Mal anders rum / Urlaub mit Geschäftsreise verlängern

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DrNo

Erfahrenes Mitglied
16.09.2014
583
330
HAJ/ZRH
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Moin,

ich finde zum Thema Urlaub nach Geschäftsreise relativ viele Informationen im Netz, zur Variante geplanter Urlaub mit dienstlichem Anteil allerdings zu wenig. Vielleicht habt ihr Erfahrungen damit und könnt mir einen Tipp geben.

Ich habe letztes Jahr eine 11 tägige Urlaubsreise nach Japan (Tokyo-Osaka-Kyoto-Tokyo) gemacht. Das haben auch einige Kunden und Kollegen aus Japan auf gemeinsamen Terminen mit mir und Mitarbeitern in DE mitbekommen. Es kam wie es kommen musste, ich wurde zu Haus-, Hof-, Bürobesichtigungen und Familienzusammenkünften eingeladen. Endlich war für die Japaner die Chance gekommen den deutschen Geschäftspartner seine Gastfreundschaft im eigenen Land zu zeigen und zu besprechen gab es dann für Q3/4 auch noch einiges.

Es hilft kein Klagen und ich fing an etwas umzuplanen um mehr Zeit in Osaka und Tokyo zu haben. Im Nachhinein war die Zeit super ich habe allerdings locker fünf halbe Tage in die Pflege von Geschäftsbeziehungen investiert. Diese Zeit kann ich meinem Arbeitgeber allerdings nicht in Rechnung stellen, dafür ist die Bude zu groß und die entscheidenden Stellen würden diesen Aufwand im Asiengeschäft auch nur bedingt verstehen.

Mit Blick auf die anstehende Einkommenssteuererklärung habe ich dann doch noch mal ein bisschen gelesen und gesehen, dass man bei einem geschäftlichen Anteil von mehr als 10% die dienstlichen Kosten geltend machen kann.

Wenn ich den Urlaub allerdings privat geplant und gebucht habe, was kann ich dann in Abzug bringen?

Verpflegungskosten (Geschäftsessen) wo angefallen ist klar.
Wie sieht es mit Hotelkosten und Flugkosten aus? Geht das anteilig oder müssen Ausgaben ganz klar getrennt sein, sprich Flüge sind Privatvergnügen, Übernachtungen können eingereicht werden wo sie einem Termin zugeordnet werden können.[FONT=&quot]
[/FONT]
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.350
2.442
FRA
Einfache Antwort:

Frag nen Steuerberater ;)

Rechtlich verbindliche Auskünfte wird Dir in einem Forum keiner geben
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.603
505
Mein Bauchgefühl sagt mir: Besser freiwillig die Finger davon lassen.

Am Ende hast du zwar Beziehungen gepflegt, aber bist du auch eingeladen worden. Das aufzurechnen im Deutschen Steuerrecht mit Abzug geldwerter Vorteil etc. Dann ohne Dienstreiseauftrag. Da können besonders böswillige schnell einen Strick draus drehen.

In deinem Interesse und auch selbst gegenüber der Firma - man kann so was, wenn man sich mal nicht grün 'gewaltsam' ist auch anders auslegen.- wie gesagt: mach nicht mal den Versuch. Gefühlt holst du da Maximum 500 Euro raus- bei viel Aufwand.

Wie gesagt - reine Bauchgefühl Empfehlung.

Die investierte Zeit wird dir aber vielleicht später indirekt zurückerstattet - ganz ohne Probleme- vielleicht mit früher mehr Gehalt, eventuell Prämie, beruflicher Aufstieg, etc.


Gruß

Flyglobal
 

Holodoc79

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
626
149
Vor allem, weil das deutsche Steuerrecht Urlaub mit anschließender Dienstreise sehr kritisch sieht. Dienstreise mit anschließendem Urlaub ist da wesentlich einfacher, solange das Verhältnis zwischen privat und geschäftlich im Rahmen bleibt (Stichwort: 2 Tage geschäftlich gefolgt von 2 Wochen Urlaub).
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ich sehe das von der praktischen Seite eines Prüfers und gehe davon aus, dass Du fest angestellt und nicht freiberuflich bist: Solange die Firma (gerade bei einer größeren Firma) gar nichts von den geschäftlichen Terminen weiß (= anteilige Wiedergutschrift der Urlaubstage) warst Du nun mal im Urlaub. Was Du in Deiner Urlaubszeit machst, ist Deine Sache aber dann ist es eben auch nicht ansetzungsfähig.

Machbar wird da imho erst etwas, wenn Du Dir von Deinem AG anteilig Urlaubstage gutschreiben lässt. Denn letztendlich ist nur das für das Finanzamt eine eindeutige Bestätigung, dass Du wirklich in Deinem Urlaub gearbeitet hast.
 
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Reaktionen: Anonyma und peter42

olibr

Erfahrenes Mitglied
17.04.2014
516
5
87665 Mauerstetten
Ich sehe noch ein weiteres Problem, bei der Einreise in das jeweilige Land.
Dort muss man in der Einreisekarte ankreuzen ob Tourist oder arbeit oder ....
Dürfte bei der Einreise auch Probleme geben.
:)
 

ningyo

Erfahrenes Mitglied
05.09.2009
1.239
14
FRA
Ich sehe noch ein weiteres Problem, bei der Einreise in das jeweilige Land.
Dort muss man in der Einreisekarte ankreuzen ob Tourist oder arbeit oder ....
Dürfte bei der Einreise auch Probleme geben.
:)

Zumindest bei Japan gibt es da keine Probleme; man kann auch beides ankreuzen, an der Art des Visums ändert das nichts. (in Japan ist das Kreuzchen für die Statistik)
In anderen Ländern mag das allerdings anders sein.
 

DrNo

Erfahrenes Mitglied
16.09.2014
583
330
HAJ/ZRH
Danke schon mal für die ganzen Antworten.

Eventuell ist es den Aufwand wirklich nicht wert. Muss ich mir mal überlegen.

Urlaubstage für die Termine zurückzufordern wäre kein Problem. Mein Vorgesetzter weiß von den Terminen und dem Inhalt, dass war abgestimmt.

Reisekosten ins Nicht-EU Ausland wären aber zu kompliziert im Nachhinein einzureichen, dass ist ein relativ großer Rattenschwanz.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Ich sehe noch ein weiteres Problem, bei der Einreise in das jeweilige Land.
Dort muss man in der Einreisekarte ankreuzen ob Tourist oder arbeit oder ....
Dürfte bei der Einreise auch Probleme geben.
:)

Ich war immer der Meinung, man muss den "Hauptzweck" angeben.
Wenn du also eine Geschäftsreise machst und dir abends noch ein paar Sehenswürdigkeiten ansiehst, dann wäre der Hauptzweck wohl geschäftlich.
In der vom OP geschilderten Konstellation eher Urlaub.
 

munich1705

Reguläres Mitglied
19.11.2018
43
5
Wie die meisten hier schon schreiben, würde ich von der finanziellen Seite her nichts machen, kommt wahrscheinlich mehr Arbeit und Ärger zurück. Wenn Dein Chef Bescheid weiss über Deine "Sonderaktionen", dann wird er auch einen freien Tag (nicht Urlaub), oder so, für Dich genehmigen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.126
8.352
BRU
Urlaubstage für die Termine zurückzufordern wäre kein Problem. Mein Vorgesetzter weiß von den Terminen und dem Inhalt, dass war abgestimmt.
.

Das wäre doch eine für beide Seiten faire Lösung. Dein AG erkennt an, dass Du berufliche Termine wahrgenommen hast und gibt Dir entsprechend Urlaubstage zurück.

Kosten würde ich dagegen wirklich nur verlangen, wenn Dir durch die Termine Zusatzkosten entstanden sind (etwa Umbuchung des Flugs auf ein paar Tage später, um noch ein paar Kundentermine wahrzunehmen, zusätzliche Hotelnächte, die eindeutig dienstlich bedingt waren o.ä.) und das vorher vom AG zugesagt wurde.
 
M

Mcflyham

Guest
Bei uns geht nur die Reihenfolge "dienstlich-privat" aber nicht umgekehrt. Begründung ist: Was wäre, wenn du schon im Urlaub bist aber der dienstliche Termin im Anschluss (kurzfristig) ausfällt? Dann hast du quasi einen Dienstreiseflug ohne dienstlichen Anlass angetreten.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.603
505
Danke schon mal für die ganzen Antworten.

Eventuell ist es den Aufwand wirklich nicht wert. Muss ich mir mal überlegen.

Urlaubstage für die Termine zurückzufordern wäre kein Problem. Mein Vorgesetzter weiß von den Terminen und dem Inhalt, dass war abgestimmt.

Reisekosten ins Nicht-EU Ausland wären aber zu kompliziert im Nachhinein einzureichen, dass ist ein relativ großer Rattenschwanz.

Wie die meisten hier schon schreiben, würde ich von der finanziellen Seite her nichts machen, kommt wahrscheinlich mehr Arbeit und Ärger zurück. Wenn Dein Chef Bescheid weiss über Deine "Sonderaktionen", dann wird er auch einen freien Tag (nicht Urlaub), oder so, für Dich genehmigen.

Also wenn alles abgesprochen ist, dann sollte man das simpel mit freien Tagen über den Reinen Urlaubsanspruch hinaus (oder 2-3 Tage zählen nicht als Urlaub, sondern bezahlte Freizeit), sowie eventuell mit Sonderzahlungen (Bonus) für besonderen Einsatz Regeln. Schwubs und schon ist das weniger kompliziert.

Flyglobal
 

DrNo

Erfahrenes Mitglied
16.09.2014
583
330
HAJ/ZRH
Ja da wird es drauf hinauslaufen. Ist auch okay, wollte nur mal die Bedinungen für die Konstellation abchecken, ist aber wie befürchtet nicht so einfach.