ANEX Tour - AZUR AIR - Small Planet Airline

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BER_CGN

Guest
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Hallo werte Gemeinde,

meine Familie fliegt nächste Woche in den Urlaub nach HRG. Sie haben die Reise über Check24 bei Anex Tour gebucht.

Da Azur Air insolvent ist, haben Sie eine eMail mit der Info erhalten, dass Sie einen anderen Flug bekommen werden. Und zwar mit Small Planet Airline zu beschissenen Uhrzeiten, wo Sie beim Hinflug erst einen Tag später, als gebucht ankommen und beim Rückflug früh morgens fliegen müssen und den letzten Urlaubstag damit dann auch weg ist.

Gibt es Möglichkeiten andere Flüge bzw. Airline zu bekommen?

Von Small Planet hört man ja nur das schlimmste und die Flugzeiten sind mit Kleinkind leider auch Müll.

Vielen Dank!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Zunächst ist zu klären gibt es denn überhaupt Alternativen für den Flug zu den ursprünglich gebucht Zeiten?
HRG ist nicht unbedingt Ziel welches mehrfach angeflogen wird.

Die Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung kann man begraben diese müssten gegen die zunächst ausführende Airline geltend gemacht werden, da diese aber insolvent ist wäre das ein aussichtsloses Vorhaben.

Hier wurde jedoch eine Pauschalreise gebucht daher bestehen entsprechende Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.

Sollten daher noch Flüge zu ähnlichen Zeiten vorhanden sein wäre der Veranstalter verpflichtet diese an zu bieten sofern noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
Eine pragmatische Lösungsmöglichkeit könnte auch darin bestehen von einem anderen Flughafen ab zu fliegen oder die gesamte Reise kostenfrei zu stornieren und eine Alternative zu buchen.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.973
1.989
Auch hier gilt: Bei den Verspätungen von Small Planet Airlines wird es mit Sicherheit so sein, dass der Rückflug so viel Verspätung hat, dass sie "kostenlos" in den Genuss von 1,5-2 weiteren Urlaubstagen in Hurghada kommen werden.

:LOL:;)

Das kompensiert den 1 Tag späteren Hinflug...
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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5.434
LEJ
Auch hier gilt: Bei den Verspätungen von Small Planet Airlines wird es mit Sicherheit so sein, dass der Rückflug so viel Verspätung hat, dass sie "kostenlos" in den Genuss von 1,5-2 weiteren Urlaubstagen in Hurghada kommen werden.

[emoji38];)

Das kompensiert den 1 Tag späteren Hinflug...

Du willst einem nacktem Mann in die Tasche greifen? Mit anderen Worten: Small Planet hat Insolvenz angemeldet.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.973
1.989
Du willst einem nacktem Mann in die Tasche greifen? Mit anderen Worten: Small Planet hat Insolvenz angemeldet.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Auch wenn dadurch die Ausgleichszahlung (vielleicht) entfällt, ändert es ja trotzdem nichts an der Unzuverlässigkeit der Airline.

Das "Risiko", dass der Urlaub um 1-2 Tage dank einer hohen Verspätung von Small Planet verlängert wird, besteht trotz Insolvenz in Eigenverwaltung:idea:
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Wen interessiert denn bitte ein möglicher Anspruch gegen eine oder zwei insolvente Fluggesellschaften?

Hier gibt es einen Reiseveranstalter und dieser hat für die Einhaltung des Vertrags zu sorgen und ist der perfekte Anspruchsgegner.

Die Lösung ist daher nicht in der EU-VO und den Fluggastrechten zu suchen sondern in den Ansprüchen aus dem Vertrag über eine Pauschalreise.
 
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BER_CGN

Guest
Sehe ich auch so.



Das sehe ich allerdings anders - je nach Abflughafen gibt es teilweise mehrere Flüge pro Tag.

Und es gibt ja sicherlich nicht wenige Umsteigeverbindungen ab TXL, die sicherlich komfortabler wären..

Also erstmal ANEX kontaktieren?

Habe die Befürchtung, dass die keine Alternative anbieten wollen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ich kenne ein paar Leute die bei ANEX gebucht haben dass waren dann meistens die kleineren Flughäfen als Abflugort dort sind dann die Abflüge pro Woche begrenzt.

Aber wie schon beschrieben muuss das eben gepüft und auch ob der Abflug vom nächst größerem Flughafen möglich ist.

Ansonsten kann es sich lohnen die aktuellen LM-Angebote zu prüfen, ein Kollege will Ende November nach RMF auch hier wurden die Flugzeiten plötzlich dratisch geändert. Das neue Angebot war etwa 120Euro günstiger bei einem Tag mehr Aufenthalt, von daher kann man sich immer alle Optionen offen halten.

Aber ja zunächst den Veranstalter kontaktieren und die Beförderung zum gebuchten Reisetag fordern, am besten ist es natürlich wenn bereits konkrete Alternativen benannt werden die man akzeptieren würde.
 

christianskas

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
1.004
309
Lviv, Ukraine - Düsseldorf
Gegenfrage: Ist AZUR AIR denn überhaupt insolvent...?

Azur Air "Deutschland" wird doch nur abgewickelt. Die stellen den Betrieb ein und führen keine Flüge mehr aus. Anex Tour hat einfach keine Lust noch mehr Geld zu versenken. Denn das Fass scheint bodenlos zu sein. Im Gegensatz zu Russland und der Ukraine gibt es in Deutschland eine durchsetzbare Fluggastrechteverordnung. Was wohl auch der eigentliche Grund für das "Aus" von Azur Air sein dürfte. Von Insolvenz habe ich noch nichts (offiziell) gelesen.

Das Azur Air insolvent ist möchte ich auch mal stark anzweifeln. Die haben ja noch die "Mutter" in Russland und die Tochter in der Ukraine. Azur Air Deutschland kann man deshalb eigentlich in keinem Fall insolvent gehen lassen. Ansonsten würde die Nachricht wie eine Bombe in Russland und der Ukraine einschlagen. Da würde kaum ein Mensch noch Anex Tour buchen. Alle hätten Angst vor einer baldigen Insolvenz von Anex (einem der Platzhirsche in beiden Ländern)...
 
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BER_CGN

Guest
So, habe eben bei ANEX angerufen, und wie ich schon befürchtet habe, gibt es bei ANEX keine Alternativen ab TXL oder SXF. D9776E08-7AF1-48D2-886D-060715F126E8.jpg

Im Screenshot seht ihr den ANEX Small Planet Flug und unten eine Alternative mit Germania, die ich ANEX mitgeteilt habe und wesentlich besser wäre, aber die haben nur Small Planet wohl im Programm.

Keine Chancen oder sollte ich mich vlt noch an CHECK24 wenden?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
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Da Check24 dein Reisebüro ist, sind die doch sowieso dein erster Ansprechpartner. Habe aber keine Erfahrung in wie weit sich check24 bei Unregelmäßigkeiten auch kümmern will - das ist je nach OTA sehr unterschiedlich.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Die Frage ist folgende:
Wie sehr ist man bereit bereit auf Konfrontation zu gehen?

Man kann dem Reiseveranstalter zur Bereitstellung der Flüge am Buchungstag auffordern eine Frist bis Montag setzen und ankündigen dass man falls die Forderung nicht erfüllt wird man selbst die entsprechende Flüge buchen und die Kosten geltend machen werde.

Formalrechtlich alles kein Problem denn die Ankunft am nächsten Tag ist eine Änderung die so nicht hingenommen werden muss, das Problem in dem Fall könnte sein dass der Veranstalter bei nicht nicht Antritt des Fluges den Transfer nicht organisiert und auch vielleicht im Bezug auf die Hotelbuchung Probleme macht.

Es könnte also passieren dass man im Zweifelsfall alles selbst aufbringen muss um dann die Kosten gerichtlich ein zu fordern, grundsätzlich wäre das bei einem Prozessgegner mit deutschen Sitz in Düsseldorf kein großese Problem, auch rechtlich sieht es nach der Darstellung danach aus dass der Veranstalter vertragsbrüchig geworden ist und daher entsprechende Ansprüche bestehen.

Die Frage ist also wie es um die eigene RIsikobereitschaft im Bezug auf die Buchung in Eigenregie und die Ausdauer der Rechtsverfolgung bestellt ist.

Wurde eigentlich geprüft ob passende Reise Angebote vorhanden sind? kostenfreies Storno und Neubuchung könnte hier die eleganteste Lösung sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
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Da Check24 dein Reisebüro ist, sind die doch sowieso dein erster Ansprechpartner. Habe aber keine Erfahrung in wie weit sich check24 bei Unregelmäßigkeiten auch kümmern will - das ist je nach OTA sehr unterschiedlich.

Check24 wird aber sicher nur Reise(ver)mittler sein, für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise ist aber der Veransttalter zuständig.
Hier liegt ja ein Fall vor dass der Veranstalter aus welchen Gründen auch immer einseitig Änderungen am Vertrag vorgenommen hat.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
Check24 wird aber sicher nur Reise(ver)mittler sein, für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise ist aber der Veransttalter zuständig.

Trotzdem kümmert sich vor Reiseantritt i.d.R. das Reisebüro bei Problemen. Probieren würde ich es daher auf jeden Fall mal bei Check24. Die können ggf. mehr erreichen als der Reisende beim Anruf im Callcenter.
 

Biohazard

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29.10.2016
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LEJ
Meine Fresse, bitte lernt doch endlich mal (gab ja inzwischen ausreichend Fälle in den letzten Jahren) etwas über Insolvenzrecht. Das quietscht ja schon, was Ihr da verbreitet....
Kannst du das näher erläutern? Afaik würde man sich mit einem Anspruch nach 261/04 in die Reihe der Gläubiger einreihen. Ob und wann das was bringt, steht noch auf einem anderen Blatt Papier.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Trotzdem kümmert sich vor Reiseantritt i.d.R. das Reisebüro bei Problemen. Probieren würde ich es daher auf jeden Fall mal bei Check24. Die können ggf. mehr erreichen als der Reisende beim Anruf im Callcenter.

Ein Reisebüro hat auch einen Servicegedanken ein Schuppen wie Check24 eher weniger.
Der Reise(ver)mitteler ist eben nicht für die korrekte Durchführung der Reise verantwortlich das ist nun mal der Veranstalter.

Daher ein Versuch ist es wert kostet ja keinen nennenswerten Aufwand aber viel erwarten würde ich davon nicht.
 
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BER_CGN

Guest
Habe eben bei Check24 angerufen, die können nichts machen, weil mein Vater die änderung per email per akzeptier button akzeptiert hat. Und weil die flugzeiten von vornerein nicht feststanden (0:00-0:00).
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Kannst du das näher erläutern? Afaik würde man sich mit einem Anspruch nach 261/04 in die Reihe der Gläubiger einreihen. Ob und wann das was bringt, steht noch auf einem anderen Blatt Papier.

Liege ich damit falsch? Dann klärt mich bitte auf.

Mit dem Antrag auf vorläufige Insolvenz beginnt eine neue Zeitrechnung.

Forderungen, die vor dem Datum entstandenen sind (nicht das Datum der Einreichung gilt, sondern das Datum der Entstehung) => alte Zeitrechnung, in den meisten Fällen Eintragung zur Tabelle, oft/meist maximal wenige % des Forderungswertes, und das nach Jahren.

Forderungen, die nach dem Datum der Insolvenzanmeldung entstehen, sind in einer neuen Zeitrechnung. Für diese haftet der Insolvenzverwalter.

Beispiel:

- Du lieferst Firma A Schrauben im Wert von EUR 1.000 - Lieferung und Rechnungsdatum vor dem Insolvenzantrag => Tabelle

- Firma A bestellt bei Dir NACH dem Insolvenzantrag Schrauben für EUR 1.000. Diese Bestellung hat im Regelfall zusätzlich die Freigabe des Insolvenzverwalters explizit drauf stehen => Quasi die sicherste Forderung, die Du haben kannst, da im Extremfall der Insolvenzverwalter für diese EUR 1.000 haftet.

Ein Insolvenzverwalter hat praktisch wie gesetzlich die oberste Pflicht, die Masse zu stärken, um damit die Gläubiger (deren Forderungen vor der Anmeldung entstanden sind) so gut wie möglich zu befriedigen. Wenn er die Airline weiter fliegen lässt, geht er davon aus, daß die nach dem Antrag durchgeführten Flüge Erlöse generieren, die die Masse stärken. Dies ist bei Unternehmen in Insolvenz oft einfacher als vor der Insolvenz, da zB die Gehälter idR für 3 Monate vom Insolvenzausfallgeld bestritten werden und er damit zu erheblich niedrigeren Kosten produzieren kann als vor dem Insolvenzantrag.

Kommt er zu dem Schluß, daß Flüge (alle Flüge im Gesamtmix oder auch einzeln betrachtet) auch unter den verbesserten Kostenbedingungen KEINE Stärkung der Masse verursachen, ist er zwangsläufig verpflichtet, diese nicht mehr durchzuführen.

Ein trotz Insolvenz durchgeführter und dann verspäteter Flug führt damit zu einer finanziell recht gut besicherten Forderung und eben NICHT zur Tabelle des insolventen Unternehmens.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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@kingair völlig richtig aber eben auch Forderungen gegen den Insolvenzverwalter sind keine selbstläufer, und warum sich mit diesem herum ärgern wenn man in der Person des Veranstalters den viel besseren Anspruchsgegner hat?

Wenn man schon den Pauschalreisen-Mist bucht dann muss man doch wenigsten im Problemfall die Existenzberechtigung der Pauschalreise nutzen und zwar dass der Veranstalter eben veranwortlich ist und haftet und die Haftung gesetzlich abgesichert ist.
 
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kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
@kingair völlig richtig aber eben auch Forderungen gegen den Insolvenzverwalter sind keine selbstläufer, und warum sich mit diesem herum ärgern wenn man in der Person des Veranstalters den viel besseren Anspruchsgegner hat?

Wenn man schon den Pauschalreisen-Mist bucht dann muss man doch wenigsten im Problemfall die Existenzberechtigung der Pauschalreise nutzen und zwar dass der Veranstalter eben veranwortlich ist und haftet und die Haftung gesetzlich abgesichert ist.

Da bin ich komplett Deiner Meinung. Mir ging es nur um die schon in anderen Threads bei Insolvenzen geäußerte Unkenntnis der Materie und damit verbundene Aussagen „bloß nicht damit fliegen, da hast Du keine EU261-Rechte mehr“...