Ryan weigert sich für Ersatzflug zu zahlen - Erfahrung SÖP?

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Georg_nicht_so_Vielfliege

Neues Mitglied
29.11.2018
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Ryanair weigert sich für Ersatzflug zu zahlen - Erfahrung SÖP?

Hallo ihr Lieben,

folgendes Problem raubt mir schon seit dem Sommer die Nerven:



  • Am 28.07.18 wollte ich mit Ryanair FR1877 von Oradea (winz. Flugh. in Rumänien) nach Memmingen fliegen. Geplanter Abflug 21:35 und Ankunft 22:15 (Samstag)
  • Gegen 20:00 erhielten wir die Nachricht, dass der Flug ersatzlos gestrichen wird und wir zum Schalter gehen sollten für mehr Informationen.
  • Nach einer Stunde wurde uns gesagt, dass wir entweder unser Geld zurückbekommen oder zwei Tage später Fliegen können. Da wir aber definitiv am nächsten Tag zuhause sein mussten, fragten wir ob wir selber buchen dürfen. Die Dame sagte ja. Konnte uns aber nicht garantieren ob Ryanair erstattet.
  • Mittlerweile war es 22:00 und wir brauchten eine Unterkunft. Wir fragten ob Ryanair was organisiert, dies wurde verneint. Wir sollten uns wieder selber kümmen.
  • Jetzt suchte ich Flüge für den nächsten Tag raus. Es gab nur ca. 2-3 Flüge (kein einziger Ryanairflug nach Deutschland), die aber jeweils in anderen Städten abflogen (und eine andere Airline).Wir mussten also sehr früh raus, damit wir es mit dem Zug und Taxi zu einem anderen Flughafen schafften. Die neuen Flugtickets waren mit 150 Euro pro Person deutlich teurer als die alten (33 Euro p.P.).


  • Nach der Reise reichte ich Hotel, Taxi, Zug und Mehrkosten für die teureren Tickets über Ryanairs Beschwerdeplattform ein.
  • Nach zwei Woche erhielt ich eine ablehnende Antwort, ich hätte mir die neue Reise vorher genehmigen lassen sollen.
  • Daraufhin mein Widerspruch und Mahnung zur Zahlung: 1. Die Betreuungsleistungen müssten sie sowieso zahlen und 2. Habe ich Ryanair ja kontaktiert (Information vom Schalter). Die Ryanair-Hotline konnte ich nicht anrufen, da die nach 18:00 nicht mehr besetzt ist.
  • Keine Reaktion von Ryanair...
  • Erneutes Mahnschreiben diesmal per Einschreiben nach Irland gesendet.
  • Nach zwei Wochen eine Antwort per Email: Sie sympathisieren zwar mit meiner Sicht der Dinge, aber bleiben bei ihrer Ansicht, dass ich Ryanair vorher hätte kontaktieren sollen.


Jetzt meine Frage. Was soll ich denn tun?
Die Betreuungsleistung (Hotel, Taxi zum Hotel) steht mir meiner Meinung nach auf jeden Fall zu.
Außerdem bin ich sicher, korrekt gehandelt zu haben. Es gab keine andere Variante Ryanair zu kontaktieren (an diesem Tag). Und dringlichkeit war geboten. Ich hätte bis zum nächsten Tag warten können, da dann vielleicht die anderen Flüge vl. ausgebucht gewesen wären bzw. war es zeitlich schwer genug die überhaupt zu erreichen. Ryanairs-Hotline hätte am Sonntag übrigens erst um 10:00 aufgemacht.

Denkt ihr ich habe eine Chance bei der SÖP? Das Risiko einer eigenen Klage kann ich mangels Geld nicht eingehen (sonst würde ich auch nicht Ryanair fliegen...)

Vielen Dank für eure Hilfe.

Edit:
Die SÖP konnte den Fall zu meiner zufriedenheit schlichten. Ryanair ersetzt mir alle Kosten (siehe Post vom 12.12.)
 
Zuletzt bearbeitet:

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.190
195
STR
Geh doch über Flightright oder einen ähnlichen Anbieter. Da hast du kein finanz. Risiko.
Nur musst du halt nachher im Erfolgsfall noch die Provision abziehen.
 

Georg_nicht_so_Vielfliege

Neues Mitglied
29.11.2018
11
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Habe ich auch geschaut, aber das geht es ja meist nur um Entschädigung. Die steht mir wahrscheinlich nicht zu, da es infolge von Streik passiert ist. Ich will ja nur meine Mehrkosten erstattet haben.
 

Georg_nicht_so_Vielfliege

Neues Mitglied
29.11.2018
11
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Der gleiche Streik von dem auch Stansted betroffen war. Jedenfalls hatten Flightright etc. alle abgelehnt meinen Fall für eine Sofortentschädigung zu kaufen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Versuch es bei soep-online.de, kostet dich nichts, dauert aber eine Weile. Oder gleich zum Anwalt.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Kann mich jemand korrigieren, wenn ich mich taeusche, aber diese ganzen Flightright-Portale haben doch gar keine Felder fuer die Mehrkosten. Zumindest gab es das letztes Jahr bei mir nicht.
 

Georg_nicht_so_Vielfliege

Neues Mitglied
29.11.2018
11
0
Sorry, aber das ist keine Antwort... Du möchtest Hilfe? Gerne! Aber dann liefere bitte Infos.

Wer GENAU hat da gestreikt?

Ach war doch anders. Es gibt zwei Versionen: In einem Zeitungsinterview einer rumänischen Zeitung sagt ein Ryanair-Manager, dass es durch einen Ausfall von ATC-PErsonal in Stansted zu einer Kettenreaktion kam, weswegen unser Flug ausgefallen ist (rumänische Zeitung). Übersetzt mit Google-Translate:
Laut dem Marketing-Vertreter von Ryanair für Osteuropa wurden die beiden Flüge aufgrund der London-Stürme und des Personalmangels gestrichen.

" Weil Stürme in Stansted, vom 27. Juli, wurde Ryanair gezwungen, mehr Flüge zu stornieren. Der Dominoeffekt dieser Annullierungen sowie der Mangel an Flugsicherungspersonal (Fluglotsen) führten am 28. Juli zu zukünftigen Störungen der Flüge, einschließlich Verspätungen und Annullierungen.



Was Ryanair mir später im Ablehnungsbescheid schrieb, war aber folgendes:
We sincerely regret the cancellation of your flight FR1877 from Oradea Airport to Memmingen on the 28/07/2018, which was due to operational reasons (Bird strike), outside of our control.
 
Zuletzt bearbeitet:

kingair9

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18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ach war doch anders. Es gibt zwei Versionen: In einem Zeitungsinterview einer rumänischen Zeitung sagt ein Ryanair-Manager, dass es durch einen Ausfall von ATC-PErsonal in Stansted zu einer Kettenreaktion kam, weswegen unser Flug ausgefallen ist (Link kommt gleich)

Was Ryanair mir später im Ablehnungsbescheid schrieb, war aber folgendes:
[FONT="] We sincerely regret the cancellation of your flight FR1877 from Oradea Airport to Memmingen on the 28/07/2018, which was due to operational reasons (Bird strike), outside of our control. [/FONT]

Jetzt kommen wir dem Ganzen doch näher - warum rückst Du denn scheibchenweise mit der Geschichte raus?

Ab zum Anwalt!!! Bird Strike ist das perfekte Eingeständnis und das ist sehr wohl unter deren Kontrolle.

Ich empfehle dringend per PN einen der hier im Forum aktiven Spezialanwälte wie zB den User Umsteiger zu kontaktieren.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Völlig egal ob wegen Streik oder Technical. Die Ersatzbeförderung müssen die so ist so übernehmen.
 

malschauen

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05.12.2016
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Das stimmt, die kümmern sich nur um Entschädigungen. Die will ich wie gesagt gar nicht.

Nur so für mein Verständnis. Raynair hat sich um nichts gekümmert, weigert sich jetzt zu zahlen und trotz all dem Ärger sagst du, behaltet die Entschädigung, die dir rechtlich zusteht. Kannst du mir erklären wieso? Für mich wäre das Verhalten von Raynair einen Anlass, genau darauf zu bestehen. Wenn die sich jetzt bemüht hätten, könnte man ja darauf verzichten, aber so.. Das verstehe ich echt nicht.

Zur SÖP: Das ganze Verfahren dauert recht lange und wenn die Fluggesellschaft den Schlichtungsspruch ablehnt, dann war es das bei der SÖP: Ein Arbeitskollege von mir hat sich an die gewandt. Da sollte er die Entschädigung ähnlich wie bei Flightright bekommen. AB hat dazumal abgelehnt. Und damit war das Verfahren für die SÖP abgeschlossen, weil sie sich nicht in der Lage sahen, zu einer einvernehmlichen Entscheidung zu kommen.
 

red_travels

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16.09.2016
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www.red-travels.com
Nicht mit FR aber mit EW zur SöP gegangen. In meinem Fall war es eine Streichung eines Anschlussfluges (angeblich wegen Wetter) 4 Stunden vor Abflug. Nur mit Mühe eine Umbuchung auf LH bekommen, da ich es zeitlich nicht zum Direktflug schaffen konnte (vom Anruf nur 1h bis Abflug).

EW hat Entschädigung abgelehnt (ich kam ja nur 3h später am Ziel an... und es wäre ja Wetter gewesen)

Also bei der Söp alles eingereicht (inkl. Belege für Mehrkosten, in dem Fall noch zusätzliche Bahntickets). Nach 3 Monaten kam eine Erfolgsmeldung der Söp, dass man alles bezahlen wird, und dass sich die Airline entweder selbst meldet oder direkt das Geld überweist, was nochmal 10 Wochen dauern kann.

Weitere Fälle laufen noch.

Richte dich erst an die SÖP und wenn die nichts erzielen, dann geh zum Anwalt.

Seit wann liegt ein Bird Strike in Händen der Airline? Allerdings hat Ryanair so eine große Flotte, da wäre es auch möglich ein Ersatzflugzeug zu stellen (bspw. die 737-700), genehmigen müssen sie gar nichts, sie müssen eigentlich dafür sorgen, dass du am Ziel ankommst, egal mit welchen Mitteln und 2 Tage später sind nicht tragfähig.
 

red_travels

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16.09.2016
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Seit wann stellst Du solch abstrusen Fragen? Das ist zu 100% ganz normales operatives Geschäftsrisiko der Airline.

wie lässt sich ein Bird Strike berechnen? das ist genauso wie Wetter nicht in den Händen der Airline.

The Court of Justice of the European Union (CJEU) is the chief judicial authority of the European Union. On the 4th May 2017 it ruled that a collision between a bird and an aircraft should be classified as extraordinary under EU261/2004 which means no compensation for passengers where flights are cancelled or delayed as a result of bird strikes.

https://flightdelaypay.com/bird-strikes-deemed-extraordinary-court-european-justice/
 

Georg_nicht_so_Vielfliege

Neues Mitglied
29.11.2018
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Nur so für mein Verständnis. Raynair hat sich um nichts gekümmert, weigert sich jetzt zu zahlen und trotz all dem Ärger sagst du, behaltet die Entschädigung, die dir rechtlich zusteht. Kannst du mir erklären wieso? Für mich wäre das Verhalten von Raynair einen Anlass, genau darauf zu bestehen. Wenn die sich jetzt bemüht hätten, könnte man ja darauf verzichten, aber so.. Das verstehe ich echt nicht.

Zur SÖP: Das ganze Verfahren dauert recht lange und wenn die Fluggesellschaft den Schlichtungsspruch ablehnt, dann war es das bei der SÖP: Ein Arbeitskollege von mir hat sich an die gewandt. Da sollte er die Entschädigung ähnlich wie bei Flightright bekommen. AB hat dazumal abgelehnt. Und damit war das Verfahren für die SÖP abgeschlossen, weil sie sich nicht in der Lage sahen, zu einer einvernehmlichen Entscheidung zu kommen.

Danke für deine Antwort. Ich würde die Entschädigung schon nehmen;-) Aber da alle angefragten Flugrechtportale meinen Fall für eine Sofortauszahlung abgelehnt haben (ich wollte den Fall schnell abschließen), denke ich, dass meine Chancen da schlecht stehen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Das bedeutet nur, dass deine Chancen nicht bei 100% stehen und man vermutlich nen bisschen mehr als nur 1 Bief schreiben muss. Ich persönlich würde mir da bei der Entschädigung etwas Zeit nehmen und auf die Portale verzichten. Deine Auslagen kannst du ja getrennt davon behandeln, damit du schneller dein Geld zurück bekommst.
 
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Georg_nicht_so_Vielfliege

Neues Mitglied
29.11.2018
11
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Das bedeutet nur, dass deine Chancen nicht bei 100% stehen und man vermutlich nen bisschen mehr als nur 1 Bief schreiben muss. Ich persönlich würde mir da bei der Entschädigung etwas Zeit nehmen und auf die Portale verzichten. Deine Auslagen kannst du ja getrennt davon behandeln, damit du schneller dein Geld zurück bekommst.

ok Danke, denke werde ich so machen
 

Georg_nicht_so_Vielfliege

Neues Mitglied
29.11.2018
11
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Ok, danke für deinen Erfahrungsbericht mit der SÖP. ICh mach mir da auch gerade recht große Hoffnung, dass zumindest ein Teil meiner Auslagen bezahlt wird.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Ok, danke für deinen Erfahrungsbericht mit der SÖP. ICh mach mir da auch gerade recht große Hoffnung, dass zumindest ein Teil meiner Auslagen bezahlt wird.

Warum nicht einfach den Rechtsanspruch konsequent durchsetzen (lassen)?

Die Sach und Rechtslage ist doch eindeutig, die Argumentation von FR man hätte sich vorher in Verbindung setzen müssen und eine Genehmigung erteilen lassen ist purer Unsinn.
Im Gegenteil die EU-VO schreibt selbst, dass das Angebot der Ersatzbeförderung gleichzeitig mit der Benachrichtigung über die Anullierung erfolgen muss.

Der Reisende muss eben nicht der Fluggesellschaft hinterher laufen, sondern diese ist in der Schuld Ergebnisse zu liefern.

Auch kommt es im Fall der Betreuungsleistungen und Ersatzbeförderung auch nicht auf die Ursache der Anullierung an, das übliche Argument "außergewöhnliche Umstände" ist daher irrelevant.

Bleibt also nur noch zu prüfen ob die gewählte Art und Weise der gewählten Ersatzbeförderung rechtskonform, und die Höhe der Betreuungsleistungen angemessen war.
Bisher deutet nichts darauf hin, dass hier fehler begangen wurden aber eine Darstellung der jeweiligen Flugdaten würde dies schnell lösen.

Die SÖP eignet sich eher für Fälle bei denen die Frage außergewöhnliche Umstände ja/nein oder ob andere sonstige Gründe für einen Ausschluss des Anspruchs gegeben sein könnten.
Bei einer eindeutigen und klaren Rechtslage lohnt es sich nicht wirklich das Verfahren der SÖP ab zu warten sondern selbst den Anspruch zügig durchsetzen zu lassen.
Insbesondere wenn in einem Fall wie hier die deutsche Gerichtsbarkeit aufgrund des Zielorts Memmingen gegeben ist.

Grundsätzlich zeigt FR gerne diese Verfahrensweise um die Recht der Reisenden zu ereilten, allerdings haben sie Mahnbescheide welche aufgrund von Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen ergangen sind immer innerhalb weniger Tage nach Zustellung bezahlt. Das Mahnverfahren ist zwar aufgrund des ausländigen Firmensitzes nicht ganz so einfach wie das übliche Verfahren aber dank der EU Zugehörigkeit kein Problem.

Ein kurzes Wort zu SÖP allgemein:
Die Verfahrenszeiten sind teilweise sehr unterschiedlich lang, was sich nicht immer so ganz nachvollziehen lässt.
Allgemein sind die Schlichtungsentscheidungen eher zugunsten des Reisenden allerdings kommt es auch teilweise zu nicht nachvollziehbaren Abzügen in der Forderungssumme. Zum Beispiel werden dann nur 80 oder 90% der Forderung für die Ersatzbeförderung angesetzt obwohl es keinen Rechtsgrund gibt hier eine Minderung vor zu nehmen.
Dritter und letzter Punkt auch wenn das Schlichtungsverfahren mit einer positiven Entscheidung endet, bedeutet dies nicht einen automatischen Abschluss des Verfahrens da FR auch gerne mal den Schlichtungsspruch ablehnt.
 

Whaleshark

Gesperrt
20.10.2018
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Warum nicht einfach den Rechtsanspruch konsequent durchsetzen (lassen)?

Die Sach und Rechtslage ist doch eindeutig, die Argumentation von FR man hätte sich vorher in Verbindung setzen müssen und eine Genehmigung erteilen lassen ist purer Unsinn.
Im Gegenteil die EU-VO schreibt selbst, dass das Angebot der Ersatzbeförderung gleichzeitig mit der Benachrichtigung über die Anullierung erfolgen muss.

Der Reisende muss eben nicht der Fluggesellschaft hinterher laufen, sondern diese ist in der Schuld Ergebnisse zu liefern.

Auch kommt es im Fall der Betreuungsleistungen und Ersatzbeförderung auch nicht auf die Ursache der Anullierung an, das übliche Argument "außergewöhnliche Umstände" ist daher irrelevant.

Bleibt also nur noch zu prüfen ob die gewählte Art und Weise der gewählten Ersatzbeförderung rechtskonform, und die Höhe der Betreuungsleistungen angemessen war.
Bisher deutet nichts darauf hin, dass hier fehler begangen wurden aber eine Darstellung der jeweiligen Flugdaten würde dies schnell lösen.

Die SÖP eignet sich eher für Fälle bei denen die Frage außergewöhnliche Umstände ja/nein oder ob andere sonstige Gründe für einen Ausschluss des Anspruchs gegeben sein könnten.
Bei einer eindeutigen und klaren Rechtslage lohnt es sich nicht wirklich das Verfahren der SÖP ab zu warten sondern selbst den Anspruch zügig durchsetzen zu lassen.
Insbesondere wenn in einem Fall wie hier die deutsche Gerichtsbarkeit aufgrund des Zielorts Memmingen gegeben ist.

Grundsätzlich zeigt FR gerne diese Verfahrensweise um die Recht der Reisenden zu ereilten, allerdings haben sie Mahnbescheide welche aufgrund von Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen ergangen sind immer innerhalb weniger Tage nach Zustellung bezahlt. Das Mahnverfahren ist zwar aufgrund des ausländigen Firmensitzes nicht ganz so einfach wie das übliche Verfahren aber dank der EU Zugehörigkeit kein Problem.

Ein kurzes Wort zu SÖP allgemein:
Die Verfahrenszeiten sind teilweise sehr unterschiedlich lang, was sich nicht immer so ganz nachvollziehen lässt.
Allgemein sind die Schlichtungsentscheidungen eher zugunsten des Reisenden allerdings kommt es auch teilweise zu nicht nachvollziehbaren Abzügen in der Forderungssumme. Zum Beispiel werden dann nur 80 oder 90% der Forderung für die Ersatzbeförderung angesetzt obwohl es keinen Rechtsgrund gibt hier eine Minderung vor zu nehmen.
Dritter und letzter Punkt auch wenn das Schlichtungsverfahren mit einer positiven Entscheidung endet, bedeutet dies nicht einen automatischen Abschluss des Verfahrens da FR auch gerne mal den Schlichtungsspruch ablehnt.

pah ihr könnt immer leicht die Klappe aufmachen und schreien klagt doch, aber zahlt ihr die Zeche wenns daneben geht????? Bestimmt nicht! Es ist leicht ach so gute Rätschläge zu geben wenn man selbst nix riskieren muss!
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.510
2.906
FRA
pah ihr könnt immer leicht die Klappe aufmachen und schreien klagt doch, aber zahlt ihr die Zeche wenns daneben geht????? Bestimmt nicht! Es ist leicht ach so gute Rätschläge zu geben wenn man selbst nix riskieren muss!

Wie von alinakl ausgeführt, praktisch null Risiko, da die Ersatzbeförderung und Betreuung sowieso übernommen werden muss, unabhängig von der Ursache. Und ganz toll, hier Forumsuser anzumachen, die quasi ausführliche Rechtsberatung für lau anbieten.