Flug anulliert EW 1104 DUS-RSW/ Entschädigungen...

ANZEIGE

alha3

Reguläres Mitglied
30.09.2011
58
0
ANZEIGE
Leider hatten wir am 24.01.2019 ziemliches Pech mit unseren gebuchten Miles and More Prämienflügen
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir etwas raten könntet, wie ich denn wegen Erstattungen und Entschädigungen am besten vorgehen könnte...

2 Erwachsene und 2 Kinder - gebucht auf MUC - DUS - RSW am 24.01. in Eurowings Business / gebucht mit Miles and More Prämienmeilen.

Am 24.01. wurde der Eurowings Flug DUS - RSW annulliert und wir wurden auf die Eurowings Maschine von DUS nach MIA am 25.01. umgebucht. Von MIA nach RSW sollte es dann mit dem Bus weitergehen. Davon erfuhren wir erst als wir schon mit einer LH Maschine in DUS angekommen waren. Wetter war perfekt, Streik war auch keiner.
Es war die einzige Annullierung oder größere Verspätung des Tages in DUS. Umbuchungen über MUC, FRA oder ZRH war trotz heftiger Versuche einiger Passagiere "nicht möglich"

Unterbringung vom 24.01. auf den 25.01. erfolgte von Eurowings organisiert in Duisburg, es gab Essensgutscheine und Betreuung war absolut in Ordnung.

Am 25.01. erfolgte dann der Eurowings-Flug nach Miami. Leider waren im Eurowings Flieger ca. ein Drittel aller BIZ Class Sitze defekt und ich musste in die Best umziehen.
Frau und beide Kinder kamen in der BIZ unter. Auch andere Passagiere mussten umziehen. Einige sogar in die normale ECO.

Kann mir bitte jemand von Euch helfen, wie ich nun am besten wegen den Erstattungen bzw. Entschädigungen bei Eurowings vorgehen kann. Zusätzlich zu dem ganzen Theater musste ich den Mietwagen umbuchen, was Mehrkosten in Höhe von 90 Euro nach sich zog. Außerdem konnte ich die bereits im Vorfeld bezahlte Hotelübernachtung im Gegenwert von 150 Euro in RSW nicht mehr stornieren.

Bringt das etwas es auf eigene Faust zu versuchen, gleich ab zum Anwalt oder kümmern sich die Flugrechtsportale auch um Downgrade Erstattungen und Co.?

Herzlichen Dank für EURE Hilfe.

Tobias
 

alha3

Reguläres Mitglied
30.09.2011
58
0
Man kann ja "nur" die Flugnummer und den Reisetag eingeben und dann kommt der Hinweis:

Flugdaten nicht gefunden
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Ich würde wie folgt vorgehen:

1) Forderung(en) direkt bei der Airline einreichen. Braucht Zeit, kostet euch nichts / wenig.

2) Forderung(en) via einer Flugrecht Internetseite einreichen. Schnell, kostet aber ca. 1/3 an Kommission. Zusatzkosten (Auto) müssen via Airline eingefordert werden.

3) Anwalt.
 

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
0
Ich würde wie folgt vorgehen:

1) Forderung(en) direkt bei der Airline einreichen. Braucht Zeit, kostet euch nichts / wenig.

2) Forderung(en) via einer Flugrecht Internetseite einreichen. Schnell, kostet aber ca. 1/3 an Kommission. Zusatzkosten (Auto) müssen via Airline eingefordert werden.

3) Anwalt.

Wieso nicht

4) Schlichtungsstelle, kostet nichts und macht dasselbe wie flightright, nur langsamer.

?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Hier müssen aber verschiedene Forderungen sauber differenziert werden.

1. Anspruch auf die Ausgleich in Höhe von 600Euro pro Reisenden, in diesem Betrag sind allerdings die Hotelkosten in RSW bereits abgedeckt ebenso eventuelle zusätzliche Kosten für den Mietwagen sofern die nicht Teil der Transferkosten MIA-RSW sind

Der Schilderung nach dürfte die Annullierung nicht aufgrund außergewöhnlicher Umstände erfolgt sein, der Anspruch wäre daher begründet.

2. Kosten für den Transferaufwand von MIA nach RSW
Diese Kosten müssten jedoch sauber getrennt dargelegt werden, zB in Form eine getrennt abgerechneten Mietwagenbuchung.
Hat denn in MIA ein entsprechendes Angebot zum Transfer nach RSW bestanden falls ja sollte man diesen Punkt abschreiben der Aufwand steht eher nicht im Verhältnis zum erwarteten Erstattungsbetrag.

3. Downgrade
Hier dürfte es am sinnvollsten sein den Sachverhalt an M&M zu melden und deren Angebot abwarten, in einem ähnlichen Fall von Flying Blue wurden mir 50000 von 60000 eingesetzten Meilen erstattet.
Man könnte natürlich auch den Versuch unternehmen den Gegenwert des Tickets bestimmen zu lassen und dann 75% des Wertes in Geld zu fordern.
Dieses Vorgehen ist aber umstritten und wird sich nur im regulären zivilgerichtlichen Verfahren durchsetzen lassen.

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll zunächst selbst die Forderung gegenüber EW schriftlich mit Fristsetzung erheben.
Dies löst nach Fristablauf den Verzug seitens EW aus und spätere Anwaltskosten müssten übernommen werden.

Allerdings hat sich den Fällen die ich selbst bei EW hatte die Methode der schriftlichen Forderung, nach Ablauf der Frist Übermittlung einer Mahnung mittels Postzustellungsauftrag und anschließendem Mahnverfahren als effektiv und geringem Aufwand erwiesen.

die Schlichtungsstelle wäre ein Ansatzpunkt für die Forderung aufgrund des Downgrades der Anspruch auf Ausgleichszahlung dürfte hier so eindeutig sein, dass ein Schlichtungsverfahren schlicht unnötig lange dauert.
 
  • Like
Reaktionen: Star Alliance

alha3

Reguläres Mitglied
30.09.2011
58
0
Sodale...heute Reaktion von EW nach 2 Wochen.

Hatte alles genau so gemacht wie empfohlen und meine Forderung gestellt - incl. Fristsetzung. Man hatte sich aber noch vor Fristablauf gemeldet.

EW wird die nächsten 2 Wochen 4 mal 600 Euro überweisen und die Mehrkosten für die Mietwagen Umbuchung übernehmen.

Soweit schon mal so gut. Überflüssige Hotelübernachtung will man nicht tragen, was ich ja irgendwo noch nachvollziehen kann.

Die Frechheit ist allerdings die Downgrade Kompensation. Hier bietet
man mir einen Eurowings Fluggutschein über 100 Euro. Allein der Preisunterschied zwischen Best und Biz war zum Buchungszeitpunkt mehr als 1000 Euro. Und selbst die Meilen hatten einen weit höheren Wert als 100 Euro. Von der Enttäuschung nicht gemeinsam mit der Familie in der BIZ zu fliegen und vom „Stress“ meiner Frau nun 2 Kids allein bespaßen zu müssen gar nicht zu reden.

Hatte zuerst wie empfohlen mit Miles and More Kontakt aufgenommen aber man erklärte mir, man sei nicht zuständig. Ich solle mich an EW wenden.

Wie soll ich mich nun am besten verhalten?

Danke Euch.

Tobi
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Zusätzlich zur Schlichtungsstelle kann es aber sinnvoll sich nochmal mit M&M in Verbindung zu setzen und zum Ausdruck zu bringen dass das EW Angebot zu gering ist.

FlyingBlue hat in einer ähnlichen Fallkonstellation dann die Meilen bis auf 10000 zurück gebucht nachdem das Angebot von KQ nicht gut genug war, vielleicht funktionert das bei M&M ebenfalls?


dass die Überflüssige Hotelübernachtung nicht übernommen wird ist übrigens völlig in Ordnung denn diese Art Schaden ist bereits in der Ausgleichszahlung abgedeckt.