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Liebes Forum,
ich habe mal eine allg. Frage:
Sofern auf einer vom Arbeitgeber bezahlten Geschäftsreise ein downgrade von business auf economy erfolgt, wem stehen die Ansprüche nach Artikel 10 der Fluggastrechteverordnung dann zu?
Im Rahmen meiner Online-Recherche finde ich nur jede Menge Hinweise zu Verspätungen oder Ausfällen, die üblicherweise dem vom Ausfall / der Verspätung betroffenen Arbeitenehmer zustehen. Artikel 10 Fluggastrechteverordnung spricht jedoch von einer Ersattung, so dass ich von einem Anspruch an denjenigen ausgehe, der das Ticket gebucht und bezahlt hat, also dem Arbeitgeber in meinem Fall?
Wie seht ihr das?
Beste Grüße
ich habe mal eine allg. Frage:
Sofern auf einer vom Arbeitgeber bezahlten Geschäftsreise ein downgrade von business auf economy erfolgt, wem stehen die Ansprüche nach Artikel 10 der Fluggastrechteverordnung dann zu?
Im Rahmen meiner Online-Recherche finde ich nur jede Menge Hinweise zu Verspätungen oder Ausfällen, die üblicherweise dem vom Ausfall / der Verspätung betroffenen Arbeitenehmer zustehen. Artikel 10 Fluggastrechteverordnung spricht jedoch von einer Ersattung, so dass ich von einem Anspruch an denjenigen ausgehe, der das Ticket gebucht und bezahlt hat, also dem Arbeitgeber in meinem Fall?
Wie seht ihr das?
Beste Grüße