kurze Frage zum Zoll

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C

cweiss

Guest
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Ich weiß ich habe eine Reisefreimenge von 430Euro, und drüber fallen Abgaben meistens die Einfuhrumsatzsteuer und manchmal auch Zoll an.
Wie ist es jetzt wenn ich drei Einheiten kaufe und sagen wir die jeweils 160Euro kosten kaufe und dann beim Zoll am roten Ausgang angebe ich habe hier drei Geräte gekauft ich bin mit 480Euro über der Freimenge.

Muss ich dann die Abgaben für den Betrag bezahlen wo ich drüber bin? also 50Euro oder nur für ein Gerät 160Euro oder dem ganzen Betrag also 480Euro?
 

Wagimen

Erfahrenes Mitglied
23.02.2014
793
4
Sobald du die Reisefreimenge überschreitest musst du immer für den Gesamtbetrag Abgaben leisten.
Außer die Zöllner sind gut drauf oder haben keinen Bock...
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
406
194
NUE
www.anisearch.de
Gilt für den gesamten Betrag

Sobald du die Reisefreimenge überschreitest musst du immer für den Gesamtbetrag Abgaben leisten.

FALSCH! Abgaben für die Gesamtmenge gilt bei Postsendungen. Bei Einreise per Luft- oder Wasserfahrzeug zahlst du nur für alle Artikel, die erstmals die 430€ überschreiten. D.h. wenn du Beispielsweise fünf Artikel für 100€ dabei hast, darfst du die erste vier abgabenfrei einführen, für den fünten musst du aber auf den Gesamtwert des Artikels (!) 17,5% vereinfachte Zollabgabe abdrücken (Ausnahmen sind Artikel mit anderer Besteuerung wie Alkohol, Tabak, Kaffee etc.). Wenn du also die Artikel so auflistest, dass du mit den teuren Sachen die 430€ möglichst weit auffüllst, dann kannst du da gezielt Geld sparen.

Theoretisch kannst du sogar noch mehr sparen, wenn es Artikel sind, die nur 7 statt 19% Einfuhrsteuer und keinen Zollsatz aus diesem Land haben (z.B. Bücher). Allerdings ist der Aufwand das anzumelden ungemein höher, da jeder Artikel einzeln katalogisiert werden muss. Hab ich mir damals gespart, als mit Sachen im Wert von etwa 600€ aus Japan eingereist bin. Wollte erst alles einzeln nach dem jeweiligen Satz (19% für Figuren, 7% für Bücher, beides zollfrei) anmelden. Hab mit den teuren Figuren die 430€ aufgefüllt und dann alle anderen Artikel so gelegt, dass nur Bücher über der Freigrenze waren und ich diese nur hätte mit 8% verzollen lassen können. Allerdings meinte der Beamte, dass er dafür alles einzeln prüfen und abrechnen müsste, was etwa ne Stunde Aufwand wäre und ich statt dessen einfach auf alles den vereinfachten Satz von 17,5% zahlen könnte und dann in fünf Minuten durch wäre. Nachts um halb 11 wars mir die paar Euro mehr sogar Wert schnell durchzukommen. Der Beamte hat dann einfach den Gesamtpreis in Yen genommen (hatte mir vorher ne Excel-Tabelle mit allem gebastelt), diesen durch deren Umrechnungskurs gejagt, vom Ergebnis die 430€ Freimenge abgezogen und auf den Rest (ca 170€) den einfachen Satz von 17,5% angewendet, wodurch ich knapp 30€ bezahlt hab.

Nachtrag: Der vereinfachte Satz gilt natürlich nur bei Artikeln für den Privatgebrauch und auch nur, wenn der Gesamtwert 700€ nicht überschreitet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
Ich meine das Stichwort heisst hier Teilbarkeit. Waere es ein einzelner Artikel muesste der voll versteuert werden. Das gesagt, funktioniert es z.B. nicht eine Uhr fuer 800 Euro zu kaufen und darauf als Ehepaar jeweils die 430 Euro anrechnen zu lassen, da unteilbar.
 

Hase

Hasenator
19.11.2010
1.756
3
THF
Und Achtung:

Besonderheiten zu Flug- und Seeverkehr

Personen gelten nicht als Flug- oder Seereisende, wenn sie als Passagiere eines Binnenschiffs oder mithilfe eines privaten, nicht gewerblichen Luft- oder Wasserfahrzeugs einreisen. Ein Luft- oder Wasserfahrzeug gilt als nicht gewerblich, wenn es durch den Eigentümer oder den Mieter des Luft- oder Wasserfahrzeugs genutzt wird. Reisende, die aus der Schweiz über den Bodensee einreisen, gelten ebenfalls nicht als Seereisende.

https://www.zoll.de/DE/Privatperson.../reisefreimengen_node.html#doc287806bodyText4
 
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