EU Fluggastrechte: Formvorschriften?

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petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
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Zahlreiche Fluglinien (OS, AF, ...) verlangen vom Kunden das Ausfüllen eines mehr oder minder aufwändigen Web-Formulares, um Ansprüche gemäß EU 261/2004 geltend zu machen. Konkret hat OS mir auf ein einfaches Email geantwortet, ich möge doch das Formular ausfüllen.

Ich glaube, dass dies nicht rechtens ist und dass Fluglinien den Prozess absichtlich so kompliziert wie möglich gestalten, damit es vielen Leuten "zu blöd" wird und sie es bleiben lassen.

Wie kann man sich wehren? ZB Forderung per eingeschriebenen, formlosen Brief?

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Airline nicht reagiert oder weiter auf dem Web-Formular besteht? Anwalt nehmen, gewinnen und die Airline den Anwalt zahlen lassen?
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Zahlreiche Fluglinien (OS, AF, ...) verlangen vom Kunden das Ausfüllen eines mehr oder minder aufwändigen Web-Formulares, um Ansprüche gemäß EU 261/2004 geltend zu machen. Konkret hat OS mir auf ein einfaches Email geantwortet, ich möge doch das Formular ausfüllen.

Ich glaube, dass dies nicht rechtens ist und dass Fluglinien den Prozess absichtlich so kompliziert wie möglich gestalten, damit es vielen Leuten "zu blöd" wird und sie es bleiben lassen.

Wie kann man sich wehren? ZB Forderung per eingeschriebenen, formlosen Brief?

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Airline nicht reagiert oder weiter auf dem Web-Formular besteht? Anwalt nehmen, gewinnen und die Airline den Anwalt zahlen lassen?
Ich bin jetzt kein Experte, aber ich könnte mir vorstellen, dass so ein Webformular durchaus als zumutbar gelten kann. Die Airline hat natürlich gewisse Vorteile im der Abwicklung, wenn die Claims halbwegs standardisiert kommen und ich wüsste nicht, wieso man auf einem maximal aufwändigen Weg für die Airline bestehen sollte, wenn das Webformular idR innerhalb von 5min ausfüllbar ist.. Ticketnummer, Adresse, Flug, Konto, Email, viel mehr braucht es ja nicht.

Ein anderes Thema ist es, wenn das Webformular schlicht und einfach technisch unbenutzbar ist und keine Kontaktemail angegeben ist (habe den Spass gerade mit IB). Dann dürfen sie halt snail Mail öffnen, lesen, ins System einpflegen und falls nach Frist nichts passiert ist, den Rechtsweg mit mir gehen..
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
686
44
Man muss das Formular nicht ausfüllen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wie sieht die Rechtslage aus - kommt auf den Fall an
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.361
BRU
Wie kann man sich wehren? ZB Forderung per eingeschriebenen, formlosen Brief?

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Airline nicht reagiert oder weiter auf dem Web-Formular besteht? Anwalt nehmen, gewinnen und die Airline den Anwalt zahlen lassen?

Und Du meinst ernsthaft, dass eingeschriebener Brief (gewisse Angaben wie Name, Flugbuchung, Kontonummer usw. musst Du auch da angeben...) plus Aufgabe am Postamt weniger aufwändig ist, als das Ausfüllen eines Webformulars :confused:

Im Ernst: letztendlich ist es doch sowohl für den Kunden als auch für die Airline einfacher und schneller, seine Ansprüche über ein standardisiertes Online-Formular geltend zu machen. Und kann ich absolut nicht nachvollziehen, wo hier das "absichtlich so kompliziert wie möglich" sein soll :doh:
 
A

Anonym55132

Guest
Wobei die Formulare teils auch Felder enthalten (war/ ist z.B. bei FR der Fall), in welchen man das Datum eines angebotenen
Ersatzfluges angeben soll. Dieses Feld war früher zumindest mit Daten vorausgefüllt.
Meine (unbegründte?) Befürchtung: Eventuell wird hier dem unaufmerksamen Antragsteller ein Strick aus solchen Angaben gedreht à la " Sie haben aber doch angegeben, dass..."
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
686
44
Im Ernst: letztendlich ist es doch sowohl für den Kunden als auch für die Airline einfacher und schneller, seine Ansprüche über ein standardisiertes Online-Formular geltend zu machen. Und kann ich absolut nicht nachvollziehen, wo hier das "absichtlich so kompliziert wie möglich" sein soll :doh:

Da stimme ich dir voll und ganz zu. Ich möchte aber eine Kopie von dem was ich online gesendet habe per Mail erhalten, zu Beweiszwecken. Ist heute meist standard aber leider nicht überall.

notupgraded, deine Befürchtung das Formular falsch auszufüllen verstehe ich nicht. Das Datum kannst du später nachbessern, wenn du dich verschrieben hast. Wenn du selber schreibst, wirst du wohl auch angeben, um wieviel der Ersatzflug verspätet war zum gebuchten Flug.
 

petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
Im Ernst: letztendlich ist es doch sowohl für den Kunden als auch für die Airline einfacher und schneller, seine Ansprüche über ein standardisiertes Online-Formular geltend zu machen. Und kann ich absolut nicht nachvollziehen, wo hier das "absichtlich so kompliziert wie möglich" sein soll :doh:

Es werden Angaben als "notwendige" Eingaben (im Sinne des Formulars) verlangt, die mühsam zu finden sind oder definitiv nicht notwendig sind. Es ist wesentlich einfacher, formlos zu schreiben "Ich, Horst Müller, war auf die 18-Uhr Maschine von Frankfurt nach Paris am 20.12. gebucht. Diese Maschine war mehr als 3 Stunden verspätet." als Angaben wie Ticketnummer oder Flugnummer zu suchen.

Insbesondere könnte man alle "notwendigen" Angaben mittels Buchungscode auffinden, aber leider, leider ist genau bei Beschwerden oder Retroclaims diese Annehmlichkeit "aus technischen Gründen" nicht möglich. Man muss offensichtlich redundante Angaben wie Flugnummer UND Abflugzeit/-ort eingeben.

Ich bleibe dabei: hier wird die Geltendmachung von Ansprüchen absichtlich unnötig verkompliziert.
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Es werden Angaben als "notwendige" Eingaben (im Sinne des Formulars) verlangt, die mühsam zu finden sind oder definitiv nicht notwendig sind. Es ist wesentlich einfacher, formlos zu schreiben "Ich, Horst Müller, war auf die 18-Uhr Maschine von Frankfurt nach Paris am 20.12. gebucht. Diese Maschine war mehr als 3 Stunden verspätet." als Angaben wie Ticketnummer oder Flugnummer zu suchen.

Insbesondere könnte man alle "notwendigen" Angaben mittels Buchungscode auffinden, aber leider, leider ist genau bei Beschwerden oder Retroclaims diese Annehmlichkeit "aus technischen Gründen" nicht möglich. Man muss offensichtlich redundante Angaben wie Flugnummer UND Abflugzeit/-ort eingeben.

Ich bleibe dabei: hier wird die Geltendmachung von Ansprüchen absichtlich unnötig verkompliziert.

Das wäre sicher richtig, wenn die Airline 3 Claims pro Tag bekommt, da kann man sich alle Details von Herrn Müller gemütlich zusammensuchen.
Teile der Claims werden bei vielen Airlines automatisiert verarbeitet bzw zur weiteren Verarbeitung vorbereitet und zugewiesen, dafür braucht man eine gewisse Struktur. Wenn dir das alles nicht behagt, bleibt dir doch ohnehin noch der Brief, da kannst du schreiben was du willst und musst nur die Angaben machen, die dir leicht fallen.
Bei meiner nächsten Arbeitnehmerveranlagung schreibe ich auch „Ich, Qwert Poiuz, habe Steuern bezahlt und will einen Teil zurück, ihr habt ja meine Daten.“
 

petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
Teile der Claims werden bei vielen Airlines automatisiert verarbeitet bzw zur weiteren Verarbeitung vorbereitet und zugewiesen, dafür braucht man eine gewisse Struktur.

Absolute Zustimmung. Ich darf nochmals meine Frage wiederholen: ist es OK, wenn eine Fluglinie dieses Formular so kompliziert wie möglich macht, anstatt dass zB die Angabe des Buchungscodes reicht und alle anderen Felder vom System automatisch ausgefüllt werden?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Mal aus interesse gefragt, welche Airline hat denn diese ach so komplizierten Web Formulare?

Ich habe die ja nun von unzähligen Airlines gesehen aber wirklich mehr als die üblichen Daten wie Name, Anschrift, Buchungscode, Ticketnummer, Flugdatum, Flugnummer,Angabe ob Annullierung oder Verspätung, teilweise Angaben zum Erdatzflug mit Ankunftszeit, Angaben zur Höhe der Ausgleichszahlung, Angaben zu sonstigen Kosten und die Option Belege hoch zu laden sind mir nicht begegnet.

Das mit dem Automatisch ausfüllen ist immer so eine Sache was passiert bei Codeshares, oder wenn mehrere Airlines beteiligt sind die nicht das selbe System nutzen usw.

Mag sein dass mein eigenes Schreiben dank vorbereiten Serienbrief und Formularfunktionen schneller erstellt ist, aber ein wirkliches Hindernis stellen die Webformulare die ich bisher kenne nun wirklich nicht dar.
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Absolute Zustimmung. Ich darf nochmals meine Frage wiederholen: ist es OK, wenn eine Fluglinie dieses Formular so kompliziert wie möglich macht, anstatt dass zB die Angabe des Buchungscodes reicht und alle anderen Felder vom System automatisch ausgefüllt werden?
Der Buchungscode kann wieder vergeben sein, nicht jeder reicht den Claim sofort ein, insofern wird es mit dem „Autofill“ schon schwierig. Die konkreten Daten wie Flugnummer und Datum erleichtern unter Umständen die Zuordnung usw. Ob das alles wirklich so kompliziert ist, mag jeder für sich entscheiden. Ich habe bisher keinen der Claimdienstleister in Anspruch genommen, vielleicht ist es da einfacher und kommt deinen Ansprüchen eher entgegen. Ich habe jedenfalls das Gefühl, dass „so kompliziert wie möglich“ für dich etwas anderes bedeutet als für mich.