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Hallo zusammen,
ich habe bereits im Forum gesucht, konnte aber nichts konkretes finden. Auf folgender Verbindung kam es bei mir zu einer Verspätung von insgesamt 24h:
KL1790 - MUC -> AMS, 28.02. --> 2h40min Verspätung, da in AMS wg Nebel nur eine Landebahn offen war, statt 8:50 sind wir erst 11:21 gelandet
KL791 - AMS - GRU, 28.02., Abflug 09:55 (Transferzeit also nur 1h5min) dadurch verpasst und auf den gleichen Flug am Folgetag (01.03) umgebucht
Ankunft in GRU damit ca. 24h später als geplant.
KLM verweigert eine Erstattung, da sie sich auf "außergewöhnliche Umstände" berufen. Das mag für den Zubringerflug zutreffen, aber sollte doch für den dadurch verpassten Anschlussflug nicht gelten? Wenn KLM eine Transferzeit von gerade mal 1h5min vorsieht, ist das doch eher ein Planungsfehler und damit der Airline zuzurechnen. Da reichen ja schon geringe Verzögerungen aus und man verpasst den Flug. Zusätzlich hätte der Flug nach GRU ja auch warten können.
Gibt es für diesen konkreten Fall (Anschlussflug wg. wetterbedingter Verzögerung verpasst) einschlägige Urteile, auf die man sich ggf. beziehen kann? Wie waren Eure Erfahrungen in solchen Fällen?
Danke!
Muc747
ich habe bereits im Forum gesucht, konnte aber nichts konkretes finden. Auf folgender Verbindung kam es bei mir zu einer Verspätung von insgesamt 24h:
KL1790 - MUC -> AMS, 28.02. --> 2h40min Verspätung, da in AMS wg Nebel nur eine Landebahn offen war, statt 8:50 sind wir erst 11:21 gelandet
KL791 - AMS - GRU, 28.02., Abflug 09:55 (Transferzeit also nur 1h5min) dadurch verpasst und auf den gleichen Flug am Folgetag (01.03) umgebucht
Ankunft in GRU damit ca. 24h später als geplant.
KLM verweigert eine Erstattung, da sie sich auf "außergewöhnliche Umstände" berufen. Das mag für den Zubringerflug zutreffen, aber sollte doch für den dadurch verpassten Anschlussflug nicht gelten? Wenn KLM eine Transferzeit von gerade mal 1h5min vorsieht, ist das doch eher ein Planungsfehler und damit der Airline zuzurechnen. Da reichen ja schon geringe Verzögerungen aus und man verpasst den Flug. Zusätzlich hätte der Flug nach GRU ja auch warten können.
Gibt es für diesen konkreten Fall (Anschlussflug wg. wetterbedingter Verzögerung verpasst) einschlägige Urteile, auf die man sich ggf. beziehen kann? Wie waren Eure Erfahrungen in solchen Fällen?
Danke!
Muc747