Schummelei bei Verzugseintritt (261/2004-Fälle) verlorene Mails?

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.316
2.497
Neuss
www.drboese.de
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Hallo zusammen,

in letzter Zeit sticht eine Airline besonders hervor, wenn es darum geht, verzugsbedingte Kosten der anwaltlichen Vertretung "einzusparen". Ich habe fast schon den Eindruck, dass in der E-Mail-Fußzeile der Satz
Hinsichtlich Ihrer Kostennote bitten wir um Darlegung der Verzugsvoraussetzungen zum Zeitpunkt Ihrer Mandatierung. Ein entsprechendes Schreiben Ihrer Mandantschaft konnte diesseits leider nicht registriert werden. Bitte lassen Sie uns dieses samt einer Kopie Ihrer Bevollmächtigung zukommen. Anderenfalls wird keine Kostenübernahme erfolgen.
fest vorgesehen ist.

Ich rate immer beim Versand von E-Mails, diese immer an möglichst viele Personen in BCC zu senden. Damit ist zumindest der Versand belegt und der Empfänger hat es zumindest schwerer, sich herauszureden (LG Hamburg und in eigener Sache auch schon mal AG Berlin-Mitte). In den Fällen, die mir hier vorliegen, ist das leider nicht erfolgt.

Jüngst hat diese Airline auch vor Gericht den Zugang einer verzugsbegründende E-Mail bestritten (am Tag vor dem Termin, also zu spät, von daher hat die Airline Pech gehabt).

Ich befürchte, hier ein System zu erkennen. Sollte es tatsächlich unzutreffend sein und diese Airline verschlampt einfach gerne mal Mails, so kribbelt es bei mir ein wenig.

Um das aber etwas substantiierter und nicht nur in's Blaue hinein behaupten zu müssen, mal die Frage in die Runde: Kommt Euch das bekannt vor? Gerne auch Antworten per PN, damit das betreffende Unternehmen hier nicht - möglicherweise falsch - bloßgestellt wird.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Naja, wenn sie es wissen wollen, dann schickt man eben immer auf zwei Versandwegen: vorab per Mail/Fax und noch per Post (ggf. gegen Einschreiben, fallls ein Zeuge zur Hand).
Und wenn dann keinerlei Reaktion erfolgt, könnte man sich überlegen, noch ein zweites Mal zu schreiben und per GV zuzustellen. Kostet irgendwas um die 15 €, die kann man mal dafür investieren, um die gesamten Anwaltskosten erstattet verlangen zu können.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.316
2.497
Neuss
www.drboese.de
Naja, wenn sie es wissen wollen, dann schickt man eben immer auf zwei Versandwegen: vorab per Mail/Fax und noch per Post (ggf. gegen Einschreiben, fallls ein Zeuge zur Hand).
Und wenn dann keinerlei Reaktion erfolgt, könnte man sich überlegen, noch ein zweites Mal zu schreiben und per GV zuzustellen. Kostet irgendwas um die 15 €, die kann man mal dafür investieren, um die gesamten Anwaltskosten erstattet verlangen zu können.

Mir ist schon klar, was geht. Aber ich will wissen, ob das, was ich erlebe, eine Ausnahme ist, oder ob hier ein System hintersteckt. Systematisches Leugnen von zugegangenen Mitteilungen, um sich einer berechtigten Forderung zu entziehen, ist nun mal kein Kavaliersdelikt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.770
7.278
irdisch
Man will offenbar alle die Kunden vom weiteren Vorgehen abschrecken, die nur juristisch drohen, aber noch keinen Anwalt an der Hand haben.
So wird man nicht profitabel, um es mal so böse zu sagen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
970
MUC, BSL
Haben sie bei mir auch versucht, da wurde so ziemlich jegliche Kommunikation bestritten.

"Glücklicherweise" war die Klageerwiderung nicht nur verspätet sondern so dermaßen absurd und Lichtjahre von der Sache entfernt, dass das AG da sofort den Stecker gezogen hat.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Erfolgt nicht auf jede Email an den Verein eine automatische Eingangsbestätigung? Bei mir tat sie das - und zeitlich in so einem engenen Zusammenhang zu meiner Mail, dass es ihnen vmtl. schwerfallen wird, sich dem zu entziehen, auch ohne dass konkret meine Email zitiert wurde.

Aber ja: Auch da wird das versucht, mit dem gleichen Textbaustein.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.139
3.052
Z´Sdugärd
Im Ernst....WARUM schickt man das per Email? Wen ich EINS gelernt habe in meinem Leben: Alles was mehr als freundschaftliches "Hallo" ist wird mit Einschreiben per Rückantwort verschickt weil "Rückschein or it didn´t happend"
 
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Goneflying

Reguläres Mitglied
16.02.2018
61
1
Und dann wird das Einschreiben nicht angenommen oder abgeholt und geht komplett retour.

Ich empfehle daher meinen Mandanten immer Einschreiben Einwurf oder das gute alte Fax.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Im Ernst....WARUM schickt man das per Email? Wen ich EINS gelernt habe in meinem Leben: Alles was mehr als freundschaftliches "Hallo" ist wird mit Einschreiben per Rückantwort verschickt weil "Rückschein or it didn´t happend"

Warum soll ich das tun wenn Email ausreicht?

Dafür muss ich zur Post laufen, anstehen, Formular ausfüllen etc. Eine Email kriege ich auch am Sonntag raus.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Wenns hart auf hart kommt, bringt das Einschreiben auch nichts.
Das Einschreiben beweist den Zugang eines Umschlags, aber nicht dessen Inhalt. Dafür braucht man dann entweder Zeugen (wobei es da auch Gerichte gibt, die diesbezüglich sehr zurückhaltend bei der Beweiswürdigung sind) oder den GV.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
686
44
Ich empfehle daher meinen Mandanten immer Einschreiben Einwurf oder das gute alte Fax.

Ich bin ein großer Fax Fan (eventuelle Nachweisprobleme sind mir bekannt) und stelle fest, dass die Unternehmen zunehmend ihre Fax Nummern verheimlichen.
Das finde ich auch auch ärgerlich.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.139
3.052
Z´Sdugärd
Wenns hart auf hart kommt, bringt das Einschreiben auch nichts.
Das Einschreiben beweist den Zugang eines Umschlags, aber nicht dessen Inhalt. Dafür braucht man dann entweder Zeugen (wobei es da auch Gerichte gibt, die diesbezüglich sehr zurückhaltend bei der Beweiswürdigung sind) oder den GV.

Sorry aber wen das SOWEIT gekommen ist...was sollte da eine Email bringen?
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.139
3.052
Z´Sdugärd
Warum soll ich das tun wenn Email ausreicht?

Dafür muss ich zur Post laufen, anstehen, Formular ausfüllen etc. Eine Email kriege ich auch am Sonntag raus.

Kann man sicherlich machen. Man(n) kann auch einen Kreditvertrag oder einen Autokaufvertrag mündlich schliessen. Kann man alles machen. Die Frage ist ob man sich die Bequemlichkeit mit Richtigkeit erkauft. Ohne entsprechende Signatur oder DE-Mail kannst du deine Post auch mit der Breiftaube verschicken. Hat den selben Sinn. Die Beweiskraft einer Email nachzuweisen....jo geht. Kann man machen. Kost halt im Falle eines Falles eben nur Geld.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Aus diesen Gründen bevorzuge ich immer noch für die erste schriftliche Übermittlung das gute alte Fax und zwar dreifach, E-Mail/Webformular ist immer ein Zusatz.

Anschließend geht nach Fristablauf das ganze als Mahnung per Postzustellungsauftrag raus.

Das führt dazu das man einen absolut wasserdichten Sachverhalt bezüglich der Frage wann ist der Verzug eingetreten hat, im schlimmsten Fall sind die 4,91Euro an verlangten Mahnkosten strittig, falls wirklich der dreifache erfolgreiche Faxversand bestritten werden sollte.

EW hat dies bisher genau einmal versucht, allerdings nach entsprechendem Hinweis des Vorsitzenden das ganze VOrhaben aufgegeben und den Klageanspruch vollständig anerkannt.

Natürlich hat kaum noch jemand ein Faxgerät zu Hause stehen auf der anderen Seite gibt es Hardwaretechnische Lösungen wie zB im Drucker enthalten oder Softwaretechnische Lösung zB der vorhandenen Fritzbox oder vollständigen Online-Lösungen wie zB Faxversand per E-Post (letzteres habe ich aufgrund von Aufenthalten in Deutschland selbst vor diversen Amtsgerichten erfolgreich verwendet)
 
R

rolst01

Guest
Ist ja schön, was manche hier für tolle Methoden entwickelt haben, gerichtsfest Schreiben zu versenden.
Bei einem dreifachen Fax plus Einschreiben wird es dann bei den normalerweise hier vorkommenden Streitwerten allerdings irgendwann auch etwas lächerlich!

Außerdem hat der OP eine ganz andere Eingangsfrage gestellt. Ich nehme an, Kraft seines Berufes kennt er auch selber die ein oder andere Methode Dokumente zu verschicken und benötigt dafür keinen Rat aus dem Forum.

Zu meiner eigenen Erfahrung mit oben zitierter - aber auch anderen britischen und arabischen Airlines: E-Mails wurde immer anerkannt, allerdings wurde auch meist durch den Kunden Service direkt darauf geantwortet, so dass ein bestreiten des Empfangs von vornherein aussichtslos war.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Mir ist schon klar, was geht. Aber ich will wissen, ob das, was ich erlebe, eine Ausnahme ist, oder ob hier ein System hintersteckt. Systematisches Leugnen von zugegangenen Mitteilungen, um sich einer berechtigten Forderung zu entziehen, ist nun mal kein Kavaliersdelikt.

Systematisches Leugnen der EuGH-Rechtsprechung auch nicht. ;-)
 

Goneflying

Reguläres Mitglied
16.02.2018
61
1
Zur eigentlichen Frage:

Ich habe das Problem nicht gehabt bisher. Versuche aber meist, für die Mandanten per Fax zu übermitteln.

Allerdings wundere ich mich immer wieder, dass sich bestimmte Airlines regelmäßig bei bekannter anwaltlicher Vertretung verklagen lassen um dann durch deren Rechtsanwälte anzuerkennen.

Oder alternativ innerhalb gesetzter Fristen nicht reagieren und nach Fristablauf durch die Rechtsanwälte "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" einschließlich Rechtsanwaltskosten Zahlung ankündigen und selber zahlen.

Das verstehe wer will.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Zur eigentlichen Frage:

Ich habe das Problem nicht gehabt bisher. Versuche aber meist, für die Mandanten per Fax zu übermitteln.

Allerdings wundere ich mich immer wieder, dass sich bestimmte Airlines regelmäßig bei bekannter anwaltlicher Vertretung verklagen lassen um dann durch deren Rechtsanwälte anzuerkennen.

Oder alternativ innerhalb gesetzter Fristen nicht reagieren und nach Fristablauf durch die Rechtsanwälte "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" einschließlich Rechtsanwaltskosten Zahlung ankündigen und selber zahlen.

Das verstehe wer will.

Weil nach meiner Erfahrung die Hemmschwelle für den Mandanten, vor Gericht zu gehen, deutlich höher ist als vor der Entscheidung, einen Rechtsanwalt zunächst einmal außergerichtlich zu beauftragen: Das Kostenrisiko wird ja zwangsläufig ein ganz anderes, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Obsiegens gleich bleibt. - Übrigens kündigen nur ungeschickte Kollegen bereits mit der Zahlungsaufforderung die Klageerhebung an. Das aber nur am Rande.
 

bond007m

Erfahrenes Mitglied
01.07.2018
276
0
Weil nach meiner Erfahrung die Hemmschwelle für den Mandanten, vor Gericht zu gehen, deutlich höher ist als vor der Entscheidung, einen Rechtsanwalt zunächst einmal außergerichtlich zu beauftragen: Das Kostenrisiko wird ja zwangsläufig ein ganz anderes, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit des Obsiegens gleich bleibt. - Übrigens kündigen nur ungeschickte Kollegen bereits mit der Zahlungsaufforderung die Klageerhebung an. Das aber nur am Rande.

Gut, was empfiehlst du dann nun als best practice?







 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Sorry aber wen das SOWEIT gekommen ist...was sollte da eine Email bringen?

Das kommt ganz drauf an. Wir hatten sogar mal einen Sachverständigen, der den Zugang einer Mail begutachtet hat und zum Ergebnis kam, dass sie zugegangen ist. Ich weiß leider nicht mehr genau die Details, aber ich meine, der Kläger hätte ihm den Zugang zu seinem Account gegeben und er hat dann verifizieren können, dass die Mail tatsächlich versandt wurde und auch angekommen ist.