TAP Air Portugal - Kompensationszahlung nach 1 Jahr

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flugsonne

Neues Mitglied
13.11.2012
24
24
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Hier die Zusammenfassung unserer Erfahrung mit TAP bei der Anwicklung einer Kompensationszahlung für eine Flugverspätung:

Die Ausgangslage:
2 Personen gebucht mit TAP Air Portugal von Newark nach München über Lissabon am 05.04.2018

Flüge:
Flug TP202 (EWR-LIS) am 05.04.2018 und Anschluss TP558 (LIS-MUC) am 06.04.2018.

Beim online Check-in am 05.04.2018 wurde ersichtlich:
Der Flug TP558 (LIS-MUC) wurde storniert und auf TP554 umgebucht.
Die geplante Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flugs TP558 war 12:50 Uhr.
TP554 kam am 06.04.2018 in München um 19:55 Uhr an.

Verspätete Ankunft:
7 Stunden, 5 Minuten gegenüber der planmäßigen Ankunft des gebuchten Fluges

Grund der Stornierung:
Nach unserer Recherche keine höhere Gewalt (Streik oder Wetter) oder außergewöhnliche Umstände, andere Flüge fanden planmäßig satt.

Ausgleichzahlung:
Durch die Verspätung von 7 Stunden und der Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen von mehr als 3.500 km steht uns ein Ausgleich von 600,00 Euro pro Person zu.

Das Vorgehen:
08.04.2018 Einschreiben mit Rückschein an TAP (mit Belegkopien) und Fristsetzung
-> keine Reaktion von TAP
02.05.2018 Gleiche Schreiben an TAP über TAP online Beschwerdeportal
-> keine Reaktion von TAP
24.05.2018 Beauftragung eines Anwaltsbüros, die Ausgleichszahlung bei TAP einzufordern
04.06.2018 Schreiben des Anwalts (Einschreiben) an TAP mit Fristsetzung bis 20.06.2018
-> keine Reaktion von TAP
03.07.2018 Weiteres Schreiben des Anwalts an TAP, Fristsetzung bis 20.07.2018
-> keine Reaktion von TAP
21.08.2018 Anwalt reicht Klage gegen TAP beim Amtsgericht ein.
-> TAP reagiert nicht innerhalb der 4 Wochen Frist auf die Klage
31.10.2018 Das Amtsgericht erlässt ein Versäumnisurteil gegen TAP: 2 x 600 EUR zzgl. Zinsen sowie 201 EUR Anwaltskosten
-> TAP überweist an den Anwalt nur die Ausgleichszahlung, jedoch nicht die zugesprochenen Anwaltskosten.
-> Anwalt überweist uns die Ausgleichzahlung abzüglich der noch ausstehenden, von TAP zu zahlenden Anwaltskosten
21.11.2018 Anwalt fordert von TAP die ausstehenden Anwaltskosten mit Fristsetzung
-> keine Reaktion von TAP
12.12.2018 Anwalt fordert beim Amtsgericht einen Vollstreckungstitel für die Zwangsvollstreckung der noch ausstehenden Kosten bei TAP
04.01.2019 Der Vollstreckungstitel des Amtsgerichts liegt vor. Anwalt leitet die Zwangsvollstreckung ein.
12.04.2019 Zwangsvollstreckung über Gerichtsvollzieher bei TAP ist erfolgt. Anwalt hat seine ausstehenden Kosten von TAP erhalten und überweist uns den fehlenden Betrag

Gesamt-Dauer des Verfahrens: 1 Jahr und 4 Tage
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.789
2.751
FRA
Nachdem 99% der Kompensationszahlungs-Berechtigten wohl vorher ausgestiegen wären, macht dieses Prinzip des Ignorieren für die Airlines wirtschaftlich gesehen mehr als Sinn...

Genau so. Und aendern wird sich nix. Auch Lh hat ja so Erfolg mit der Dauerleier dass sie fuer technische Probleme kurz vor Abflug nix koennen.
 
A

Anonym55132

Guest
Hattet ihr noch Auslagen für Essen, Telefon, … in LIS und habt diese zur Vereinfachung nicht geltend gemacht oder hat TAP Voucher verteilt?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.857
1.244
Respekt fürs dran bleiben. Hatte im letzten Sommer auch eine Verspätung (von 3h und ein paar Sekunden :D ). Habe es mal an die SÖP abgetreten, wenn nicht erfolgreich werde ich wohl auch einen Anwalt bemühen.
 

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.385
989
DRS
Gerade eben hat mich TAP angerufen aufgrund eines Claims vom 11.05.2018 (!) und mir statt 400 EUR Entschädigung einen 600 EUR-Gutschein angeboten. Nachdem ich bereits über "umsteiger" ein Verfahren gewonnen habe und die Zahlung seit Monaten aussteht. Das habe ich am Telefon auch so formuliert, die sind wohl nicht mehr ganz knusper. "Im Rahmen eines Kundenrückgewinnungsprogramms" - dann habt euren Laden im Griff!
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Es ginge aber auch einfacher.

Online-Antrag auf Entschädigung -> keine Reaktion von TAP.
8 Wochen später Online-Mahnbescheid -> keine Reaktion von TAP innerhalb der Frist.
2 Wochen später Online-Vollstreckungsbescheid -> Überweisung 3 Tage später.
 

Ein Klavierspieler

Erfahrenes Mitglied
10.04.2015
622
150
Es ginge aber auch einfacher.

Online-Antrag auf Entschädigung -> keine Reaktion von TAP.
8 Wochen später Online-Mahnbescheid -> keine Reaktion von TAP innerhalb der Frist.
2 Wochen später Online-Vollstreckungsbescheid -> Überweisung 3 Tage später.



Einfacher ist nicht immer besser
Hier macht die Ausführlichkeit absolut Sinn

Verstehe deinen Einwand überhaupt nicht
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.786
978
24.05.2018 Beauftragung eines Anwaltsbüros, die Ausgleichszahlung bei TAP einzufordern
...
31.10.2018 Das Amtsgericht erlässt ein Versäumnisurteil gegen TAP: 2 x 600 EUR zzgl. Zinsen sowie 201 EUR Anwaltskosten
-> TAP überweist an den Anwalt nur die Ausgleichszahlung, jedoch nicht die zugesprochenen Anwaltskosten.
-> Anwalt überweist uns die Ausgleichzahlung abzüglich der noch ausstehenden, von TAP zu zahlenden Anwaltskosten
Waren die 201 € die Vergütung des RA nach RVG? Hat der RA so lange für lau gearbeitet? Ich hätte gedacht, dass man schon bei Beauftragung zahlen muss.
 

trekstore

Erfahrenes Mitglied
23.07.2017
807
285
FRA
Respekt auch von mir,
Tap ist echt übel. Das schlimme, es greift um und die anderen machen es auch.

Hier die Zusammenfassung unserer Erfahrung mit TAP bei der Anwicklung einer Kompensationszahlung für eine Flugverspätung:

Die Ausgangslage:
2 Personen gebucht mit TAP Air Portugal von Newark nach München über Lissabon am 05.04.2018

Flüge:
Flug TP202 (EWR-LIS) am 05.04.2018 und Anschluss TP558 (LIS-MUC) am 06.04.2018.

Beim online Check-in am 05.04.2018 wurde ersichtlich:
Der Flug TP558 (LIS-MUC) wurde storniert und auf TP554 umgebucht.
Die geplante Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flugs TP558 war 12:50 Uhr.
TP554 kam am 06.04.2018 in München um 19:55 Uhr an.

Verspätete Ankunft:
7 Stunden, 5 Minuten gegenüber der planmäßigen Ankunft des gebuchten Fluges

Grund der Stornierung:
Nach unserer Recherche keine höhere Gewalt (Streik oder Wetter) oder außergewöhnliche Umstände, andere Flüge fanden planmäßig satt.

Ausgleichzahlung:
Durch die Verspätung von 7 Stunden und der Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen von mehr als 3.500 km steht uns ein Ausgleich von 600,00 Euro pro Person zu.

Das Vorgehen:
08.04.2018 Einschreiben mit Rückschein an TAP (mit Belegkopien) und Fristsetzung
-> keine Reaktion von TAP
02.05.2018 Gleiche Schreiben an TAP über TAP online Beschwerdeportal
-> keine Reaktion von TAP
24.05.2018 Beauftragung eines Anwaltsbüros, die Ausgleichszahlung bei TAP einzufordern
04.06.2018 Schreiben des Anwalts (Einschreiben) an TAP mit Fristsetzung bis 20.06.2018
-> keine Reaktion von TAP
03.07.2018 Weiteres Schreiben des Anwalts an TAP, Fristsetzung bis 20.07.2018
-> keine Reaktion von TAP
21.08.2018 Anwalt reicht Klage gegen TAP beim Amtsgericht ein.
-> TAP reagiert nicht innerhalb der 4 Wochen Frist auf die Klage
31.10.2018 Das Amtsgericht erlässt ein Versäumnisurteil gegen TAP: 2 x 600 EUR zzgl. Zinsen sowie 201 EUR Anwaltskosten
-> TAP überweist an den Anwalt nur die Ausgleichszahlung, jedoch nicht die zugesprochenen Anwaltskosten.
-> Anwalt überweist uns die Ausgleichzahlung abzüglich der noch ausstehenden, von TAP zu zahlenden Anwaltskosten
21.11.2018 Anwalt fordert von TAP die ausstehenden Anwaltskosten mit Fristsetzung
-> keine Reaktion von TAP
12.12.2018 Anwalt fordert beim Amtsgericht einen Vollstreckungstitel für die Zwangsvollstreckung der noch ausstehenden Kosten bei TAP
04.01.2019 Der Vollstreckungstitel des Amtsgerichts liegt vor. Anwalt leitet die Zwangsvollstreckung ein.
12.04.2019 Zwangsvollstreckung über Gerichtsvollzieher bei TAP ist erfolgt. Anwalt hat seine ausstehenden Kosten von TAP erhalten und überweist uns den fehlenden Betrag

Gesamt-Dauer des Verfahrens: 1 Jahr und 4 Tage
 

flugsonne

Neues Mitglied
13.11.2012
24
24
Waren die 201 € die Vergütung des RA nach RVG? Hat der RA so lange für lau gearbeitet? Ich hätte gedacht, dass man schon bei Beauftragung zahlen muss.
Wir haben für den Rechtsanwalt nichts vorauszahlen müssen. Die 201 EUR waren die dem Anwalt vom Gericht zugestandenen Kosten (zzgl. weiteren Mahngebühren und Zinsen).
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
Ein vollstreckbarer Titel kann entweder über eine Mahnung oder eine Klage erwirkt werden. Ist letzteres besser?

In diesem Fall schon. Wenn ich an eine Airline eine berechtigtre Forderung nach EU261 stelle und ihr 6 Wochen Zeit zum Bezahlen gebe und sie mich einfach ignoriert sehe ich es absolut nicht ein, dass ich als juristischer Laie mir überlegen soll, wie ich einen Mahnbescheid erwirke. Dann müssen sie eben auch noch meinen Anwalt zahlen. Das wäre ja noch schöner, wenn ich einem Unternehmen, dass meine berechtigte Forderung einfach ignoriert dann auch noch beim Kostensparen helfe. Kexbox und Konsorten müssen schließlich auch von was leben!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.761
5.475
Ein vollstreckbarer Titel kann entweder über eine Mahnung oder eine Klage erwirkt werden. Ist letzteres besser?

Mahnbescheid und in der Folge Vollstreckungsbescheid, nicht Mahnung. ;)

In diesem Fall schon. Wenn ich an eine Airline eine berechtigtre Forderung nach EU261 stelle und ihr 6 Wochen Zeit zum Bezahlen gebe und sie mich einfach ignoriert sehe ich es absolut nicht ein, dass ich als juristischer Laie mir überlegen soll, wie ich einen Mahnbescheid erwirke. Dann müssen sie eben auch noch meinen Anwalt zahlen. Das wäre ja noch schöner, wenn ich einem Unternehmen, dass meine berechtigte Forderung einfach ignoriert dann auch noch beim Kostensparen helfe. Kexbox und Konsorten müssen schließlich auch von was leben!

Das ist sicherlich irgendwo Ansichts- und Geschmackssache. Einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides auszufüllen, ist auch keine Hexerei. Zeit braucht es so oder so, ob man nun dies tut oder eine E-Mail an einen Rechtsanwalt schreibt, in der man ihm den Sachverhalt mitteilt und die Unterlagen übermittelt. Aber das muss natürlich letztlich jeder selbst wissen; ich als nicht anwaltlich tätiger Jurist habe da sicherlich eine andere Sichtweise als der Durchschnitts-Juser.

Der Betrachtung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, damit es für den Gegner teurer wird, kann ich mich allerdings nicht anschließen.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.427
1.424
Wenn ich dem Gegner die Chance gebe, dass er eine günstige Variante haben kann um eine berechtigte Forderung zu erfüllen und er nicht einlenkt, dann sehe ich nicht ein, wieso ich mir mehr Arbeit machen muss um einen Mahnbescheid zu beantragen und dann zur Vollstreckung zu bringen. Ich als Laie habe 0 Ahnung, wo ich das beantragen muss, was da rein muss etc.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Ok, ich verstehe Euren Standpunkt.

Die einen bevorzugen es, Dinge selsbtändig zu erledigen, die anderen delegieren gerne - auch wenn so ein Outsourcing keinen zeitlichen Gewinn bedeutet.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.482
2.854
FRA
Ok, ich verstehe Euren Standpunkt.

Die einen bevorzugen es, Dinge selsbtändig zu erledigen, die anderen delegieren gerne - auch wenn so ein Outsourcing keinen zeitlichen Gewinn bedeutet.

Der Gewinn besteht darin, dass ich mich in die Materie "Mahnbescheid erwirken" nicht einarbeiten muss, außerdem wird mein Anwalt mich auf eventuell übersehene Fallstricke hinweisen. Aber dein Vorgehen kann ich auch nachvollziehen, es bleibt Geschmacksache. Die Kostenfrage (für die Airline) bleibt außer Betracht, sie hatten ja ihre Chance, das ohne zusätzliche Kosten zu regeln.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.030
1.533
Grundsäzlich hat natürlich alles wie immer seine Vor- und Nachteile

Allerdings ist der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nun wirklich auch nicht viel schwieriger als die üblichen Anträge für Visa oder ESTA, es gilt einfach das Prinzip Lesen, verstehen, eintragen was verlangt wird.

Ich habe den Test mit Kollegen gemacht die als völlig juristisch ungebildet vielleicht 5 bis 10 Minuten mehr Zeit benötigt haben als ich, die einzige wirkliche Hürde stellte nur die Auswahl der richtigen Vertragsart dar.

Die Vorteile des Mahnbescheids sind vorallem die Einfachheit und kurze Dauer des Verfahrens und der geringe Kostenaufwand.

Der Vorteil in der Anwaltlichen Vertretung liegt natürlich darin dass dieser eine weitergehende Analyse der Rechtslage durchführen kann, allerdings ist diese im Hinblick von Ansprüchen aus der EU-Verordnung völlig unnötig da die Sachlage in der Regel sehr einfach und eindeutig ist.

In Fällen der uneindeutigen Sachlage stellt sich dann wieder wie aussichtsreich die Forderung durchgesetzt werden kann. Am Ende befindet sich die Fluggesellschaft im Recht und es müssen die Kosten des Anwalts getragen werden.

Ob die Strategie das Verfahren für die unterliegende Fluggesellschaft so teuer wie möglich machen um zu erreichen dass zukünftige Ansprüche schneller und einfacher befriedigt werden, kann man gut heißen wird aber meiner Meinung nicht erfolgreich sein, da der Anteil der Personen die ihren Anspruch geltend machen doch immer noch recht gering ist.
 
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Koelscheueberflieger

Neues Mitglied
31.07.2017
6
0
Mein Fall ist ähnlich:
2x400€ nach EU-Recht, keine Reaktion vonseiten von TAP. Über die SÖP erkennt TAP nach Monaten den Fall an. TAP sollte sich, laut SÖP, bei mir bzgl. Zahlung melden, dass ist jetzt 3 Monate her ohne das TAP sich direkt bei mir meldet.
Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?

Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden, SÖP wurde nochmals von mir kontaktiert, konnte aber anscheinend bislang nichts erreichen.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
971
246
TAP hat die Schlichtungsempfehlung akzeptiert und zahlt trotzdem nicht? Dann ab zum Anwalt, soll der die Kohle eintreiben und sich das von TAP vergüten lassen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.477
Neuss
www.drboese.de
Selbst auf gerichtliche Titel habe ich jüngst einen Gerichtsvollzieher in die baseler str schicken müssen, dann kam Bewegung in die Sache. Ist aber bei zb vueling ähnlich haarig.