Flug Annullierung - Aggressiver Passagier

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MattTheCat

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15.01.2019
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Liebe Community,

vorab bedanke ich mich für eure Aufmerksamkeit und Zeit meinen Vorfall zu lesen.

Auf der Rückreise aus London Ende Juli 2018 kam es zunächst zu einer Verspätung meines Fliegers von Eurowings. Als das Boarding ebenfalls verzögert stattfand und alle letztendlich saßen, verbrachten alle Insassen um die 4 Stunden im Flugzeug am Gate. Kurz vor 23 Uhr wurden wir dann aus der Maschine geschmissen, der Flug wird gestrichen. Nachfolgend gab es in dieser Nacht keine weiteren Informationen oder Hilfe von Eurowings bez. neuem Ticket, Unterkunft etc. Der annullierte Flug fiel auf einen Freitag. Bis zum Montag der kommenden Woche gab es außerdem keine Möglichkeit mit Eurowings oder einer anderen Airline der LH Gruppe nach Köln zu kommen. Ich fuhr nachts also nach London, buchte Hotel, ein neues Ticket mit BA und die Anreise zum Flughafen am nächsten Tag auf eigene Kappe um in die Heimat zu kommen.

Gegenüber Eurowings forder ich seit dem die entstandenen Kosten sowie die Zahlung nach EU Fluggastrecht ein. Heute kam die Zahlungsverweigerung per Email von Eurowings mit der Aussage:

Wir bitten um Verständnis,dass wir Ihnen aktuell keine Zahlung anbieten können.


[FONT=&quot]Im konkreten Fall wurde dienicht planmäßige Durchführung Ihres Fluges durch das Verhalten einesaggressiven Passagiers hervorgerufen. Dieses Ereignis entzieht sichunserer Einflussnahme. [/FONT]
[FONT=&quot]Sollten Ihnen jedoch Kostenim Rahmen der Betreuungsleistungen entstanden sein, so können Sie uns dieentsprechenden Belege/Quittungen ( in PDF- oder JPG- Format) gerne zur Prüfung einreichen.[/FONT]

Zur Info: Ich saß in der ersten Reihe auf diesem "Flug" direkt an der Tür und somit bei dem Personal und Piloten. Es gab keinen "aggressiven Passagier" an diesem Tag. Es gab Passagiere die sicherlich sauer war, weil viele Anschlussflüge verpasst wurden. Aber es ist niemand aggressiv geworden. Aggressiv bedeutet für mich: jemand schreit und schlägt um sich - muss ruhig gestellt oder überwältigt werden. Und das in einem Umfang, dass er für sich und die anderen Passagiere eine Gefahr darstellt. So schlimm, dass das Flugzeug nicht fliegen kann.

Ich bin der Meinung, Eurowings nutzt eine billige Ausrede um sich aus der Affäre zu ziehen. Meine Frage an euch: Was kann ich als nächstes tun um meine Zahlung von Eurowings zu erwirken? Ich habe in meiner Email von heute schon einen Nachweis darüber gefordert, dass es einen aggressiven Passagier gab weshalb wir nicht fliegen konnte.

LG

Matt
 
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DerSenator

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08.01.2017
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MUC/INN
1. Erneutes Aufforderungsschreiben unter kürzerer Fristsetzung
2. Mahnbescheid beantragen oder Klage zum Amtsgericht erheben (hier dann zuständiges AG deines Zielortes, wenn du die deutsche Gerichtsbarkeit bevorzugst)
alternativ wenn vorhanden 2a. RSV anrufen und RA mandatieren.
oder 3. RA mandatieren, der wird dann 1. und/oder 2. machen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
So wie die Antwort aussieht, hast du nicht die dir entstandenen Kosten gefordert. Da zeigt Eurowings ja gerade wohl eine Bereitschaft zur Übernahme der Kosten!
Sonst wie Luftikus sagt: Anwalt!
 

MattTheCat

Neues Mitglied
15.01.2019
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0
So wie die Antwort aussieht, hast du nicht die dir entstandenen Kosten gefordert. Da zeigt Eurowings ja gerade wohl eine Bereitschaft zur Übernahme der Kosten!
Sonst wie Luftikus sagt: Anwalt!

Oh, davon kannst du ausgehen, dass ich das gefordert habe. Ich habe jeden kleinsten Beleg aufgehoben, aufbereitet, eingescannt, den GBP Betrag mit Kurs des damaligen Tages umgerechnet und dazu geschrieben. Anschließend alles in einer Excel Tabelle aufgelistet, die Summe erfasst und zusammen mit meinen Bankdaten an Eurowings gesendet. Derselbe Mitarbeiter hat das nur gepflegt ignoriert und ein Template als Antwort gesendet!
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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MUC/INN
Oh, davon kannst du ausgehen, dass ich das gefordert habe. Ich habe jeden kleinsten Beleg aufgehoben, aufbereitet, eingescannt, den GBP Betrag mit Kurs des damaligen Tages umgerechnet und dazu geschrieben. Anschließend alles in einer Excel Tabelle aufgelistet, die Summe erfasst und zusammen mit meinen Bankdaten an Eurowings gesendet. Derselbe Mitarbeiter hat das nur gepflegt ignoriert und ein Template als Antwort gesendet!

Immerhin antwortet EW dir. Das ist schonmal einen Applaus wert.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
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Was wurde eingefordert? EW hat ja bestätigt, die entstandenen Kosten zu zahlen. Geht es hier noch um die verspätete Ankunft am Zielort? Da bezieht sich EW auf Artikel 5 Absatz III Verordnung (EG) Nr.261/2004 und ob Du dann Kohle bekommst oder nciht, wird im schlimmsten Fall vor Gericht geklärt.

Es gibt schon viele Urteile, die darunter fallen. Wie immer gilt in Deutschland, muß sich jeder selbst "erklagen." Da gibt es sogar Entscheidungen, daß zB extremer Gegenwind dazu führt, keine Entschädigung zahlen zu müssen Oo
 

MattTheCat

Neues Mitglied
15.01.2019
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Was wurde eingefordert? EW hat ja bestätigt, die entstandenen Kosten zu zahlen. Geht es hier noch um die verspätete Ankunft am Zielort? Da bezieht sich EW auf Artikel 5 Absatz III Verordnung (EG) Nr.261/2004 und ob Du dann Kohle bekommst oder nciht, wird im schlimmsten Fall vor Gericht geklärt.

Es gibt schon viele Urteile, die darunter fallen. Wie immer gilt in Deutschland, muß sich jeder selbst "erklagen." Da gibt es sogar Entscheidungen, daß zB extremer Gegenwind dazu führt, keine Entschädigung zahlen zu müssen Oo

Die Kosten habe ich in einer vorherigen Email gegenüber Eurowings bereits eingefordert. Die Antwort von EW sagt lediglich, dass ich Belege über Kosten im Rahmen von Betreuungsleistungen zur Prüfung einreichen kann. Ich gehe nicht davon aus, dass EW mir meine 920€ erstattet wenn die sich schon um 250€ drücken.

BR,

Matt
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Oh, davon kannst du ausgehen, dass ich das gefordert habe. Ich habe jeden kleinsten Beleg aufgehoben, aufbereitet, eingescannt, den GBP Betrag mit Kurs des damaligen Tages umgerechnet und dazu geschrieben. Anschließend alles in einer Excel Tabelle aufgelistet, die Summe erfasst und zusammen mit meinen Bankdaten an Eurowings gesendet. Derselbe Mitarbeiter hat das nur gepflegt ignoriert und ein Template als Antwort gesendet!

Hmm, hast Du dabei eine Frist gesetzt? Nach Ablauf der Frist kannst du ja entweder ein Mahnbescheid erwirken oder zum Anwalt gehen. Für beide Sachen entweder getrennt oder zusammen. Was sinnvoller ist, kann dir wohl nur ein Anwalt beantworten.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Was soll das alles mit der Frist immer?
Fristen von Privatpersonen, Anwälten oder meiner Tante Doris sind nichts wert. Nur Fristen von Gerichten sind "gefährlich".

Berücksichtigt werden muß IMO nur, wenn der Schuldner in Verzug gerät. Und dies passiert vier Wochen nach Rechnungsstellung (also Eingang der Belege und Forderung).

Caro
 

ichundou

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05.11.2013
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FRA
Was soll das alles mit der Frist immer?
Fristen von Privatpersonen, Anwälten oder meiner Tante Doris sind nichts wert. Nur Fristen von Gerichten sind "gefährlich".

Berücksichtigt werden muß IMO nur, wenn der Schuldner in Verzug gerät. Und dies passiert vier Wochen nach Rechnungsstellung (also Eingang der Belege und Forderung).

Caro
Im allgemeinen setzte ich Fristen, damit der Sachbearbeiter gegenüber merkt, dass eine weitere Eskalationsstufe ernsthaft und unmittelbar bevorsteht. Zudem gibt es Situationen in denen für den Verzug eine Mahnung mit Frist erforderlich ist. Deswegen hat sich die Fristsetzung scheinbar durchgesetzt.
 

Gulliver

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10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Was soll das alles mit der Frist immer?
Fristen von Privatpersonen, Anwälten oder meiner Tante Doris sind nichts wert. Nur Fristen von Gerichten sind "gefährlich".

Berücksichtigt werden muß IMO nur, wenn der Schuldner in Verzug gerät. Und dies passiert vier Wochen nach Rechnungsstellung (also Eingang der Belege und Forderung).

Caro

Man kann aber auch eine kürzere Frist als vier Wochen (sofern es diesen Automatismus gibt?) setzen. Insofern ist es in vielen Fällen sinnvoll eine Frist zu setzen, sodass man z.B. nach zwei Wochen weitere Schritte einleiten kann. Wo hast Du die Info mit 4 Wochen her? Und wenn, dann finde ich nur eine 30-Tage-Regelung, die sich auf Entgeltforderungen bezieht. Dies ist aber eine Schadensersatzforderung, dazu finde ich jetzt keine automatische Frist.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
BGB § 286 - sind 30 Tage, sorry, mein Fehler. Der Teil der Erstattung von Kleidung - ob das jetzt ein Dienstvertrag oder was anderes ist, da bin ich sicherlich nicht firm genug. Jedoch ist wohl das einmalige Schreiben mit der Forderung an die Airline ausreichend genug.

Ich beziehe mich jedoch @ichundou auf Fristen als Personen, nicht als Versicherungsunternehmen.
Und zudem, die fristlose Kündigung nach §22 VVG ist immer noch drin als Möglichkeit der Versicherer.
 

odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Im allgemeinen setzte ich Fristen, damit der Sachbearbeiter gegenüber merkt, dass eine weitere Eskalationsstufe ernsthaft und unmittelbar bevorsteht. Zudem gibt es Situationen in denen für den Verzug eine Mahnung mit Frist erforderlich ist. Deswegen hat sich die Fristsetzung scheinbar durchgesetzt.

Im Ernst...meiner Meinung sind diese Sachbearbeiter a) STRUNZDUMM oder b) sehr gerissen. In beiden Fällen lachen die über ne Frist. Das ist oftmals halt ein Blöff.

Darum: Anwalt.
 

Gulliver

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10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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BGB § 286 - sind 30 Tage, sorry, mein Fehler. Der Teil der Erstattung von Kleidung - ob das jetzt ein Dienstvertrag oder was anderes ist, da bin ich sicherlich nicht firm genug. Jedoch ist wohl das einmalige Schreiben mit der Forderung an die Airline ausreichend genug.

...

Ich verstehe hier noch nicht die Relevanz zu einer Schadensersatzforderung

(3) 1 Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. 2 Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Hier verstehe ich noch nicht, welche Wirkung sich hierdurch auf den hier genannten Sachverhalt entfalten soll:
1. Entgeltfoderung liegt m.E. nicht vor, es ist eine Schadensersatzforderung
2. nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung: Welche Gegenleistung wird hier empfangen?

Insofern würde ich in diesem Sachverhalt immer eine Frist setzen.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die Verzugs-Diskussion verstehe ich nicht ganz. EW hat ja abgelehnt. Von daher steht dem Weg zum Anwalt nichts im Wege.

Was die Ausgleichszahlung anbelangt, muss EW dann halt nachweisen, dass ein aggressiver Pax ursächlich für die Annullierung war. Falls sich der TO sicher ist, dass dem nicht so war, ist das ja risikolos.

Und was den Schadensersatz anbelangt, hängt der - auch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände - lediglich davon ab, ob Unterstützungs- und Betreuungsleistungen angemessen angeboten wurden.
 
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Gulliver

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10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Die Verzugs-Diskussion verstehe ich nicht ganz. EW hat ja abgelehnt. Von daher steht dem Weg zum Anwalt nichts im Wege.

Was die Ausgleichszahlung anbelangt, muss EW dann halt nachweisen, dass ein aggressiver Pax ursächlich für die Annullierung war. Falls sich der TO sicher ist, dass dem nicht so war, ist das ja risikolos.

Und was den Schadensersatz anbelangt, hängt der - auch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände - lediglich davon ab, ob Unterstützungs- und Betreuungsleistungen angemessen angeboten wurden.

Ich hatte nur Verstanden, dass die EU-Ausgleichszahlung abgelehnt wurde. Für die 920€ entstandene Kosten wegen unterbliebener Unterstützungs- bzw. Betreuungsleistungen liegt keine wirkliche Absage vor, nur eine Antwort im Form eines Vordrucks, dass der TO bitte in der von EW gewünschten Form die Kosten einzureichen habe. Deswegen ist da noch die Frage, ob eine Frist gesetzt wurde oder von Rechtswegen automatisch in Kraft gesetzt wurde (wie von @carotthat angenommen) und wenn es eine gültige Frist gibt, ob diese bereits verstrichen ist.

Aber auch da kann bestimmt ein Anwalt besser helfen.
@MattTheCat: umsteiger ist übrigens Anwalt.
 
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Mulder_110

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04.05.2012
2.128
416
Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen: EW versteht nur die harte Tour. Anwalt. Ich kann User kexbox hier im Forum sehr empfehlen, der hat EW bereits erfolgreich verklagt für mich.

EW versucht es teilweise wirklich auf die ganz, ganz billige Art. Bei mir bspw. wollten sie meinen berechtigten Anspruch ablehnen, weil mein Ticket über LH gebucht war. Dabei weiß jedes Kind, dass Ansprüche nach EU/261 immer gegen den operating carrier gehen ... *seufz* Einfach nur lächerlich.