zollfreier Einkauf

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xinyi

Neues Mitglied
14.07.2010
11
0
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Hallo,

ich wollte einmal fragen, ob hier jemand weiss, ob es besser ist, Zigarren, die man nach China mitnehmen möchte, hier regulär im Geschäft zu erwerben oder ob man diese auch auf dem Flughafen in Deutschland oder im Flieger zollfrei erweben kann.
Meine 2. Frage ist, ob ich Geschenke, die ich für Verwandte in China hier in Deutschland kaufe, steuerfrei erwerben kann bzw. ich mir die Umsatzsteuer zurückerstatten lassen kann, da die Käufe ja nach China gehen? Oder gilt das nur für Touristen, die hier in D einkaufen und dann wieder zurück nach Hause fliegen?

Danke im voraus für Eure Hilfe.

Gruss
xinyi:)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Hallo,

ich wollte einmal fragen, ob hier jemand weiss, ob es besser ist, Zigarren, die man nach China mitnehmen möchte, hier regulär im Geschäft zu erwerben oder ob man diese auch auf dem Flughafen in Deutschland oder im Flieger zollfrei erweben kann.

Generell kannst Du Zigarren in den meisten Duty Free Geschäften kaufen. Ob aber nun der Duty Free in Deinem Abflugort genau die Marke führt, die Du haben willst, solltest Du besser vorher rausfinden.

Meine 2. Frage ist, ob ich Geschenke, die ich für Verwandte in China hier in Deutschland kaufe, steuerfrei erwerben kann bzw. ich mir die Umsatzsteuer zurückerstatten lassen kann, da die Käufe ja nach China gehen? Oder gilt das nur für Touristen, die hier in D einkaufen und dann wieder zurück nach Hause fliegen?
Gruss
xinyi:)

Nur wenn Du in einem Nicht-EU-Land wohnst, kannst Du MWSt zurück erhalten.

Steuerfrei Einkaufen

Ich gehe aus Deiner Aussage aus, daß Du chinesischer Herkunft/Abstammung bist, aber hier in Deutschland lebst, korrekt? Dann wäre die Antwort: Nein, Du bist dafür nicht zugelassen.
 

fly4free

Erfahrenes Mitglied
18.02.2010
1.250
0
62
CH-AG
...Nur wenn Du in einem Nicht-EU-Land wohnst, kannst Du MWSt zurück erhalten.

Steuerfrei Einkaufen
...

Es funktioniert auch dann nicht, wenn du als z.B. in der Schweiz lebender Deutscher noch einen Deutschen Wohnsitz hast.
Dann gilt nämlich die Klausel
Sie sind nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels, der zu einem inländischen Aufenthalt von länger als 3 Monaten berechtigt
Wir hatten da früher schon spritzige Diskussionen mit Deutschen Zöllnern, die die Abstempelung des Beleges unter Hinweis auf den Wohnsitz verweigert haben - juristisch abgeklärt leider zu Recht (aber die Dienstaufsichtsbeschwerden habe trotzdem Spass gemacht)
Weiterhin gab es mal eine Dienstanweisung, die Ausfuhr D->CH nicht zu bescheinigen, wenn der Ausführende (Deutsche) in der Schweiz nur eine B-Bewilligung (Jahresbew.) hatte.
Bescheinigt wurde erst dann, wenn die Niederlassung (C-Bewilligung) erteilt wurde. Aber das könnte mit dem Schengen-Beitritt auf der Strecke geblieben sein.
 

hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
2
42
Karlsruhe
Wir hatten da früher schon spritzige Diskussionen mit Deutschen Zöllnern, die die Abstempelung des Beleges unter Hinweis auf den Wohnsitz verweigert haben - juristisch abgeklärt leider zu Recht (aber die Dienstaufsichtsbeschwerden habe trotzdem Spass gemacht)
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Die haben das zu Recht verweigert, und dann hast Du zur Belohnung eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht?
 

fly4free

Erfahrenes Mitglied
18.02.2010
1.250
0
62
CH-AG
Fly4Free meinte:
Wir hatten da früher schon spritzige Diskussionen mit Deutschen Zöllnern, die die Abstempelung des Beleges unter Hinweis auf den Wohnsitz verweigert haben - juristisch abgeklärt leider zu Recht (aber die Dienstaufsichtsbeschwerden habe trotzdem Spass gemacht)
Das habe ich jetzt nicht verstanden. Die haben das zu Recht verweigert, und dann hast Du zur Belohnung eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht?
Nein, so heftig bin ich auch nicht drauf.
Die zeitliche Reihenfolge stimmt nicht: Einsprache gegen den Entscheid, Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des Verhaltens und Vorgehens, dann die rechtliche Klärung.

Seither weiss ich eben auch, dass die Bescheinigung der Ausfuhr auf dem dafür vorgesehenen Formblatt vom Zollbeamten jederzeit verweigert werden kann, wenn dieser "einen Verdacht auf Verletzung der zugrunde liegenden Regeln" hat. Dieser braucht im Übrigen gemäss Entscheid des Gerichtes noch nicht einmal begründet zu sein, der gefühlte Verdacht genügt.
Es obliegt dann "dem Ausführenden, die Erfüllung aller zugrunde liegenden Vorschriften" nachzuweisen. (nachträglich, schriftlich, auf dem Beschwerdeweg)

"Grenzt" für mich stark an Willkür, aber auf eine höchstrichterliche Klärung hatte ich in Anbetracht der Summe von ca. EUR 10'000 keine Lust. Ich habe dann lieber alle Aktivitäten mit Steueraufkommen aus Deutschland abgezogen, mein Geld bevorzugt an anderer Stelle ausgegeben und jegliche Steuerzahlungen (soweit beeinflussbar) vermieden.

Den Finanzverwalter meiner Schweizer Heimatgemeinde hats gefreut, mich auch und von Deutschland habe ich kein Feedback (lege auch keinen Wert mehr drauf).
Meine seither dem Deutschen Staat entgangenen Zahlungen belaufen sich auf nur ca. EUR 120'000, haben also für D insgesamt keinen wirklichen Stellenwert.
 
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namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
853
23
Nordeifel
Hallo,

ich wollte einmal fragen, ob hier jemand weiss, ob es besser ist, Zigarren, die man nach China mitnehmen möchte, hier regulär im Geschäft zu erwerben oder ob man diese auch auf dem Flughafen in Deutschland oder im Flieger zollfrei erweben kann.

Ungeachtet der Frage, wo es denn nun billiger ist, habe ich die Erfahrung gemacht, dass Zigarren von Flughäfen nicht empfehlenswert sind. Teilweise sind die so trocken, dass die schon beim anfassen zerbröseln. Mit einem Personaltest ("bei welcher Feuchte muss man die denn lagern?") kannst du auch mal das Hintergrundwissen abfragen, das ist m.E. schon sehr mau. Wobei der Hammer für mich war mal die Tabakabteilung in der Metro, ist aber ein anderes Thema....

Ich für meinen Teil kaufe meine Zigarren nur noch im richtigen Fachhandel, da komm ich auf Dauer günstiger weg.