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Hallo Leute
ich bin neu hier wenn ich das falsche Thema genommen hab dann bitte einfach verschieben.
Zur Sache ich hab im November eine Reise vor und die Flüge sind schon lange bei Airfrance gebucht.
Es soll von Hamburg über Paris nach St. Martin gehen und wieder zurück.
Jetzt ist es das ich die Reise immer noch antreten kann und würde wenn es nicht anders ginge aber ich würde gerne stornieren.
Jetzt hab ich gehört das man nach der Verordnung für Fluggäste stornieren darf wenn die Abflugzeiten geändert werden.
Jetzt hat man den Flug Paris nach Hamburg mit Nr. 1410 in der Uhrzeit geändert ich soll jetzt statt 7:20Uhr schon um 7:10Uhr nach Hamburg fliegen.
Meine Frage jetzt reicht das schon aus um eine Stornierung zu rechtfertigen? Der Support von Airfrance hat mir geantwortet nein würde es nicht und auch eine Stunde zum Umsteigen würden in Paris reichen.
danke und Grüße
ich bin neu hier wenn ich das falsche Thema genommen hab dann bitte einfach verschieben.
Zur Sache ich hab im November eine Reise vor und die Flüge sind schon lange bei Airfrance gebucht.
Es soll von Hamburg über Paris nach St. Martin gehen und wieder zurück.
Jetzt ist es das ich die Reise immer noch antreten kann und würde wenn es nicht anders ginge aber ich würde gerne stornieren.
Jetzt hab ich gehört das man nach der Verordnung für Fluggäste stornieren darf wenn die Abflugzeiten geändert werden.
Jetzt hat man den Flug Paris nach Hamburg mit Nr. 1410 in der Uhrzeit geändert ich soll jetzt statt 7:20Uhr schon um 7:10Uhr nach Hamburg fliegen.
Meine Frage jetzt reicht das schon aus um eine Stornierung zu rechtfertigen? Der Support von Airfrance hat mir geantwortet nein würde es nicht und auch eine Stunde zum Umsteigen würden in Paris reichen.
danke und Grüße