Gepäck Verspätung wie gehe ich am besten vor

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trekstore

Erfahrenes Mitglied
23.07.2017
805
284
FRA
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Guten Morgen werte Gemeinde,
folgende Frage bzw. ausgangs Situation.
Mein Flug wurde über die LH gebucht, allerdings wurde mit TAP und AUA geflogen.
Mein Flug von LIS nach VIE ging mit TAP der Weiterflug mit AUA, und der Koffer ist nicht mit mir am Ziel angekommen.
Das Ziel ist auch nicht mein Heimatflughafen, jetzt sind mir Unkosten für das nötigste entstanden.
Bei welcher Airline mache ich das geltend
LH wo gebucht wurde
TAP mit der die Reise begann oder
AUA mit der die Reise endete?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.079
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Wenn ich mich recht erinnere, ist das nach dem Montrealer Abkommen wohl die ausführende Airline für den letzten Flug, also AUA. Wobei nach dt. Recht evtl. auch LH in Anspruch genommen werden könnte. Sollte aber eh egal sein, letztendlich ist es ja Wurst wer die Rechnung übernimmt, das werden die Airlines eh intern "irgendwie" verteilen.

Hinweis: Wenn das in solchen Fällen nicht ganz seltene Angebot kommt, für 50% des Kaufpreises die "Notanschaffungen" behalten zu dürfen, solltest Du dankend ablehnen und ihnen die Abholung der Sachen gegen vollen Kostenersatz anbieten. Da verzichten sie dann meist drauf.
 

D(CR)ASH8

Aktives Mitglied
15.12.2018
168
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Zuständig ist jener Schalter, der für die Airline des ankommenden Fluges zuständig ist.

Ansonsten würdest Du vor z.B. folgendem Problem stehen: fiktiver Flug Thai BKK - VIE - Austrian - GRZ. Hier kann es nur die Airline für den letzten Flug übernehmen, weil beispielsweise Thai in Graz keine Infrastruktur hat. Egal auf welchem Ticketstock du unterwegs bist...