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Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein Gebiet oder ein Land rausgibt, berechtigt dies bei Pauschalreisen ja in der Regel zum Storno oder (je nach Anbieter) zu Umbuchungen in ein anderes Reiseland. Afaik ist das kein gesetzlicher Anspruch aber gepflegte Usance in solchen Fällen.
Wie ist das denn bei einzeln gebuchten Reisebausteinen, also keine Pauschalreise. Mal angenommen, ich buche für ein langes Wochenende in Kiew, Cairo oder sonstwo einen Flug mit LH und einige Tage vor der Reise gibt das AA eine passende Reisewarnung raus. Die Linienflüge werden ja oft trotz Reisewarnung zumindest eine Zeit lang weitergeführt - ist zB LH da auch Kulant?
Oder anderes Beispiel: Paris. Mal angenommen, der Gelbwestenprotest gerät außer Kontrolle und die französische Regierung verhängt Ausnahmezustand und Ausgangssperren. Kann man ein Flugticket oder eine ICE-Fahrkarte bei sowas auch stornieren? Gibt es da Erfahrungswerte aus den letzten "Krisen im Nahbereich" (daher meine Beispiele KBP und CAI - könnte aber auch BRU zur Zeit der Bombenanschläge vor ein paar Jahren sein)?
Wie ist das denn bei einzeln gebuchten Reisebausteinen, also keine Pauschalreise. Mal angenommen, ich buche für ein langes Wochenende in Kiew, Cairo oder sonstwo einen Flug mit LH und einige Tage vor der Reise gibt das AA eine passende Reisewarnung raus. Die Linienflüge werden ja oft trotz Reisewarnung zumindest eine Zeit lang weitergeführt - ist zB LH da auch Kulant?
Oder anderes Beispiel: Paris. Mal angenommen, der Gelbwestenprotest gerät außer Kontrolle und die französische Regierung verhängt Ausnahmezustand und Ausgangssperren. Kann man ein Flugticket oder eine ICE-Fahrkarte bei sowas auch stornieren? Gibt es da Erfahrungswerte aus den letzten "Krisen im Nahbereich" (daher meine Beispiele KBP und CAI - könnte aber auch BRU zur Zeit der Bombenanschläge vor ein paar Jahren sein)?