Flugumbuchung, Erstattung möglich?

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Alias10

Reguläres Mitglied
21.02.2019
26
0
AC
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Hallo zusammen,

ich habe einen Flug FRA nach SFO gebucht. Die Buchung erfolgte direkt bei Lufthansa.
Geplant war am 14.05. von FRA nach AMS zu fliegen und von dort direkt nach SFO.

FRA nach AMS sollte mit Lufthansa (LH992) erfolgen, AMS nach SFO mit United Airlines (LH8741 oder eben UA???).

Als wir am Gate in FRA auf das Boarding warteten, teilte man uns zunächst mit, dass das Boarding sich etwas verzögere, als Grund wurde eine nötige Reinigung der Kabine angegeben.

Später wurde uns dann mitgeteilt, dass es im Flughafen Amsterdam ein Software Problem geben würde, was einen undefinierten Aufenthalt der Maschine in FRA bedeute. Es wurde auch mitgeteilt, dass ein erreichen des Anschlussfluges nicht mehr möglich sei.

Wird wurden dann auf eine spätere Maschine von United (UA927) umgebucht, die direkt von FRA nach SFO flog, dort allerdings planmäßig erst um 20:00 ankam, statt der ursprünglich geplanten 16:50.

Für AMS-SFO hatte ich zwei kostenpflichtige Sitzplatzreservierung vorgenommen, die nun natürlich hinfällig waren.

Deshalb frage ich mich nun, steht mir eine Entschädigung zu? Und wie verhält es sich mit Kosten für die Sitzplatzreservierungen?

Kann hier vielleicht jemand Licht ins Dunkel bringen? Würde mich sehr freuen!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Die Erstattung der Sitzplatzreservierung wird in der Regel kein Problem sein, einfach den Sachverhalt kurz darstellen und die Erstattung wird dann eigentlich problemlos bestätigt und auch geleistet.

Grundsätzlich kommt hier eine Ausgleichszahlung in betracht, die Softwareprobleme sind offenbar nicht so groß gewesen dass sie den ganzen Flughafen lahm gelegt hätten, in solchen Fällen kann man über den Punkt außergewöhnliche Umstände durchaus diskutieren.

Aber wann ist den die Maschine von UA927 denn in SFO gelandet? sollte diese zwischen 18:50 und 20:50 Uhr, erfolgt sein, kann die Fluggesellschaft den Anspruch um 50% kürzen weil die nötigen 4 Stunden Verspätung nicht erreicht sind, in Fällen der Ankunft nach 20:50 Uhr besteht der Anspruch in voller also 600Euro pro Reisenden.
Der vollständigkeithalber sollte der Flug vor 18:50 Uhr angekommen sein ist der Anspruch auf Ausgleichszahlung ausgeschlossen.
 
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Alias10

Reguläres Mitglied
21.02.2019
26
0
AC
Vielen Dank für Deine Antwort.
Der Umgebuchte Flug ist recht pünktlich um 20:00 gelandet. Es handelt sich also um eine Verspätung von 3h:10m.

Wie gehe ich denn am besten vor?
Ist es sinnvoll sowas von einem dieser "Flugrechte-Portale" erledigen zu lassen? Und wenn ja, gibt es da eine Empfehlung?
Grundsätzlich würde ich das wahrscheinlich bevorzugen, ganz einfach wegen dem gefühlt geringeren Aufwand. Vorausgesetzt natürlich, es bleibt dann noch etwas übrig.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Nun diese Dienstleister übernehmen nur die Fälle die so sicher sind, dass man sie selbst mit nur wenig Aufwand selbst erledigen kann ohne dafür über ein Viertel der Ausgleichszahlung an Provisionen zu verlieren.

Der erste und sinnvollste Schritt wäre es die Forderung bei LH selbst ein zu reichen, LH dürfte dafür auch ein entsprechendes Webformular haben.
Es kann auch sinnvoll sein zunächst die vollen 600 Euro pro Reisenden zu fordern, bei Eurowings führt dies oft dazu dass man zeitnah die Antwort erhält, dass nur die hälfte bezahlt wird, diese Zahlung erfolgt dann aber zeitnah.

Alternativ gibt es die Möglichkeit der Einschaltung der Schlichtungsstelle.

Ich selbst bevorzuge die Methode Forderung per Webformular soweit vorhanden und schriftlich per Fax mit Fristsetzung von zwei Wochen ein zu reichen, ist die Frist abgelaufen erfolgt eine schriftliche Mahnung welche per Post mit Zustellungsnachweis, ich bervorzuge den Postzustellungsauftrag aber Einschreiben ist auch geeignet, mit ebenfalls zwei wöchiger Fristsetzung.
Ist auch diese Frist abgelaufen wird der Erlass eines Mahnbescheids beantragt, im Mahnverfahren wird dann die Forderung zeitnah beglichen.

Tatsächluicher Aufwand für das Erstellen eines Forderungs- und falls notwendig Mahnschreibens sowie den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids dauert auch für einen Laien insgesamt sicher weniger als 30Minuten.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Ich würde davon abraten, zudem kann es unter den gegeben Umständen fraglich sein, dass der Flug angeommen wird. Mein vorgehen wäre wie folgt, LH ein Schreiben mit der Forderung nach Kompensation zukommen lassen. Daszu gibt es verschiedene Vorlagen im Netz. Wichtig ist, alle Bankdaten anzugeben, sowie eine Frist zu setzen. Dann muss LH erstmal aus der Reserve kommen, wieso sie nicht zahlen wollen. Dann ist es halt die Frage, geht man zum Anwalt des Vertrauens oder schaltet man die SÖP ein. Letztere könnte sich in deinem Fall durchaus lohnen, da gegebenfalls aussergewöhnliche Umstände dazukommen könnten, die von einer Zahlung befreien.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Worin sollen denn die außerwöhnlichen Umstände liegen? Kaputte Software ist eben nicht anderes als ein technischer Defekt, anders wäre es zu bewerten wenn der ganze Flughafen betroffen gewesen wäre.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Ich bin davon ausgegangen, dass die Softwareprobleme eine Reduktion der An- und Abflüge zur Folge hatte, da es sich um die Software der Flugsicherung handelt und nicht um eine LH eigene.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Ich bin davon ausgegangen, dass die Softwareprobleme eine Reduktion der An- und Abflüge zur Folge hatte, da es sich um die Software der Flugsicherung handelt und nicht um eine LH eigene.

Ok dieser Punkt müsste in der Tat geklärt werden, allerdings wäre dass dann nicht größer Bekannt gemacht worden?
 

Alias10

Reguläres Mitglied
21.02.2019
26
0
AC
Es war so wie malschauen es angenommen hat. Der Pilot hat mitgeteilt, dass aufgrund der Softwareprobleme die Kapazitäten am Flughafen Amsterdam eingeschränkt wären.
Ich habe allerdings keine entsprechenden Nachrichten dazu gefunden.

Edit: Die Nachricht des Piloten war, wie gesagt, auch die zweite. Laut der ersten Auskunft gab es irgendwelche Verzögerungen beim Reinigen der Kabine.
 
Zuletzt bearbeitet:

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.987
2.423
Die Reinigung hätte "etwas verzögert", aber das hätte ja nur eine leichte Verzögerung zur Folge gehabt. Das Softwareproblem in Amsterdam wurde hier auch besprochen, wenn ich mich recht erinnere. Die Suche spuckt vielleicht was aus.
 
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olmedolme

Reguläres Mitglied
02.04.2012
86
6
Hast du einen Return gebucht? Bist du schon wieder zurück?

Falls 1. Frage mit ja und 2. mit nein beantwortet: Warte besser mit den Forderungen, bis du wieder zurück bist. Ich habe hier Threads in Erinnerung, dass Leute schon während der Reise versucht haben, Geld für Sitzplatzreservierungen zurückzufordern und dann der Return plötzlich weg war!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Bei der nicht mehr so ganz klaren Lage empfiehlt es sich den Antrag auf Ausgleichszahlung zunächst bei LH stellen, und nach Ablauf der 8 Wochen oder im Falle einer negativen Antwort die Sache in die Schlichtungsstelle Söp ab zu geben, sollte es wirklich die Software der Flugsicherung das Problem gewesen sein kann man durchaus über außergewöhnliche Umstände diskutieren.
Allerdings scheint diese an keiner Stelle bekannt gemacht worden zu sein, das einzige was ich finden konnte ist die reduzierte Runwaykapazität.

Davon getrennt die Erstattung der Sitzplatzreservierung anfordern das sollte aber bis auf eine gewisse Bearbeitungszeit problemlos möglich sein.
 
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Alias10

Reguläres Mitglied
21.02.2019
26
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AC
Es tut sich was.
Bin wirklich erstaunt, ohne Nachfrage oder Antrag wurde mir von United das Geld für die Sitzplatz Reservierung zurück überwiesen!
Es geschehen noch Zeichen und Wunder.