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Moin,
ich finde zum Thema Urlaub nach Geschäftsreise relativ viele Informationen im Netz, zur Variante geplanter Urlaub mit dienstlichem Anteil allerdings zu wenig. Vielleicht habt ihr Erfahrungen damit und könnt mir einen Tipp geben.
Ich habe letztes Jahr eine 11 tägige Urlaubsreise nach Japan (Tokyo-Osaka-Kyoto-Tokyo) gemacht. Das haben auch einige Kunden und Kollegen aus Japan auf gemeinsamen Terminen mit mir und Mitarbeitern in DE mitbekommen. Es kam wie es kommen musste, ich wurde zu Haus-, Hof-, Bürobesichtigungen und Familienzusammenkünften eingeladen. Endlich war für die Japaner die Chance gekommen den deutschen Geschäftspartner seine Gastfreundschaft im eigenen Land zu zeigen und zu besprechen gab es dann für Q3/4 auch noch einiges.
Es hilft kein Klagen und ich fing an etwas umzuplanen um mehr Zeit in Osaka und Tokyo zu haben. Im Nachhinein war die Zeit super ich habe allerdings locker fünf halbe Tage in die Pflege von Geschäftsbeziehungen investiert. Diese Zeit kann ich meinem Arbeitgeber allerdings nicht in Rechnung stellen, dafür ist die Bude zu groß und die entscheidenden Stellen würden diesen Aufwand im Asiengeschäft auch nur bedingt verstehen.
Mit Blick auf die anstehende Einkommenssteuererklärung habe ich dann doch noch mal ein bisschen gelesen und gesehen, dass man bei einem geschäftlichen Anteil von mehr als 10% die dienstlichen Kosten geltend machen kann.
Wenn ich den Urlaub allerdings privat geplant und gebucht habe, was kann ich dann in Abzug bringen?
Verpflegungskosten (Geschäftsessen) wo angefallen ist klar.
Wie sieht es mit Hotelkosten und Flugkosten aus? Geht das anteilig oder müssen Ausgaben ganz klar getrennt sein, sprich Flüge sind Privatvergnügen, Übernachtungen können eingereicht werden wo sie einem Termin zugeordnet werden können.[FONT="]
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ich finde zum Thema Urlaub nach Geschäftsreise relativ viele Informationen im Netz, zur Variante geplanter Urlaub mit dienstlichem Anteil allerdings zu wenig. Vielleicht habt ihr Erfahrungen damit und könnt mir einen Tipp geben.
Ich habe letztes Jahr eine 11 tägige Urlaubsreise nach Japan (Tokyo-Osaka-Kyoto-Tokyo) gemacht. Das haben auch einige Kunden und Kollegen aus Japan auf gemeinsamen Terminen mit mir und Mitarbeitern in DE mitbekommen. Es kam wie es kommen musste, ich wurde zu Haus-, Hof-, Bürobesichtigungen und Familienzusammenkünften eingeladen. Endlich war für die Japaner die Chance gekommen den deutschen Geschäftspartner seine Gastfreundschaft im eigenen Land zu zeigen und zu besprechen gab es dann für Q3/4 auch noch einiges.
Es hilft kein Klagen und ich fing an etwas umzuplanen um mehr Zeit in Osaka und Tokyo zu haben. Im Nachhinein war die Zeit super ich habe allerdings locker fünf halbe Tage in die Pflege von Geschäftsbeziehungen investiert. Diese Zeit kann ich meinem Arbeitgeber allerdings nicht in Rechnung stellen, dafür ist die Bude zu groß und die entscheidenden Stellen würden diesen Aufwand im Asiengeschäft auch nur bedingt verstehen.
Mit Blick auf die anstehende Einkommenssteuererklärung habe ich dann doch noch mal ein bisschen gelesen und gesehen, dass man bei einem geschäftlichen Anteil von mehr als 10% die dienstlichen Kosten geltend machen kann.
Wenn ich den Urlaub allerdings privat geplant und gebucht habe, was kann ich dann in Abzug bringen?
Verpflegungskosten (Geschäftsessen) wo angefallen ist klar.
Wie sieht es mit Hotelkosten und Flugkosten aus? Geht das anteilig oder müssen Ausgaben ganz klar getrennt sein, sprich Flüge sind Privatvergnügen, Übernachtungen können eingereicht werden wo sie einem Termin zugeordnet werden können.[FONT="]
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