FR: 5pax Annuierung, Ersatzflüge selbst gebucht, Tipps zum Vorgehen

ANZEIGE

coolalzi

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
401
0
ANZEIGE
Hallo zusammen,

nun hat es mich bzw. meine Familie zum ersten Mal etwas dicker erwischt. Ich würde erst einmal die Fakten so objektiv wie möglich aufschreiben und mich freuen, wenn jemand Tipps hat, wie ich hier am besten vorgehe, um zumindest einen Teil der Kosten zurückerstattet zu bekommen.

  • 5 pax (eine Buchung) gebucht auf FR7472 OPO-EIN
  • Alle eingecheckt. Am Flughafen steht der Flug auf cancelled, am Schalter angestellt
  • Es gab schlechtes Wetter. Zur Zeit des geplanten Abflugs sind aber die meisten Flüge geflogen.
  • Aussage der Mitarbeiterin: Wetter ist Ursache. In solchen Fällen wird nicht auf Fremdairlines umgebucht (Aussage Mitarbeiterin). Verpflegung/Hotel wird abgelehnt. Umbuchung auf FR3672 nach BRE am Abend wird abgelehnt, "Fully Booked". "Only Option: Flight to EIN on Thursday" (4 Tage später)
  • Dann wurden sie weggeschickt (lange Schlange hinter ihnen). Ich habe dann sofort 3 Tickets auf FR3672 nach BRE gebucht, die online verfügbar waren. Kosten:768€ für 3 Tickets
  • Die restlichten beiden Pax habe ich für TP658 nach AMS am nächsten Tag gebucht. Kosten:567€.
  • Die 2 pax nach AMS haben noch eine Nacht in OPO übernachtet, Kosten 71€
  • Die 3 Pax nach Bremen sind abends privat abgeholt worden und nach Hause gefahren. Waren etwa 10h später als erwartet zu Hause
  • Die 2 pax nach Amsterdam sind einen Tag später abgeholt worden und nach Eindhoven gefahren worden (wo das Auto stand). Waren etwa anderthalb Tage später als erwartet zu Hause und haben einen Arbeitstag verpasst

Bisher (6 Tage nach dem geplanten Abflug) haben wir noch nichts unternommen. Was würdet ihr tun?

  • Email an FR? Eins der Portale bemühen? Gleich zum Anwalt?
  • Würdet ihr lediglich die nachweisbaren Kosten (3xFR+2*TP+2*Hotel) einfordern oder auch so etwas wie Pauschalentschädigung?
  • Es geht mir nicht darum, auch noch die letzten 50€ herauszuquetschen. Allerdings sind 1300€ schon ziemlich viel Geld, das Verhalten von FR am Airport war unter aller Sau und der Abschluss des Urlaubs ziemlich verdorben.

Vielen Dank!!!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
[*]Email an FR? Eins der Portale bemühen? Gleich zum Anwalt?
[*]Würdet ihr lediglich die nachweisbaren Kosten (3xFR+2*TP+2*Hotel) einfordern oder auch so etwas wie Pauschalentschädigung?
[*]Es geht mir nicht darum, auch noch die letzten 50€ herauszuquetschen. Allerdings sind 1300€ schon ziemlich viel Geld, das Verhalten von FR am Airport war unter aller Sau und der Abschluss des Urlaubs ziemlich verdorben.
[/LIST]

Vielen Dank!!!

Zu aller erst email und Brief/Fax an FR mit der Forderung, mit dabei jeweils eine Vollmacht aller Passagiere, das ganze mit Fristsetzung (mind. 14 Tage) danach erneut überlegen (Ich würde einen Anwalt nehmen wenn klar ist das das Wetter nicht die Ursache war).
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
[*]Würdet ihr lediglich die nachweisbaren Kosten (3xFR+2*TP+2*Hotel) einfordern oder auch so etwas wie Pauschalentschädigung?

Meinst du mit Pauschalentschädigung die Kompensation nach eu 261?

Wenn ja, dann würde ich diese zusätzlich zu den belegten Kosten einfordern. Genau für solche Fälle wurde die Kompensationsregelung eingeführt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.032
1.536
Man muss hier wieder unbedingt zwischen Ersatzbeförderung als auch Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlung unterscheiden.

Grundsätzlich sind die Kosten für Ersatzbeförderung als auch Betreuungsleistungen unabhängig der Frage außergewöhnliche Umstände ursächlich oder nicht zu ersetzen.
Daher macht es Sinn diese Kosten getrennt getrennt geltend zu machen reagiert nach einer Forderung die schriftlich nachweisbar mit Fristsetzung nicht oder ablehnend die Sache einem Rechtsanwalt übergeben der setzt dann die Rechte durch.

Allerdings hat man hier das Problem dass man das ganze nicht vor einem deutschen Gericht wird abwickeln können daher muss der beauftrage RA entsprechend ausgewählt werden.

Was die Ausgleichszahlung angeht muss man eben prüfen ob die Begründung schlechtes Wetter zutrifft oder nicht.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.971
1.986
Waren denn nur noch 3 Tickets auf dem OPO-BRE verfügbar oder lag der Grund der Buchung von 2 Pax nach AMS daher, weil in EIN das Auto stand?

Wie auch schon in anderen Threads (wie auch von anderen Usern) geschrieben ist eine Umbuchung über den Ryanair-Online Chat nach Annullierung zu einem anderen Abflugs oder/und Zielort problemlos möglich, selbst Umsteigeverbindungen sind teilweise möglich, wenn man nur hartnäckig bleibt.

Nach Verfügbarkeit wäre also auch eine Umbuchung auf OPO-BGY-CGN, OPO-LPA-EIN, OPO-LIS-CGN usw. möglich gewesen. Man kann sich selbst auf OPO-RAK-HHN/NRN usw. umbuchen lassen.

Wichtig: Eine solche Umbuchung nach einer Annullierung kann man nur über den Chat erledigen (lassen).
 

aeronavtis

Erfahrenes Mitglied
28.09.2017
295
3
In der Nacht von 13. auf 14. war im Norden Portugals der Tropensturm Leslie zu Gange und am Abend des 13. konnte keine Maschine mehr in Porto landen. Sämtliche ankommenden Flüge wurden auf MAD, AGP und FAO verteilt, so dass sie am Morgen des 14. noch nicht wieder in OPO zur Verfügung standen. In sofern dürften wohl schon außergewöhnliche Umstände anzunehmen sein.

Die Belege hinsichtlich der Kosten für die Ersatzbeförderung würde ich über das Formular auf der FR-Webseite hochladen, nebst einem kurzen Begleitschreiben, aus dem hervorgeht, was passiert ist und dass Du um Deine Rechte weißt.
 

aeronavtis

Erfahrenes Mitglied
28.09.2017
295
3
Ach und dass die gewünschte Umbuchung am Schalter abgelehnt wurde, würde ich weglassen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.801
3.325
Grundsätzlich sind die Kosten für Ersatzbeförderung als auch Betreuungsleistungen unabhängig der Frage außergewöhnliche Umstände ursächlich oder nicht zu ersetzen.

Den Satz habe ich auch nach mehrmaligem wiederholten Lesen nicht verstanden.
 

Riegerzwo

Aktives Mitglied
18.11.2017
197
22
Den Satz habe ich auch nach mehrmaligem wiederholten Lesen nicht verstanden.

Ich habe ihn so verstanden:

"Unabhängig davon, ob nun außergewöhnliche Umstände vorlagen oder nicht: Zur Übernahme von Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen ist FR in jedem Fall verpflichtet."
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.032
1.536
Den Satz habe ich auch nach mehrmaligem wiederholten Lesen nicht verstanden.

Ok etwas ausführlicher:

Wir haben ja folgende getrennt zu betrachtende Ansprüche:
1. Ausgleichszahlung geregelt in Artikel. 5 und 7 der EU-Verordnung 261/2004
2. Ersatzbeförderung geregelt in Art. 8 der EU-VO
3. Betreuungsleistungen gerelgt in Art. 9 der EU-VO

Die Ausgleichzahlung im Punkt 1 kann die Airline verweigern wenn die Gründe für die Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurück zu führen ist und keine Maßnahme dies hätte abwenden können.

Bei den Punkten 2 und 3 muss aber die Fluggesellschaft trotzdem leisten auch wenn es außergewöhnliche Umstände waren und alles versucht wurde dies zu verhindern.

Daher können Forderungen nach Ersatzbeförderung/Betreeungsleistungen nicht einfach mit dem Argument "außergewöhnliche Umstände" abgelehnt werden, daher ist die Sachlage klar und eindeutig die Fluggesellschaft hat aufgrund der Rechtsgrundlage der EU-VO 261/2004 zu leisten.

Daher kann man diese Forderungen "agressiver" durchsetzen als die Ausgleichszahlung wenn doch außergewöhnliche Umstände vorliegen könnten.
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
238
2
DUS
Den Satz habe ich auch nach mehrmaligem wiederholten Lesen nicht verstanden.
"Grundsätzlich sind die Kosten für Ersatzbeförderung als auch Betreuungsleistungen, unabhängig der Frage außergewöhnliche Umstände ursächlich oder nicht, zu ersetzen."

Mit Kommata ist es wohl verständlich.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
EDIT: war dann wohl etwas langsam (hatte erst ein paar andere tabs gelesen)

mit ein paar Satzzeichen eindeutiger
Grundsätzlich sind die Kosten für Ersatzbeförderung als auch Betreuungsleistungen unabhängig der Frage, "außergewöhnliche Umstände ursächlich oder nicht?", zu ersetzen.