Germania - Änderungen / Streichung

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handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.142
4.917
DUS
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Hallo zusammen,

ein Freund von mir war letztem Sommer mit +1 in Griechenland und auf dem Rückflug von Zakynthos nach Düsseldorf gab es ein Problem.

Kurzfassung: Statt Abflug am Abend mit ST ging der Flug bereits am Morgen, ergo verpasst. Die beiden wussten davon aber nichts. Ein paar andere Passagiere waren ebenso unwissend.
Gekümmert wurde sich nicht. Er spricht zum Glück griechisch, allerdings sind die beiden dann via ATH zurück nach Düsseldorf geflogen. Kosten dafür, inklusive Übernachtung gut 950 Euro.


Wir hatten folgenden Brief an Germania geschickt.

"
Annullierung Flug ST4975 am 06.09.2018 von Zakynthos (ZTH) nach Düsseldorf (DUS).

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir [...]
waren am 06.09.2018 auf den von Ihnen durchzuführenden Flug ST4975 von ZTH nach DUS gebucht. Diesen Flug haben sie kurzfristig annulliert.
Die nach Art. 5 Abs. 1c ii/iii EU-VO 261/2004 anzubietende Ersatzbeförderung wurde schuldhaft nicht angeboten. Sodass statt ursprünglicher Ankunft 22:20 Uhr in Düsseldorf, wir erst am nächsten Tag um 15:30 Uhr in Düsseldorf eintrafen.

Auch können Sie sich nach unserer Einschätzung nicht auf außergewöhnliche Umstände gem. Art. 5 Abs. 3 EU-VO 261/2004 berufen.
Denn wie zuvor bereits erläutert haben Sie den Flug gestrichen, bzw. um einige Stunden nach vorne verlegt. Gebucht hatten wir den Flug ST4975 mit Abflug von ZTH um 20:25 Uhr local.
Dieser Flug wurde annulliert bzw gab es an diesem Tag lediglich gegen 10:30 Uhr morgens einen Germania Flug nach Düsseldorf, auf dem wir aber offenbar nie gebucht waren. Eine Mitteilung bzw Änderung der Flugzeiten haben wir nie erhalten und mithin auch niemals bestätigen können.
Die herrschende Meinung setzt dies mit einer Annullierung gleich.
Sie hätten uns laut EU Verordnung mindestens zwei Wochen im Voraus über eine solch erhebliche Änderung informieren müssen. Es ist üblich, dass die Airline dazu telefonisch Kontakt aufnimmt, oder eine E-Mail schreibt, die wiederum einen Button (Kenntnisnahme + Einverständnis der Änderung) enthält, welcher zwingend angeklickt werden muss, um den Zugang, sowie die Akzeptanz zu bestätigen. Nichts davon ist passiert. Mithin haben wir die Änderung weder zu Kenntnis genommen, noch akzeptiert. Vielmehr wurden wir in Zakynthos am Flughafen mit den neuen Gegebenheiten konfrontiert. Der Flug sei weg, man kümmere sich nicht. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass neben uns noch andere Passagiere betroffen waren, die ebenfalls niemals von der Änderung erfahren haben, folglich ebenfalls niemals zugestimmt hatten. Auch der Gate Agent war verwundert, er kannte bis Dato immer nur den Flug am Abend.

Weiterhin haben Sie es schuldhaft unterlassen uns zu unserem Ziel Düsseldorf zu befördern.
Art. 8 Abs. 1 b), c) sieht eine anderweitige Beförderung zum Zielort vor. Auf Nachfrage wurde diese nicht angeboten. Vielmehr lies man uns unwissend zurück.
Aufgrund anstehender Verpflichtungen am Zielort buchten wir die nächstmögliche, zumutbare Variante, um nach Düsseldorf zu gelangen.
Die einzige zumutbare Variante war ein Aegean Flug via Athen nach Düsseldorf.


Wir beanspruchen daher die in Art. 7 Abs. 1/2, 5 Abs. 1c EU-VO 261/2004 bestimmte Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro pro Person, mithin 800 Euro insgesamt.
Zusätzlich haben Sie Ihre Pflicht verletzt uns nach Düsseldorf zu befördern. Hieraus ergaben sich Flugkosten in Höhe von insgesamt 903,32 Euro.
Ebenfalls wurde eine Übernachtung erforderlich, da eine Rückkehr am gleichen Tag unmöglich war. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 52,80 Euro.
Der nächste Germania Flug wäre erst eine Woche später gewesen, somit völlig unzumutbar. "


Jetzt kam die Tage eine Antwort von Germania, die offenbar zeigt, dass eine E-Mail zumindest raus gegangen ist.
Er hat diese Mail aber nie bekommen und somit war er von der Änderung tatsächlich ahnungslos. Anmerkung: Die beiden studieren und haben ganz sicher nicht mal eben 1K Euro, zudem sie ja sonst auch einfach den geänderten Flug am Morgen genommen hätten ...

Ich kenne es nur so, dass ich bei einer Zeitänderung per E-Mail einen "Button" finde, womit ich die Änderung bestätige. Das bekommt ja sogar EW hin. FlyBe hatte mich wegen einer 5 Minuten Änderung sogar angerufen.


Zusammenfassend:
Änderung ohne Kenntnis, keine andere Beförderung.
Die E-Mail ist nie zugegangen, Germania kann mMn mangels Button "Ich habe gelesen/akzeptiert" ja auch nicht beweisen, dass sie davon Kenntnis hatten.
Im Endeffekt geht es primär um die knapp 1K Euro, die 2 X 400 Euro EU wäre natürlich nicht verkehrt für die beiden.

Wie ist eure Meinung zu dem Fall bzw wie sollte man weiter vorgehen? Auch im Hinblick auf die offenbar nicht ganz optimale finanzielle Situation Germanias ...

Vielen Dank schonmal!
 
A

Anonym70281

Guest
Interessant wäre, an welche E-Mail-Adresse Germania die Mail verschickt haben will. Und dann, woher sie die Adresse hatten. Da ergeben sich mehrere Optionen:

- Germania hat die E-Mail-Adresse aus den Kontaktdaten der Buchung verwendet, die auch korrekt angegeben war. Dann lügt Germania mit dem Versand, er mit dem Empfang oder der Mailprovider hat es verkackt
- Germania hat die E-Mail-Adresse aus den Kontaktdaten der Buchung verwendet, die fehlerhaft angegeben war. Dann ist die Frage, inwiefern es Germania zumutbar ist, bei Nicht-Meldung seinerseits weitere Kontaktaufnahmen durchzuführen
- Germania hatte gar keine E-Mail-Adresse aus den Kontaktdaten der Buchung, dann können sie sich auch nicht berufen, dass die E-Mail nicht ankam

So sicher, wie du den Fall für deinen Kumpel darstellst, ist der in meinen Augen nicht.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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MUC/INN
Wann wurde denn das eMail angeblich zugestellt/ verschickt? Das ist natürlich auch maßgeblich für einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, unterstellt, die Benachrichtigung per eMail ist eine ausreichende Unterrichtung nach Art. 5 Abs.1 lit.c i) VO 261/04.

Die E-Mail ist nie zugegangen, Germania kann mMn mangels Button "Ich habe gelesen/akzeptiert" ja auch nicht beweisen, dass sie davon Kenntnis hatten.

Im Übrigen ist ein eMail privat dann zugestellt, wenn der Empfänger unter gewöhnlichen Umständen vom eMail Kenntnis erlangt hat, also wenn sie im Postfach angekommen ist. Einen Button brauchts dabei nicht zwingend. Da wird dann uU ein Sachverständiger zu klären haben, ob dieses eMail im Postfach deines Bekannten angekommen ist. Das ist natürlich auch wieder mit einem Kostenrisiko verbunden. Aber hier muss dann GMI beweisen, dass deinem Freund das eMail zugegangen ist.

Für den Ausgleichsanspruch an sich wäre dagegen erstmal nur relevant, wann GMI das eMail verschickt hat. Denn wurde das eMail weniger als sieben Tage verschickt, besteht der Ausgleichsanspruch, da die Ersatzbeförderung natürlich nicht im Zeitrahmen des Art.5 erfolgt ist.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das betrifft die Ausgleichszahlung. Schadensersatz ist dann ´ne andere Baustelle, weil der Flug am Morgen kein zulässiges Ersatzangebot darstellte.

Letztlich wird die Fluggesellschaft aber den (rechtzeitigen) Zugang der Mail kaum beweisen können. Der Umstand, dass weitere Paxe ahnungslos waren, scheint auch eher dafür zu streiten, dass Germania schlechte Karten hat.

Aus aktuellem Anlass sollten die beiden aber nicht zu lange damit warten, ihre Ansprüche durchzusetzen!
 

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
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DUS
Also er hat eine Art Screenshot bekommen, aus dem hervor gehen soll, dass Germania am 17.8. (also knapp drei Wochen vor dem Flug) eine E-Mail, offenbar die mit der Änderung, an seine "normale" E-Mail Adresse geschickt haben soll, die aus der Buchung. Die nutzt er vermutlich neben seiner Uni E-Mail Adresse regelmäßig.
Allerdings nutzt er eine Web.de Adresse. Nach kurzer Google Suche habe ich da jetzt schon mehrfach gelesen, dass dort Mails wohl nicht selten nicht ankommen, nicht angezeigt werden, oder plötzlich weg sein sollen.

Inwieweit daraus jetzt hervor geht was der Inhalt der Mail ist - keine Ahnung. Daher dachte ich auch die Airlines wären nur mit diesem "Zur Kenntnis genommen Button" auf der sicheren Seite.


Der Umstand, dass die beiden tatsächlich nicht die einzigen waren lässt ja tatsächlich darauf schließen, dass da offenbar irgendwas nicht richtig gelaufen ist.

Bisher sind schon viele Freunde mit (vermeintlichen) EU261 Ansprüchen zu mir gekommen, weil ich da ja "Ahnung" von hätte. Die meisten Fälle waren auch recht eindeutig und auch immer erfolgreich und berechtigt.
Das hier ist jetzt wohl eine Nummer schwieriger, auch aufgrund der aktuellen Situation Germanias.

Es gibt wohl eine Rechtsschutz Versicherung, mit 150 Euro SB. Er hat natürlich auch keine Lust im Zweifel nochmal 150 Euro mehr in den Wind zu schießen ...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wie schon geschrieben, der Vorgang hat mehrere Aspekte.

Da ist zum einen die Ausgleichszahlung. Die gibt´s halt nicht, wenn die beiden rechtzeitig informiert worden. Nachweispflicht liegt bei der Fluggesellschaft. Den möglicherweise mit dem Screenshot geschaffenen Anscheinsbeweis könnten sie evtl. mit einem Screenshot des Mail-Eingangs, des Spam-Ordners und des Mülleimers (sofern noch möglich) kontern. Nur so als Idee. Ob die Fluggesellschaft ihrer Darlegungs- und Beweispflicht genügt, wird ein Richter zu entscheiden haben.

Was den Schadensersatz anbelangt, kommt es hingegen nicht so sehr auf den Zugang der Mail an. Jedenfalls dann nicht, wenn den beiden, wie meist in solchen Fällen, lediglich die "Flugzeitenänderung" mitgeteilt wurde. Denn so eine Vorverlegung um faktisch einen ganzen Tag ist natürlich kein zulässiges Angebot einer ersatzweisen Beförderung. Von daher bestünde die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach auch, wenn der Zugang der Mail drei Wochen vorher nachgewiesen werden könnte.

Heißt für mich: Auf Erstattung der Mehrkosten sollten die beiden unbedingt bestehen, zumal Germania derzeit ja sogar ungerechtfertigt bereichert ist, nämlich um die ursprünglichen Flugscheinkosten. Und jedenfalls dann, wenn sich die die beiden völlig sicher sind, dass sie eine entsprechende Mail nie erreicht hat, auch auf die Ausgleichszahlungen.

Die 150 Euro Selbstbeteiligung wären angesichts der Forderungshöhe wohl kein Argument, auf die Durchsetzung zu verzichten. Einzig eine mögliche Insolvenz v. Germania könnte das rechtfertigen. Das wäre dann die Risikoabwägung, die niemand den beiden abnehmen kann.


Edit: Sollte es so sein, dass die Forderung relativ zeitnah erhoben wurde, Germania aber quasi bis heute gebraucht hat, um darauf zu reagieren, dürfte der oben beschriebene Anscheinsbeweis auch nicht sonderlich viel wert sein, wenn es deinen Freunden wegen der langen Zeit dazwischen nicht mehr möglich ist, die Eingänge auf ihrem Account nachzuvollziehen. Zudem bestünde prozessual die Möglichkeit, nur jenen von den beiden klagen zu lassen, dem das Konto nicht gehört, damit der Kontoinhaber ggf. gegenbeweislich als Zeuge zur Verfügung stünde. Sieht also viel zu gut für sie aus, von der möglichen Insolvenz abgesehen, um die Forderungen abzuschreiben!
 
Zuletzt bearbeitet:

handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.142
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DUS
Ok ich danke euch sehr für eure Meinungen zu dem Thema. Ich werde das den beiden mal weitergeben und euch dann hier ggf über den Ausgang der Story informieren!
Danke