Wie am besten Ausgleichszahlung beantragen - Ryanair Streik

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crazy_old_catlady

Neues Mitglied
08.10.2018
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Hallo zusammen :)

Mein Freund und ich waren auch vom großen Ryanair-Streik am 28.09.2018 betroffen. Eigentlich wären wir von Düsseldorf Weeze nach Chania (Kreta) geflogen, Flugnummer war FR5747. Tage vorher habe ich natürlich schon dauernd Nachrichten gelesen und ständig den Flugstatus gecheckt, weil ich schon das Schlimmste befürchtet habe. Da wir eine lange Anfahrt nach Weeze haben, habe ich mir im Ryanair-Chat mehrmals versichern lassen, dass wir auf keinen Fall umsonst zum Flughafen fahren werden, sondern bei einer eventuellen Annullierung rechtzeitig (laut der Dame im Chat spätestens im Laufe des Vortags) Bescheid bekommen. So war es ja bei den meisten für diesen Tag gecancelten Flügen auch, man konnte frühzeitig sehen, dass diese annulliert wurden. Aber ich hätte mir denken können, dass ich mich auf diese Aussage nicht verlassen darf…

Am 28. September sind wir also frohen Mutes zum Flughafen gefahren, weil wir nichts von einer Stornierung erfahren haben und der Flug auch noch als "scheduled" aufgeführt war. Auch am Flughafen sah alles gut aus. Relativ pünktlich hieß es dann, dass das Boarding nun anfängt, aber dann passierte leider nichts mehr und irgendwann kam eine Durchsage, dass der Flug jetzt gecancelt wird. Gerüchten zu Folge ist der Pilot winkend aus dem Flugzeug gestiegen und ist gegangen. Echt fies, wenn das wahr ist. Er hätte sich das ja wenigstens etwas früher überlegen können… :mad:

Die uns am Flughafen angebotenen Ersatzflüge haben für uns absolut keinen Sinn gemacht (z.B. Verkürzung des Urlaubs von 10 auf 3 Tage), also wollten wir erst mal nach Hause fahren und überlegen, ob wir den ganzen Urlaub canceln. Plötzlich kam aber eine Email von Ryanair, dass ein zusätzlicher Ersatzflug (FR5749) eingerichtet wurde, der am nächsten Tag, also am 29.09. zur ungefähr gleichen Zeit gehen sollte und wir auch schon umgebucht wären. Also haben wir in Weeze übernachtet und diesen Flug in Anspruch genommen.

Wir sind also mit ungefähr 23 Stunden Verspätung am Urlaubsort angekommen, und ich möchte, wegen meines verlorenen Urlaubstages und dem ganzen Ärger, alle Rechte in Anspruch nehmen, die ich habe. Informiert habe ich mich schon, aber ich habe Angst, dass ich etwas falsch mache.

Meiner Meinung nach steht mir eine Erstattung der Übernachtung in Weeze zu und evtl. eine Ausgleichszahlung i.H.v. 400 € p.P. Dies wurde mir von den Flughafenmitarbeitern an den Schaltern, mit denen man die Umbuchungen/Alternativen besprechen musste, auch bestätigt. Sie waren der Meinung, dass ich das auf jeden Fall bekomme, auch wenn ich den Ersatzflug am nächsten Tag in Anspruch nehme (der Aussage vertraue ich allerdings nicht mehr, man lernt ja dazu :rolleyes:). Die Mitarbeiter waren aber nicht von Ryanair selbst. Und der Grund des Flugausfalls / der Verspätung war ja Streik, was bisher als höhere Gewalt gegolten hat. Neuerdings könnte man dann aber wohl trotzdem Chancen haben, wenn nicht nur für mehr Gehalt, sondern auch für bessere Arbeitsbedingungen gestreikt wurde (was hier wohl auch der Fall war). Steht mir evtl. auch eine anteilige Erstattung für Mietwagen und Ferienwohnung zu, die wir dann am ersten Urlaubstag nicht nutzen konnten?

Ich kann meine Ansprüche ja direkt auf der Ryanair-Website geltend machen. Allerdings stoße ich da direkt auf ein Problem: Ich muss als Grund für den Antrag auf Entschädigung angeben, ob mein Flug annulliert wurde, oder ob ich mehr als 3 Stunden verspätet am Urlaubsort angekommen bin. Es trifft ja beides zu (ursprünglicher Flug annulliert, dafür Ersatzflug am nächsten Tag und somit 23 Stunden verspätetes Ankommen). Am Schalter habe ich eine schriftliche Bescheinigung darüber bekommen, dass der Flug annulliert wurde. Aber ich weiß nicht, welche der beiden Optionen ich sinnvollerweise auswählen soll, damit meine Chancen höher sind. Oder soll ich das Formular vielleicht gar nicht nutzen und lieber einen Brief schreiben? Gibt es sonst irgendetwas, was ich beachten sollte? Würde mich freuen, wenn jemand einen Tip hat :)
 

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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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Bei Ryan würde ich es gleich flightright & Freunde übergeben und auf 30% der Summe verzichten.
 

crazy_old_catlady

Neues Mitglied
08.10.2018
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Mail an impressum.de@ryanair.com , BCC an irgendeinen Freund, Frist 10 Tage, danach Fluggastrechteportal mit Abschlägen oder einen RA einschalten. Nicht immer so durch diese Formulare gängeln lassen ;-)
Dankeschön! Lieber erst mal abwarten, wie das jetzt neuerdings gerichtlich geregelt wird bei einer solchen Art von Streik, bei der man dann ja angeblich wahrscheinlich doch Ansprüche hat? Ich habe ja 3 Jahre Zeit. Oder lieber doch direkt?
 
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crazy_old_catlady

Neues Mitglied
08.10.2018
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Bei Ryan würde ich es gleich flightright & Freunde übergeben und auf 30% der Summe verzichten.
Wenn ich die Daten dort eingebe kommt, dass ich leider keinen Anspruch habe und sie den Fall nicht übernehmen. Wahrscheinlich, weil ich als Grund nur "Streik" auswählen konnte und nicht "Streik, der auch um bessere Arbeitsbedingungen geht und den Ryanair irgendwie hätte abwenden können".

Ich würde es lieber erst mal selbst versuchen. Kann man dann bei Ablehnung durch Ryanair theoretisch immer noch ein solches Portal einschalten (aber meinen Fall wollen sie ja eh nicht übernehmen), oder geht das bei "angefangenen" Fällen nicht?
 

artusssss

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30.12.2016
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Wo steht denn das, dass man beim Streik um bessere Arbeitsbedingungen eine Ausgleichszahlung bekommt?
 

crazy_old_catlady

Neues Mitglied
08.10.2018
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Dass man sie bekommt, steht nirgends. Aber dass man sie unter diesen Voraussetzungen bekommen könnte:

"Allerdings hat sich die Rechtsprechung inzwischen weiterentwickelt, erklärt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. So entschied der Europäische Gerichtshof im April 2018, dass eine Airline bei einem wilden Streik nur unter zwei Bedingungen von der Erstattungspflicht befreit werden könne: Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Und zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein (Az.: C-195/17).
Aus dem Urteil leitet Degott ab, dass Entschädigungszahlungen auch bei regulären Streiks möglich sind - wenn es den Streikenden nicht nur um die Bezahlung, sondern um die Arbeitskonditionen insgesamt geht. Betrachtet man die Streikgründe des Ryanair-Personals, "dann liegt das sehr nahe an dem, was der EuGH sagt", urteilt Degott. Allerdings müsse das zunächst erneut gerichtlich geklärt werden. Der Jurist rät, vorsorglich Ausgleichszahlungen zu fordern."

Quelle, z.B.: https://www.infranken.de/ueberregio...leiter-keine-einigung-in-sicht;art184,3679841
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
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Wie sieht es eigentlich mit dem Anspruch auf Ausgleichszahlung aus, wenn FR statt die nächste Beförderungsmöglichkeit (z.B. A3 von DUS) nur einen eigenen Ersatzflug am nächsten Tag oder noch später anbietet? Damit wäre es auf jeden Fall verschulden der Airline und nicht höhere Gewalt (falls der Streik darunter fällt).

Hat jemand eine juristische Meinung dazu?
 

crazy_old_catlady

Neues Mitglied
08.10.2018
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Wie sieht es eigentlich mit dem Anspruch auf Ausgleichszahlung aus, wenn FR statt die nächste Beförderungsmöglichkeit (z.B. A3 von DUS) nur einen eigenen Ersatzflug am nächsten Tag oder noch später anbietet? Damit wäre es auf jeden Fall verschulden der Airline und nicht höhere Gewalt (falls der Streik darunter fällt).

Hat jemand eine juristische Meinung dazu?

Genau das war bei mir ja der Fall. Der ursprüngliche Flug wurde annulliert. Für den gleichen Tag konnte mir kein Ersatzflug angeboten werden (und erst mal sonst auch nichts die nächsten Tage). Plötzlich hat Ryanair dann aber einen Ersatzflug eingerichtet, der mich einen Tag später zum Zielort gebracht hat.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
- Man könnte sich an die Schlichtungsstelle SÖP wenden, dann entstehen weder Kosten noch ein Abschlag, falls dir was zugewiesen wird. Allerdings müsste Ryanair der Schlichtung zustimmen und sie müsste in deinem Vorteil ausgehen. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass die SÖP einen Abschlag von etwa 100€ macht, wenn sie dir vollständig zustimmen weil dir ja auf gerichtlichem Wege ein Restrisiko erhalten bliebe.
- Es könnte sein, dass Streiks beim Personal nicht als höhere Gewalt zählt, die sich nicht vermeiden lässt, da Ryanair ganz bewusst auf Streiks zusteuert. Quelle: https://investor.ryanair.com/wp-cont...entation-1.pdf "Strikes better than conceding higher costs or lower productivity" (Seite 10)
- Das LBA kann man immer hilfsweise mit ins Boot holen. Wenn eine Fluggesellschaft sich nicht an Regeln hält und eine Beschwerde beim LBA eingeht, wird dieser Beschwerde nachgegangen. Wenn die Fluggesellschaft dann von denen angesprochen wird, ist es immerhin möglich dass die Gesellschaft sich wieder mit dem Fluggast in Verbindung setzt um den Problemfall gütlich zu einigen. Das kann lange dauern, hab ich aber bei Easyjet 1x erlebt. Zumindest gehe ich davon aus, dass es so gelaufen ist. Alternativ haben sie 1,5 Jahre nachdem sie meinen Anspruch abgewiesen haben auf einmal gedacht, dass sie mich doch spontan entschädigen wollen ;)
 
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