Lufthansa) vermutlich canceln.
Bei der Buchung vor 2 Monaten war dies noch nicht abzusehen und daher haben wir auch die günstigere Variante gewählt. Einen Namensumbuchung geht nicht, das habe ich schon von Lufthansa erfahren, sonst hätten wir versucht, den Flug jemanden anderem günstiger anzubieten.
Auch weiß ich inzwischen, dass man nicht den Kerosinzuschlag, dafür aber die Steuern und Gebühren zurückbekommen kann. Aber welche Steuern und Gebühren sind das denn, da stehen so viele in der Auflistung....
Ich hab einen Screenshot der Flugpreisauflistung angehängt, vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen?
Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus !

PS: Ich habe bisher immer den nicht stornierbaren Termin gewählt, das ist jetzt tatsächlich unser erster Fall, dass wir vermutlich die Reise nicht antreten können. Bucht ihr zur Sicherheit den wesentlich teueren Flug mit Storniermöglichkeit oder geht ihr ebenfalls das Risiko ein?
 

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Zurück bekommst Du Gesamtpreis - Ticketpreis - YQ.

Ob ich einen nicht stornierbaren Tarif buche oder einen teureren flexiblen hängt davon ab, wie hoch ich das Risiko auf (nicht durch die Rücktrittversicherung abgedeckte) Stornierung einschätze sowie wie hoch der Aufpreis ist.
 
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Kiramor

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28.09.2018
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Zurück bekommst Du Gesamtpreis - Ticketpreis - YQ.

Ob ich einen nicht stornierbaren Tarif buche oder einen teureren flexiblen hängt davon ab, wie hoch ich das Risiko auf (nicht durch die Rücktrittversicherung abgedeckte) Stornierung einschätze sowie wie hoch der Aufpreis ist.

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Kannst du mir bitte noch sagen, was „ YQ“ ist? Sorry für die vermutlich doofe Frage, aber ich habe echt keine Ahnung....
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Aufgrund der nun herrschenden Rechtslage die eben besagt dass es nur die Steuen und Gebühren gibt, aber ohne Kerosin-/Sicherheits-/internationaler-/Nationaler-/(sonst erfundener-) Zuschlag sollte man immer mit dem Storno bis zum Abflug warten und auf eine Zeitänderung in irgendeinem Segment spekulieren.

Der Betrag zur Rückerstattung ändert sich dadurch nicht.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Kannst du mir bitte noch sagen, was „ YQ“ ist? Sorry für die vermutlich doofe Frage, aber ich habe echt keine Ahnung....

YQ ist der "nationale / internationale Zuschlag" (das, was früher als Kerosinzuschlag bezeichnet wurde).

Und ja, mit dem Storno bis zum letzten Moment warten, könnte ja sein, dass es bis dahin zu Änderungen kommt, am Flugtag wegen Schlechtwetter gestrichen wird o.ä.
 
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Kiramor

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28.09.2018
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YQ ist der "nationale / internationale Zuschlag" (das, was früher als Kerosinzuschlag bezeichnet wurde).

Und ja, mit dem Storno bis zum letzten Moment warten, könnte ja sein, dass es bis dahin zu Änderungen kommt, am Flugtag wegen Schlechtwetter gestrichen wird o.ä.

Ah, vielen Dank. Leider der größte Brocken....
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.751
2.717
Ah, vielen Dank. Leider der größte Brocken....

Ich kann nicht sehen, was ihr genau gebucht habt. Aber bei Flügen für um die 800 EUR in/über die USA würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass das Ticket zwar nicht stornierbar, aber gegen Gebühr auf andere Termine umbuchbar ist.

Vielleicht ist das ja eine Option für euch?
 
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MUC_NewComer

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04.05.2017
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MUC
Du möchtest wissen was du erstattest bekommst? Dann geh in die App wähle deinen Flug aus und drücke auf Erstattung. Dann hast du die Wahl ob du die Erstattung durchführen willst oder nicht.
 
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Kiramor

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28.09.2018
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Ich kann nicht sehen, was ihr genau gebucht habt. Aber bei Flügen für um die 800 EUR in/über die USA würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass das Ticket zwar nicht stornierbar, aber gegen Gebühr auf andere Termine umbuchbar ist.

Vielleicht ist das ja eine Option für euch?
Eventuell ja, dann würden 130€ + möglicher Tarufunterschied anfallen.
 

Kiramor

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28.09.2018
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Aufgrund der nun herrschenden Rechtslage die eben besagt dass es nur die Steuen und Gebühren gibt, aber ohne Kerosin-/Sicherheits-/internationaler-/Nationaler-/(sonst erfundener-) Zuschlag sollte man immer mit dem Storno bis zum Abflug warten und auf eine Zeitänderung in irgendeinem Segment spekulieren.

Der Betrag zur Rückerstattung ändert sich dadurch nicht.

Wir warten auf jeden Fall bis zum Schluß....