EU Fluggastrechte aus USA nach EU?

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Hopper30

Reguläres Mitglied
02.05.2016
66
10
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Hallo,

folgende Situation: Flug Newark-London-Brüssel mit United von Newark nach London.

Gebucht über airngo bei United. Durchgehend gebucht.

Transatlantik Flug wegen eines fehlenden Flugzeugs um 2,5h zu spät, Anschluss in London verpasst, 5 Stunden zu spät.

Frage: kann man hier EU Entschädigung verlangen?

Ja, weil die EU angeflogen wurde.
Nein, weil die Fluggesellschaft ihren Sitz nicht in der EU hat.

Bin mir unsicher.

Wer kann helfen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Ein Anspruch aus der EU Fluggastrechte Verordnung scheidet aus, aber es lohnt sich durchaus eine freundliche Nachricht an den Support zu schicken United gibt durchaus häufiger Gutscheine nach Verspätungen aus.
 

Hopper30

Reguläres Mitglied
02.05.2016
66
10
Danke.

Muss man eine eine Kopie des Tickets beilegen oder genügt die Flugnummer und der Reisetag?
Das Ersatzticket London-Brüssel hab ich weggeworfen. Ist auch schon einige Monate her.
 

STRflieger

Erfahrenes Mitglied
02.10.2015
447
150
BSL
Wie verhält es sich eigentlich auf Umsteigeflügen mit US-Carriern? Also ein Routing wie bspw. EU-EWR-DFW, alle Legs mit United (oder einem beliebig anderen US-Carrier) durchgeführt. Wenn es auf dem zweiten Leg EWR-DFW ein Problem gäbe, greifen die EU-Fluggastrechte (da alles auf einem Ticket gebucht ist) oder greifen die Rechte dann nicht mehr (da es sich um eine Anschlussverbindung innerhalb der USA handelt)?
 

Aur0ra

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
264
42
DFW / NUE
Wie verhält es sich eigentlich auf Umsteigeflügen mit US-Carriern? Also ein Routing wie bspw. EU-EWR-DFW, alle Legs mit United (oder einem beliebig anderen US-Carrier) durchgeführt. Wenn es auf dem zweiten Leg EWR-DFW ein Problem gäbe, greifen die EU-Fluggastrechte (da alles auf einem Ticket gebucht ist) oder greifen die Rechte dann nicht mehr (da es sich um eine Anschlussverbindung innerhalb der USA handelt)?

Greifen nicht mehr - hatte den selben Fall auch: MUC-ATL-DFW auf einem Ticket. MUC-ATL mit Delta war pünktlich, ATL-DFW war ca. 5h verspätet. Habe Delta eine höfliche Mail mit Bitte um Erstattung nach EU261 gebeten, was abgelehnt wurde (und nach meiner Recherche auch korrekt ist). Es gab 3000 Meilen als Kompensation, was ich eher als schlechten Scherz sehe, aber mir war es dann egal.

Delta/KLM custom care meinte:
The concerned flight was delayed due to operational reasons. Please be assured that we fully appreciate the disruption, frustration and inconvenience our passengers are caused whenever we are forced to delay a service.

Whilst Delta Air Lines, as a non-EU based airline, has no liability under EU regulations to pay compensation when departing from an airport outside the EU. We therefore have to respectfully decline your request for compensation.

We are only too aware of the disappointment this situation will have caused you and clearly, we would not wish this to be your lasting impression of Delta Air Lines and the service we provide. Therefore, we have the pleasure to credit your Sky Miles account with 3000 award miles as a goodwill gesture and as an expression of our concern and regret in this matter.

We assure you at this point once again, that we regret the inconvenience you suffered very much and hope that future flights with our company will be without major complications.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.616
959
MUC, BSL
Der EuGH hat doch im Frühjahr genau diesen Fall entschieden (vgl. Wegener vs. Royal Air Maroc SA Az. C-537/17). Da war zwar das Leg ex-EU verpätet aber so wie ich das Urteil verstehe ist das unerheblich, weil es auf die Verspätung am Ziel ankäme.
 

Aur0ra

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
264
42
DFW / NUE
Danke für den Hinweis! Dann lohnt es sich für mich, nochmal bei Delta nachzuhaken (vor allem, weil sie selbst auch operative Gründe für die Verspätung angeben). Ich hatte trotz einigermaßen intensiver Recherche das eben genannte Urteil nicht gefunden und war auf ältere Urteile gestoßen, wo eine Verspätung des Anschlussfluges außerhalb der EU nicht zu einer Entschädigung gemäß EU261/2004 geführt hat.
 
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Reaktionen: spocky83

Hopper30

Reguläres Mitglied
02.05.2016
66
10
Mal als Feedback:
United gibt nun 2x $150 Travel Voucher.
Im Gegensatz zur EU Fluglinie kommen die günstig weg.

Frage: kann man die Vouchers verkaufen (wo und wie?) oder personalisiert?

Zum einen reichen 150 nie und nimmer für einen neuen UA Flug, zum anderen steht bei mir in nächster Zeit keiner an. Die 600€ Cash wären viel besser gewesen, aber was soll man machen.
Zumal wir so auf den Kosten für neue Bahntickets wegen der Verspätung sitzen bleiben.
 

Aur0ra

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
264
42
DFW / NUE
Der Kundenservice von AF KLM hatte nach Nachhaken und Verweis auf Fall C-537/17 zuerst wiederholt, dass Delta als nicht-EU-Airline nicht zuständig ist. Dann nochmal anders formuliert und auf die Kompensation gepocht, da als ein Ticket/Buchung mit Start in der EU gekauft. Daraufhin wieder abgewiesen worden:

Kundenservice meinte:
Sehr geehrter Herr xxx,

der von Ihnen Beigefügte Artikel C-537/17 beinhaltet einen anderen Sachverhalt und kann in Ihrem Fall nicht angewandt werden.

Der Flug in dem Artikel C-537/17 hatte schon bei der Startreise in Europa Schwierigkeiten. In dieser Situation gemäß den geltenden Richtlinien hat der Passagier recht auf eine Entschädigung.

Ihr Flug hatte einen Verspäteten Abflug auf Amerikanischen Grund und Boden. DL 031 Abflug in Atlanta gelandet in Dallas Amerika, daher kann hier die EU-Verordnung 261/2004 nicht angewandt werden.


Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, wie Fluggesellschaften ihre Kunden bei der Überweisung, Verspätung oder Annullierung von Flügen aus EU-Ländern entschädigen und unterstützen sollen. Der Schutz soll auf Fluggäste ausgedehnt werden, die aus einem nicht-EU-Land in ein EU-Land abreisen, wenn eine Luftfahrtgesellschaft der Gemeinschaft den Flug durchführt. Eine gemeinschaftliche Fluggesellschaft ist ein Unternehmen aus einem der Länder, die Teil der Europäischen Gemeinschaft sind. Delta Air Lines ist keine Fluggesellschaft der Gemeinschaft, und ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die oben genannte Verordnung aus diesem Grund nicht anwendbar ist.


Im vorliegenden Fall kommt die Verordnung (EG) 261/2004 nicht zur Anwendung, da sich sowohl der Firmensitz von Delta Air Lines als auch der Abflugort außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes befinden. Es besteht somit kein rechtlicher Anspruch auf eine Entschädigung.


Sie können sich gerne an die SÖP- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden, um Ihren Fall unabhängig überprüfen zu lassen.

https://soep-online.de

Meines Erachtens Quatsch, oder liege ich irgendwie falsch? Immerhin aber fair, dass auf die SÖP verwiesen wird. Vielleicht kann ich bei der SÖP ja den Fall beschreiben und das Gerichtsurteil einfügen.
 

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
488
42
MUC
Ich häng mich hier mal dran. Flug mit Lufthansa LH LAX-MUC, aber UA ticket stock. Verspätung von mehr als 3h. Anrecht auf EU 261 von der Lufthansa?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.414
Ja, wenn LH die ausführende Airline war. Bei weniger als 4 Stunden allerdings eine Kürzung um 50%.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.804
165
VIE
Wie ist es wenn DL von JFK - AMS und KLM von AMS - VIE ich in VIE zu spät ankomme?

* Fall KLM hat was?
* Fall DL kommt zu spät an?

Oder ist das unerheblich?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.414
Wie ist es wenn DL von JFK - AMS und KLM von AMS - VIE ich in VIE zu spät ankomme?

* Fall KLM hat was?
* Fall DL kommt zu spät an?

Oder ist das unerheblich?

DL kommt zu spät an und du verpasst deinen Aschluss bedeutet es gibt nichts, da DL der verursachende Carrier ist und es sich um eine nicht EU-Airline mit einem Abflug nicht aus der EU geht. So zumindetsnes mein aktueller Wissensstand.

Bei einem Problem auf AMS-VIE wist KLM dein Anspruchspartner, da kann es was geben, wenn man nach EU/VO anspruchsberechtigt wird.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.436
378
DL kommt zu spät an und du verpasst deinen Aschluss bedeutet es gibt nichts, da DL der verursachende Carrier ist und es sich um eine nicht EU-Airline mit einem Abflug nicht aus der EU geht. So zumindetsnes mein aktueller Wissensstand.

Bei einem Problem auf AMS-VIE wist KLM dein Anspruchspartner, da kann es was geben, wenn man nach EU/VO anspruchsberechtigt wird.

Interessanter Fall,ich nehme mal an alles auf einem Ticket gebucht? Das heisst der US Carrier kommt 4 Stunden zu spät in Europa an - keine Kompensation da Non-EU Carrier, aber der Anschlussflug ist nun 5 Stunden später in Wien, dem letzendlichen Ziel. Jetzt greift EU261 weil EU Carrier? Und zählt die gesamte Strecke ( wäre ja über 3500 km )? Oder nur der Flug EU-A nach EU-B allein?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.414
Du musst aufpassen. Gebucht ist JFK - AMS - VIE. JFK - AMS um 4 Stunden verspätet und deswegen AMS-VIE umgebucht auf einen späteren Flug. Ist dieser wiederum 5 Stunden verspätet, dann gilt folgende Aussage:

Die Diskusion gab es gerade kürzlich im EU/VO Thread. Da gibt es 2 Meinungen. Die eine stützt sich auf die Segmentierung und sagt 250 Euro bei 3 Stunden Verspätung. Die andere Meinung sagt, dass auf Grund kürzlich gesprochener Urteile auch die Gesammtstrecke zählen könnte, also über 3500km und folglich bis zu 600 Euro drin sind, aber nur, wenn die Ankunft mindestens 4 Stunden zu spät ist. Ansonsten um 50% gekürzt, wenn die Ankunft mehr als 3 Stunden verspätet aber weniger als 4 Stunden.

Wenn JFK - AMS 4 Stunden verspätet und deswegen AMS -VIE umgebucht und zum ursprünglichen Zeitplan +5 Stunden in VIE, dann gibt es nichts, da das verursachende Segment auf der Strecke JFK-AMS war. Intressant wird es vermutlich wenn JFK - AMS 4 Stunden verspätet und der Anschlussflug nicht umgebucht wurde, da dieser um +5 Stunden verspätet ist. Dann gibt es vermutlich auch eine Entschädigung auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Wobei wir wieder bei der Diskusion von Konstellation 1 wären.
 
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Aur0ra

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
264
42
DFW / NUE
Der Kundenservice von AF KLM hatte nach Nachhaken und Verweis auf Fall C-537/17 zuerst wiederholt, dass Delta als nicht-EU-Airline nicht zuständig ist. Dann nochmal anders formuliert und auf die Kompensation gepocht, da als ein Ticket/Buchung mit Start in der EU gekauft. Daraufhin wieder abgewiesen worden:



Meines Erachtens Quatsch, oder liege ich irgendwie falsch? Immerhin aber fair, dass auf die SÖP verwiesen wird. Vielleicht kann ich bei der SÖP ja den Fall beschreiben und das Gerichtsurteil einfügen.


Um das nochmal aufzugreifen: hatte Anfang August 2019 einen Fall bei der SÖP eröffnet mit Anspruch gegenüber Air France (obwohl der verspätete Flug mit DL war, aber als Codeshare mit AF-Flugnummer). Ich hatte in meiner Beschreibung auch auf den oben verlinkten Fall verwiesen und 600 EUR gefordert. Die SÖP hat sich heute (also fast genau 8 Monate später) gemeldet und den Fall abgeschlossen. Sie spricht (sehr umfangreich erläutert) die Empfehlung aus, dass AF mir 450 EUR zahlt. Ich verstehe die 450 EUR so, dass DL/AF behaupten, der Flug hätte knapp unter 4h Verspätung gehabt, womit eine 50% Kürzung begründet wäre, während ich ausführe, dass die Verspätung mehr als 4h betrug. Damit bin ich / wäre ich zufrieden, denn viel Hoffnung mache ich mir die Tage nicht, dass AF das zahlt, sondern es eher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde.
 
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