Flugverspätung mit Onuair von CGN nach RMF

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Poffy

Neues Mitglied
06.05.2019
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Hallo Zusammen,
ich bin am 15.04 von Köln nach Marsa Alam geflogen, geplanter Abflug war: 14.04, 23.05 Uhr, Ankunft 03.40 am 15.04, - tatsächliche Ankunftszeit (als die Türen aufgingen) war 06.50 Uhr. D.h. der Flug war über 3.15 Stunden verspätet.
Weiß jemand, wie man nachträglich eine schriftliche Bescheinigung über diese tatsächlichen Zeiten bekommt, damit man seinen Anspurch auf 600€/Person realistisch durchgesetzt bekommt?
Ich habe bisher Onuair via Email und Brief (Einschreiben+Rückschein) angeschrieben, aber noch nichts gehört.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Christoph
 

Poffy

Neues Mitglied
06.05.2019
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Ich werde warten, schauen wir mal, ob Onuair reagieren bzw. zahlen wird....glaub ich ja nicht, dass es so einfach wird.....
Danke schon mal für Eure Antworten.
 

Poffy

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06.05.2019
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Wieso? Es sind mehr als drei Stunden und mehr als 3500km, außergewöhnliche Umstände sind nicht bekannt....??
 

Poffy

Neues Mitglied
06.05.2019
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Aber wieso ergeben die Online Rechner immer besagte 600€? Ist es, weil es nur 3 Stunden und 15 Minuten war?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Aber wieso ergeben die Online Rechner immer besagte 600€? Ist es, weil es nur 3 Stunden und 15 Minuten war?

Grundsätzlich ist es zunächst richtig, dass zunächst ein Anspruch in Höhe von 600 Euro besteht, allerdings kann (nicht muss) die Fluggesellschaft die Höhe der Ausgleichszahlung gemaß Art. 7 Abs. 2 c der EU-Verordnung 261/2004 kürzen, falls die Ankunft nicht mehr als vier Stunden später erfolgt.

Bevor jetzt der Einwand kommt dies gelte nur für Anullierungen der sollte die zugehörige Entscheidung des EuGH Aktenzeichen C-402/07 und C‑432/07 Randnummer 63 lesen, dort wird klar gestellt, dass die Berechtigung zur Kürzung nicht nur in Fällen von Annullierungen sondern auch bei Verspätungen besteht.

Daher kann zunächst selbstverständlich zunächst der volle Betrag in Höhe von 600 Euro gefordert werden, aber wenn überhaupt wird die Fluggesellschaft von sich aus mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur 300 Euro pro Reisenden bezahlen.