Jura-Frage: Verbindlicher Preis bei Bestellung während Happy Hour und Bezahlung später?

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Hier mal eine Jura-Frage allgemeiner Art:

In einer Hotelbar werden im Rahmen einer Happy Hour bestimmte Drinks vergünstigt angeboten. Die Bestellung eines solchen Drinks erfolgt während der Happy Hour, die Rechnung wird nach der Happy Hour gedruckt. Auf der Rechnung erscheint der reguläre Preis.

Klausurfrage ;) : Hat das Hotel Anspruch auf den regulären Preis?

Ich habe die Frage verallgemeinert, da ich aus dem konkreten Sachverhalt kein Drama machen will.

Mir erschien aber auf der allgemeinen rechtlichen Ebene interessant, ob hier auf die konkrete Getränkebestellung abzustellen ist oder die Verweildauer des Gastes.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
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195
STR
Kai01? Ach nee.... :p

Zeitpunkt der Bestellung bzw. „Lieferung des Getränkes“.
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
676
207
Zunächst muss man mal eingrenzen, ob das Ganze in DE oder sonst wo in der Welt stattgefunden hat, um zu bestimmen, welches Recht überhaupt anzuwenden ist. Falls das nun in einer deutschen Hotelbar stattgefunden hat, kann deutsches Vertragsrecht angewandt werden. Es wurde ein bestimmtes Getränk zu einem bestimmten Preis angeboten (Invitatio ad offerendum), der Gast bietet nun seinerseits an, das Getränk zu erwerben (Angebot) und bekommt das Getränk zum Verzehr ausgehändigt (Annahme seitens des Barkeepers). Damit ist durch zwei korrespondierende Willenserklärungen ein Vertragsschluss zustande gekommen. Der diesen Vertragsschluss zugrundeliegende Preis müsste nun irgendwie nachgewiesen werden, falls es zum Streit kommt.
 

F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
Also ich renne immer zwei Minuten vor Ablauf zum Barkeeper und bestelle zwei Drinks mit der Bitte dann die beiden
gratis Drinks gleich mit an den Tisch zu bringen . Habe dann zwar vier Drinks vor mir stehen aber da muss man durch .(y)
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
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GRQ + LID
Zunächst muss man mal eingrenzen, ob das Ganze in DE oder sonst wo in der Welt stattgefunden hat, um zu bestimmen, welches Recht überhaupt anzuwenden ist.

Ich würde die Stelle noch mal ausdehnen auf Österreich und Teile der Schweiz, und dort mit Verweis auf Rechtslage der zum Zeitpunkt des Bestellens gültiger Angebot mit dito Preis gelten zu lassen.

Überall in der Welt würde mit gesundem Menschenverstand das gleiche gelten, mit Ausnahme von Ländern, wo Alkohol von staatlicher Stelle als sündig angesehen wird, so wie es z.B. in Schweden der Fall ist. Wie es dann aber moralisch zu bewerten ist, diese Frage mit Vorerkennntnis zum Reiseverhaltens des Autors zum Klausur einzureichen, ist eine andere Frage.
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
676
207
Falls der Fall sich auf das Gebiet des Common Law im Vereinigten Königreich England, Schottland und Irland erstreckt, würde ich das gerne übernehmen. Es ist allerdings nicht einfach! Es wären intensive Recherchen historischer Fälle und Ortstermine in den betreffenden Pubs notwendig!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
5.516
Zunächst muss man mal eingrenzen, ob das Ganze in DE oder sonst wo in der Welt stattgefunden hat, um zu bestimmen, welches Recht überhaupt anzuwenden ist.

Es handelt sich um eine niederländische Hotelbar.

Der Beherbergungsvertrag - in dessen Kontext beim Checkin ein paar Euros für Extras auf der CC geblockt wurden - wurde per Internet über die Homepage der Kette abgeschlossen und die Rate später telefonisch über die US-Hotline der Kette abgeändert. :confused:

Also ich renne immer zwei Minuten vor Ablauf zum Barkeeper und bestelle zwei Drinks mit der Bitte dann die beiden
gratis Drinks gleich mit an den Tisch zu bringen . Habe dann zwar vier Drinks vor mir stehen aber da muss man durch .(y)

Exzellenter Plan. Ich werde mir das für den nächsten Aufenthalt merken. (y) Zur Not kann man die Gläser ja auch aufs Zimmer mitnehmen. Preis waren hier 10 EUR vs. 15 EUR, also quasi 3 for 2. *cheers*
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Also das JURA wird durch die Schweiz und Frankreich geteilt. Demzufolge können bei dieser Frage nur unsere und die der Franzosen angewendet werden! Alles andere ist von Anfang an schlicht schon durchweg falsch!!! :D
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.421
2.530
FRA
Kann das so theoretisch nicht abhandeln, da ich mittlerweile bei einem 2 for 1 - Angebot nur noch jeden zweiten, also den GratisCocktail trinke.

Ich habe aber noch NIE während der HappyHour bezahlt, durfte jedoch IMMER die Getränke, die während der HappyHour bestellt wurden mit dem günstigeren Preis bezahlen, als die Getränke die danach bestellt wurden.
Auch unabhängig vom Zeitpunkt der Lieferung des Getränkes.
 
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ambodenbleiberin

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
930
8
Also das JURA wird durch die Schweiz und Frankreich geteilt. Demzufolge können bei dieser Frage nur unsere und die der Franzosen angewendet werden! Alles andere ist von Anfang an schlicht schon durchweg falsch!!! :D

"von Anfang an"?! Dann sei mir der Hinweis erlaubt: Zu Zeiten des Jura gab es noch gar keine Cocktails (und keine Schweizer und keine Franzosen), möchte ich doch fast wetten. Zumindest nicht mit Schirmchen!
 
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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Auch wenn es natürlich richtig ist, dass da jeweilige Landesrecht zu beachten ist, gibt es wirklich ein halbwegs zivilisiertes Land auf der Welt, wo der vom Anbieter gewählte Zeitpunkt der Rechnungserstellung ausschlaggebend ist?
Kann vermutlich niemand so leicht beantworten, aber wäre ja schon ganz schön absurd.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.389
2.242
Corona-Land

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Danke für die Freundlichkeit lieber Vollzeiturlauber! In meinen weihnachtlichen Gefühlen sehe ich mal darüber hinweg.

Bei Deiner markanten Äußerung ist Dir hoffentlich bewusst, dass der Bon in aller Regel bei der Bestellung erstellt wird, die Rechnung fasst dann alle Bons beim bezahlen zusammen.

Insofern vermute ich genau das, was Simineon beschreibt.

Aber sicherlich alles nur "Blödsinn" ;-)

Frohe Weihnachten!
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
5.516
Sehr seltsam. Bartender wohl auf Umsatzprovision. Hättest du mich eingeladen, dann wäre so was nicht passiert. Na ja, passiert vielleicht schon, aber danach wäre es wieder korrigiert. Garantiert.

Nächstes Mal!

Die Differenz wurde hier auf meine Nachfrage hin beim Checkout korrigiert.

Ich darf auch weiterhin dort buchen, jedenfalls wurde mir bisher nichts Gegenteiliges mitgeteilt. ;)