Visum für Spanien (Schengen) ist nicht gültig für Österreich?

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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
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KUL (bye bye HAM)
Ist tatsächlich so richtig. Der ausstellende Mitgliedsstaat muss das Ersteinreiseland sein. Der Täuschungsvorwurf kommt daher, das es Mitgliedstaaten gibt, die deutlich einfacher Schengenvisa ausstellen sollen (Spanien, Italien, Frankreich) als Benelux, Deutschland und Skandinavien.

Sobald der Reisende aber sich im Schengenraum befindet, darf er sich frei bewegen. Ob bei Multi-Entry Visa immer über den ausstellenden Staat eingereist werden muss, kann ich nicht sagen.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
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Wien
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Ist tatsächlich so richtig. Der ausstellende Mitgliedsstaat muss das Ersteinreiseland sein. Der Täuschungsvorwurf kommt daher, das es Mitgliedstaaten gibt, die deutlich einfacher Schengenvisa ausstellen sollen (Spanien, Italien, Frankreich) als Benelux, Deutschland und Skandinavien.

Sobald der Reisende aber sich im Schengenraum befindet, darf er sich frei bewegen. Ob bei Multi-Entry Visa immer über den ausstellenden Staat eingereist werden muss, kann ich nicht sagen.

Auf gut Deutsch: Die Tante hätte nur über Spanien einreisen müssen und von dort irgendwie weiter nach Österreich und alles is OK.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
0
FRA
Der ausstellende Mitgliedsstaat muss das Ersteinreiseland sein.

Nein das ist so nicht korrekt, die Einreise kann an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen. Tatsächlich muss der ausstellende Staat das Haupziel der Reise sein, bzw. der hauptsächliche Aufenthaltsort. Ob die entsprechende Erklärung bei Einreise dann akzeptiert wird, ist eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Beamten. In FRA werden zB häufiger Inhaber tschechischer Schengenvisa zurückgewiesen, wenn sie nicht glaubhaft machen können, dass Tschechien das Hauptziel der Reise ist.


Der Täuschungsvorwurf kommt daher, das es Mitgliedstaaten gibt, die deutlich einfacher Schengenvisa ausstellen sollen (Spanien, Italien, Frankreich) als Benelux, Deutschland und Skandinavien.
Tschechien steht bei der Visaerteilung da ganz weit vorn.


Sobald der Reisende aber sich im Schengenraum befindet, darf er sich frei bewegen.
Unter der oben genannten Einschränkung, ja.
 
Zuletzt bearbeitet:

raykanjan

Reguläres Mitglied
22.04.2013
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LEJ
Auf gut Deutsch: Die Tante hätte nur über Spanien einreisen müssen und von dort irgendwie weiter nach Österreich und alles is OK.
Das hätte ihr nicht viel gebracht. Bei einem Schengenvisum der Kategorie "C" wie im Bild zu erkennen, ist es unerheblich, über welches Land man ins Schengengebiet einreist.
Hier in diesem Falle wird die Täuschungsabsicht mit Sicherheit darin bestehen, dass ein Schengenvisum zu touristischem Zweck oder zu Besuchszwecken ausgestellt wird. Ich tippe hier mal auf touristisch. Eine Heirat ist damit nicht vorgesehen und wird als Täuschung angesehen, somit wurde das Visum ungültig erklärt.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
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FRA
Auf gut Deutsch: Die Tante hätte nur über Spanien einreisen müssen und von dort irgendwie weiter nach Österreich und alles is OK.

Die Einreise in Spanien hätte an der Gesamtsituation nichts geändert, das Visum wäre unter den geschilderten Umständen sehr wahrscheinlich trotzdem annulliert worden.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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633
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Das hätte ihr nicht viel gebracht. Bei einem Schengenvisum der Kategorie "C" wie im Bild zu erkennen, ist es unerheblich, über welches Land man ins Schengengebiet einreist.
Hier in diesem Falle wird die Täuschungsabsicht mit Sicherheit darin bestehen, dass ein Schengenvisum zu touristischem Zweck oder zu Besuchszwecken ausgestellt wird. Ich tippe hier mal auf touristisch. Eine Heirat ist damit nicht vorgesehen und wird als Täuschung angesehen, somit wurde das Visum ungültig erklärt.

So wie die Story geht, traf der Ordnungzwang der Behörden auf die Blauäugigkeit des Bräutigams. Die Frau müsste aufgeflogen sein, als die Unterlagen zur Eheschließung bei den Ortsbehörden bearbeitet wurden. Da fiel den Beamten auf, dass die Frau kein nationales Visum hat, das zur Eheschließung berechtigt. Normalerweise fährt man bei so einer Konstellaton nach Dänemark.
 

gnuj

Reguläres Mitglied
08.07.2014
91
9
FRA
Nein das ist so nicht korrekt, die Einreise kann an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen. Tatsächlich muss der ausstellende Staat das Haupziel der Reise sein, bzw. der hauptsächliche Aufenthaltsort. Ob die entsprechende Erklärung bei Einreise dann akzeptiert wird, ist eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Beamten. In FRA werden zB häufiger Inhaber tschechischer Schengenvisa zurückgewiesen, wenn sie nicht glaubhaft machen können, dass Tschechien das Hauptziel der Reise ist.
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Das stimmt so auch nicht. Die deutsche Botschaft in Australien stellt keine Visa fuer Deutschland mehr aus. Macht hier Oesterreich. Man bekommt quasi ein Schengen Visa fuer Oesterreich, landet in Frankfurt und kommt nicht einmal ueber die Grenze nach OE. Mag aber auch wieder eine der vielen Ausnahmen sein. Das ganze Thema ist kompliziert.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Da fehlt aber noch ein Teil Geschichte. Einfach so werden die auch in Österreich nicht abschieben, gibt's da nicht wie bei uns x Briefe und Aufforderungen?
Auch mit einem Touristen Visum darf man in der EU heiraten. Man darf halt nach der Hochzeit nicht bleiben sondern muss zurück ins Heimatland und eine Familienzusammenführung beantragen.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
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FRA
Das stimmt so auch nicht. Die deutsche Botschaft in Australien stellt keine Visa fuer Deutschland mehr aus. Macht hier Oesterreich. Man bekommt quasi ein Schengen Visa fuer Oesterreich, landet in Frankfurt und kommt nicht einmal ueber die Grenze nach OE. Mag aber auch wieder eine der vielen Ausnahmen sein. Das ganze Thema ist kompliziert.

Solche Delegationen von Aufgaben an dipl. Vertretungen anderer Länder sind nicht ungewöhnlich, ändern aber nichts an der grundsätzlichen Aussage.
Ansonsten wird auch von jeder deutschen Botschaft darauf hingewiesen:
[FONT=&quot]"Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren [Visa-] Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist."
[/FONT]

Da fehlt aber noch ein Teil Geschichte. Einfach so werden die auch in Österreich nicht abschieben, gibt's da nicht wie bei uns x Briefe und Aufforderungen?
Auch mit einem Touristen Visum darf man in der EU heiraten. Man darf halt nach der Hochzeit nicht bleiben sondern muss zurück ins Heimatland und eine Familienzusammenführung beantragen.

Das verwechselst du mit Asylverfahren. Ist ein anderes Thema aber würde im Zweifel die Visafrage overrulen, d.h. wenn jemand bei Einreise wg 'Visaerschleichung' abgewiesen wird und 'Asyl' sagt, dann darf er/sie nicht abgeschoben werden sondern das Asylverfahren beginnt.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Wobei die Rechtslage in AT eine andere als in D sein kann, es sind gerade ja Hardliner an der Macht. In jedem Fall liegt es den Behörden in D sehr daran, Eheschließungen mit Schengen-Visa zu verhindern, weil man danach den/die Visabesitzer/in eben nicht nach Hause schicken kann.
 

FrankenFrank

Neues Mitglied
02.07.2017
24
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Wobei die Rechtslage in AT eine andere als in D sein kann, es sind gerade ja Hardliner an der Macht. In jedem Fall liegt es den Behörden in D sehr daran, Eheschließungen mit Schengen-Visa zu verhindern, weil man danach den/die Visabesitzer/in eben nicht nach Hause schicken kann.
Ich dachte bei Heirat mit Schengen-Visum besteht danach trotzdem kein Recht direkt in z.B. D zu bleiben? Sondern es ist eine Ausreise erforderlich. Wenn ich mich recht erinnere ging die Argumentation in die Richtung: Wer mit Besucher-Schengen-Visum heiratet, hat wohl wahrs. vorher falsche Angaben gemacht und das Visum diente nicht nur dem Besuch (sondern auch zur Eheschließung und damit dem Anspruch auf einen Aufenthaltstitel). Aber vlt. gibt es da auch diverse Sonderregelungen...?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Ich dachte bei Heirat mit Schengen-Visum besteht danach trotzdem kein Recht direkt in z.B. D zu bleiben? Sondern es ist eine Ausreise erforderlich. Wenn ich mich recht erinnere ging die Argumentation in die Richtung: Wer mit Besucher-Schengen-Visum heiratet, hat wohl wahrs. vorher falsche Angaben gemacht und das Visum diente nicht nur dem Besuch (sondern auch zur Eheschließung und damit dem Anspruch auf einen Aufenthaltstitel). Aber vlt. gibt es da auch diverse Sonderregelungen...?

Siehe § 39 Nr. 3 AufenthV
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__39.html
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn ... er ... ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind ...

Das ist allerdings tricky. Das Schlüsselwort hier ist das unterstrichene "nach". Wenn die ABH der Meinung ist, dass die Person vor allem zum Zwecke der Eheschließung eingereist ist, greift diese Regelung nicht.

Ein paar Urteile, die §39 einschränken:
https://www.bverwg.de/161110U1C17.09.0
https://www.bverwg.de/de/110111U1C23.09.0
Da es für die Dänen im Grenzgebiet ein gutes Geschäft ist, hat man dort daraufhin angefangen, Meldebestätigungen auszustellen, wofür man glaub ich mindestens 1 Woche in Dänemark verbringen muss.

Das ist aber deutsches Recht, Österreich mag hier strikter sein.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
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1.542
Rheinland-Pfalz
Ein Indischer Geschäftspartner von uns hatte vor nicht langer Zeit ein Einladungsschreiben von uns bekommen.
Das deutsche Konsulat hat als er beim Interview war bei uns angerufen und eine Sekretärin von uns angerufen, ihre Tel Nummer stand nunmal auf der Einladung weil sie die Einladung geschrieben hatte.
Das Konsulat wollte wissen warum denn der Inder zu uns wollte.
Unsere Sekretärin sagte das wisse sie nicht, weil sie hat ja nur das Einladungsschreiben erledigt aber soweit sie mitbekommen hat will der Inder zu uns auf eine Messe in Italien kommen.
Daraufhin wurde ihm das Visa abgelehnt mit dem Hinweis er möge sich an das italienische Konsulat wenden um ein Schengen Visa zu bekommen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Grundsätzlich geht auch bei solchen Konstellationen viel. Geschäftspartner aus CN hatte FR Visa und dann hat er beschlossen mich als erstes in AT zu besuchen und er sogar länger in AT blieb als in FR. Ich habe dann direkt die Fremdenpolizei am Flughafen kontaktiert und den Fall geschildert. Bekam sogar auf Nachfrage ein Schreiben zur Vorlage bei der Einreise, dass diese erlaubt wird, wenn der Reiseverlauf wie geschildert belegt werden kann. Hat dann problemlos funktioniert.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.576
9.076
CPT / DTM
Ein Bekannter aus Südafrika hatte ein Schengen Geschäfts-Visa für Deutschland. Er wohnt bei Port Elzabeth und dort ist ein deutsches Konsulat, ansonsten hätte er bis nach Kapstadt fahren müssen um ein Visum für Einreise in die Niederlande zu erhalten.

Er ist über Amsterdam eingereist. Dort wurde er darauf hingewiesen, dass er nicht im richtigen Land angekommen ist.

Darauf hat er erwidert, dass er keinen Flughafen im Land Schengen gefunden hat und Amsterdam doch ganz in der Nähe liegt... Durchgewunken....
 
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