Schengenvisa für Chinesin in Hongkong beantrangen - wie vorgehen?

ANZEIGE

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
ANZEIGE
Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand ein bisschen mit dem Thema aus hier: Ich plane, mit +1 (PRC Staatsbürgerin, noch nicht HK permanent resident) zum Familienbesuch an Weihnachten nach Deutschland zu kommen.

Daher brauchen wir zum ersten mal ein Touristen/Besuchsvisum. Verlangt wird dabei ja eine Art Reiseplan, bzw. eine Einladung von mir / meiner Familie, wo wir dann in Deutschland wohnen werden, dazu steht dann "formal sponsorship might be required" , ebenso proof of financial circumstances.

Ich habe eine Wohnung in Deutschland und bin auch übers Jahr gesehen nur zeitweise in Hongkong, könnte also so eine Einladung schreiben. Nun habe ich mal gehört, dass das zumindest an manchen Konsulaten nicht so gerne gesehen wird, wenn Deutsche private Bekannte (oder speziell Lebenspartner) mit Touristenvisum einladen. Zumal ich die nächsten Wochen, also wenn sie das beantragen müsste, erstmal in München bin. Macht es Sinn, das ganze als Urlaubsreise anzugeben und ein paar stornierbare Nächte im Hotel zu buchen? Oder soll/kann man da ruhig ehrlich sein und einfach alles erzählen wie ist es?

Genauso zum financial proof: Ich habe gelesen man kann angeben, dass man (als Deutscher, also dann ich oder meine Familie) den gesamten Aufenthalt finanziert. Hilft das, oder eher nicht, bzw. wird es nur angewandt für denn falls die Ressourcen des Antragsstellers nicht reichen?


Ziel ist natürlich, mit möglichst wenig Stress möglichst sicher ein Visum zu bekommen, kennt sich da jemand aus, wie am besten vorzugehen ist?

Danke schonmal!
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand ein bisschen mit dem Thema aus hier: Ich plane, mit +1 (PRC Staatsbürgerin, noch nicht HK permanent resident) zum Familienbesuch an Weihnachten nach Deutschland zu kommen.

Daher brauchen wir zum ersten mal ein Touristen/Besuchsvisum. Verlangt wird dabei ja eine Art Reiseplan, bzw. eine Einladung von mir / meiner Familie, wo wir dann in Deutschland wohnen werden, dazu steht dann "formal sponsorship might be required" , ebenso proof of financial circumstances.

Ich habe eine Wohnung in Deutschland und bin auch übers Jahr gesehen nur zeitweise in Hongkong, könnte also so eine Einladung schreiben. Nun habe ich mal gehört, dass das zumindest an manchen Konsulaten nicht so gerne gesehen wird, wenn Deutsche private Bekannte (oder speziell Lebenspartner) mit Touristenvisum einladen. Zumal ich die nächsten Wochen, also wenn sie das beantragen müsste, erstmal in München bin. Macht es Sinn, das ganze als Urlaubsreise anzugeben und ein paar stornierbare Nächte im Hotel zu buchen? Oder soll/kann man da ruhig ehrlich sein und einfach alles erzählen wie ist es?

Genauso zum financial proof: Ich habe gelesen man kann angeben, dass man (als Deutscher, also dann ich oder meine Familie) den gesamten Aufenthalt finanziert. Hilft das, oder eher nicht, bzw. wird es nur angewandt für denn falls die Ressourcen des Antragsstellers nicht reichen?


Ziel ist natürlich, mit möglichst wenig Stress möglichst sicher ein Visum zu bekommen, kennt sich da jemand aus, wie am besten vorzugehen ist?

Danke schonmal!

Ich kann nur die Erfahrungen meines Bruders wiedergeben, der mit einer Chinesen verheiratet ist. Als sie das erste mal kommen durfte und sie noch nicht verheiratet waren, wurde ein offizielles Besuchervisum beantragt. Der Einladende war aber mein Vater, da er für sie finanziell einstehen müsste. Mein Bruder war quasi nicht finaziell stark genug, um sie einladen zu können.
Ich meine, dass man ohne finanziellen Background kein Visum bekommt.

Für dich wird es ohnehin schwierig sie einzuladen, da du anscheinend in Hongkong deinen Lebensmittelpunkt hast. Zumindest hat’s du zwei Orte, an denen du dich ständig aufhälst. Da kommen wir schon zum nächsten Problem. Darf sie als Chinesin das Visum in Hongkong beantragen ?
Das sollte vorher abgeklärt werden.
Lass lieber deinen Vater einladen.


Ich glaube ein Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde muss auch noch erfolgen.
Das ganze ging über mehrere Wochen/Monate. Zunächst wurde ein Termin zum Interview im zuständigen Konsulat vereinbart , in dem Fall Shanghai als Wohnort. Dort wurde sie nach dem Verhältnis zum Einladenden gefragt und wie lange man sich schon kennt.
Den Reisepass musste sie in ihrer Heimatstadt Urumuqi abholen.

So kurz vor Weihnachten wird das schwierig mit einem Visum.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: mucaari

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
Es wurde kein Tourivisum beantragt, sondern ein Besuchsvisum.
Ich kann nur die Erfahrungen meines Bruders wiedergeben, der mit einer Chinesen verheiratet ist. Als sie das erste mal kommen durfte, wurde ein offizielles Besuchervisum beantragt. Der Einladende war aber mein Vater, da er für sie finanziell einstehen müsste. Mein Bruder war quasi nicht finaziell stark genug, um sie einladen zu können.
Ich meine, dass man ohne finanziellen Background kein Visum bekommt.

Für dich wird es ohnehin schwierig sie einzuladen, da du anscheinend in Hongkong deinen Lebensmittelpunkt hast. Zumindest hat’s du zwei Orte, an denen du dich ständig aufhälst. Da kommen wir schon zum nächsten Problem. Darf sie als Chinesin das Visum in Hongkong beantragen ?
Das sollte vorher abgeklärt werden.
Lass lieber deinen Vater einladen.


Ich glaube ein Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde muss auch noch erfolgen.
Das ganze ging über mehrere Wochen/Monate. Zunächst wurde ein Termin zum Interview im zuständigen Konsulat vereinbart , in dem Fall Shanghai als Wohnort. Dort wurde sie nach dem Verhältnis zum Einladenden gefragt und wie lange man sich schon kennt.
Den Reisepass müsste sie in ihrer Heimatstadt Urumuqi abholen.

So kurz vor Weihnachten wird das schwierig mit einem Visum.

Danke schonmal für die ausführliche Auskunft!

Hongkonger brauchen ja als Touristen im Regelfall eh kein Visum, daher hoffe ich mal dass da jetzt nicht wesentlich mehr los ist. Laut Website dauert das 5-10 Werktage, ich hoffe einfach mal dass das stimmt. Und Chinesen selber können in Hongkong eins bekommen, wenn sie HK resident sind, hat sie auch schon für ein Studienvisa mal gemacht. (Da musste sie dann aber nochmal in Peking mit ihrer Mutter in die Botschaft, auch wegen der Finanzen... Ganz schön bescheuert.)

Das Problem ist ja, man muss (jedenfalls in HK) schon eine Flugbuchung vorweisen können um das Visum zu beantragen. Ich würde natürlich nur einen Flug buchen, wenn einigermaßen klar ist, dass man das bekommt bzw. dass das noch klappt bis dahin.

Aber dass dann meinen Vater machen zu lassen ist wahrscheinlich schlauer...
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.972
1.030
DUS, HAJ, PAD
+1 heisst Frau oder Freundin? Bei Freundin ist die Rückkehrbereitschaft am relevantesten. Warum ist sicher dass sie wieder nach China möchte und nicht in D bleiben solltet ihr der Botschaft nachweisen.

Touristenvisum heisst sie zahlt alles selber und hat einen Reiseplan.
Besuchsvisum heisst jemand in Deutschland bürgt für Ihre Kosten auch falls sie ggf. nicht wieder ausreist.

Da müsst ihr als erstmal wissen was ihr wollt. Wer bürgt ist im Endeffekt egal. Wichtiger ist nachzuweisen warum sie nach der Reise wieder nach China möchte.

Wenn ihr verheiratet seid ist es erfahrungemäss etwas anders.

Du musst imho keine Flugbuchung haben sondern eine unverbindliche Reservierung, zumindest war das so als ich noch Leute eingeladen habe. Frag nach im Reisebüro.
 
  • Like
Reaktionen: mucaari

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
+1 ist Freundin. Noch andauerndes Masterstudium in HK, das immerhin rund 20000€ Gebühren kostet wäre Grund genug meint ihr?

Tja was wir genau wollen ist halt die Frage, möglichst einfach und schmerzfrei halt das Visum bekommen, nen groben Plan habe ich ja geschrieben. Sehe ich das richtig, Besuchsvisum heißt automatisch meine Familie bürgt für sie und müsste dann auch zum Ordnungsamt/Stadtverwaltung etc. für eine entsprechende Erklärung? Touristenvisum bedingt das nicht? Die Erklärungen der Visumsseite des Generalkonsulats finde ich nicht so eindeutig.

Kann denn der Reiseplan für ein Touristenvisum auch sein, dass sie erst bei mir in München ist, dann bei meiner Familie, dann Skiurlaub oder ergibt das für die Botschaft keinen Sinn, so dass wir automatisch in die Besuchskategorie fallen würden?

Bankguthaben zumindest spontan in der Höhe von etwa 5000-10000 Euro könnte sie vorweisen, wenn es mehr sein sollte müsste man wohl noch was hin- und herschieben. Oder wenn es wesentlich mehr sein sollte müsste dann so oder so meine Familie bürgen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Aus eigener Erfahrung möchte ich darauf hinweisen, dass der Nachweis der Rückkehrbereitschaft wesentlich ist. Bei meiner +1 war das (AT Botschaft) ein Thema. Vor allem beim zweiten Visum innerhalb kurzer Zeit. Wurde knallhart abgelehnt und erst nach persönlicher Intervention beim Botschafter genehmigt.
 
  • Like
Reaktionen: mucaari

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
Aus eigener Erfahrung möchte ich darauf hinweisen, dass der Nachweis der Rückkehrbereitschaft wesentlich ist. Bei meiner +1 war das (AT Botschaft) ein Thema. Vor allem beim zweiten Visum innerhalb kurzer Zeit. Wurde knallhart abgelehnt und erst nach persönlicher Intervention beim Botschafter genehmigt.
Sie hatte bis vor 1,5 Jahren ein Visum für Studium in Deutschland. Meinst du das ist eher ein Vor- oder Nachteil? Seit dem aber nicht mehr im Schengenraum gewesen
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Sie hatte bis vor 1,5 Jahren ein Visum für Studium in Deutschland. Meinst du das ist eher ein Vor- oder Nachteil?

Kann ich dir nicht sagen, aber unser zweites Visum nach einem halben Jahr wurde trotz wasserdichter Unterlagen und Erfüllung aller Auflagen abgelehnt. Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass beim zweiten Antrag innerhalb kurzer Zeit oft abgelehnt wird. Ob ein Studentenvisum ins Raster fällt kann ich dir nicht sagen. Ich schätze aber es wird nicht so streng beurteilt, wie bei mir, wo es ja nicht ganz abwegig schien, dass der Grund der Einladung wohl nicht nur touristisch war. ;)
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
Kann ich dir nicht sagen, aber unser zweites Visum nach einem halben Jahr wurde trotz wasserdichter Unterlagen und Erfüllung aller Auflagen abgelehnt. Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass beim zweiten Antrag innerhalb kurzer Zeit oft abgelehnt wird. Ob ein Studentenvisum ins Raster fällt kann ich dir nicht sagen. Ich schätze aber es wird nicht so streng beurteilt, wie bei mir, wo es ja nicht ganz abwegig schien, dass der Grund der Einladung wohl nicht nur touristisch war. ;)
Heißt aber sie hat es offiziell als Touristenvisum beantragt oder das war offiziell ein Besuchsvisum?
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
Es war ein Besuchervisum auf meine Einladung

Aber ihr habt schon angegeben, dass ihr zusammen in einer Beziehung seid? Das Konsulat hat aus dem mehrfachen Visumsantrag angenommen, dass ihr eure Beziehung in Europa leben wollt und daher die mangelnde Rückkehrbereitschaft als Absage angegeben?

Oder ist es dann schlauer zu sagen, dass man sich nur freundschaftlich kennt und man sich einfach so aus touristischen Gründen besuchen möchte?
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
Folgende zwei Möglichkeiten gibt es:

1. Sie beantragt ein Touristenvisum. Hier muss sie die Finanzierung der Reise und alle weiteren Unterlagen nachweisen. Da sie bereits in Deutschland studiert hat ist es nicht komplett abwegig, dass sie hier Freunde besuchen will.
2. Sie beantragt ein Besuchervisum auf Deine Einladung hin. Wenn Du in Deutschland gemeldet bist, musst Du in einem Bürgerbüro an Deinem deutschen Meldeort eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass Du als ihr Freund ihre komplette Reise finanzierst etc. Bist Du nicht in Deutschland sondern in HKG gemeldet, so wäre die deutsche Botschaft in HKG dafür zuständig. In beiden Fällen können hier Nachweise (z.B. Verdienstnachweise) von Dir über die Finanzierbarkeit des Besuchs verlangt werden.

Bei der Visumsbeantragung muss sie dann die Verpflichtungserklärung im Original, die Flugbuchung, Krankenversicherung für den Schengenraum sowie Nachweise über eure Freundschaft (z.B. mit gemeinsamen Fotos) vorlegen. Ebenso Nachweise über ihre Rückkehrwilligkeit, wozu üblicherweise eine Bestätigung ihres Arbeitgebers über ein bestehendes Arbeitsverhältnis dient. In Deinem Fall sollte aber die Einschreibung in ein recht teures Studium ebenso hilfreich sein. Dazu dann noch einen aktuellen Kontoauszug von ihr.

Sofern Du ein ordentliches Einkommen vorweisen kannst und die Zeit es zulässt, würde ich persönlich Variante 2 wählen. Warum? Mit einer Verpflichtungserklärung erklärst Du Dich bereit, alle anfallenden Kosten während ihres Aufenthalts in Deutschland / Schengenraum zu tragen. Wenn Deine Vermögensverhältnisse dies zulassen, kann dies ja nur ein Vorteil gegenüber einem Touristenvisum sein. Die betreffenden Unterlagen zu ihren Lebensverhältnissen kann Deine Freundin ja bei beiden Visumsvarianten vorlegen, bei einem Touristenvisum müssen ihre eigenen Vermögensverhältnisse ausreichen, bei einem Besuchervisum verpflichtest Du Dich zusätzlich mit Deinem Vermögen.
 
  • Like
Reaktionen: mucaari

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Aber ihr habt schon angegeben, dass ihr zusammen in einer Beziehung seid? Das Konsulat hat aus dem mehrfachen Visumsantrag angenommen, dass ihr eure Beziehung in Europa leben wollt und daher die mangelnde Rückkehrbereitschaft als Absage angegeben?

Oder ist es dann schlauer zu sagen, dass man sich nur freundschaftlich kennt und man sich einfach so aus touristischen Gründen besuchen möchte?

Wir haben unsere Beziehung genau aus diesen Gründen nicht angegeben. Jedoch muss man wohl kein Prophet sein um zu vermuten, dass eine bekanntschaftliche Einladung eben oft mehr ist.

Begründung gab es bei der Ablehnung nicht detailliert. Es ist über naheliegend, dass die Fortführung der Beziehung in Europa angenommen wurde. War ja dann auch so, allerdings erst nachdem wir geheiratet haben ;)
 
  • Like
Reaktionen: mucaari

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
Wir haben unsere Beziehung genau aus diesen Gründen nicht angegeben. Jedoch muss man wohl kein Prophet sein um zu vermuten, dass eine bekanntschaftliche Einladung eben oft mehr ist.

Begründung gab es bei der Ablehnung nicht detailliert. Es ist über naheliegend, dass die Fortführung der Beziehung in Europa angenommen wurde. War ja dann auch so, allerdings erst nachdem wir geheiratet haben ;)

Ich persönlich würde die Beziehung nicht verschweigen. Ganz im Gegenteil, bei einer Beziehung ist das regelmäßige Besuchen, evtl. auch über einen längeren Zeitraum, schlüssiger als bei reinen Bekanntschaften. Gerade wenn es die Vermögensverhältnisse zulassen. Aber: Wir alles wissen nicht, nach welchen Kriterien entschieden wird. Und zwischen Österreich und Deutschland gibt es sicherlich auch nochmal Unterschiede (völlig ohne Wertung).
 
  • Like
Reaktionen: mucaari

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
Danke euch allen schonmal für die hilfreichen Kommentare!

Ich bin mir noch nicht sicher ob ich das Konzept hinter der Verpflichtungserklärung verstehe: Gehe ich (oder mein Vater) damit dann zu einem Amt in Deutschland, bekomme von denen eine Bestätigung oder Unterschrift dazu und bringe das dann im Original (sprich ich fliege selbst hin oder schicke es per Post) nach Hongkong, wo sie es dann mit den anderen Unterlagen bei der Visumsbewerbung abgibt?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.972
1.030
DUS, HAJ, PAD
Korrekt. Original der VE gehört zum Visaantrag. Wir haben die immer per Kurier geschickt. Nächsten Tag an jedem Ort der Welt. ;)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ich bin mir noch nicht sicher ob ich das Konzept hinter der Verpflichtungserklärung verstehe: Gehe ich (oder mein Vater) damit dann zu einem Amt in Deutschland, bekomme von denen eine Bestätigung oder Unterschrift dazu und bringe das dann im Original (sprich ich fliege selbst hin oder schicke es per Post) nach Hongkong, wo sie es dann mit den anderen Unterlagen bei der Visumsbewerbung abgibt?

Ja, grundsätzlich läuft das so.

Allerdings solltest Du oder Dein Vater vorher abklären, WOHIN man „zum Amt“ muss. Eine Verpflichtungserklärung ist im behördlichen Sinne ein ernstes Dokument und das kann idR nicht jede Meldestelle o.ä.

Ich musste damals in Mittelfranken 20km weiter auf Landsratsamt und am jetzigen Wohnort in Hessen wäre das die Kreisverwaltung. Lokale Behörde kann das nicht.