Du hast nach EU/VO die Wahl, was du willst, sobald der Beförderungsvertag abgeschlossen ist. Wie würdest du reagieren, wenn der Fluganbieter 3 Wochen vor deinem Abflug sieht, dass die Maschine schlecht gebucht ist und deswegen annulliert? Beziehungsweise wo würdest du die Grenze setzen, dass es mit der reinen Erstattung nicht getan ist.
Ergebnis 5.421 bis 5.440 von 5464

Thema: EU Fluggastrechte / Annullierung
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08.02.2019, 11:34 #5421
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ANZEIGEm.E. hätte Tuifly die Ersatzbeförderung direkt mit der Benachrichtigung über die Stornierung anbieten müssen. Dennoch würde ich an deiner Stelle erstmal eine Ersatzbeförderung von Tuifly verlangen. Bei einer Ablehnung hat man dann direkt etwas Schriftliches in der Hand.
Meine private Foto-Homepage: https://www.kuhnert.nl/de
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08.02.2019, 11:45 #5422
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08.02.2019, 11:54 #5423
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08.02.2019, 11:54 #5424
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09.02.2019, 00:37 #5425
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09.02.2019, 06:29 #5426
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Hatte mal eine ähnliche Situation. Gebucht war MUC-BCN mit EW. EW hat 4 Monate vor Abflug den Flug gecancelt. Als Alternative mir einen Flug über CGN zu einer unmöglichen Zeit angeboten. Ich bat um eine umbuchung auf LH mit ähnlichen Zeiten. EW meinte, das wäre technisch nicht möglich (die können keine LH Flüge buchen). Also selbst auf LH gebucht, und Rückerstattung bei EW beantragt und bekommen. Zur Erstattung der Differenz der Kosten der ursprünglichen EW Buchung und neuer LH Buchung musste ich die soep einschalten. EW hat zugestimmt zu zahlen, aber noch nicht gezahlt. Das wird aber noch passieren, bin ich mir sicher.
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09.02.2019, 18:22 #5427
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Hallo zusammen,
anbei ein Update zu meinen Claims an WOW Air aus dem letzten Jahr:
I) Annulierung für den 11. Februar -> 600 Euro
II) Annullierung für den 12. Februar -> 600 Euro
III) Ausgleichszahlung: Neuer Preis 850 Euro, Alter Preis 250 Euro. -> 600 Euro.
Für den Claim I) wurde mir im Oktober ein Gift Voucher über 750 Euro angeboten, den ich mit der Forderung von 600 Euro zurückgewiesen habe. Es gab dann keine Antwort, so dass ich angerufen habe und mir wurde dann (auch über E-Mail) bestätigt, dann der Prozess noch 10-12 Wochen dauern kann. Im Januar habe ich also nochmal angerufen und es wurde auf "High Priority" gesetzt. Im Februar also nochmal angerufen, aber ich soll warten ... Langsam reicht es mir aber!
Ein Update zu den Claims II) und III) habe ich bis heute(!) nicht bekommen.
Ich würde ja gerne einen Anwalt beauftragen, aber lohnt sich das überhaupt? Ist das Risiko hinsichtlich einer Insolvenz zu groß?
Vielen Dank und viele Grüße!
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11.02.2019, 08:45 #5428
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11.02.2019, 10:29 #5429
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11.02.2019, 15:29 #5430
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2018: DTM, MUC, DUS, NUE, ZRH, VIE, FRA, MXP, BKK, MEL, AYQ, HBA, DRS, BUD, DXB, STR, HAM, GLA, YUL, YYZ, BCN, TXL, CGN, LEJ, LHR, FMO, CDG, SIN, REP, HKT, HKG, OSL
2019: OSL, FRA, NUE, MUC, HAM, ZRH, MIA, FLL, ATL (SBLIII), STR, TXL /gebucht: DUS, DTM, ARN, DME, SIN, PER, DRW, GVA, SEZ, ADD, CDG
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11.02.2019, 15:32 #5431
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Die werden vermutlich ablehnen, da erst nach 3 Stunden eine Entschädigung fällig wird. Die darf bei weniger als 4 Stunden Verspätung um 50% gekürzt werden.
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11.02.2019, 17:34 #5432
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EU Fluggastrechte / Annullierung
Würde mich überraschen, da man mir z.B. nur 250€ bezahlt hat, als bei PEK-ZRH-NUE das letzte Leg ausgefallen ist und man sich darauf berufen hat, dass nur die einzelnen Flüge relevant sind. War LX und damit vielleicht andere Rechtslage.
Auf europa.eu steht unter „Annullierung“:
„Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn
Sie weniger als sieben Tage vor dem geplanten Abflug informiert werden und Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten wird, die es Ihnen ermöglichen würde,
nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Startzeit abzufliegen und
den Zielort weniger als zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen.
Wenn Ihnen die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung angeboten hat und Sie Ihren Zielort mit einer Verspätung von zwei, drei oder vier Stunden erreichen, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden.“
Die 2 Stunden sind ja definitiv überschritten. Oder bin ich hier total falsch unterwegs?2018: DTM, MUC, DUS, NUE, ZRH, VIE, FRA, MXP, BKK, MEL, AYQ, HBA, DRS, BUD, DXB, STR, HAM, GLA, YUL, YYZ, BCN, TXL, CGN, LEJ, LHR, FMO, CDG, SIN, REP, HKT, HKG, OSL
2019: OSL, FRA, NUE, MUC, HAM, ZRH, MIA, FLL, ATL (SBLIII), STR, TXL /gebucht: DUS, DTM, ARN, DME, SIN, PER, DRW, GVA, SEZ, ADD, CDG
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11.02.2019, 18:14 #5433
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11.02.2019, 20:58 #5434
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13.02.2019, 20:32 #5435
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Hallo zusammen,
ich bin mir in meinem letzten Fall unsicher und würde mich über ein Kommentar freuen!
Geplant (11.02):
UA963, TXL-EWR, 9:45a - 1:00p
UA743, EWR-ORD, 3:30p - 5:05p
UA3936, ORD-CWA, 7:30p - 8:40p
Tatsächlich (11.02):
UA963, TXL-EWR, 9:32a - 12:32p - PASST
UA743, EWR-ORD, 5:26p - 7:07p - Ankunft mehr als 2 Stunden später! (technical issue)
UA3936, ORD-CWA, 8:56p - 10:21p - PASST, da weniger als 2 Stunden Verpätung
Soweit ich das hier sehe steht mir hier nichts zu, da nur das Endziel zählt und dieses wurde mit weniger als 2 Stunden Verspätung erreicht. Ja, auch die Türen wurden noch vor 10:40p geöffnetOder kann man hier jeden Flug als solchen einzeln definieren und dann 250 € für UA743 fordern? Was meint ihr?
Viele Grüße!Geändert von Dimi (13.02.2019 um 20:35 Uhr)
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13.02.2019, 20:34 #5436
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Liegt nicht im Anwendungsbereich der VO.
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13.02.2019, 20:37 #5437
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13.02.2019, 20:43 #5438
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Nett.
Komisch, folgende Aussage ist keine Frage:
Zitat von Methu
Zitat von Methu
Zitat von Methu
Zitat von Methu
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13.02.2019, 20:43 #5439
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13.02.2019, 20:44 #5440
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