Anschlussflug wegen Wetter verpasst - Entschädigung?

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Muc747

Neues Mitglied
11.03.2019
15
0
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Hallo zusammen,

ich habe bereits im Forum gesucht, konnte aber nichts konkretes finden. Auf folgender Verbindung kam es bei mir zu einer Verspätung von insgesamt 24h:

KL1790 - MUC -> AMS, 28.02. --> 2h40min Verspätung, da in AMS wg Nebel nur eine Landebahn offen war, statt 8:50 sind wir erst 11:21 gelandet
KL791 - AMS - GRU, 28.02., Abflug 09:55 (Transferzeit also nur 1h5min) dadurch verpasst und auf den gleichen Flug am Folgetag (01.03) umgebucht

Ankunft in GRU damit ca. 24h später als geplant.

KLM verweigert eine Erstattung, da sie sich auf "außergewöhnliche Umstände" berufen. Das mag für den Zubringerflug zutreffen, aber sollte doch für den dadurch verpassten Anschlussflug nicht gelten? Wenn KLM eine Transferzeit von gerade mal 1h5min vorsieht, ist das doch eher ein Planungsfehler und damit der Airline zuzurechnen. Da reichen ja schon geringe Verzögerungen aus und man verpasst den Flug. Zusätzlich hätte der Flug nach GRU ja auch warten können.

Gibt es für diesen konkreten Fall (Anschlussflug wg. wetterbedingter Verzögerung verpasst) einschlägige Urteile, auf die man sich ggf. beziehen kann? Wie waren Eure Erfahrungen in solchen Fällen?

Danke!

Muc747
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.359
2.452
FRA
Durch höhere Gewalt (Wetter) ist die Transferzeit von 1:05 komplett gestrichen worden.

Damit liegt doch die Ursache beim Wetter und nicht bei KLM

Wieviel Transferzeit sollen es denn sein, damit alle Eventualitäten aufgefangen werden ? Dir hätten ja sogar 3h Transfer nicht gereicht, wenn der Flug auf Grund der Wetterbedingungen ganz ausgefallen wäre, dann genügen auch 10h Transferzeit nicht mehr
 
Zuletzt bearbeitet:

Muc747

Neues Mitglied
11.03.2019
15
0
Ok, das widerspricht ziemlich den Urteilen, die ich bis dato zu dem Thema finden kann. "Außergewöhnliche Umstände" können es ja eher nicht gewesen sein, da viele Flüge rein- und rausgingen. Zumal, ist Nebel wirklich etwas, mit dem man um die Jahreszeit frühmorgens nicht rechnen muss und das entsprechend in der Flugplanung berücksichtigen muss? Mir ist am Ende immerhin ein ganze Tag flöten gegangen (bei einer Gesamtreisezeit von 1 Woche).

Any other opinions?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.981
2.421
Zumal, ist Nebel wirklich etwas, mit dem man um die Jahreszeit frühmorgens nicht rechnen muss und das entsprechend in der Flugplanung berücksichtigen muss? Mir ist am Ende immerhin ein ganze Tag flöten gegangen (bei einer Gesamtreisezeit von 1 Woche).

Any other opinions?
Du meinst, man sollte die Mindestumsteigezeit auf 8 h erhöhen, damit man relativ sicher bei jedem Wetter seinen Anschluss bekommt? Es steht dir frei, eventuellen Nebel bei deiner Buchung selbst zu berücksichtigen und eine Übernachtung einzubauen. Auch für deine Urlaubsplanung wirst du die Verantwortung selbst übernehmen müssen, denn die Fluggesellschaft kann dich nicht zu 2 Wochen Mindesturlaub verdonnern.

Und möglichst soll ein Flug mit Hunderten Passagieren stundenlang warten, damit auch die letzten Anschlüssler noch irgendwann eintrudeln? Wenn wegen Nebel die Frequenz ausgedünnt wird, können halt nicht alle starten sondern jede 3. oder 5. Maschine bleibt am Boden. Langstrecke ggf. vor Kurzstrecke. Reisen hat halt seine Tücken. Wer sie minimieren will, muss sich das selbst überlegen und ggf. viel Zeit nehmen.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Ok, das widerspricht ziemlich den Urteilen, die ich bis dato zu dem Thema finden kann. "Außergewöhnliche Umstände" können es ja eher nicht gewesen sein, da viele Flüge rein- und rausgingen. Zumal, ist Nebel wirklich etwas, mit dem man um die Jahreszeit frühmorgens nicht rechnen muss und das entsprechend in der Flugplanung berücksichtigen muss? Mir ist am Ende immerhin ein ganze Tag flöten gegangen (bei einer Gesamtreisezeit von 1 Woche).

Any other opinions?

Du willst doch eh nur hören, was Du hören willst - und hast anscheinend ja auch Urteile gefunden, die dich in deiner Meinung festigen. Nun, klar... nicht jeder ist in der Lage Urteilstexte zu verstehen aber wenn die Sache für dich klar ist -> Anwalt. Hast dann ja nichts zu verlieren.
 

bacchus85

Erfahrenes Mitglied
20.01.2018
595
458
nähe HAJ
Das sehe ich ganz genauso. Das ist meiner Meinung nach einfach Pech und gehört zur Kategorie "allgemeines Lebensrisiko". Sofern KLM sich vor Ort um Verpflegung und Unterbringung gekümmert hat, sehe ich da keine weiteren Ansprüche, die man geltend machen könnte.

Wenn du das anders siehst, hast du natürlich die Möglichkeit das Thema mit einem Fachanwalt oder den einschlägigen Internet-Portalen zum Thema Fluggastrechte zu besprechen.
 
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Muc747

Neues Mitglied
11.03.2019
15
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Du meinst, man sollte die Mindestumsteigezeit auf 8 h erhöhen, damit man relativ sicher bei jedem Wetter seinen Anschluss bekommt? ....

Bin ich dir irgendwie auf den Zeh getreten oder was soll deine polemische Antwort? Wenn mir KLM ein Angebot macht, gehe ich davon aus, dass sie die versprochene Leistung auch erfüllen können. 1h5min sind in AMS schon recht gewagt, aber fair enough - die werden schon wissen, was die da für Reisepläne stricken. FYI, den Flieger habe ich am Ende um gerade mal knapp 30min verpasst. Klar muss KLM den Flieger nicht warten lassen (Entscheidung von KLM), aber dann müssen sie eben in den sauren Apfel beißen und den betroffenen Kunden die Entschädigung zahlen. Du kannst gerne anderer Ansicht sein, aber Grund meiner Anfrage hier war eher juristisches Futter zu bekommen oder Erfahrungswerte von Betroffenen mit ähnlichem Szenario. Aber dennoch danke für deinen Input, ist angekommen.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.359
2.452
FRA
Klar muss KLM den Flieger nicht warten lassen (Entscheidung von KLM), aber dann müssen sie eben in den sauren Apfel beißen und den betroffenen Kunden die Entschädigung zahlen.

Du wurdest umgebucht, bist also an Dein Ziel gekommen. Ich nehme mal an, KLM hat Hotel und Verpflegung bereitgestellt.

Die Verspätung kam durch das Wetter zustande, das ist nicht durch KLM zu verantworten.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Du kannst gerne anderer Ansicht sein, aber Grund meiner Anfrage hier war eher juristisches Futter zu bekommen oder Erfahrungswerte von Betroffenen mit ähnlichem Szenario. Aber dennoch danke für deinen Input, ist angekommen.
Hast du doch bekommen!
Wenn es dir nicht gefällt ist das dein Problem.
Rechtlich kann die Airline nichts fürs Wetter--->Keine Entschädigung sondern dein Privatvergnügen.
Und dein letzter Satz liest sich recht pampig, für einen Neuling mit 3 Beiträgen auch nicht die Feine Art sich in ein Forum zu integrieren.
 

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
739
23
KJFK/EDNG
Am Ende vom Tag wird Dir hier auch kein Forum eine endgültige Antwort geben können. Alles was wir anbieten können ist die vielgeprießene Schwarmintelligenz. Wenn Du es wirklich wissen willst, führe es einer gerichtlichen Bewertung zu. Und halte uns auf dem laufenden, wir lernen hier alle gerne dazu und können dann dem nächsten User mit ähnlichem anliegen stolz davonn berichten, dass User Muc747 hier ein wegweißendes Urteil erstritten hat. Die Anerkennung des Forums wäre Dir sicher.
 
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Muc747

Neues Mitglied
11.03.2019
15
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Du willst doch eh nur hören, was Du hören willst - und hast anscheinend ja auch Urteile gefunden, die dich in deiner Meinung festigen. Nun, klar... nicht jeder ist in der Lage Urteilstexte zu verstehen .

Danke für die Unterstellung. Wenn ich der Meinung bin, einen Anspruch zu haben, suche ich natürlich nach Futter, um das zu unterstreichen. Es ist völlig ok, wenn du anderer Ansicht bist, aber bleib doch bitte auf der Sachebene. Es gibt sowohl Urteile, die meine Ansicht unterstreichen als auch andersrum. Die Urteile lesen udn verstehen bekomme ich schon hin, keine Angst.

Aber irgendwie scheint das Thema hier ja emotional sehr aufgeladen zu sein. Ich werde den Anspruch über eines der einschlägigen Portale geltend machen und dann den Outcome hier reinposten.
 
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Muc747

Neues Mitglied
11.03.2019
15
0
Und dein letzter Satz liest sich recht pampig, für einen Neuling mit 3 Beiträgen auch nicht die Feine Art sich in ein Forum zu integrieren.

Du hast aber schon die Antwort von berlinet gelesen und den Tonfall wahrgenommen? Finde so sollte man weder mit Neulingen noch mit alten Hasen reden, wenn eine völlige legitime Sachfrage gestellt wurde.

Ich habe selbstverständlich auch keine endgültige Antwort erwartet, sondern eher auf Erfahrungen von Betroffenen mit ähnlichem Setting gehofft.

Danke an alle für das Feedback, ich werde den Ausgang dann mal hier reinposten. Das hilft dann hoffentlich dem Nächsten mit ähnlichem Anliegen. Cheers.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Ich werde den Anspruch über eines der einschlägigen Portale geltend machen und dann den Outcome hier reinposten.

Ok, also so sicher bist du dir bezüglich des Anspruches dann doch nicht, dass du das auf eigenes Riskio machst. Das wiederum spricht für mich Bände.

Ich sehe es übrigens wie meine Vorposter, dass die Reduktion der An- und Abflüge bei Nebel halt eher als ausserhalb des Einflussbereichs der Airline zu liegen zu werten ist. Sollte das irgendwann nicht mehr so sein, dann werden die Umsteigezeiten angepasst wegen einiger Einzelereignissen. Mir persönlich sind dann kurze Umsteigzeiten doch wesentlich lieber, da ich mir bewusst bin, dass das auch mal schief gehen kann.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.447
FRA
Ich schreibe jetzt einfach mal, was Du hören willst:

Selbstverständlich hast Du Anspruch auf 1.000 EUR wegen Nebels, weitere 1.000 EUR, weil Du den Flug verpasst hast und nochmal 1.000 EUR weil das Hotel nicht das Hyatt war. Ferner hast Du Anspruch auf ein Upgrade beim Rückflug und 500.000 Meilen bei KLM.

Reicht Dir das und können wir jetzt zumachen?
 

chris2908

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
456
3
45
Nahe/Hunsrück Region
Der Ratschlag von allen erfahrenen und auch weniger erfahrenen Usern wird hier lauten, dass du hier wegen Wetter keine Chance auf Entschädigung hast. Ein (guter) Anwalt wird dir bei Schilderung seines Falles wohl von einer Klage abraten.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Mal im Ernst: Was erwartest Du? Dass die Airlines ihre Flugpläne so gestalten, dass sie auch bei dichtem Nebel / Sturm / Schnee alle Flüge pünktlich durchführen können (also die Anzahl der angebotenen Flüge halbieren oder so)? Dass die Mindestumsteigezeit auf 4h Stunden raufgesetzt wird, dass Du den Anschluss auch bei 2,5h Verspätung noch erwischt?

Bei Schlechtwetter kommt es halt dazu, dass einige Flüge gestrichen werden / verspätet sind, während andere pünktlich stattfinden. Nur daraus, dass irgendein anderer Flug pünktlicher war / stattgefunden hat, einen Entschädigungsanspruch abzuleiten, ist Unsinn.

Einzige Frage, die ich mir in diesem Fall stelle, ist, ob es nicht eventuell mit einer anderen Airline eine frühere Alternative gegeben hätte, als den KLM-Flug einen Tag später (KLM aber darauf nicht umbuchen wollte). Oder KLM Dich nicht bereits in MUC hätte umbuchen können, anstatt in AMS stranden zu lassen.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.480
240
Singapore
....1h5min sind in AMS schon recht gewagt, aber fair enough - die werden schon wissen, was die da für Reisepläne stricken. FYI, den Flieger habe ich am Ende um gerade mal knapp 30min verpasst. Klar muss KLM den Flieger nicht warten lassen (Entscheidung von KLM), aber dann müssen sie eben in den sauren Apfel beißen und den betroffenen Kunden die Entschädigung zahlen.

Was erwartest du hier genau für ein Verhalten von einer Airline? Die Mindesttransitzeit im Winter auf 4h oder gar 8h hoch setzten? Meinst du wirklich, dass dies "Vielfliegern" hilft?

Lieber verpasst man doch einmal im Jahr den Flieger und spart sich dafür 30 mal 7h Transit...



Die gleiche Frage zu einem vollbesetzten Langstreckenflug: Sollen nun 350 Pax 30 Minuten länger warten, weil ein Pax noch nicht da ist?

Oder was genau würdest du von einer Airline erwarten?


PS: Zu deiner rechtlichen Situation: Absolut keine Chance! Wenn du ein Urteil kennst, welches das Gegenteil behauptet, würde ich mich rieisig über diese Referenz freuen!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Die gleiche Frage zu einem vollbesetzten Langstreckenflug: Sollen nun 350 Pax 30 Minuten länger warten, weil ein Pax noch nicht da ist?

... von denen dann einige am Zielort ihren Anschluss verpassen. Oder - je nach Turnaround-Zeit (habe diese Rotation jetzt nicht nachgeschaut) - der Rückflug so stark verspätet wird, dass dort dann etliche ihren Anschluss AMS-XXX verpassen....
 
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Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Mir ist vor Jahren mal das selbe mit BA in LHR passiert. Hatte bereits vor Abflug um Umbuchung via XYZ gebeten. Keine Chance, koste es was es wolle musste ich nach LHR um dort mit Ansage zu stranden (wegen Nebels).

Hatte damals ebenfalls versucht was zu bekommen -> keine Chance.

Schreib denen einen stinkigen Brief, vielleicht gibts ein paar Kleinigkeiten aus Kulanz.
Mehr ist nicht drinnen!
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.436
7.391
Trans Balkan Express
Ich werde den Anspruch über eines der einschlägigen Portale geltend machen und dann den Outcome hier reinposten.

Meine Glaskugel sagt folgendes: Du trittst Deine Ansprüche an ein Portal ab. Zunächt macht man Dir Hoffnung. Nach einiger Zeit teilt Dir dieses mit, dass die Umbuchung wegen schlechten Wetters erfolgte. Die Ansprüche werden zurück abgetreten. Dann bleiben Dir zwei Optionen: 1) die Sache abhaken, 2) der Gang zum in der Materie tätigen Rechtsanwalt. Daher kannst Du die Zwischenstufe Portal eigentlich weglassen.