Klage gegen Eurowings

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.017
1.528
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Also; es geht um eine Flug von Eurowings, EW9066 welcher im Oktober 2018 erst am Abflugtag gecancelled wurde.
Schreiben mit Fristsetzung zur Zahlung der Entschädigung verblieb ohne Antwort.

Anwalt eingeschaltet und Eurowings schreibt nun, dass Sie nicht zahlen werden, da ein außergewöhnlicher Umstand vorlag.
Dieser soll sein:
Es kam zu einem Schaden an einem Reifen durch einen Fremdkörper auf dem Rollfeld.

Ich denke, dass das sowieso nur ein vorgeschobener Grund ist (am Gate wurde etwas vollkommen anderes erzählt) aber selbst dieser ist ja nicht haltbar.

Das Amtsgericht Hannover hat zu genau solch einem Fall schon eine Entscheidung mal gefällt:
https://www.kostenlose-urteile.de/A...aussergewoehnlichen-Umstand-dar.news26623.htm

ich denke also ich habe mit der Klage gute Chancen. Anwalt sieht das ähnlich.

Da ich aber nun in Vorschuss für die Gericht - und Anwaltskosten gehen muss, wollte ich einmal hier fragen und mir ein paar mehr Meinungen einholen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
EW9066 ist DUS-NUE, richtig? Außergewöhnlicher Umstand reicht ja nicht, zumutbare Maßnahmen müssten ja auch erfolgt sein. Gerade ab DUS hat EW hier mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
Siehe diesen Beitrag zu den Leitlinien der EU-Kommission: https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-261.html#post2771292
Du solltest somit auch Anspruch auf die Informationen haben, die später vor Gericht vorgetragen werden sollen (auch wenn die jetzt vermutlich nicht ganz so bindend sind wie eine "Verordnung")
 

Star Alliance

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
384
13
MUC
Ich habe den Flugplan nicht vor mir, weiss daher nicht wohin die EW9066 geht, sprich mit welcher Entschädigung (250/400/650EU) du später evt. rechnen könntest. Ehrlich gesagt wäre mir hier der Einsatz oder besser Vorschuss zu hoch, denn Du musst jetzt beweisen, dass KEIN aussergewöhnlicher Umstand vorlag. Ich würde auf ein paar Euro verzichten und den Vorgang eine Plattform wie Flightright o.ä. abgeben.
 
Zuletzt bearbeitet:

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.492
13.762
FRA
Ich habe den Flugplan nicht vor mir, weiss daher nicht wohin die EW9066 geht, sprich mit welcher Entschädigung (250/400/650EU) du später evt. rechnen könntest. Ehrlich gesagt wäre mir hier der Einsatz oder besser Vorschuss zu hoch, denn Du musst jetzt bewisen, dass KEIN aussergewöhnlicher Umstand vorlag. Völlig unklar ob die EW zahlen würde, auch wenn du vor Gericht Recht bekommst. Ich würde auf ein paar Euro verzichten und den Vorgang eine Plattform wie Flightright o.ä. abgeben.

wer sagt, dass der Kläger beweisen muss, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorlag? Eurowings hat "am Abflugtag gecancelled" also müssen die entweder Entschädigung etc. zahlen, oder vor Gericht überzeugen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen?
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.017
1.528
EW9066 ist DUS-NUE, richtig? Außergewöhnlicher Umstand reicht ja nicht, zumutbare Maßnahmen müssten ja auch erfolgt sein. Gerade ab DUS hat EW hier mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
Siehe diesen Beitrag zu den Leitlinien der EU-Kommission: https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-261.html#post2771292
Du solltest somit auch Anspruch auf die Informationen haben, die später vor Gericht vorgetragen werden sollen (auch wenn die jetzt vermutlich nicht ganz so bindend sind wie eine "Verordnung")

richtig; es war ein einem Sonntag abend der letzte Flug nach Nürnberg. Musst morgens früh auf jeden Fall schon in Nürnberg sein; bin dann abends um 20:00 mit der Bahn gefahren und kam nach 1:00 am frühen morgen erst am HBF an. Taxikosten von 24€ zum Zielort (es fuhr keine Bahn mehr dahin) -> damit kann ich locker leben. Aber das die sich um die Entschädigung drücken wollen, ist recht dreist.
Flug sollte um 19:10 gehen und erst um 19:00 kam die Meldung, dass dieser gestrichen wurde mit der Mitteilung, dass das Flugzeug, welches uns nach Nürnberg bringen sollte, noch in Paris am Flughafen steht.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.017
1.528
Ich habe den Flugplan nicht vor mir, weiss daher nicht wohin die EW9066 geht, sprich mit welcher Entschädigung (250/400/650EU) du später evt. rechnen könntest. Ehrlich gesagt wäre mir hier der Einsatz oder besser Vorschuss zu hoch, denn Du musst jetzt beweisen, dass KEIN aussergewöhnlicher Umstand vorlag. Ich würde auf ein paar Euro verzichten und den Vorgang eine Plattform wie Flightright o.ä. abgeben.

Eurowings schreibt ja von einem Reifenschaden der durch einen Fremdkörper verursacht wurde! Und genau das ist mMn kein Außergewöhnlicher Umstand... und das passende Urteil das dieses unterlegt findest du im Link.

Und da Rechtsanwalt schon selbst beauftragt (Eurowings hatte mir garkeine Rückmeldung gegeben zu meinen schreiben) -> kommt die Option mit flighright auch nicht in Frage... Da ich ja den Anwalt dann trotzdem bezahlen müsste (147,56€)
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.017
1.528
Vielleicht hatten die dort den besagten Reifenschaden. Wird aber sicher in der Verhandlung geklärt werden, bin gespannt was rauskommt.


wer weiß, sobald sich was neues ergibt, gebe ich hier die Rückmeldung.

Das "komische": die Ausgleichszahlung für NUE-DUS und DUS-NUE für Flüge im September 2018 wurde bezahlt. aber auch erst nach dem Brief vom Rechtsanwalt.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.415
EW hat doch in DUS eine Basis. Da müsste eigentlich die eine oder andere Reservemaschine stehen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.034
2.850
Z´Sdugärd
Eurowings schreibt ja von einem Reifenschaden der durch einen Fremdkörper verursacht wurde! Und genau das ist mMn kein Außergewöhnlicher Umstand... und das passende Urteil das dieses unterlegt findest du im Link.
Kein Reservereifen im Kofferraum gehabt? Oder war der Wagenheber nur kaputt? ;)
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
EW hat doch in DUS eine Basis. Da müsste eigentlich die eine oder andere Reservemaschine stehen.
Da der Flug AFAIK von einem LGW Dashomaten durchgeführt wird, würde das in einem solchen Fall vermutlich schon an der Kommunikation LGW<-->EW scheitern.
Das sollte natürlich aber nicht das Problem des Kunden sein.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.415
Das ist nicht das Problem des Kunden.... Ich wollte damit nur darauf hinweisen, dass eben eine Verspätung oder ein Problem im vorhergehenden Umlauf sich nicht automatisch auf den nächsten auswirken darf. Die Hürden für aussergewöhnliche Umstände daher etwas höher sind.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Bei technischem Defekt, und das auch noch auf einem Vorflug, schaltet doch praktisch jeder Richter auf Durchzug.

EW wird das anerkennen oder nach Klageerhebung einfach zahlen.

Nicht groß zögern. Anwalt Klaugeauftrag erteilen, und gut is...!