SAS: ungefragtes Rerouting?

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Clarksan

Aktives Mitglied
17.02.2018
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Japan
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Heute ist mir etwas sehr seltsames passiert: Gebucht und im Internet eingecheckt Sk1624 DUS - ARN, SK945 ARN - ORD, Bordkarten wurde schon per email zugeschickt.
Bei der Gepaeckabgabe stellate sich dann nur durch Zufall heraus, dass mein Kollege und ich auf einmal auf ueber CPH umgeleitet wurden (SK 626 DUS - CPH, SK943 CPH - ORD). Auf Nachfrage kam eine sehr fadenscheinige Begruendung vom Supervisor, unsere Firma haette die Umbuchung angeordnet (kann gar nicht sein, weil meine Firma hier ueberhaupt nicht involviert ist).
Im Endergebnis macht es nichts, wir kommen jetzt 30 min spaeter in ORD an.
Mich interessiert aber trotzdem, a) wie so etwas passieren kann, ohne dass wir eine Benachrichtigung per Email bekommen und b) was wohl die ursaechlichen Gruende sein koennten? Probleme/Ueberbuchung mit/von SK945?
 

Clarksan

Aktives Mitglied
17.02.2018
159
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Japan
Ja, das koennte auch sein. Nein, geprueft habe ich das nicht. Die am Check-In Schalter koennten sich das nicht erklaeren.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
Die letzten Tage flog SK1624 die Strecke DUS-OSL mit einer 738 = 181 Plätze. Heute und morgen mit A320 = 168 Plätze. Ob da schon immer der 320 geplant war oder da kurzfristig was geändert wurde, kann ich nicht sagen.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
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13.759
FRA
greifen bei so einer unfreiwilligen Umbuchung kurz vor dem Flug die EU-Fluggastrechte? Ist ja quasi ein "denied boarding" oder?
 

Clarksan

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17.02.2018
159
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Japan
Wir kommen planmäßig nur ca 30 min später in ORD an, da können wir keine Entschädigung erwarten.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.199
1.719
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Wir kommen planmäßig nur ca 30 min später in ORD an, da können wir keine Entschädigung erwarten.
Aber hallo, Art. 4 (3) besagt ohne Bezugnahme auf Ankunftszeiten oder sonstige Einschränkungen: "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9."

Bleibt die rechtliche Frage ob das - da ihr ja zweifelsfrei im Besitz einer bestätigten Buchung wart - den "Tatbestand" eines IDB erfüllt.
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.492
13.759
FRA
Aber hallo, Art. 4 (3) besagt ohne Bezugnahme auf Ankunftszeiten oder sonstige Einschränkungen: "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9."

Bleibt die rechtliche Frage ob das - da ihr ja zweifelsfrei im Besitz einer bestätigten Buchung wart - den "Tatbestand" eines IDB erfüllt.


In diese Richtung habe ich auch gedacht. Nehmen wir analog zu dem Fall nach ORD an, Passagier X steht in Frankfurt am Gate für den Flug FRA-CDG mit LH. LH wechselt kurzfristig das von A321 auf A320 und hat keinen Sitz mehr frei, um Passagier X zu befördern vertragsgerecht. Also bucht LH ihn (und hier ist das denied boarding wegen Überbuchung, analog zu dem Fall nach ORD) um auf FRA-MUC-CDG. Der Passagier X erreicht CDG dadurch um 90 Minuten später. Wenn ich das freundliche :doh::doh: des Kollegen über Grönland richtig deute, darf LH also die Umbuchung über MUC ohne Entschädigung machen, obwohl der Grund der Umbuchung/des denied boarding ganz klar eine Überbuchung war.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.044
8.090
Dahoam
In diese Richtung habe ich auch gedacht. Nehmen wir analog zu dem Fall nach ORD an, Passagier X steht in Frankfurt am Gate für den Flug FRA-CDG mit LH. LH wechselt kurzfristig das von A321 auf A320 und hat keinen Sitz mehr frei, um Passagier X zu befördern vertragsgerecht. Also bucht LH ihn (und hier ist das denied boarding wegen Überbuchung, analog zu dem Fall nach ORD) um auf FRA-MUC-CDG. Der Passagier X erreicht CDG dadurch um 90 Minuten später. Wenn ich das freundliche :doh::doh: des Kollegen über Grönland richtig deute, darf LH also die Umbuchung über MUC ohne Entschädigung machen, obwohl der Grund der Umbuchung/des denied boarding ganz klar eine Überbuchung war.

Das ist doch ein Vergleich wie Äpfel und Birnen. 90 Minuten Verspätung auf FRA-CDG ist deutlich was anderes als 30 Minuten Verspätung auf DUS-ORD. :doh:

Selbst wenn irgendwelche Paragraphen hier vielleicht sogar recht geben ist es doch komplett lächerlich. So eine Denkweise erinnert mich an das Heer von Abmahnanwälten im Internet. :sick:
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Sicher ist es irgendwo lächerlich, wegen der 30 Minuten eine Entschädigung zu verlangen. Nur gerade, wenn es ausschließlich im Sinne der Airline ist (Überbuchung) und nicht etwa im Sinne des Kunden (proaktive Umbuchung wegen zu erwartender Verspätung / Probleme mit dem Anschluss), wäre es eigentlich das Mindeste, dass die Airline den Kunden vorher informiert/ fragt, ob das für ihn ein Problem wäre.

Hier den Kunden am CI-Schalter vor vollendete Tatsachen zu stellen und nicht einmal eine Erklärung geben zu können bzw. irgendeinen Unsinn zu erzählen, ist meiner Ansicht nach nicht in Ordnung. Ein solches Verhalten seitens der Airline könnte mir je nach Fall auch dazu führen, mal genauer zu prüfen, ob ich das so akzeptieren muss.

Und spätestens, wenn es um den Rückflug geht, hätte hier im Forum wohl so mancher Probleme, wenn er plötzlich über MUC statt über FRA (wo er eigentlich aussteigen wollte) fliegen muss....
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.371
5.334
LEJ
Und spätestens, wenn es um den Rückflug geht, hätte hier im Forum wohl so mancher Probleme, wenn er plötzlich über MUC statt über FRA (wo er eigentlich aussteigen wollte) fliegen muss....

Das ist halt ein (gefährlicher) Nachteil des Buchens ex-DE. Entweder man stellt sich darauf ein, oder man lässt es.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.492
13.759
FRA
Sicher ist es irgendwo lächerlich, wegen der 30 Minuten eine Entschädigung zu verlangen. Nur gerade, wenn es ausschließlich im Sinne der Airline ist (Überbuchung) und nicht etwa im Sinne des Kunden (proaktive Umbuchung wegen zu erwartender Verspätung / Probleme mit dem Anschluss), wäre es eigentlich das Mindeste, dass die Airline den Kunden vorher informiert/ fragt, ob das für ihn ein Problem wäre.

Hier den Kunden am CI-Schalter vor vollendete Tatsachen zu stellen und nicht einmal eine Erklärung geben zu können bzw. irgendeinen Unsinn zu erzählen, ist meiner Ansicht nach nicht in Ordnung. Ein solches Verhalten seitens der Airline könnte mir je nach Fall auch dazu führen, mal genauer zu prüfen, ob ich das so akzeptieren muss.

Und spätestens, wenn es um den Rückflug geht, hätte hier im Forum wohl so mancher Probleme, wenn er plötzlich über MUC statt über FRA (wo er eigentlich aussteigen wollte) fliegen muss....

Ja, mir ging es auch weniger um die Entschädigung, als darum, dass Airlines das Umbuchen als Mittel gegen die Ansprüche aus einer Überbuchung nutzen können.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Wenn ich in ORD mit einer nicht umbuchbaren Buchung fuer ORD-ARN-DUS ankomme und sage "hallo SAS, sorry, dass ich eine halbe Stunde zu spaet bin und der Check-In fuer ARN schon zu ist. Ihr nehmt mich doch sicher einfach so auch auf ORD-CPH-DUS mit, oder?" - was passiert dann wohl?

Also, klares IDB mit Entschaedigung. Wo gibt es denn noch Kulanz von Seiten der Airline? Warum soll man da als Passagier umgekehrt welche zeigen?
 

Matzi

Reguläres Mitglied
19.05.2017
32
0
Woher will die Airline wissen, dass du nicht bewusst über ARN gebucht hast?
Eventuell wolltest du dort noch jemanden treffen. Eventuell fliegst du ab ARN noch mit jemandem gemeinsam. Eventuell auch nur weil du in ARN noch nie gewesen bist.

Ich würde in diesem Fall auch auf Entschädigung bestehen.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.371
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LEJ
Woher will die Airline wissen, dass du nicht bewusst über ARN gebucht hast?
Eventuell wolltest du dort noch jemanden treffen. Eventuell fliegst du ab ARN noch mit jemandem gemeinsam. Eventuell auch nur weil du in ARN noch nie gewesen bist.

Afaik hat man aber keinen Anspruch auf das Routing, nur dass man von der Airline von dem gebuchten Start A zum gebuchten Ziel B ankommt. Was dazwischen liegt, ist afaik egal.
Wie sich das jetzt mit IDB verhält, kA.
 

chtschan

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.073
254
Berner Oberland
Afaik hat man aber keinen Anspruch auf das Routing, nur dass man von der Airline von dem gebuchten Start A zum gebuchten Ziel B ankommt. Was dazwischen liegt, ist afaik egal.
Wie sich das jetzt mit IDB verhält, kA.

Das ist der feuchte Traum der Airlines. Ich buche des öfteren spezifische Umsteigeverbindungen da ich mich entweder auf einem Leg oder aber in einer Lounge noch mit Kollegen besprechen will.
Auf dem Ticket steht ja auch nicht A nach B sondern A nach X, X nach B.
 

Clarksan

Aktives Mitglied
17.02.2018
159
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Japan
Um zu dem konkreten Fall zurueckzukommen: Interessant war es erst einmal, weil die Kollegen am Check-in das selbst gar nicht mitbekommen hatten, unser Gepaeck ueber CPH eincheckten wir aber schon elektronische Bordkarten ueber ARN auf unseren Handies hatten.:confused:

Fuer 30 min Verspaetung mache ich jetzt mir aber keinen Stress, kann meine Zeit wirklich sinnvoller verwenden. Aber das mag jeder halten wie er will.
 

Tobias_B

Erfahrenes Mitglied
18.08.2016
569
154
HAM
Auf dem Ticket steht ja auch nicht A nach B sondern A nach X, X nach B.

Das ist zwar richtig, trotzdem kaufst du eine Beförderungsleistung von A nach B. Wenn z.B. der Flug X-> B gestrichen wird, kann die Airline dich auch über Y nach B fliegen. Solange du zur angegeben Zeit bei B ankommst, gilt der Beförderungsvertrag nach B als erfüllt.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Das heißt aber doch nicht, dass die Airline Dich willkürlich, ohne Grund (außer selbstverschuldeter Überbuchung) und ohne Erklärung einfach auf ein anderes Routing umbuchen kann. Bzw. wenn sie sich diese Möglichkeit freilassen will, dann muss sie das entsprechend verkaufen (hat nicht die LH-Gruppe das schonmal angedacht)?

Denn abgesehen vom Routing buchst Du ja auch eine konkrete Zeit, und nicht plus/minus 30 Minuten oder 1 Stunde oder was auch immer die Airline hier für zumutbar hält. Bzw. wo sind die Grenzen?

Und selbst bei Irregs wärst Du als Kunde nicht gezwungen, jede Umbuchung zu akzeptieren, sondern könntest auch stornieren, im Rahmen der Verfügbarkeiten um Umbuchung auf den nächsten Flug auf dem von Dir gebuchten Routing bitten usw. Plus – je nach Grund – Anspruch auf Ausgleichszahlung.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Die Airline kann ja nicht wissen, aus welchen Gründen du genau die gebuchte Verbindung ausgewählt hast. Angenehmere Ankunftszeit, bessere Lounge, treffen mit einem Bekannten, gemeinsames Reisen, bessere Sicherheitsstatistik. Insofern sehe ich es durchaus als Vertragsbruch, wenn die Airline Passagiere umbucht weil sie ein kleineres Fluggerät einsetzt. Und wenn das dann IDB zur Folge hat, hat die Airline nun mal eine Entschädigung nach EU-Recht zu leisten. Als Passagier muss man ja auch ein neues Ticket buchen, wenn man unbedingt auf einem anderen Flug mit möchte und ein nicht änderbares Ticket hat.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Das ist zwar richtig, trotzdem kaufst du eine Beförderungsleistung von A nach B. Wenn z.B. der Flug X-> B gestrichen wird, kann die Airline dich auch über Y nach B fliegen. Solange du zur angegeben Zeit bei B ankommst, gilt der Beförderungsvertrag nach B als erfüllt.
Wenn der Flug gestrichen wird, vielleicht schon. Aber sobald der Flug stattfindet, man aber auf eine andere (schlechtere) Verbindung umgebucht wird, begeht die Airline m.E. einen Vertragsbruch!