Erstattung nur an OTA?

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.420
Neuss
www.drboese.de
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Hallo zusammen,

eine Airline teilt mir nach Storno eines per OTA gebuchten Fluges mit:

Sehr geehrter Herr xxx,

die Richtlinien und Vorgaben der IATA (International Air Transport Association) erlauben uns ausschließlich eine Erstattung auf das Zahlungsmittel, das zur Zahlung von Flugreservierungen genutzt wird (in Buchung $BUCHUNG Master Cardxxxxxxxx5151).

Wenn dies nicht Ihre Karte ist, gehen wir davon aus, dass es sich um die Karte des Drittanbieters handelt, über den Sie die Reise gebucht haben. Reiseanbieter setzen überwiegend eigene Geschäftskreditkarten als Zahlungsmittel ein und rechnen mit den Kunden separat und unabhängig von der $Airline ab. Wir möchten Sie daher bitten, sich zwecks Erstattung an Ihr Reiseportal zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen / With kind regards

Ist das wirklich so? Dass das die übliche Praxis ist: Geschenkt. Ich hatte der Airline aber ausdrücklich mitgeteilt, dass ich eine Erstattung an mich direkt wünsche. Woraus ergibt sich also die Vorgabe, nur auf das genutzte Zahlungsmittel zu erstatten und wie wirkt so eine Vorgabe mir gegenüber, wenn es in AGB nicht Vertragsgegenstand gemacht wurde?
 
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A

Anonym70281

Guest
Woraus ergibt sich also die Vorgabe, nur auf das genutzte Zahlungsmittel zu erstatten und wie wirkt so eine Vorgabe mir gegenüber, wenn es in AGB nicht Vertragsgegenstand gemacht wurde?

Ist das nicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Storno auf das genutzte Zahlungsmittel gehen MUSS, wegen Vermeidung von Geldwäsche etc.pp.?
Ansonsten ist das halt eines der typischen Probleme, wenn man über eine OTA bucht.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
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Ist das nicht sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Storno auf das genutzte Zahlungsmittel gehen MUSS, wegen Vermeidung von Geldwäsche etc.pp.?
Ansonsten ist das halt eines der typischen Probleme, wenn man über eine OTA bucht.
Nope. Beides sind "unbare" Zahlungsmittel, dazu oft ja sehr kleine Beträge, da sehe ich kein GwG-Problem. Dass es ein OTA-Problem ist, ist mir bekannt. Aber ich will das OTA-Problem gerne lösen ;-)
 
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haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
865
310
VIE
Hallo zusammen,

eine Airline teilt mir nach Storno eines per OTA gebuchten Fluges mit:



Ist das wirklich so? Dass das die übliche Praxis ist: Geschenkt. Ich hatte der Airline aber ausdrücklich mitgeteilt, dass ich eine Erstattung an mich direkt wünsche. Woraus ergibt sich also die Vorgabe, nur auf das genutzte Zahlungsmittel zu erstatten und wie wirkt so eine Vorgabe mir gegenüber, wenn es in AGB nicht Vertragsgegenstand gemacht wurde?
Du wirst wahrscheinlich den BSP anschauen müssen:

https://portal.iata.org/faq/article...kreditierter-IATA-Agent-zu-sein-1415811095332
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
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Und der soll Vertragsbestandteil des Vertrags Kunde-Airline sein? Sowas wird doch vor Buchungsabschluss niemals auf der Seite des OTA angezeigt.
Das war ja meine zweite Frage, die ich mir stellte. Vielleicht haben diese Regelungen ja aber auch direkte Wirkung, ohne dass man sie vertraglich mit einbezieht... Kommt mir aber auch schräg vor.

Außerdem schreibt die IATA

Airlines receive one settlement covering all agents

Das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein, da mir die Airline ja eine KK-Nummer mitteilte (teilweise), an die die Erstattung erfolgt sein soll
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
537
58
Spätestens eine Abtretung, so macht es GFF, dürfte alle Vorgaben der IATA auch "überschreiben".

Ja die Abtretung ist aber auch nur vom Buchungsanmelder an gff, da könnte sich die Airline dann immer noch evtl rausreden mit, man bräuchte eine Abtretung der OTA?
 
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haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
865
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VIE
Ich begreife noch nicht, worauf du hinaus willst?

Du schließt mit einem Agenten einen Vertrag zur Vermittlung eines Beförderungsvertrages. Zahlung erfolgt mit deiner Karte zwischen den Vertragspartnern.

Der Agent schließt einen Vertrag mit der Airline über die Vermittlung des Beförderungsvertrages an dich. Zahlung erfolgt mit Agentenkarte.

Zwischen dir und der Airline entsteht ein Beförderungsvertrag. Zahlungsabreden gibt es keine.

Wenn der Beförderungsvertrag wegfällt, müsste dir der Agent ja zuerst den Rückzahlungsanspruch abtreten, sonst bleibt die Airline ja dem Agenten in der Schuld.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.796
2.285
CGN
Ich begreife noch nicht, worauf du hinaus willst?

Die Sachlage dürfte wahrscheinlich sein:

1. User kexbox oder auch ein Mandant bucht bei einer OTA.

2. Flug wird storniert - S&G gehen von der Airline an die OTA zurück - OTA berechnet ein Entgelt für die weitere Rückerstattung an User kexbox/Mandanten, das den Rückzahlungsbetrag der S&G übersteigt oder zumindest erheblich reduziert.

3. User kexbox möchte nun (ggf. für seinen Mandanten) Zahlung von der Airline direkt verlangen; dann kann sich die Airline ggf. mit der OTA herumschlagen.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.617
961
MUC, BSL
Die Tatsache, dass sich kexbox eingeschaltet hat, lässt doch eher einen EU261-Fall vermuten und nicht bloß die Rückerstattung der S&G eines non-refundable Tickets.

Zumindest kann man die Ansicht vertreten, dass die Rückerstattung basierend auf der EU-VO an den Fluggast zu gehen hat - etwaige Kompensationszahlungen sind ja auch an den Passagier zu entrichten und nicht an das OTA (gut, was sollen die auch damit).

Interessant ist die Frage aber durchaus: wenn z.B. die Rückerstattung höher ist als der tatsächlich an das OTA entrichtete Betrag, was dann? Unternehmerisches Risiko des OTAs?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ich halte das Vorgehen der Airline auch für korrekt.

Woher soll die Airline wissen, ob nicht der besagte Flugschein etwa Bestandteil einer Pauschalreise mit weiteren Leistungen des OTA ist und bzgl. dieser Pauschalreise womöglich ganz andere Stornobedingungen gelten, als bei isolierter Betrachtung nur des Flugscheins.

Selbst wenn das im konkreten Fall nicht so sein sollte, aber die Airline muss ja in ihrem Handeln alles denkbare vorsehen.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
(...)eine Airline teilt mir nach Storno eines per OTA gebuchten Fluges mit (...)

(...) die Richtlinien und Vorgaben der IATA (International Air Transport Association) erlauben uns ausschließlich eine Erstattung auf das Zahlungsmittel, das zur Zahlung von Flugreservierungen genutzt wird (in Buchung $BUCHUNG Master Cardxxxxxxxx5151).

Wenn dies nicht Ihre Karte ist, gehen wir davon aus, dass es sich um die Karte des Drittanbieters handelt, über den Sie die Reise gebucht haben. Reiseanbieter setzen überwiegend eigene Geschäftskreditkarten als Zahlungsmittel ein und rechnen mit den Kunden separat und unabhängig von der $Airline ab. Wir möchten Sie daher bitten, sich zwecks Erstattung an Ihr Reiseportal zu wenden. (...)

Laut IATA Resolution 890 ist es Reisebüros untersagt, für die Bezahlung ("von Flugscheinen / Ausstellung über BSP" Anm. des Verfassers) ("Kredit" Anm. des Verfassers) Karten zu verwenden, die auf ihren Namen oder auf den Namen einer für sie handelnden Person ausgestellt sind.

OTA = Reisebuero

https://www.iata.org/Sites/FMC/Files/reso_890.pdf -> 3.4

In der Praxis kann die Airline sehr wohl einen Refund abweichend von der originalen "Form of Payment" ausloesen. Dies ist ein manueller Vorgang - nicht tägliche Praxis, kommt aber vor. Die Airline muss eben intern eine entsprechende FiBu Verbuchung vornehmen - das ist aber für den Vertragspartner nicht relevant.

Etwas ganz anderes ist es, wenn das Reisebuero eine Ticketausstellung gegen CC vorgenommen hat, und dann die FOP bei Refund auf Invoice (also Rechnung) ändert. Dies ist dem Reisebuero (Agent) untersagt - nach den üblichen BSP Regeln, nach dem Agenturvertrag, und nach dem Merchant Agreement mit den Kreditkartengesellschaften.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Laut IATA Resolution 890 ist es Reisebüros untersagt, für die Bezahlung ("von Flugscheinen / Ausstellung über BSP" Anm. des Verfassers) ("Kredit" Anm. des Verfassers) Karten zu verwenden, die auf ihren Namen oder auf den Namen einer für sie handelnden Person ausgestellt sind.

Wie buchen denn TUI & Co die Flüge bei Lufthansa, für ihre Pauschal-(Fern)reisen?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
537
58
Etwas ganz anderes ist es, wenn das Reisebuero eine Ticketausstellung gegen CC vorgenommen hat, und dann die FOP bei Refund auf Invoice (also Rechnung) ändert. Dies ist dem Reisebuero (Agent) untersagt - nach den üblichen BSP Regeln, nach dem Agenturvertrag, und nach dem Merchant Agreement mit den Kreditkartengesellschaften.
Wie schauts denn mit low costern mit der FOP aus, die in AMA über light ticketing gebucht werden müssen?
Steht bei denen für FOP beides verfügbar, also INV und Kreditkarte?

Und bei Veranstalertarifen geht generell nur INV und nicht Kreditkarte? Würde ja Sinn machen, weil man das ja nicht ohne Zusatzleistung verkaufen darf, und der Netto Preis ja ohne Zusatzleistung ist, aber geht es theoretisch mit Kreditkarte als FOP?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
537
58
@FARE_IT
Ich hab auch schon mal von einer dubiosen U.S. OTA gesehen, dass sie das getrickste Ticket (was billiger war) mit FP INV abgerechnet haben und dann via MCO den Kundenpreis abgerechnet haben.
Die sind also den Umweg gegangen die Pax cc über MCO zu belasten anstatt eigener payment processor. Und weil sie ordentlich markup draufgehauen haben, konnten die nicht als FOP die Pax cc nehmen, sonst hätte er ja gesehen, dass es eigentlich viel weniger war das Ticket.
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Wie schauts denn mit low costern mit der FOP aus, die in AMA über light ticketing gebucht werden müssen? Steht bei denen für FOP beides verfügbar, also INV und Kreditkarte?

Sehr individuell afaik. Für den europäischen Markt gilt wohl dass "Light Ticketing" eine CC als FOP voraussetzt, und keine BSP Transaktion darstellt. Ergo: Keine IATA / BSP Regeln greifen.

Und bei Veranstalertarifen geht generell nur INV und nicht Kreditkarte? (...)

Hängt wohl vom Agentur / Veranstalterraten Vertrag ab. Üblicherweise wohl Invoice. Und BSP Transaktion.

Grundsätzlich gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter."

(...) von einer dubiosen U.S. OTA gesehen (...)

Dazu reicht ein Blick ins bayrische Voralpenland / oder die deutsche Hauptstadt mitunter.

Ob dies dubios ist oder nicht, vermag jeder Käufer selbst entscheiden. Grundsätzlich würde ich den von Dir beschriebenen Ablauf aber nicht als "dubios", sondern eher als "Win Win" bezeichnen wollen.

Spannend wird das Thema in einem anderen (bisher (zum Glück) rein theoretischen) Kontext: Ein Reisemittler verkauft im eigenen Namen auf eigene Rechnung einen Flugschein an einen Reisenden, der während des Fluges aufgrund eines Absturzes ums Leben kommt. Ein findinger Anwalt wird darauf aufmerksam (es sind verschiedene Möglichkeiten denkbar warum das passiert) - und nimmt (nachdem die Airline mit Blick auf die Haftungsbeschränkungen aus dem Warschauer Abkommen verhandelt) den Reisemittler in Regress. Auch spannend in diesem Kontext z.B. dass der Reisemittler aus "Service Motiven" heraus, den Online Check In für einen Kunden ausgeführt hat...

Das sind aber voellig andere Themen...
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Hallo zusammen,

eine Airline teilt mir nach Storno eines per OTA gebuchten Fluges mit:



Ist das wirklich so? Dass das die übliche Praxis ist: Geschenkt. Ich hatte der Airline aber ausdrücklich mitgeteilt, dass ich eine Erstattung an mich direkt wünsche. Woraus ergibt sich also die Vorgabe, nur auf das genutzte Zahlungsmittel zu erstatten und wie wirkt so eine Vorgabe mir gegenüber, wenn es in AGB nicht Vertragsgegenstand gemacht wurde?

Dürfte wohl die Frage sein, wie hier gebucht worden ist. Ich kenne OTAs, die schließen mit Dir den Vertrag im eigenen Namen und buchen Dich dann auf ihre Rechnung beim Anbieter ein. Fluege.de - Gott hab sie seelig - war immer ein Kandidat dafür. Der Grund war einfach: Die lagen teilweise soweit unter den Flugpreisen der Airline, dass das üblichen Modell (Flugpreis von der Airline, Sonstige Gebühren vom OTA in Rechnung gestellt) nicht funktionierte.

Es dürfte aber doch eher eine rechtlichte Frage sein: Mit wem hat Dein Mandant einen Vertrag: Entweder mit der Airline und das OTA vermittelt nur oder aber mit dem OTA im eigenen Namen. Wenn Dein Mandant einen Vertrag mit der Airline hat, wird die Airline mit befreiender Wirkung auch nur an Deinen Mandanten leisten können. Wenn es anders ist, wird die Airline mit befreiender Wirkung nur an das OTA leisten können.

Vielleicht schreibst Du ihnen einfach, dass die Zahlung an das OTA nicht schuldbefreiend wirkt, jede eventuell erteilte Vollmacht des OTA zum Inkasso wiederrufen wird und wurde und sich die Airline darauf einstellen kann, doppelt zu zahlen. Irgendwas dürfte dann passieren.



P.S.: Manchmal ist es gut, ein bisserl Jura zu machen :)
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
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58
Dürfte wohl die Frage sein, wie hier gebucht worden ist. Ich kenne OTAs, die schließen mit Dir den Vertrag im eigenen Namen und buchen Dich dann auf ihre Rechnung beim Anbieter ein. Fluege.de - Gott hab sie seelig - war immer ein Kandidat dafür. Der Grund war einfach: Die lagen teilweise soweit unter den Flugpreisen der Airline, dass das üblichen Modell (Flugpreis von der Airline, Sonstige Gebühren vom OTA in Rechnung gestellt) nicht funktionierte.
Die Überraschung ist, das sind nicht nur wenige, die Tickets unter Wert verkaufen, sondern eher die Mehrheit.
Fast alle OTAs, die Eco Tickets über Metas (kayak,skyscanner,...) anbieten, verkaufen die unter Wert.
Wenn die Kundenkreditkarte von der Airline direkt belastet wird, dann weiß man, das Reisebüro hat es auch zu diesem Preis verkauft.
Also z.B. bei expedia group wird die Kreditkarte eigentlich immer via BSP von der Airline direkt belastet.

Große OTAs, die billiger sind als der eigentlich public Preis, z.B. edreams/opodo; seat24, travelgenio, travix group (flugladen.de und weitere) verkaufen die reinen Tickets alles unter Einkaufspreis mit Verlust.
Der Grund ist, dass sie hoffen mit den ganzen Zusatzleistungen mehr Geld zu machen, wenn man aber wirklich keine Versicherung, Servicepaket, kein Gepäck (bei dem schlagen sie nämlich auch nochmal mehr drauf als was es eigentlich kostet) bucht, macht die OTA Verlust.
Deswegen können Sie die Kunden cc auch nicht via BSP belasten, denn die Airline bekommt den vollen Preis.

Wenn man die nötige Technik dazu hat, kann man nämlich ohne Probleme sehen, wieviel jede OTA für welches Ticket am Ende gezahlt hat. Und da sieht man dann ganz klar, dass der Preis, den sie an die Airline zahlen viel höher ist als was sie den Kunden berechnet haben.
 
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