Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 LuftSiG in Deutschland

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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.063
3.430
DTM
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Der Aerokurier hat vor einigen Tagen einen mMn interessanten Artikel zur Lage der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz in Deutschland veröffentlicht. Eine Abschaffung wurde durch den Innenausschuss des Bundestags abgelehnt.
Die Partei-Mitglieder des Ausschusses wurden zu ihren jeweiligen Sichtweisen befragt.
Die ZÜP in Deutschland ist in Luftfahrerkreisen durchaus umstritten und einige deutsche Freunde haben ihre Pilotenlizenzen, z.B. zu Austro Control, ausgegliedert und sind somit von der ZÜP auch nicht mehr betroffen. Das Luftfahrt-Bundesamt wird teils ja auch gerne als größtes unbefeuertes Luftfahrthindernis Deutschlands bezeichnet :p

Aus dem Artikel wird deutlich, dass Deutschland hier einen Vorreiter spielen und die Zuverlässigkeitsüberprüfung in der gesamten EU etablieren möchte.

Nähere Informationen direkt im Artikel:
Aerokurier vom 14.11.2018 - "Zuverlässigkeitsüberprüfung - Warum sie für die ZÜP plädieren"
 

Cargotyp

Reguläres Mitglied
10.11.2015
38
1
Aus dem Artikel wird deutlich, dass Deutschland hier einen Vorreiter spielen und die Zuverlässigkeitsüberprüfung in der gesamten EU etablieren möchte.

Macht ja auch absolut Sinn.
Der erste Schritt in die richtige Richtung war bereits der Ablauf der Schonfrist für die die Beschäftigungsbezogene Überprüfung im März.
Wer sich in luftsicherheitsrelevanten Bereichen frei bewegt, bzw. jederzeit frei bewegen darf muss eben zuverlässig sein.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Die Frage ist nur warum es so übertrieben ist. Es darf doch auch jeder LKW fahren.

Und es ist jetzt ja nicht so, dass PPLer einfach in einen rumstehenden A320 steigen können wenn sie wollen.