kleine Frage zum Verfahren beim Amtsgericht wegen FR

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.135
286
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Ich habe gerade etwas Stress mit meinem einzig jemals gebuchten FR Flug und die Sache ist jetzt beim Gericht weil ich mich nicht verschaukeln lasse.

Die Sache selbst ist klar FR hat den Flug annulliert und wollte erst einen Flug am nächsten Tag anbieten ich hatte dann selbst woanders neu gebucht.
FR hat erst die Story erzählt sie müssten die neuen Kosten nicht erstatten weil ja außergewöhnliche Zustände für die Annullierung verantwortlich waren.
Inzwischen hat sich die Story dahingehend geändert es wäre ja auf meinen Wunsch storniert worden, was natürlich nicht stimmt.
Die paar Euro fufzig für das Ticket haben sie schon überwiesen.

Jetzt zur Frage der Termin findet am 22.3. statt das kann aber eng werden weil ich da eigentlich unterwegs bin.
Kann ich eigentlich meine Cousine für mich hin schicken? Sie hat Jura studiert arbeitet jetzt aber im Regierungspräsidium ist aber eben keine Anwältin.
Sollte ich wirklich selber hin müssen, kann ich sie eigentlich mit in die Verhandlung nehmen? ich hab was gelesen was sich Beistand nennt?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
763
Unter TABUM und in BNJ
An einem Amtsgericht benötigst Du nur für bestimmte Themen (Familienrecht zB) einen Anwalt und kannst Dich selbst vertreten.

Wenn Du aber selbst nicht hingehst kannst Du nicht einfach irgend jemanden schicken...
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Darf ich mal Interessehalber fragen, WIE der Weg zum angesetzten Gerichtstermin / Verhandlung ist?

Mahnbescheid gegen FR (?) - Widerspruch -> Verhandlung?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
So wie beschrieben geht es um einen ganz normalen Parteiprozess ohne Anwaltszwang.

Hier ist es möglich sich durch volljährige Familienangehörige vertreten zu lassen.

Ebenfalls gibt es die Möglich des sogenannten Beistands, in diesem Fall kann der Kläger/Beklager den Beistand mit in die Verhandlung nehmen.

Ob die Cousine jedoch zum geeigneten Personenkreis gehört müsste man Mittels ZPO prüfen aber vielleicht hat hier jemand die direkte Antwort darauf.
 

sascha1987

Erfahrenes Mitglied
17.06.2010
538
34
nähe FRA
Wann wurde dein Flug denn gestrichen / wie viele Tage vorher?

Habe aktuell einen ähnlichen Fall bei Ryanair, wo man sich weigert zu zahlen und bin am überlegen auch zu klagen. Deshalb würden mich die Details und der Ausgang interessieren.

Gerne auch per PN
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.272
728
Jetzt zur Frage der Termin findet am 22.3. statt das kann aber eng werden weil ich da eigentlich unterwegs bin.
Kann ich eigentlich meine Cousine für mich hin schicken? Sie hat Jura studiert arbeitet jetzt aber im Regierungspräsidium ist aber eben keine Anwältin.

Nein, siehe § 79 Abs. 2 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 15 AO: Cousinen fallen nicht in den Kreis der auftretungsbefugten Angehörigen.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/79.html

Sollte ich wirklich selber hin müssen, kann ich sie eigentlich mit in die Verhandlung nehmen? ich hab was gelesen was sich Beistand nennt?

Nur wenn das Gericht das für sachdienlich hält und ein Bedürfnis erkennt, § 90 ZPO i.V.m. § 79 Abs. 2 ZPO.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/90.html
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Wo kommt eigentlich die Verbindung mit §79 her?

Satz 3 lässt doch ausdrücklich "andere Personen" zulassen wenn die Voraussetzung Bedürfnis und sachdienlich vorliegen.

Der TE muss auf jeden Fall selbst erscheinen aber einen Beistand vor dem Amtsgericht dabei zu haben ist doch eigentlich kein großes Problem solange die Person angemessen auftritt.

Eine zu schnelle Ablehnung könnte dann ganz schnell Problem im Bezug auch Art. 103 Abs. 1GG bringen
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.272
728
Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen kann, als Bevollmächtigter zur Vertretung in der Verhandlung befugt ist.

Wer das ist, bestimmt § 79 ZPO. Wenn das nicht der Fall ist, bedarf es Sachdienlichkeit und Bedürfnisses. Das dient einfach dazu, dass sich nicht jeder mit angelesenem Jurawissen für einen Fuffi und eine warme Mahlzeit als Beistand feilbieten kann (-> die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Wer das ist, bestimmt § 79 ZPO. Wenn das nicht der Fall ist, bedarf es Sachdienlichkeit und Bedürfnisses. Das dient einfach dazu, dass sich nicht jeder mit angelesenem Jurawissen für einen Fuffi und eine warme Mahlzeit als Beistand feilbieten kann (-> die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist in Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig).

Ja aber der Satz 3 weicht doch gerade diese Einschränkung wieder auf?

Wenn man kurz ins Kommentar schaut:
Die Beschränkung in § 90 Abs. 1 S. 1 wird in eng umgrenzten Ausnahmefällen
dadurch ausgeglichen, dass das Gericht andere Personen als Beistand in der
Verhandlung zulassen kann, um dem berechtigten Anliegen einer
Naturalpartei, vor Gericht mit einer vertrauten oder besonders sachkundigen
Person erscheinen zu dürfen und dieser den Vortrag in der Verhandlung zu
überlassen, Rechnung zu tragen (BT-Drs. 16/3655, 92).

Von daher kann das Gericht schon zulassen die Frage ob dazu die Bereitschaft besteht der Beschluss ist zwar unanfechtbar, aber trotzdem ist die Rechtmäßigkeit über den Art. 103 Abs. 1 GG überprüfbar.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.272
728
Wie du schon selbst zitierst:

in eng umgrenzten Ausnahmefällen

Wer einen Beistand braucht, soll sich nach der Vorstellung des Gesetzgebers einen Rechtsanwalt nehmen. Der weiß, was er tut und hält den Betrieb nicht auf (von der Grundidee her...). In von Dir zitierter BT-Drucksache heißt es auch, dass zur Bejahung eines Beistands allein eine juristische Befähigung wegen der stets gegebenen Möglichkeit einer anwaltlichen Vertretung nicht ausreicht.

In England gibt es zB die sog. Mackenzie Friends als Prozessbeistände, die sind im Gerichtsalltag wohl eine echte Landplage.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Ja natürlich das stimmt aber das Gericht kann eben die Cousine als Beistand nicht einfach einfach deswegen zurückweisen weil sie eben nicht zu den Angehörigen gehört oder weil sie keine zugelassene Rechtsanwältin ist.

Wenn der TE aber wirklich Argumente hat warum es sachdienlich ist usw. dann gibt es sehr wohl Möglichkeiten.
Pauschal zurückweisen geht eben nicht.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Ich frage mal anders: Hast Du eine RSV? Wenn ja, dann kannst Du doch auch einen Anwalt schicken, oder nicht? ...
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.272
728
Naja, wenn Du mal nachliest, was für wenig Federlesen selbst das BVerfG in Beistandsentscheidungen zu § 22 BVerfGG gemacht hat, dann würde ich auf die Karte nicht allzu sehr setzen.

Was könnte denn hier sachdienlich sein, wenn nach der Rspr. die Tatsache, dass der Beistand Jurist ist, gerade nicht ausreicht? Der Kläger ist ja ersichtlich nicht auf den Kopf gefallen und wenn ich mir keinen Anwalt nehme, ist es halt ein Parteiprozess.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.272
728
Ich frage mal anders: Hast Du eine RSV? Wenn ja, dann kannst Du doch auch einen Anwalt schicken, oder nicht? ...

Man sollte sich schon überlegen, ob man für jeden Kleinkram seine RSV bemüht. Damit wird der Versicherungsvertrag schadenbehaftet und wie heißt es in § 13 Abs. 2 ARB:

§ 13 – In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
(2) Sind mindestens zwei Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz? In diesem Fall können auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Eben immer gleich zur RSV zu rennen hat seine Nachteile auch wenn man den Fall am Ende gewinnt.

Der TE spricht ja von einem einfachen Fall das trift ja auch zu er muss ja eigentlich nur erzählen was FR gemacht hat und das war es dann auch dazu braucht es keinen wirklichen Anwalt die Schriftsätze sind ja bestimmt vorher schon entsprechend eingereicht worden und fertig.

Aber klar ist eben dass ihm ein Beistand lieber ist.

Allerdings könnte man nicht sogar argumentieren dass man deswegen keinen Anwalt genommen hat weil es sich eben auf die RSV auswirken kann und daher das Bedürfnis besteht es ohne zu regeln und daher der Beistand aus der Verwandschaft der "mildere" Weg ist?


Aber ernsthaft ich habe noch nie wirklich Probleme gehabt als Beistand fungieren zu dürfen egal ob es Verwnandte oder Freunde/Bekanne waren

Die Frage kam eben von dem/der Vorsitzenden wer ich wäre und ein wenig dazu erklärt und das war es dann, nur einmal wurde meine Art der Zeugenbefragung als "zu agressiv" gerügt das war es aber.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Wenn die Cousine Volljuristin ist, darf sie über § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 2. Alt. ZPO auftreten.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.963
4.053
GRQ + LID
Und in Deutschland ist man nie krank und kann man ein Termin nicht verschieben lassen?
(das ginge in den Niederlanden begründet nämlich ohne Probleme, per Mail sogar)
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.301
7.158
Trans Balkan Express
Und in Deutschland ist man nie krank und kann man ein Termin nicht verschieben lassen?
(das ginge in den Niederlanden begründet nämlich ohne Probleme, per Mail sogar)

Wenn kein Anwalt im Spiel ist, gehe ich davon aus, dass sich das Gericht ein Attest vorlegen lässt, das die Prozessunfähigkeit bestätigt (Arbeitsunfähigkeit lassen manche Gerichte nicht genügen). Natürlich kann man einen Terminsverlegungsantrag stellen. Voraussetzung ist jedoch ein erheblicher Grund. Falls schon vor geraumer Zeit terminiert wurde und jetzt erst ein Terminsverlegungsantrag gestellt werden soll, wird das Gericht zumindest nachfragen und diesem nicht ohne Weiteres stattgeben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
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Reaktionen: unseen_shores

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.739
10.777
Die zentralen Fragen sind hier:

- Wann wurde geladen?
- Bestand das "weil ich da eigentlich unterwegs bin" schon vor der Ladung?
- Ist persoenliches Erscheinen des Klaegers angeordnet?
- Beinhaltet "Sie hat Jura studiert arbeitet jetzt aber im Regierungspräsidium ist aber eben keine Anwältin" nicht nur ein erstes sondern auch ein zweites Staatsexamen?